Kindertagesförderungsgesetzes: Chancengerechtigkeit nur auf dem Papier - Neuer Partizipationszuschlag benachteiligt Zehntausende Kinder
Heute hat der Berliner Senat den Entwurf zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes beschlossen. Die Senatskanzlei bezeichnet den Schritt in ihrer offiziellen Pressemitteilung als wichtigen Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit, mit welchem “alle Kinder unabhängig von Herkunft und Lebensumständen frühzeitig unterstützt [werden]”. Starke Worte – doch eine zentrale Neuerung im Gesetz steht diesem Versprechen diametral entgegen: die Einführung des sogenannten Partizipationszuschlags. Der VKMK – Der Kitaverband warnt, dass dadurch massive Chancenungleichheit und Selektion drohen.
Heute hat der Berliner Senat den Entwurf zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes beschlossen. Die Senatskanzlei bezeichnet den Schritt in ihrer offiziellen Pressemitteilung als wichtigen Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit, mit welchem “alle Kinder unabhängig von Herkunft und Lebensumständen frühzeitig unterstützt [werden]”. Starke Worte – doch eine zentrale Neuerung im Gesetz steht diesem Versprechen diametral entgegen: die Einführung des sogenannten Partizipationszuschlags. Der VKMK – Der Kitaverband warnt, dass dadurch massive Chancenungleichheit und Selektion drohen.
Der Partizipationszuschlag stellt eine Neuausrichtung der bisherigen Personalzuschläge dar. Mit diesen Zuschlägen konnten Kitas bislang zusätzliches Personal finanzieren, um Kinder mit schlechteren Startbedingungen besser zu unterstützen. Die Förderung wurde bisher gewährt, wenn Kinder nicht deutscher Herkunft waren oder aus einem sozialen Brennpunkt kamen. Zum Jahresende 2023 waren 60.400 Kinder in Berliner Kitas nicht deutscher Herkunft, weitere 25.700 Kinder erhielten Unterstützung über die Brennpunktzulage. Diese Regelung soll nun vollständig entfallen. Stattdessen sollen die Zuschläge künftig ausschließlich Kindern zugutekommen, die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) beziehen – im Jahr 2023 waren das 22.300 Kinder. Hinzu kommt: Die Zuschläge werden erst dann gewährt, wenn mehr als 20 Prozent der Kinder in einer Kita BuT-Leistungen beziehen. Einrichtungen mit einem Anteil von 19,9 Prozent gehen somit leer aus und können kein zusätzliches Personal finanzieren. „Das widerspricht unserem Verständnis von Partizipation“, sagt Lars Békési, Geschäftsführer des VKMK – Der Kitaverband. „Unter Partizipation verstehen wir, dass alle Kinder teilhaben dürfen und nicht exklusiv nur 20% von 22.300 Kindern“.
Die Begründung der Senatskanzlei lautet: „So werden die Ressourcen zielgerichtet dorthin gelenkt, wo die Unterstützung am dringendsten gebraucht wird.“ Tatsächlich bedeutet dies jedoch, dass mehrere Zehntausend Kinder in Berliner Kitas mit Förderbedarfen künftig im Stich gelassen werden. Stattdessen verweist der Senat auf die Möglichkeit, dass Kitas Eltern aus sozioökonomisch schwachen Haushalten zukünftig beim Beantragen von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket unterstützen können – damit die Quote an Kindern mit BuT-Leistungsbezug steigt. “Diese Erwartungshaltung des Senats zwingt Kitas dazu, Familien zu stigmatisieren. Pädagogische Fachkräfte dürfen nicht zu Sozialermittlern gemacht werden. Eltern nach BuT-Leistungen zu befragen, verletzt Privatsphäre und Vertrauen. Bildung braucht Beziehung – keine Bedürftigkeitsprüfung im Elterngespräch.” so Békési.
Von Familien, die sozioökonomisch besser aufgestellt sind und deren Kinder dennoch einen Sprachförderbedarf haben, erwartet der Senat, dass sie die notwendige Sprachförderung ihrer Kinder privat finanzieren. “Kitas würden diese Sprachförderung gerne ermöglichen, doch ihnen sind die Hände gebunden, da sie von Eltern keine zusätzlichen Gelder für individuelle Sprachförderung annehmen dürfen.“ betont Lars Békési.
Besonders paradox erscheint diese Neuerung vor dem Hintergrund der aktuellen VERA-Vergleichsstudie, die aufzeigt, dass in der dritten Jahrgangsstufe 47 Prozent der Kinder nicht richtig lesen und 68 Prozent nicht richtig schreiben können. Die Konsequenz müsste doch sein, mehr Kinder gezielt zu fördern – nicht weniger. „Wir nehmen die vielzitierte Chancengerechtigkeit aller Kinder sehr ernst. Eine Ausrichtung der Personalzuschläge allein am Bezug von BuT-Leistungen, die Quotierung der Zuschläge sowie der Ausschluss von mehreren Zehntausend Kindern ist aus unserer Sicht nicht gerecht und partizipativ, sondern selektiv.“, schließt Békési.
Der Partizipationszuschlag: Förderung mit Exklusion
Berlin ist bunt, Berlin ist divers und seine Bevölkerung äußerst heterogen. Viele unterschiedliche Länder, Kulturen und Lebensgeschichten treffen in dieser Metropole aufeinander. Rund 193 verschiedene Staatsangehörigkeiten sind in Berlin vertreten - damit bildet die deutsche Hauptstadt fast die gesamte Welt im Kleinen ab, denn weltweit gibt es derzeit 195 von den Vereinten Nationen anerkannte Staaten. Diese kulturelle Vielfalt ist eine große Bereicherung: Man lernt voneinander, neue Perspektiven bereichern den Alltag und das Zusammenleben wird lebendig und farbenfroh.
Berlin ist bunt, Berlin ist divers und seine Bevölkerung äußerst heterogen. Viele unterschiedliche Länder, Kulturen und Lebensgeschichten treffen in dieser Metropole aufeinander. Rund 193 verschiedene Staatsangehörigkeiten sind in Berlin vertreten - damit bildet die deutsche Hauptstadt fast die gesamte Welt im Kleinen ab, denn weltweit gibt es derzeit 195 von den Vereinten Nationen anerkannte Staaten. Diese kulturelle Vielfalt ist eine große Bereicherung: Man lernt voneinander, neue Perspektiven bereichern den Alltag und das Zusammenleben wird lebendig und farbenfroh.
Doch Vielfalt bringt nicht nur Chancen, sondern auch Herausforderungen mit sich: Wer in Deutschland gut Fuß fassen möchte, kommt kaum daran vorbei, die deutsche Sprache zu beherrschen. Doch die Ergebnisse der diesjährigen Schuleingangsuntersuchung zeigen, dass viele Kinder mit Migrationshintergrund Defizite in der deutschen Sprache aufweisen. Gleichzeitig wird deutlich, dass ein Besuch der Kindertageseinrichtung diese Defizite erheblich reduzieren kann. Damit alle Kinder gleiche Bildungschancen, echte Teilhabe und eine selbstbestimmte Zukunft haben, ist daher eine frühzeitige, gezielte und chancengerechte Sprachförderung von zentraler Bedeutung.
Die Personalzuschläge in Berliner Kitas
Um Kinder mit Migrationshintergrund in der Sprachbildung und -förderung zu unterstützen, erhalten Kitas derzeit Personalzuschläge für ergänzendes Fachpersonal, wenn mindestens 40% der Kinder in einer Einrichtung nicht deutscher Herkunft (ndH) sind. Diese Schwelle von 40% wird jedoch vielerorts kritisch gesehen, da sie in der pädagogischen Praxis kaum nachvollziehbar ist: Denn ob nun 39% oder 40% der Kinder sprachlichen Förderbedarf haben, macht für den tatsächlichen Aufwand keinen Unterschied. Zudem ist sprachliche Förderung nicht erst ab einem bestimmten Schwellenwert notwendig - sie beginnt mit dem ersten Kind, das zusätzliche Bedarfe hat.
Dieser Personalzuschlag ist im Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (KitaFöG) verankert, ebenso wie der Personalzuschlagstatbestand “Quartiersmanagement” (QM) - auch bekannt als “Brennpunktzulage”. Derzeit befindet sich das KitaFöG in einer Novellierung. In diesem Zuge sollen auch die Personalzuschläge neu gestaltet werden - hin zu einem sogenannten Partizipationszuschlag.
