Am gestrigen Abend verabschiedete der Bundestag das dritte Kita-Qualitätsgesetz. Das Gesetz definiert sieben Handlungsfelder, von denen drei – im Gegensatz zu bisher einem – für die Bundesländer verpflichtend sind. Diese Felder müssen erfüllt werden, damit die Länder finanzielle Unterstützung des Bundes in Anspruch nehmen können. Die verpflichtenden Bereiche umfassen die Gewinnung und Bindung von Fachkräften, die sprachliche Bildung sowie die Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation.
Kita-Qualität im Fokus: VKMK begrüßt Fortführung des Kita-Qualitätsgesetzes und Maßnahmen zur Verbesserung der frühkindlichen Bildung
Wie bereits aus dem Haushaltsplan des Bundes für 2025 bekannt wurde, werden auch für die Jahre 2025/2026 jeweils zwei Milliarden Euro für die Weiterentwicklung der Qualität in den Kitas vom Bund bereitgestellt. Seit gestern liegt dem Kitaverband VKMK hierzu der Referentenentwurf zum „3. Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ vor.