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Runder Tisch Kita: VKMK fordert pragmatische Entlastungsmaßnahmen für Kitas in Berlin

Am heutigen Tag, den 08. November, findet auf Einladung von Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, der Runde Tisch Kita statt. Dies ist eine Antwort der Senatsverwaltung auf die Forderungen Verdis nach Entlastung des pädagogischen Personals in den Kita-Eigenbetrieben in Berlin.

Am heutigen Tag, den 08. November, findet auf Einladung von Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, der Runde Tisch Kita statt. Dies ist eine Antwort der Senatsverwaltung auf die Forderungen Verdis nach Entlastung des pädagogischen Personals in den Kita-Eigenbetrieben in Berlin. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Bezirke, Gremien, Verbände und Bündnisse, der Gewerkschaften, der Elternschaft sowie der Kita-Eigenbetriebe will die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie bei dem Runden Tisch Belastungsfaktoren und Entlastungsmöglichkeiten im Kita-Alltag identifizieren und erörtern. 

Lars Békési, Geschäftsführer des VKMK, erläutert: „Angesichts der angespannten Haushaltslage in Berlin schlagen wir effiziente, pragmatische und schnell wirksame Entlastungsmaßnahmen vor, die das Land Berlin kaum bis gar nichts kosten oder als wertvolle Investitionen wirken. Die Erhöhung der Schließtage verursacht keine zusätzlichen Ausgaben für das Land, steigert aber die Qualität der frühkindlichen Bildung erheblich. Diese zusätzlichen Schließtage schaffen für Kita-Träger dringend benötigte Kapazitäten, um den stetig wachsenden Anforderungen in der Elternarbeit und den zunehmenden Herausforderungen in der täglichen Beziehungsarbeit mit den Kindern gerecht zu werden. Sie bieten den Teams Zeit und Raum für Austausch, gezielte Fort- und Weiterbildungen sowie Teamstärkung. Gleichzeitig profitieren die pädagogischen Fachkräfte von wichtigen Entlastungsmomenten, in denen sie in Ruhe an der Weiterentwicklung der internen und externen Qualitätsstandards arbeiten können. Wer schnelle und wirksame Entlastung erzielen will, sollte diese Maßnahme als ersten Schritt in Betracht ziehen.“

Neben dem Vorschlag zur Erhöhung der Schließtage wird der VKMK weitere Entlastungsmaßnahmen in die Diskussion einbringen.

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Mehr Verbindlichkeit - Neues Kita-Qualitätsgesetz stärkt Fachkräftesicherung und Sprachförderung

Am gestrigen Abend verabschiedete der Bundestag das dritte Kita-Qualitätsgesetz. Das Gesetz definiert sieben Handlungsfelder, von denen drei – im Gegensatz zu bisher einem – für die Bundesländer verpflichtend sind. Diese Felder müssen erfüllt werden, damit die Länder finanzielle Unterstützung des Bundes in Anspruch nehmen können. Die verpflichtenden Bereiche umfassen die Gewinnung und Bindung von Fachkräften, die sprachliche Bildung sowie die Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation.

Am gestrigen Abend verabschiedete der Bundestag das dritte Kita-Qualitätsgesetz. Das Gesetz definiert sieben Handlungsfelder, von denen zwei – im Gegensatz zu bisher einem – für die Bundesländer verpflichtend sind. Diese Felder müssen erfüllt werden, damit die Länder finanzielle Unterstützung des Bundes in Anspruch nehmen können. Die verpflichtenden Bereiche umfassen die Gewinnung und Bindung von Fachkräften sowie die Förderung der sprachlichen Bildung. Ein besonderes Augenmerk liegt im Punkt sprachliche Bildung auf der gezielten Sprachförderung für Kinder in schwierigen Lebenslagen. In Bezug auf das Handlungsfeld Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation soll durch Berücksichtigung von Ausfallzeiten und mittelbarer pädagogischer Arbeit die Personalsituation stabilisiert werden. Bisher fehlende Regelungen zu Krankheitstagen haben das System stark belastet, was nun mit dem neuen Gesetz behoben werden soll. Bevor das Gesetz in Kraft tritt, muss es noch den Bundesrat passieren. Geplant ist, dass es am 1. Januar 2025 rechtskräftig wird.