Der Partizipationszuschlag beschreibt Personalzuschläge, die ausschließlich an den Bezug von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) gekoppelt sind und mit dem 01.01.2026 in Kraft treten soll. Anspruchsberechtigt für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sind Kinder, deren Familien Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Dazu zählen nicht Kinder, deren Eltern in Minijobs oder Niedriglohnarbeit beschäftigt sind oder aus anderweitig prekären Verhältnissen kommen. Mit ihm werden die Zuschlagstatbestände für die Merkmale nicht deutsche Herkunft und Quartiersmanagement gestrichen.
Gezielte Mittelverteilung mit Lücken
Das Argument für die Einführung des Partizipationszuschlags ist - insbesondere in Anbetracht eines Konsolidierungshaushaltes - nachvollziehbar: Man möchte weg vom Gießkannenprinzip und hin zu einer gezielten Mittelverteilung. Und um diese gezielte Mittelverteilung zu ermöglichen, benötigt es objektive Anhaltspunkte, anhand derer besonderer Unterstützungsbedarf erkennbar wird. Weshalb dabei auf das Merkmal Bezug von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zurückgegriffen wird, lässt sich wissenschaftlich begründen: Kinder aus sozioökonomisch benachteiligten Haushalten haben nachweislich schlechtere Bildungschancen. So zeigen unter anderem die Soziologen Jan Skopek und Giampiero Passaretta, dass 70% der Kompetenzunterschiede zwischen Kindern aus Haushalten mit hohem und niedrigem sozioökonomischen Status bereits in den ersten sechs Lebensjahren entstehen und sich verfestigen, mit langfristigen Auswirkungen auf den Bildungsweg dieser Kinder.
Doch der VKMK - Der Kitaverband ist der Meinung, dass dies zu kurzsichtig ist. Denn zum einen zählen auch Haushalte, in denen die Elternteile im Niedriglohnbereich oder in Minijobs arbeiten, zu sozioökonomisch Benachteiligten, auch wenn sie keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben. Zum anderen haben auch Kinder aus bildungsfernen Haushalten deutlich schlechtere Bildungschancen, wie der ifo- “Ein Herz für Kinder” - Chancenmonitor aus dem Jahr 2023 zeigt: Die Wahrscheinlichkeit eines Gymnasialbesuchs bei Kindern mit zwei Elternteilen mit Abitur und einem Haushaltsnettoeinkommen von 4.000 bis 5.500 Euro liegt bei 70,6%. Bei Kindern aus Haushalten ohne Abitur, aber mit vergleichbarem Einkommen, sinkt diese Wahrscheinlichkeit auf 36,4%. Und nicht zuletzt zeigt nun auch die Schuleingangsuntersuchung, dass Kinder mit Migrationshintergrund ebenfalls dringend zu adressierende Förderbedarfe aufweisen.
Frühkindliche Förderung in Zahlen: Wie viele Kinder profitieren künftig?
Zum Jahresende 2023 waren 60.400 Kinder in den Berliner Kitas nicht deutscher Herkunft. Nach Anwendung der 40%-Schwelle erhielten etwa 41.000 von ihnen eine Förderung über den Personalzuschlag. Weitere 25.700 Kinder wurden über das Zuschläge für das Merkmal Quartiersmanagement, bzw. die “Brennpunktzulage” unterstützt, womit insgesamt rund 66.700 Kinder durch Zuschläge gefördert wurden.
Im Jahr 2023 besuchten zudem etwa 22.300 Kinder, die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen, eine Berliner Kita. Mit der Einführung des Partizipationszuschlags rechnet der Senat mit einem Anstieg auf rund 50.000 Kinder. Dieser Anstieg wird damit begründet, dass Kitas künftig auf den Partizipationszuschlag angewiesen sind, um die Kinder adäquat fördern zu können. Infolgedessen wird erwartet, dass Einrichtungen aktiv auf Familien zugehen, die zwar anspruchsberechtigt sind, bisher aber keinen Antrag auf BuT-Leistungen gestellt haben. Der Partizipationszuschlag soll jedoch nicht für jedes einzelne BuT-berechtigte Kind gewährt werden, sondern nur dann, wenn der Anteil dieser Kinder in einer Kita mehr als 20% beträgt. Damit würden rund 40.000 Kinder vom Partizipationszuschlag profitieren.
Theorie trifft Praxis: Was Kitas jetzt erwartet
Wie sich die Einführung des Partizipationszuschlags auf die pädagogische Praxis auswirken könnte, hat der VKMK - Der Kitaverband bei zwei seiner Mitglieder erfragt.
Sprachförderung im Internationalen Kindergarten
Frank Mozer ist Geschäftsführer des Trägers Internationaler Kindergarten Berlin. Der Träger betreibt eine Einrichtung in Charlottenburg/Wilmersdorf, in der 60 Kinder betreut werden, mit Schwerpunkt auf der Vermittlung von Sprache: “Wir sind eine bilinguale deutsch-/englischsprachige Kita, welche in 5 jahrgangshomogenen Gruppen arbeitet. In jeder Gruppe arbeitet je eine Fachkraft in deutscher bzw. englischer Muttersprache. Zudem haben wir aktuell 3 und ab August/September 4 Auszubildende. Der konzeptionelle Schwerpunkt unserer Einrichtung, die sich als Bildungseinrichtung versteht, ist das Vermitteln von Sprache – sowohl der deutschen als auch der englischen Sprache. Darüber hinaus ist der Internationale Kindergarten seit dem Jahr 2016 in dem Bundesprogramm ‘Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist’ vertreten.” beschreibt Frank Mozer. Der Kindergarten spiegelt - wie Berlin selbst - einen Mikrokosmos unserer bunten Welt wieder: “Die Kinder und Familien der Einrichtung kommen aus vielen unterschiedlichen Ländern, wie zum Beispiel Deutschland, Italien, Kroatien, Indien, Israel, Ägypten, USA, China, Niederlande, Peru etc. In dem Internationalen Kindergarten finden somit viele unterschiedliche Nationalitäten, Kulturen und Religionen zusammen. Diese Diversität wird hier offen gelebt und die Offenheit der Kinder Neuem und Fremden gegenüber gefördert. Das Thema Respekt und Toleranz bildet das Fundament unserer Wertevermittlung.” Insgesamt liegt der Anteil von Kindern nicht deutscher Herkunft im Internationalen Kindergarten Berlin bei 95%, wohingegen kein einziges Kind bislang Anspruch auf BuT-Leistungen hat.
Frank Mozer erklärt uns, wie Sprachförderung aktuell in ihrer Einrichtung umgesetzt wird: “Einerseits haben wir aufgrund unserer personellen Zusammensetzung die Möglichkeit, die deutsche Sprache alltagsintegriert zu fördern, unter anderem in Morgenkreisen, individuelle Projekte etc. In unserer Vorschul-Gruppe gibt es zudem das „Show&Tell“: hier präsentiert ein Vorschulkind seiner Gruppe ein selbstgewähltes Thema in Form eines selbstgebastelten Plakats und eines kleinen Vortrags. Hierdurch soll das freie Sprechen geübt werden. Die Kinder sind immer sehr aufgeregt und wahnsinnig stolz ihren Freunden ihr Thema vorzustellen! Zudem beschäftigen wir eine zusätzliche Sprach-Fachkraft, welche aktuell noch mithilfe des Sprachprogramms „Sprach-Kita“ bis zum 31.07.2025 finanziert wird. Die Fachkraft unterstützt Kinder mit entsprechendem Sprachförderbedarf. Das geschieht entweder individuell oder in Kleingruppenarbeit.”
