Trotz wiederholter Zusicherungen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie bleibt der VKMK – Der Kitaverband weiterhin von den aktuellen Verhandlungen über die Kita-Finanzierung im Rahmen des RVTags ausgeschlossen. Während die Senatorin erste Schritte zur Beendigung dieses Ausschlusses unternommen hat, blockieren einige Akteure innerhalb der LIGA (AWO, Diakonie, Caritas u.a.) und des Dachverbands der Kinder- und Schülerläden weiterhin eine inklusive Lösung.
Seit 2017 hat der VKMK intensiv daran gearbeitet, eine außergerichtliche Einigung zu finden. Zahlreiche Gespräche und Kompromissvorschläge stießen jedoch wiederholt auf Widerstand seitens bestimmter Verhandlungspartner. Im Jahr 2022 sah sich der VKMK daher gezwungen, juristische Schritte einzuleiten und eine Klage einzureichen. Nachdem die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf den Verband zugegangen war, ließ der Kitaverband VKMK die Klage ruhen, um im Dialog eine Einigung zu erzielen. Doch trotz klarer Lösungsansätze und eines Letter of Intent wurde eine Mitwirkung des VKMK an den angelaufenen Verhandlungen zur Kita-Finanzierung weiterhin verweigert.
„Der VKMK vertritt mehr als 300 Kitas mit über 13.000 Plätzen und ist damit ein wichtiger Bestandteil der Berliner Kita-Landschaft. Dennoch bleibt der Verband weiterhin vom Mitentscheidungsprozess über die Kita-Finanzierung ausgeschlossen“, erklärt Lars Békési, Geschäftsführer des VKMK. „Dieser Ausschluss bedeutet, dass die tägliche Bildungsarbeit unserer Kita-Teams nicht respektiert wird.“
Ursprünglich sollte der VKMK im Zuge der Novellierung des Berliner KitaFöG als weiterer Verhandlungspartner integriert werden. Diese Novelle wird jedoch voraussichtlich erst Ende des Jahres 2025 abgeschlossen sein, während die aktuellen Verhandlungen zur Finanzierung bereits laufen. Als Übergangslösung bot die Senatorin, Frau Günther-Wünsch, dem VKMK einen Gaststatus an, um eine indirekte Beteiligung zu ermöglichen. Auch dieser Vorschlag wurde jedoch von einzelnen Vertretern der LIGA und der Kinder- und Schülerläden abgelehnt. Angesichts dieser Blockade hat der VKMK nun die Klage wieder aufgenommen - eine mündliche Verhandlung wird zeitnah erfolgen.
„Die Blockadehaltung einiger Vertreter der LIGA und Kinderläden ist nicht nur bildungspolitisch fragwürdig, sondern auch rechtlich problematisch“, so Békési weiter. „Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 26. Oktober 2023 das Mitbestimmungsrecht unabhängiger freier Träger über ihre Verbände ausdrücklich anerkannt. Eine selektive Ausgrenzung bestimmter Akteure verstößt gegen dieses Urteil und das Prinzip der Gleichbehandlung aus dem SGB VIII.“
Zudem weist der VKMK darauf hin, dass bereits 2013 die Monopolkommission vor der Konzentration von Macht in den Händen weniger Akteure warnte – ein Trend, der nun im Kontext der Kita-Finanzierung erneut sichtbar wird.
Der VKMK erkennt an, dass die von der Senatorin angestrebten strukturellen Veränderungen Zeit erfordern. „Dennoch ist es nicht nachvollziehbar, warum sich einige Verhandlungspartner weiterhin der Kompromissfindung verweigern und damit die konstruktiven Bemühungen der Bildungssenatorin torpedieren. Das ist nicht nur ein Verstoß gegen demokratische Prinzipien, sondern gefährdet auch die Qualität und Vielfalt der frühkindlichen Bildung in Berlin“, schließt Békési.