Der Kitaverband VKMK begrüßt die Verabschiedung des dritten Kita-Qualitätsgesetzes ausdrücklich und hebt besonders die auf den letzten Metern errungene Verbindlichkeit zur Fachkräftegewinnung und -bindung als entscheidende Neuerung hervor. Lars Békési, Geschäftsführer des VKMK, betont, dass das Gesetz das Resultat intensiver Vorarbeit ist: „Es ist erfreulich, dass diese umfangreiche Vorbereitung der AG frühkindliche Bildung, der Expertengremien und Expertendialoge im Gesetz Berücksichtigung findet und diese Bemühungen anerkennt.“ Allerdings bringt die Novellierung des Gesetzes auch klare Erwartungen an die jeweiligen Bundesländer mit sich. Angesichts der angespannten Haushaltssituation und der geplanten Sparmaßnahmen, die auch den frühkindlichen Bereich betreffen, sieht Békési den Senat in der Verantwortung, trotz finanzieller Engpässe weiterhin aktiv zur Qualitätsverbesserung beizutragen. „Berlin darf sich nicht hinter der jüngst verhängten Haushaltssperre verstecken, während der Bund aktiv handelt. Wir erwarten vom Senat, dass er weiterhin schrittweise Maßnahmen zur Verbesserung der Kita-Qualität umsetzt, statt einen Stillstand mit dem Verweis auf unzureichende Bundesmittel zu rechtfertigen“, mahnt Lars Békési. Er fordert das Land Berlin auf, unverzüglich den Dialog mit allen relevanten Akteuren aufzunehmen. “Gleichzeitig markiert das Kita-Qualitätsgesetz einen entscheidenden Schritt hin zu bundesweit einheitlichen Standards. Nun ist es auch Aufgabe des Berliner Abgeordnetenhauses, das Berliner KitaFöG – insbesondere im Bereich des Personalschlüssels – anzupassen, um in den anstehenden Finanzierungsverhandlungen verbindliche und konkrete Vereinbarungen zu ermöglichen.“, erklärt Békési.

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Kita-Qualität im Fokus: VKMK begrüßt Fortführung des Kita-Qualitätsgesetzes und Maßnahmen zur Verbesserung der frühkindlichen Bildung

Wie bereits aus dem Haushaltsplan des Bundes für 2025 bekannt wurde, werden auch für die Jahre 2025/2026 jeweils zwei Milliarden Euro für die Weiterentwicklung der Qualität in den Kitas vom Bund bereitgestellt. Seit gestern liegt dem Kitaverband VKMK hierzu der Referentenentwurf zum „3. Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ vor.

Wie bereits aus dem Haushaltsplan des Bundes für 2025 bekannt wurde, werden auch für die Jahre 2025/2026 jeweils zwei Milliarden Euro für die Weiterentwicklung der Qualität in den Kitas vom Bund bereitgestellt. Seit gestern liegt dem Kitaverband VKMK hierzu der Referentenentwurf zum „3. Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ vor. Aus diesem Entwurf geht klar hervor, dass der Fokus auf der Gewinnung und Sicherung von Fachkräften, der Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation sowie der kontinuierlichen Qualitätssteigerung in der frühkindlichen Bildung liegt. Aufgrund dieser Priorisierung der Qualität werden Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Kostenbeiträgen nach einer Übergangszeit von einem halben Jahr nicht weiter verfolgt. Der VKMK begrüßt ausdrücklich diese Schwerpunktsetzung, die das Ziel verfolgt, das Qualitätsniveau in den Kitas bundesweit anzugleichen und allen Kindern gleiche Start- und Bildungschancen sowie gleichwertige Lebensverhältnisse zu ermöglichen. 

Für Berlin bedeutet die fortsetzende Finanzierung des Kita-Qualitätsgesetzes durch den Bund, dass wichtige Maßnahmen zur Verbesserung des Angebots für Kinder mit komplexen Unterstützungsbedarfen, zur Förderung der sprachlichen Bildung und zur praxisunterstützenden Fachberatung zur Sicherung von Fachkräften weitergeführt werden können. Diese Handlungsfelder waren bereits im Zeitraum 2023/2024 zentrale Bestandteile des Kitaqualitätsgesetzes zur Verbesserung der frühkindlichen Bildung im Land Berlin. Die bis vor kurzem bestehende Unklarheit über die Finanzierung und Fortführung des Kita-Qualitätsgesetzes brachte viele Kita-Träger in eine gewisse Unsicherheit. Die Frage, ob diese wichtigen Programme und Maßnahmen in den kommenden Jahren weiterhin finanziell unterstützt werden, führte zu großen Ungewissheiten. Mit der nun zugesicherten Finanzierung und Fortführung des Gesetzes herrscht diesbezüglich endlich Klarheit und Erleichterung.

Der VKMK sieht in dieser Entwicklung ein großes Potenzial zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und zur Sicherstellung, dass jedes Kind durch qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung die bestmöglichen Startchancen und individuelle Förderung erhält. Lars Békési, Geschäftsführer des VKMK, unterstreicht: „Um gleichwertige Lebensverhältnisse zu gewährleisten, ist es essenziell, das Kita-Qualitätsgesetz fortzuführen und die Mittel auf die kontinuierliche Verbesserung der Bildungsqualität zu konzentrieren, anstatt sie für Beitragsfreiheit zu verwenden. Wir unterstützen diesen Ansatz nachdrücklich und stehen bereit, gemeinsam an dessen Weiterentwicklung zu arbeiten.“

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