Was nun die Umgestaltung der Personalzuschläge hin zum Partizipationszuschlag für den Internationalen Kindergarten Berlin bedeutet, schlüsselt uns Frank Mozer auf: “Wir werden vor große finanzielle Herausforderungen gestellt: durch den Wegfall des ndHs-Zuschlages werden uns künftig ca. € 6.000,- pro Monat fehlen. Da bereits zu Ende Juli 2025 zusätzlich das ehemalige Bundesprogramm „Sprach-Kita – weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“, welches aktuell vom Land Berlin finanziert wird und an dem wir seit Anbeginn 2016 teilnehmen, eingestellt wird, fehlen weitere € 2.300,- pro Monat. Unterm Strich stehen uns somit ab Januar 2026 voraussichtlich rund € 8.300,- jeden Monat weniger zur Verfügung, weil wir aktuell keine einzige Familie haben, welche die Voraussetzungen des Partizipationszuschlages erfüllt – die Quote von 20% zuschlagsberechtigter Familien zu erreichen ist für uns absolut illusorisch!” Dass dieser Einschnitt nicht nur den Internationalen Kindergarten Berlin schwer treffen wird, davon geht Frank Mozer fest aus: “Diese finanziellen Herausforderungen werden berlinweit viele Träger treffen, davon bin ich überzeugt und habe dies bereits von mehreren Trägern vernommen. Für den Internationalen Kindergarten Berlin, aber auch für viele weitere und vor allem größere Träger ist es aufgrund der finanziellen Beschneidung eine Katastrophe!” Die zu erwartenden finanziellen Einbußen werden weitreichende Konsequenzen haben, nicht nur für den Träger, sondern vor allem für die Kinder und das pädagogische Fachpersonal: “Im schlechtesten Fall müssen Träger das Personal aus Kostengründen reduzieren. Für uns stellt sich die Frage, in welcher Form wir unsere Sprachförderprogramme, welche über das ‘normale Maß’ an alltagsintegrierter Sprachförderung hinausgeht, weiterführen können. Besondere Herausforderungen sehe ich bei Familien, welche zum Beispiel berufsbedingt oder auch aus anderen Gründen nach Berlin kommen und deren 3-, 4- oder 5-jährigen Kinder noch kein Deutsch sprechen, jedoch in wenigen Jahren hier zur Schule gehen werden. Ohne besondere Sprachförderung werden diese Kinder es schwer haben, einen guten Schulstart zu erleben. Zudem wird bei dem drohenden Personalabbau die ohnehin schon hohe Arbeitsbelastung zusätzlich nochmal verstärkt. Und dass darunter auch die Qualität leidet, kann in dem Zusammenhang nicht überraschen. Ich erinnere an dieser Stelle an die Streiks der landeseigenen Einrichtungen!” Die Umstellung der Zuschläge wird sich jedoch auch belastend auf die Familien auswirken: “Gesetz den Fall das „normale Maß“ an Sprachförderung in der Kita ist - aus welchem Grund auch immer - nicht ausreichend für das Kind: welche Möglichkeiten hätten Eltern? Sie müssten mit ihren Kindern zusätzlichen Sprachunterricht nehmen. Für berufstätige Eltern stellt das eine zusätzliche zeitliche Belastung dar, für viele andere Familien sind das finanzielle Belastungen, die da plötzlich auftauchen. So oder so stellt dieses neue System Kinder, Familien und Einrichtungen/Träger vor große Probleme!” macht Frank Mozer deutlich.
Das größte Problem beim Partizipationszuschlag sieht Frank vor allem in der Zugangsvoraussetzung: “Das Hauptproblem meiner Meinung ist jedoch die Zugangsberechtigung beim Erhalt des Partizipationszuschlages. Alle Kinder/Familien, welche nicht die Kriterien des Partizipationszuschlages erfüllen, gehen leer aus. Zudem haben Träger/Einrichtungen das Problem, dass sie eine Quote von 20% an unterstützungsberechtigen Familien haben müssen, um für diese Familien überhaupt den Partizipationszuschlag zu erhalten – heißt also: bei nur 19% gehen auch diese Familien leer aus – beziehungsweise fehlen dem Träger die finanziellen Mittel!” Statt des Partizipationszuschlags würde sich Frank Mozer eine Fortführung der bisherigen Zuschläge wünschen: “Meiner Meinung ist der ndH-Zuschlag ein gutes Instrument, um Träger zu unterstützen, welche einen hohen Anteil an Kindern/Familien mit nicht-deutscher Sprache haben und somit einen höheren Personalaufwand betreiben! In einer so internationalen Stadt wie Berlin wäre es fatal, wenn die Träger und Einrichtungen gezwungen wären, die großartige Arbeit im Bereich der frühkindlichen Bildung und insbesondere beim Spracherwerb zu sparen. Es gibt doch bereits unzählige Studien, aus denen hervorgeht, dass jeder gesparte Euro zu einem späteren Zeitpunkt um ein Vielfaches re-investiert werden muss! Ich mag mir nicht ausmalen, wie laut das berechtigte Klagen der Schulen in wenigen Jahren ist, wenn noch mehr Kinder mit unzureichenden Deutschkenntnissen in die Schule kommen.” Mit diesen Worten macht Frank noch einmal die weitreichenden Auswirkungen einer möglichen Umgestaltung der Personalzuschläge deutlich.
Kita Umpa Lumpa: Auswirkungen des Partizipationszuschlags im sozialen Brennpunkt
Eine ganz andere Perspektive bringt Frau Sevda Akyil, Diplom Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin und Gründerin des Kita-Trägers Umpa Lumpa Internationaler Kinderladen gGmbH, ein: Sie, als Träger und Kitaleitung, betreibt eine kleine Einrichtung in einem Quartiersmanagement-Gebiet, sprich einem sozialen Brennpunkt. In der Einrichtung werden maximal 25 Kinder im Alter von 1-6 Jahren in homogenen Kleingruppen (1-2/3-4/5-6 Jahren) nach dem Situationsansatz und auf Grundlage des Berliner Bildungsprogramms betreut. Alle Kinder ihrer Einrichtung haben einen Migrationshintergrund: “Unsere Kinder stammen ausschließlich aus Familien mit Migrationshintergrund und bringen vielfältige kulturelle Traditionen und Werte mit. Die Integration dieser unterschiedlichen Hintergründe zu einem gemeinsamen Nenner stellt eine große Herausforderung dar, da sie eine sensible und gezielte pädagogische Herangehensweise erfordert.” beschreibt Sevda Akyil. Aktuell beziehen 33% der betreuten Kinder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Die tatsächliche Quote von Kindern aus sozioökonomisch-prekären Haushalten liegt jedoch deutlich höher: “Wir fördern derzeit ca. 90 % sowohl finanziell benachteiligte Kinder als auch 100% Kinder mit Migrationshintergrund.” erklärt Sevda und geht noch ein wenig genauer auf die damit verbundenen Herausforderungen ein: “Die Arbeit mit letzteren ist besonders herausfordernd, da sie eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern in Sprache, Bildung und Erziehung erfordert. Kinder deutscher Herkunft sowie Kinder, die im Elternhaus parallel gefördert werden, erleichtern die Arbeit, da sie frühzeitig gefördert werden und als Vorbilder für die anderen Kinder dienen - in Sprache, Bildung, Erziehung.”
Um die Kinder in ihrer Einrichtung bestmöglich auf ihren Bildungsweg vorzubereiten und ihnen dementsprechend die notwendigen Sprachfähigkeiten zu vermitteln nutzt Umpa Lumpa alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel: “Wir setzen drei Maßnahmen ein, um die Kinder schnell und effektiv zu integrieren und zu fördern. Tägliche Kommunikation, Mimik, Gestik und Körpersprache unterstützen die Sprachentwicklung. Ergänzend bieten wir spielerische Sprachförderung mit speziellen Materialien an. Das Sprachförderzentrum und externe Fachkräfte besuchen regelmäßig die Kita, um die Kinder gezielt zu fördern. Wir nutzen alle verfügbaren Ressourcen, um die bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten. Ab September 2025 planen wir zudem eine Kooperation mit der Anna-Lindt-GS und dem Sprachförderzentrum, bei der wir uns zweimal wöchentlich gegenseitig besuchen und Sprachförderung für die Elementarkinder im Rahmen des Projekts „Alles mit Sprache“ anbieten werden.”
Auch Sevda Akyil sieht in dem geplanten Partizipationszuschlag große Herausforderungen, die sich negativ auf ihre Arbeit, dem Träger und ihre Mitarbeitenden auswirken könnten: “Seit Jahren fordern wir eine Erhöhung der Zuschläge für QM, MMS, ndH und BuT, doch stattdessen werden Gelder gekürzt, was unsere Arbeit im sozialen Brennpunkt erschwert. Alle Zuschläge wie QM, MMS und ndH entfallen. Die Alltagskosten lassen sich knapp decken, was die Personaleinstellung erschwert und zum Wegfall von Sonderzahlungen führt. Rücklagen werden wenig bis kaum gebildet, und die Aufnahme neuer Kinder ist rückläufig. Nur durch eine erhöhte Kinderzahl könnten wir die Kosten decken, was jedoch zu Frustration bei den Mitarbeitenden und einem schlechten Arbeitsklima führen würde. Die steigende Arbeitsbelastung hätte Überforderung, vermehrte Krankmeldungen und eine reduzierte Dokumentation zur Folge. Dadurch wird die Qualität unserer Arbeit beeinträchtigt, und die Anforderungen an Alltagsplanung sowie den Bildungsauftrag können nicht mehr vollständig erfüllt werden.” Obwohl Umpa Lumpa vergleichsweise viele Kinder mit Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket betreut, rechnet Sevda Akyil dennoch mit spürbaren Einschränkungen bei den zur Verfügung stehenden Ressourcen - und damit bei der Qualität der Förderung: “Der Partizipationszuschlag würde nur für etwa ein Drittel der Kinder mit BuT gewährt werden, für alle anderen entfallen die Zuschläge vollständig. Für uns als Träger ist dies keine Option, sondern eine erhebliche finanzielle Belastung. Aufgrund der Kosteneinsparungen wird mit weniger Personal die bisherige Qualität der intensiven Förderung und Bildung, insbesondere in den Bereichen emotionale Betreuung und Unterstützung von Kindern mit Migrationshintergrund, nicht mehr vollständig gewährleistet sein. Dies betrifft Maßnahmen wie individuelle Betreuung, Ausflüge, Bildungsmaterialien sowie Sonderzahlungen für besondere Projekte oder Bedürfnisse, die eingeschränkt oder entfallen könnten.” Zwar hat Sevda Akyil bereits zahlreiche Ideen ausgearbeitet, wie sie diese Einschnitte kompensieren könnten: “Um dem entgegenzuwirken, könnten alternative Ansätze wie die Förderung ehrenamtlichen Engagements, Kooperationen mit lokalen Organisationen, gezielte Förderprogramme für Kinder mit Migrationshintergrund, der Einsatz von Freiwilligen oder Praktikanten sowie Spenden und Sponsoring in Betracht gezogen werden.”, doch wie sie gleichzeitig betont, sind diese Ideen “leider nicht leicht umzusetzen.”
Nach Sevdas Einschätzung werden die Auswirkungen des Partizipationszuschlags weit über den eigenen Träger hinaus spürbar sein: “Der Zuschlag könnte die Partizipation von Kindern und Eltern aus nicht-deutscher Herkunft einschränken, was langfristig negative Folgen für Integration, Chancengleichheit und soziale Teilhabe haben kann. Es ist daher wichtig, Ausgleichsregelungen oder Unterstützungsangebote zu schaffen, um eine inklusive Teilhabe sicherzustellen. Zudem müssten Eltern zusätzliche Zahlungen leisten, um die Kosten zu decken. Eltern mit begrenzten finanziellen Mitteln könnten diese Belastung nicht tragen, was zu Unmut führen und das Vertrauen in die Kita beeinträchtigen könnte. Alternativen wie Spenden, Materialbereitstellung oder ehrenamtliche Unterstützung bei Ausflügen und Projekten könnten hier Abhilfe schaffen. Ohne diese Maßnahmen besteht die Gefahr, dass Eltern die Kita in Frage stellen oder wechseln.”
Doch Sevda Akyil macht sich nicht nur Sorgen um ihren eigenen Träger, sondern um alle betroffenen Träger. Für Umpa Lumpa könnte die 20%-Schwelle aller Voraussicht nach kein Problem darstellen - doch das wird nicht bei allen Trägern der Fall sein. “Die Festlegung der 20%-Quote als Anspruchsschwelle kann zu Stigmatisierung, Ungerechtigkeit, erhöhtem Verwaltungsaufwand und eingeschränkter Flexibilität führen. Sie birgt die Gefahr, dass Einrichtungen knapp darunter sich ausgegrenzt oder benachteiligt fühlen, was negative Auswirkungen auf das Personal, die Elternbindung und die Qualität der Betreuung haben kann.” gibt Sevda zu bedenken und fügt hinzu: “Mein Wunsch ist es, nicht nur mein Anliegen vorzubringen, sondern auch im Namen aller betroffenen Träger zu sprechen. Es wird jeden von uns mehr oder weniger berühren. Es könnten schwere Zeiten auf uns zu kommen.” Deshalb appelliert Sevda Akyil an die politischen Verantwortlichen: “Die Entscheidung sollte sorgfältig abgewogen werden, um die inklusive Förderung und die Unterstützung aller Kinder sicherzustellen. Bei der Einführung des neuen Partizipationszuschlags ist zu prüfen, wie spezifische Bedarfe weiterhin berücksichtigt werden können, um eine faire und wirksame Unterstützung zu gewährleisten.” und schlägt gleichzeitig konkrete, praxisnahe Alternativen vor: “Aus meiner Sicht könnten Alternativen zum geplanten Partizipationszuschlag darin bestehen, die erforderlichen Gelder für alle Kinder ausreichend zu finanzieren, um die Bildungsqualität sicherzustellen, oder allen Migrationskindern einen einmaligen, angemessenen Zuschlag zu gewähren, der die Leistungen von MMS, QM, ndH und BuT abdeckt. Zudem sollte das Mittagessen für alle Kinder vom Senat finanziert werden, um Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Für Kinder ab drei Jahren könnte ein freiwilliger Basisgutschein eingeführt werden, um Antragswege zu vereinfachen und die Zusammenarbeit mit den Eltern zu erleichtern.”
Die Einführung des Partizipationszuschlags wird weitreichende Konsequenzen für Kita-Träger in Berlin haben. Für viele Träger und pädagogische Fachkräfte wird es bedeuten: Der Umfang der notwendigen Förderung wird gleich bleiben, wenn nicht sogar steigen. Gleichzeitig werden zusätzliche Aufgaben auf sie zukommen, wie etwa die Unterstützung von Familien bei der Beantragung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Doch während der Aufwand wächst, werden voraussichtlich weniger finanzielle Mittel für sie zur Verfügung stehen und damit auch weniger Personal. Für Kinder heißt das: Eine große Gruppe an Kindern mit Förderbedarfen wird künftig nicht mehr in vollem Umfang und in der notwendigen Qualität die Förderung erhalten, die sie benötigen, was langfristige Auswirkungen auf den gesamten Bildungsweg haben wird. Für Eltern wird dies zu einer größeren Belastung führen. Und spätere Bildungseinrichtungen werden die Defizite, die in Folge dessen in der frühen Kindheit entstanden sind, ausgleichen und auffangen müssen.
Der VKMK ist daher der Ansicht, dass eine alleinige Orientierung an bestimmten Merkmalen, beziehungsweise Kriterien bei der Vergabe von Zuschlägen immer zu kurz greifen wird und nicht mehr zeitgemäß ist. Um gezielt denjenigen Kindern Zuschläge zu gewähren, die tatsächlich Förderbedarfe aufweisen, wäre es daher sinnvoll, von einer pauschalen Orientierung an sozialen Merkmalen abzurücken. Stattdessen empfiehlt der VKMK, die Zuschlagserteilung an nachgewiesene individuelle Förderbedarfe zu koppeln. Ein zusätzliches Diagnoseinstrument zur Feststellung solcher Bedarfe wäre nicht notwendig, da mit dem aktuell anlaufenden BeoKiz-Verfahren bereits eine Sprachstandserhebung im Alter von 2,5 Jahren vorgesehen ist. Auf dieser Grundlage können festgestellte Förderbedarfe direkt und automatisch zur Zuschlagserteilung führen. Dies würde nicht nur aufwändige administrative Verfahren vermeiden, sondern auch die Träger entlasten und die Förderung von Kindern zielgerichtet und gerecht machen.
Quellen:
Berlins Bevölkerungszahl knapp unter 3,7 Millionen. (n.d.). https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/094-2025.
Neuhaus, A. (2024, August 9). Chancen verbessern: Auf die Frühe Bildung in der Kita kommt es an. DIE WELT. https://www.welt.de/debatte/kommentare/article252798122/Chancen-verbessern-Auf-die-Fruehe-Bildung-in-der-Kita-kommt-es-an.html.
Wößmann, L., et al. (2023). Der ifo-„Ein Herz für Kinder“- Chancenmonitor: Wie (un-)gerecht sind die Bildungschancen von Kindern aus verschiedenen Familien in Deutschland verteilt? In Ifo Institut. Ifo Institut. https://www.ifo.de/DocDL/sd-2023-04-freundl-et-al-chancenmonitor.pdf.
SenBJF-Protokoll zur Sitzung „Fachaustausch zur Neugestaltung der Personalzuschläge im KitaFöG“ vom 28.06.2024 (13:00 - 15:00 Uhr).
Wenn Sprache fehlt: Warum frühe Förderung über Bildungs- und Lebenschancen entscheidet
Kurz bevor die großen Sommerferien starteten und die Phase der Einschulung in wenigen Wochen bevorstand, rückten die Meldungen über Sprachförderbedarfe bei Kindern wieder verstärkt in den Fokus der Berichterstattung. Die aktuellsten öffentlichen Zahlen der Schuleingangsuntersuchungen zeigen, dass zum Schuljahr 2022/2023 jedes dritte Kind (32,9%) in Berlin einen Sprachförderbedarf aufwies. Zum Vergleich: 2013 lag dieser Anteil noch bei 25,5%.
Kurz bevor die großen Sommerferien starteten und die Phase der Einschulung in wenigen Wochen bevorstand, rückten die Meldungen über Sprachförderbedarfe bei Kindern wieder verstärkt in den Fokus der Berichterstattung. Die aktuellsten öffentlichen Zahlen der Schuleingangsuntersuchungen zeigen, dass zum Schuljahr 2022/2023 jedes dritte Kind (32,9%) in Berlin einen Sprachförderbedarf aufwies. Zum Vergleich: 2013 lag dieser Anteil noch bei 25,5%. Eine Datenauswertung des rbb gemeinsam mit Correctiv.Lokal verdeutlicht zudem große Differenzen zwischen den einzelnen Bezirken. Während in Kreuzberg-Nord bei 59,7% der Kinder ein Sprachförderbedarf festgestellt wurde - womit dieser Kiez Spitzenreiter ist - hatten in Reinickendorf-Nord nur 11% er angehenden Erstklässler:innen Sprachdefizite.
Doch der hohe Sprachförderbedarf bei Kindern ist nicht auf Berlin beschränkt, sondern ein länderübergreifendes Phänomen. So hat in Hamburg die Sprachtestung von Viereinhalbjährigen für das Schuljahr 2023/2024 ergeben, dass 31,7% der Kinder einen Förderbedarf in diesem Bereich haben. In Baden-Württemberg lag der Anteil unter den angehenden Erstklässler:innen für das Schuljahr 2022/2023 bei 27,4%. In Bayern zeigte die erstmals landesweit durchgeführte Sprachstandserhebung bei Vierjährigen, dass rund jedes fünfte Kind betroffen ist. Und auch mit dem Eintritt in das Schulsystem nimmt der Anstieg der Sprachförderbedarfe kein Ende, da Sprache die Grundvoraussetzung ist, um dem Unterricht angemessen folgen zu können - unabhängig von der Fachrichtung. Starten Kinder bereits mit Sprachdefiziten in die Schule, werden sie schnell abgehängt. Zeit, um diese Rückstände im regulären Unterricht aufzuholen, fehlt meist. Aus diesem Grund sind sowohl die Analyse möglicher Ursachen als auch eine frühzeitige und qualitativ hochwertige Sprachförderung inzwischen unerlässlich.
Die Ursachen für den gestiegenen Sprachförderbedarf bei Kindern sind multifaktoriell und wissenschaftlich noch nicht abschließend geklärt. In gesellschaftlichen Debatten wird diese Entwicklung nicht selten mit einer steigenden Zahl von Kindern mit Migrationshintergrund erklärt. Doch diese Begründung greift bei weitem zu kurz.
Die Schuleingangsuntersuchung für das Schuljahr 2022/2023 im Bezirks Berlin-Mitte verdeutlicht exemplarisch, wie komplex die Ursachen sind. Dort wiesen 47,5% der Kinder Sprachdefizite auf - knapp 15 Prozentpunkte über dem berlinweiten Durchschnitt. Von ihnen stammten 77,2% aus Familien mit niedrigem sozialen Status und nur 24,3% aus Familien mit hohem sozialen Status. 61,0% der Kinder mit Sprachförderbedarf hatten einen täglichen Medienkonsum von mehr als einer Stunde, während es bei maximal einer Stunde lediglich 37,9% waren. Die Daten zeigen außerdem: ein längerer Kita-Besuch verringert das Risiko für Sprachdefizite. So hatten 83,5% der Kinder mit Sprachdefiziten höchstens zwei Jahren oder gar keine Kita besucht, während unter den Kindern mit einer Kitabesuchsdauer von mehr als zwei Jahren nur 40,2% Sprachdefizite aufwiesen.
Blicken wir nun nur auf den Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund, zeigt sich ein ähnliches Bild: Berlinweit hatten 41,4% der Kinder mit Migrationshintergrund Defizite in der deutschen Sprache, in Berlin-Mitte 54,7%. Unter den Kindern mit Migrationshintergrund aus Familien mit niedrigem sozialen Status in Berlin-Mitte verfügten lediglich 24,1% über gute bis sehr gute Deutschkenntnisse. Bei Kindern aus Familien mit hohem sozialen Status lag dieser Anteil dagegen bei 66,1%. Und auch die Dauer des Kitabesuchs hat hier einen erheblichen Einfluss: Nur 14,1% der Kinder mit Migrationshintergrund, die maximal zwei Jahren eine Kita besucht hatten, wiesen gute bis sehr gute Deutschkenntnisse auf. Bei Kindern mit Migrationshintergrund, die länger als zwei Jahre in einer Kita waren, stieg der Anteil dagegen auf 53,3%.
Daraus lässt sich schließen, dass sowohl der Sozialstatus als auch die Dauer des Kitabesuchs erhebliche Auswirkungen auf die Sprachfähigkeit von Kindern haben. Wird dem nicht frühzeitig entgegengewirkt, drohen langfristige Folgen für Bildungs- und Lebensweg: Kinder starten mit Sprachdefiziten in die Schule, können dem Unterricht nur schwer folgen, erzielen dadurch schlechtere Leistungen - und haben später geringere berufliche Chancen. Besonders Kinder aus Familien mit niedrigem sozialen Status laufen so Gefahr, in einen Teufelskreis zu geraten, der sich auch weiter auf die nächste Generation übertragen kann.
Doch Sprachdefizite hemmen Kinder nicht nur im schulischen Kontext, sondern auch in der Entwicklung ihrer persönlichen Stärken und Potenziale. Denn über Sprache treten sie mit der Umwelt in Kontakt, können Erlebtes ausdrücken, reflektieren, darüber sprechen und es besser verstehen. Sprache beeinflusst zudem die kognitive Entwicklung: Je differenzierter wir Sprache beherrschen, desto differenzierter sind auch unsere Gedanken und desto besser können wir komplexe Zusammenhänge verstehen und Lösungen für Probleme finden. Außerdem ermöglicht es die Sprache, Beziehungen aufzubauen, soziale Interaktionen zu gestalten, Wünsche und Bedürfnisse auszudrücken und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Wie wichtig Sprache ist, ist längst kein Geheimnis mehr - ebenso wenig wie der wachsende Sprachförderbedarf bei Kindern. Deshalb gibt es sowohl auf Landes- als auch Bundesebene große Anstrengungen, um Kinder frühzeitig sprachlich zu fördern.
In Berlin wurde mit dem Kitajahr 2025/2026 das “Kita-Chancenjahr” eingeführt. Es verpflichtet Kinder, die keine Kita besuchen und bei einer obligatorischen Sprachstandserhebung im Alter von 4,5 Jahren Sprachdefizite aufweisen, mindestens ein Jahr vor Einschulung ein Angebot zur Sprachförderung für jeweils 35 Wochenstunden wahrzunehmen. Hintergrund dieser Maßnahme ist, dass in Berlin etwa 80% der Nicht-Kita-Kinder einen Sprachförderbedarfe haben.
Auf Bundesebene wurde bereits kurz nach der Bildung der Koalition deutlich, dass die Sprachförderung einen besonderen Schwerpunkt in der Politik des Ministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter Ministerin Karin Prien einnehmen wird. Karin Prien betonte bereits in den Anfängen der aktuellen Regierungszeit mehrfach, wie wichtig es sei, Kinder in diesem Bereich angemessen zu unterstützen und den Kitas die notwendigen Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte Sprachförderung zu ermöglichen. Fest verankert wurde dieses Anliegen im Koalitionsvertrag mit der geplanten Einführung einer verpflichtenden Diagnostik des Sprach- und Entwicklungsstandes aller Vierjährigen. Bei festgestelltem Förderbedarf sollen anschließend verpflichtende Sprachfördermaßnahmen durch die Länder greifen. Zudem soll das Konzept der Sprach-Kitas fortgeführt und weiterentwickelt werden, während gleichzeitig das Startchancenprogramm für Schulen nun auch auf Kitas ausgeweitet werden soll. Beide Maßnahmen sollen im Rahmen des Kita-Qualitätsentwicklungsgesetzes zusätzlich gefördert werden. Und auch in der Verteilung des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität wird die Stärkung der frühkindlichen Bildung als ein Schwerpunkt deutlich: Insgesamt 3,76 Milliarden Euro sind aus diesem Sondervermögen für 2026 bis 2029 zugesichert worden. Hinzu kommen 1,993 Milliarden Euro im Jahr 2026 über das Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz sowie eine Erhöhung der finanziellen Mittel für den Kinder- und Jugendplan um 7,5 Millionen Euro auf insgesamt 251,3 Millionen Euro.
Dies zeigt, dass das Bewusstsein für die Bedeutung frühkindlicher Bildung und Förderung zunehmend wächst - und sich nicht nur in öffentlichen Diskursen, sondern auch in der politischen Prioritätensetzung niederschlägt. All dies sind entscheidende Schritte, um allen Kindern einen guten Start ins Leben sowie Bildungs- und Chancengerechtigkeit zu ermöglichen und ihnen durch die Förderung der Sprache den Schlüssel zur Welt an die Hand zu geben. Es sind Maßnahmen und Investitionen in die Zukunft der Kinder, der Gesellschaft und unseres Landes.
Nun kommt es jedoch darauf an, den Worten auch Taten folgen zu lassen: Die angekündigten Maßnahmen müssen durch eine langfristige und auskömmliche Finanzierung nachhaltig in der Kita-Landschaft Deutschlands etabliert werden. Nur so kann verhindert werden, dass frühzeitige Sprachförderung - und damit die Zukunft der Kinder - Haushaltseinsparungen zum Opfer fällt und die Bemühungen nach wenigen Jahren ins Leere laufen. Ebenso benötigt es einheitliche, an wissenschaftlichen Empfehlungen orientierte Qualitätsstandards, damit alle Kinder - unabhängig von der Region - Zugang zu hochwertiger Sprachförderung erhalten.
Quellen:
Grote, S., Haaga, M., & Kittelberger, T. (2024). KINDERGESUNDHEIT IM LANDKREIS TÜBINGEN: Ergebnisse der Einschulungsuntersuchung vor und nach der Corona-Pandemie. In Landkreis Tübingen, Landkreis Tübingen [Report]. Landkreis Tübingen. https://www.gesundheitsamt-bw.de/fileadmin/LGA/_DocumentLibraries/SiteCollectionDocuments/01_Themen/GesundheitsdatenBerichte/Kommunale_GBE/ESU-Bericht_2024.pdf
Heckt, M., Hildenbrand, C., & Carsten Thun. (2024). Vorstellungen viereinhalbjähriger Kinder. https://ifbq.hamburg.de/wp-content/uploads/sites/803/2025/02/Bericht-VVV23_24_2411_IfBQ.pdf
Bezirksamt Mitte von Berlin. (2024) Einschulungsuntersuchungen Berlin-Mitte Schuljahr 2022/2023 Faktenblatt 2: Soziales Umfeld und soziale Integration.
Bezirksamt Mitte von Berlin. (2024). Einschulungsuntersuchungen Berlin-Mitte Schuljahr 2022/2023 Faktenblatt 5: Gesundheit und Entwicklung.
Karin Prien: Wir stärken Kinder, Familien und Bildung. (2025). BMBFSFJ. https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/karin-prien-wir-staerken-kinder-familien-und-bildung-268286.
Sprachtest für Vierjährige: Rund jedes fünfte angehende Vorschulkind fällt durch. (2025) News4teachers. https://www.news4teachers.de/2025/07/sprachtest-fuer-vorschulkinder-rund-jedes-fuenfte-kind-faellt-durch/.
Meyer A. (2025) Schulanfänger in Berlin haben oft große Sprachdefizite. (n.d.). Rbb24 Website. https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2025/08/grosse-sprachdefizite-bei-berliner-schulanfaengern.html.
CDU, CSU, SPD. (2025). Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD [Report]. https://www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf.
Das muss Kai Wegner unbedingt noch schaffen: Frühkindliche Bildung sichern
Anlässlich der Sommerpressekonferenz des Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner und dem Beginn des letzten Regierungsjahres des Schwarz-Roten Senats hat der Tagesspiegel in seiner Rubrik “3:1” drei zentrale Punkte hervorgehoben, die unter Kai Wegner bislang ungelöst geblieben sind und dringend angegangen werden müssen.
Anlässlich der Sommerpressekonferenz des Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner und dem Beginn des letzten Regierungsjahres des Schwarz-Roten Senats hat der Tagesspiegel in seiner Rubrik “3:1” drei zentrale Punkte hervorgehoben, die unter Kai Wegner bislang ungelöst geblieben sind und dringend angegangen werden müssen.
Der VKMK - Der Kitaverband möchte diese drei Punkte um einen wesentlichen Aspekt ergänzen, der bereits seit Jahren aufgeschoben wird, sich zunehmend zuspitzt und maßgeblich über die Zukunft Berlins entscheidet: die deutliche Verschärfung der finanziellen Schieflage der Berliner Kita-Trägern.
Bereits 2017 zeigte eine Gestehungskostenanalyse: Die Sachkosten für Kitas liegen rund 30% über den vom Land Berlin erstatteten Mitteln - insbesondere aufgrund hoher Mietkosten. Was ist seitdem passiert? Inflation, gestiegene Mietpreise, Nebenkostenexplosion - aber keine ausreichende Anpassung der Sachkostenpauschale für Kita-Träger.
Und so kommt es, dass das Land Berlin in seiner Pauschale mit rund 6,50€ pro Quadratmeter kalkuliert und diesen Betrag an die Träger auszahlt, während die tatsächlichen Gewerbemieten im Durchschnitt bei knapp 29,00€ pro Quadratmeter liegen. Mit viel Flexibilität und Kreativität konnten die Kita-Träger diese Schere bislang noch überbrücken. Doch nun verschärft der Geburtenrückgang die Lage weiter: Die Sachkostenpauschale ist direkt an die Anzahl der Kinder gekoppelt - weniger Kinder bedeuten somit weniger Geld. Die Quadratmeter der Kita aber müssen natürlich weiterhin bezahlt werden - unabhängig davon, wie viele Kinder dort betreut werden.
Berlin muss seine Kita-Finanzierung endlich an die realen Gewerbemietkosten anpassen. Alles andere gefährdet frühkindliche Bildung – und damit die Chancengerechtigkeit einer ganzen Generation.
Weniger Kinder, mehr Qualität? VKMK warnt vor Kürzungen, die Chancen verbauen
Am heutigen Tag findet im Abgeordnetenhaus im Rahmen der 53. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie unter Tagesordnungspunkt 2 eine Anhörung zum Thema “Weniger Kinder, mehr Qualität” statt. Unter anderem wurde Lars Békési, Geschäftsführer des Kitaverbands VKMK, als Experte eingeladen, in der Sitzung zu diesem Thema zu sprechen.
Am heutigen Tag findet im Abgeordnetenhaus im Rahmen der 53. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie unter Tagesordnungspunkt 2 eine Anhörung zum Thema “Weniger Kinder, mehr Qualität” statt. Unter anderem wurde Lars Békési, Geschäftsführer des Kitaverbands VKMK, als Experte eingeladen, in der Sitzung zu diesem Thema zu sprechen.
Der VKMK betont in diesem Kontext, dass weniger Kinder allein nicht automatisch zu mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung führen - insbesondere dann nicht, wenn gleichzeitig indirekte Sparmaßnahmen vollzogen werden. Zwar wird die im Rahmen des Runden Tisch Kita geplante Verbesserung des Personalschlüssels im U3-Bereich punktuell Entlastung und Qualitätssteigerung bringen, doch gleichzeitig wird die zunehmende Mehrbelastung im Ü3-Bereich - unter anderem durch den massiven Anstieg an zusätzlichen Förderbedarfen - außer Acht gelassen. Stattdessen plant der Senat Kürzungen im Bereich der Sprachförderung.
“Besonders alarmierend ist die geplante Umstellung der Personalzuschläge. Bislang gab es gezielte Förderungen für Kinder mit nichtdeutscher Herkunftssprache (ndH). Diese sollen nun beendet werden. Mit einem sogenannten Partizipationszuschlag sollen diese Gelder gebündelt werden und künftig nur noch nach den Kriterien des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) vergeben werden. Das bedeutet faktisch, dass zwei Gruppen mit besonderem Förderbedarf gegeneinander ausgespielt werden. Kinder, die eine gezielte Sprachförderung benötigen, stehen damit in Konkurrenz zu Kindern aus wirtschaftlich benachteiligten Familien. Das kann nicht unser Anspruch sein. Sprachförderung ist essentiell für Chancengleichheit und muss als eigenständige Aufgabe erhalten bleiben.”, betont Lars Békési.
In einer Stadt wie Berlin, in der jede:r Vierte einen Migrationshintergrund hat, 180 verschiedene Herkunftsländer vertreten sind und 120 Muttersprachen gesprochen werden, wäre diese Kürzung ein herber Rückschlag für die Bildungs- und Chancengerechtigkeit.
“Weniger Kinder bedeutet nicht automatisch mehr Qualität, wenn gleichzeitig wichtige Fördermaßnahmen für Kinder gekürzt werden sollen”, so Békési weiter. Eine Qualitätssteigerung kann nur erreicht werden, wenn alle relevanten Faktoren in einem ganzheitlichen Konzept berücksichtigt werden - von den Arbeitsbedingungen des pädagogischen Personals über die strukturellen und finanziellen Rahmenbedingungen der Kita-Träger bis hin zu den Voraussetzungen für eine exzellente frühkindliche Förderung. “Kürzungen durch die Hintertür dürfen nicht dazu führen, dass zentrale Bildungsaufgaben und pädagogische Qualität geschwächt werden.” mahnt Békési abschließend.
Trotz Bemühungen der Senatorin: Verkrustete Strukturen blockieren VKMKs Beteiligung an den RVTag-Verhandlungen
Trotz wiederholter Zusicherungen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie bleibt der VKMK – Der Kitaverband weiterhin von den aktuellen Verhandlungen über die Kita-Finanzierung im Rahmen des RVTags ausgeschlossen. Während die Senatorin erste Schritte zur Beendigung dieses Ausschlusses unternommen hat, blockieren einige Akteure innerhalb der LIGA (AWO, Diakonie, Caritas u.a.) und des Dachverbands der Kinder- und Schülerläden weiterhin eine inklusive Lösung.
Trotz wiederholter Zusicherungen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie bleibt der VKMK – Der Kitaverband weiterhin von den aktuellen Verhandlungen über die Kita-Finanzierung im Rahmen des RVTags ausgeschlossen. Während die Senatorin erste Schritte zur Beendigung dieses Ausschlusses unternommen hat, blockieren einige Akteure innerhalb der LIGA (AWO, Diakonie, Caritas u.a.) und des Dachverbands der Kinder- und Schülerläden weiterhin eine inklusive Lösung.
Seit 2017 hat der VKMK intensiv daran gearbeitet, eine außergerichtliche Einigung zu finden. Zahlreiche Gespräche und Kompromissvorschläge stießen jedoch wiederholt auf Widerstand seitens bestimmter Verhandlungspartner. Im Jahr 2022 sah sich der VKMK daher gezwungen, juristische Schritte einzuleiten und eine Klage einzureichen. Nachdem die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf den Verband zugegangen war, ließ der Kitaverband VKMK die Klage ruhen, um im Dialog eine Einigung zu erzielen. Doch trotz klarer Lösungsansätze und eines Letter of Intent wurde eine Mitwirkung des VKMK an den angelaufenen Verhandlungen zur Kita-Finanzierung weiterhin verweigert.
„Der VKMK vertritt mehr als 300 Kitas mit über 13.000 Plätzen und ist damit ein wichtiger Bestandteil der Berliner Kita-Landschaft. Dennoch bleibt der Verband weiterhin vom Mitentscheidungsprozess über die Kita-Finanzierung ausgeschlossen“, erklärt Lars Békési, Geschäftsführer des VKMK. „Dieser Ausschluss bedeutet, dass die tägliche Bildungsarbeit unserer Kita-Teams nicht respektiert wird.“
Ursprünglich sollte der VKMK im Zuge der Novellierung des Berliner KitaFöG als weiterer Verhandlungspartner integriert werden. Diese Novelle wird jedoch voraussichtlich erst Ende des Jahres 2025 abgeschlossen sein, während die aktuellen Verhandlungen zur Finanzierung bereits laufen. Als Übergangslösung bot die Senatorin, Frau Günther-Wünsch, dem VKMK einen Gaststatus an, um eine indirekte Beteiligung zu ermöglichen. Auch dieser Vorschlag wurde jedoch von einzelnen Vertretern der LIGA und der Kinder- und Schülerläden abgelehnt. Angesichts dieser Blockade hat der VKMK nun die Klage wieder aufgenommen - eine mündliche Verhandlung wird zeitnah erfolgen.
„Die Blockadehaltung einiger Vertreter der LIGA und Kinderläden ist nicht nur bildungspolitisch fragwürdig, sondern auch rechtlich problematisch“, so Békési weiter. „Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 26. Oktober 2023 das Mitbestimmungsrecht unabhängiger freier Träger über ihre Verbände ausdrücklich anerkannt. Eine selektive Ausgrenzung bestimmter Akteure verstößt gegen dieses Urteil und das Prinzip der Gleichbehandlung aus dem SGB VIII.“
Zudem weist der VKMK darauf hin, dass bereits 2013 die Monopolkommission vor der Konzentration von Macht in den Händen weniger Akteure warnte – ein Trend, der nun im Kontext der Kita-Finanzierung erneut sichtbar wird.
Der VKMK erkennt an, dass die von der Senatorin angestrebten strukturellen Veränderungen Zeit erfordern. „Dennoch ist es nicht nachvollziehbar, warum sich einige Verhandlungspartner weiterhin der Kompromissfindung verweigern und damit die konstruktiven Bemühungen der Bildungssenatorin torpedieren. Das ist nicht nur ein Verstoß gegen demokratische Prinzipien, sondern gefährdet auch die Qualität und Vielfalt der frühkindlichen Bildung in Berlin“, schließt Békési.
Runder Tisch Kita: VKMK fordert pragmatische Entlastungsmaßnahmen für Kitas in Berlin
Am heutigen Tag, den 08. November, findet auf Einladung von Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, der Runde Tisch Kita statt. Dies ist eine Antwort der Senatsverwaltung auf die Forderungen Verdis nach Entlastung des pädagogischen Personals in den Kita-Eigenbetrieben in Berlin.
Am heutigen Tag, den 08. November, findet auf Einladung von Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, der Runde Tisch Kita statt. Dies ist eine Antwort der Senatsverwaltung auf die Forderungen Verdis nach Entlastung des pädagogischen Personals in den Kita-Eigenbetrieben in Berlin. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Bezirke, Gremien, Verbände und Bündnisse, der Gewerkschaften, der Elternschaft sowie der Kita-Eigenbetriebe will die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie bei dem Runden Tisch Belastungsfaktoren und Entlastungsmöglichkeiten im Kita-Alltag identifizieren und erörtern.
Lars Békési, Geschäftsführer des VKMK, erläutert: „Angesichts der angespannten Haushaltslage in Berlin schlagen wir effiziente, pragmatische und schnell wirksame Entlastungsmaßnahmen vor, die das Land Berlin kaum bis gar nichts kosten oder als wertvolle Investitionen wirken. Die Erhöhung der Schließtage verursacht keine zusätzlichen Ausgaben für das Land, steigert aber die Qualität der frühkindlichen Bildung erheblich. Diese zusätzlichen Schließtage schaffen für Kita-Träger dringend benötigte Kapazitäten, um den stetig wachsenden Anforderungen in der Elternarbeit und den zunehmenden Herausforderungen in der täglichen Beziehungsarbeit mit den Kindern gerecht zu werden. Sie bieten den Teams Zeit und Raum für Austausch, gezielte Fort- und Weiterbildungen sowie Teamstärkung. Gleichzeitig profitieren die pädagogischen Fachkräfte von wichtigen Entlastungsmomenten, in denen sie in Ruhe an der Weiterentwicklung der internen und externen Qualitätsstandards arbeiten können. Wer schnelle und wirksame Entlastung erzielen will, sollte diese Maßnahme als ersten Schritt in Betracht ziehen.“
Neben dem Vorschlag zur Erhöhung der Schließtage wird der VKMK weitere Entlastungsmaßnahmen in die Diskussion einbringen.
Mehr Verbindlichkeit - Neues Kita-Qualitätsgesetz stärkt Fachkräftesicherung und Sprachförderung
Am gestrigen Abend verabschiedete der Bundestag das dritte Kita-Qualitätsgesetz. Das Gesetz definiert sieben Handlungsfelder, von denen drei – im Gegensatz zu bisher einem – für die Bundesländer verpflichtend sind. Diese Felder müssen erfüllt werden, damit die Länder finanzielle Unterstützung des Bundes in Anspruch nehmen können. Die verpflichtenden Bereiche umfassen die Gewinnung und Bindung von Fachkräften, die sprachliche Bildung sowie die Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation.
Am gestrigen Abend verabschiedete der Bundestag das dritte Kita-Qualitätsgesetz. Das Gesetz definiert sieben Handlungsfelder, von denen zwei – im Gegensatz zu bisher einem – für die Bundesländer verpflichtend sind. Diese Felder müssen erfüllt werden, damit die Länder finanzielle Unterstützung des Bundes in Anspruch nehmen können. Die verpflichtenden Bereiche umfassen die Gewinnung und Bindung von Fachkräften sowie die Förderung der sprachlichen Bildung. Ein besonderes Augenmerk liegt im Punkt sprachliche Bildung auf der gezielten Sprachförderung für Kinder in schwierigen Lebenslagen. In Bezug auf das Handlungsfeld Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation soll durch Berücksichtigung von Ausfallzeiten und mittelbarer pädagogischer Arbeit die Personalsituation stabilisiert werden. Bisher fehlende Regelungen zu Krankheitstagen haben das System stark belastet, was nun mit dem neuen Gesetz behoben werden soll. Bevor das Gesetz in Kraft tritt, muss es noch den Bundesrat passieren. Geplant ist, dass es am 1. Januar 2025 rechtskräftig wird.
Der Kitaverband VKMK begrüßt die Verabschiedung des dritten Kita-Qualitätsgesetzes ausdrücklich und hebt besonders die auf den letzten Metern errungene Verbindlichkeit zur Fachkräftegewinnung und -bindung als entscheidende Neuerung hervor. Lars Békési, Geschäftsführer des VKMK, betont, dass das Gesetz das Resultat intensiver Vorarbeit ist: „Es ist erfreulich, dass diese umfangreiche Vorbereitung der AG frühkindliche Bildung, der Expertengremien und Expertendialoge im Gesetz Berücksichtigung findet und diese Bemühungen anerkennt.“ Allerdings bringt die Novellierung des Gesetzes auch klare Erwartungen an die jeweiligen Bundesländer mit sich. Angesichts der angespannten Haushaltssituation und der geplanten Sparmaßnahmen, die auch den frühkindlichen Bereich betreffen, sieht Békési den Senat in der Verantwortung, trotz finanzieller Engpässe weiterhin aktiv zur Qualitätsverbesserung beizutragen. „Berlin darf sich nicht hinter der jüngst verhängten Haushaltssperre verstecken, während der Bund aktiv handelt. Wir erwarten vom Senat, dass er weiterhin schrittweise Maßnahmen zur Verbesserung der Kita-Qualität umsetzt, statt einen Stillstand mit dem Verweis auf unzureichende Bundesmittel zu rechtfertigen“, mahnt Lars Békési. Er fordert das Land Berlin auf, unverzüglich den Dialog mit allen relevanten Akteuren aufzunehmen. “Gleichzeitig markiert das Kita-Qualitätsgesetz einen entscheidenden Schritt hin zu bundesweit einheitlichen Standards. Nun ist es auch Aufgabe des Berliner Abgeordnetenhauses, das Berliner KitaFöG – insbesondere im Bereich des Personalschlüssels – anzupassen, um in den anstehenden Finanzierungsverhandlungen verbindliche und konkrete Vereinbarungen zu ermöglichen.“, erklärt Békési.
Weltkindertag überschattet von Ver.di: Kommunale Kitas stehen vor unbefristetem Streik
Heute hat die Gewerkschaft Ver.di das Ergebnis der Urabstimmung zum geplanten Erzwingungsstreik an den kommunalen Kitas veröffentlicht. Statt der angestrebten 75 Prozent sprachen sich ganze 91,7 Prozent für einen unbefristeten Streik aus. Sollte es in den kommenden Tagen zu keiner Einigung mit dem Berliner Senat über den geforderten Entlastungstarifvertrag kommen, werden die Beschäftigten der kommunalen Kitas in Berlin ab dem 30. September in den Erzwingungsstreik treten.
Heute hat die Gewerkschaft Ver.di das Ergebnis der Urabstimmung zum geplanten Erzwingungsstreik an den kommunalen Kitas veröffentlicht. Statt der angestrebten 75 Prozent sprachen sich ganze 91,7 Prozent für einen unbefristeten Streik aus. Sollte es in den kommenden Tagen zu keiner Einigung mit dem Berliner Senat über den geforderten Entlastungstarifvertrag kommen, werden die Beschäftigten der kommunalen Kitas in Berlin ab dem 30. September in den Erzwingungsstreik treten.
Dass dieses Abstimmungsergebnis ausgerechnet am Weltkindertag verkündet wurde, empfindet der Kitaverband VKMK als äußerst unglücklich. „Der heutige Tag sollte ganz im Zeichen unserer Kinder stehen. Doch Ver.di überschattet mit dem klaren Votum für einen Erzwingungsstreik – und damit gegen eine stabile, verlässliche Bildung und Betreuung der Kinder – diesen besonderen Anlass."“, so Lars Békési, Geschäftsführer des Verbandes.
Das Ergebnis der Urabstimmung steht nicht nur im klaren Widerspruch zum heutigen Weltkindertag, sondern auch zu dem Motto, unter welchem dieser steht: “Mit Kinderrechten in die Zukunft”. Zu diesen Rechten, die in der UN-Kinderrechtskonvention verankert sind, zählt auch das grundlegende Recht auf Bildung. Ein unbefristeter Streik der kommunalen Kitas würde jedoch genau dieses Recht für die betroffenen Kinder einschränken und ihre Bildungschancen damit gefährden. Sollte der Streik wie angekündigt beginnen, wird es für viele Kinder in Berlin deutlich schwieriger, ihr Recht auf Bildung in den kommunalen Kitas wahrzunehmen. „Es ist paradox, dass an einem Tag, der Kinder und ihre Rechte in den Mittelpunkt stellt, eine Maßnahme beschlossen wird, die genau diametral dem entgegengesetzt ist.“, kritisiert Békési.
Leidtragende des bevorstehenden unbefristeten Streiks werden somit primär Eltern und Kinder sein. Nicht ohne Grund haben schon jetzt mehrere hundert Eltern ihre Kinder von den kommunalen Kitas abgemeldet. Mit diesem Ergebnis wird sich die Situation nun vermutlich noch weiter zuspitzen, da sich Eltern nicht mehr darauf verlassen können, dass ihre Kinder ihr Recht auf Betreuung und Förderung in den kommunalen Kitas antreten können.