Presse VKMK Presse VKMK

Kita-Träger: Politik liefert Placebos statt Lösungen

Das neue Kita-Jahr ist bereits angelaufen, die politische Sommerpause nimmt allmählich ihr Ende und Berlin startet mit einem politischen Placebo in das neue Kitajahr. Was als Qualitätsoffensive verkauft wird, entpuppt sich als Flickwerk: finanziell unsicher, pädagogisch unzureichend und digital blockiert.   

Das neue Kita-Jahr ist bereits angelaufen, die politische Sommerpause nimmt allmählich ihr Ende und Berlin startet mit einem politischen Placebo in das neue Kitajahr. Was als Qualitätsoffensive verkauft wird, entpuppt sich als Flickwerk: finanziell unsicher, pädagogisch unzureichend und digital blockiert.   

U3-Schlüssel: Mogelpackung statt Qualitätssteigerung

Die groß angekündigte Verbesserung im U3-Bereich (Kinder unter 3 Jahren) entpuppt sich als Mogelpackung. Statt echter Qualitätssteigerung wird lediglich auf den bundesweiten Durchschnitt angepasst – weit entfernt von wissenschaftlich empfohlenen Standards. Und zusätzlich wirft die Finanzierung erhebliche Fragen auf.” kritisiert Lars Békési, Geschäftsführer des VKMK - Der Kitaverband. Der Senat kündigte an, dass mit dieser Maßnahme eingesparte Mittel durch sinkende Kinderzahlen im System verbleiben und zur Entlastung pädagogischer Fachkräfte beitragen sollen. Fakt ist jedoch: Die Maßnahme kostet laut Senatsverwaltung rund 125 Millionen Euro. 48 Millionen Euro davon werden 2026 durch den Bund im Rahmen des Kita-Qualitätsgesetzes kofinanziert. Gleichzeitig belaufen sich die Einsparungen durch den Rückgang der Kinderzahlen auf etwa 270 Millionen Euro. Problematisch dabei: Das Kita-Qualitätsgesetz läuft Ende 2026 aus. “Es gibt keine Antwort, wie Berlin die Millionen danach finanzieren will. Damit droht ein Rückschlag für die gesamte frühkindliche Bildung.“, erklärt Békési. Doch auch unabhängig von der Finanzierungsfrage bleibt die Verbesserung des U3-Schlüssels ein lose geklebtes Pflaster auf einer Platzwunde. Schon von Beginn an hat die Branche kommuniziert, dass die Hauptbelastung der Fachkräfte im Ü3-Bereich (Kinder von 3-6 Jahren) liegt - bedingt durch eine längere Verweildauer der Kinder, gestiegene Ansprüche an die frühkindliche Bildung, wachsende Förderbedarfe und zunehmende soziale Herausforderungen. In diesem Bereich bleibt die Politik jedoch untätig.

Mit dem Partizipationszuschlag gegen Chancengerechtigkeit

Diese Mehrbelastung wird sich zudem durch eine weitere geplante Maßnahme noch intensivieren: Ab dem 01. Januar 2026 soll der sogenannte Partizipationszuschlag eingeführt werden. Kitas erhalten darüber zusätzliches Personal finanziert, wenn besonders viele Kinder aus sozioökonomisch prekären Verhältnissen kommen. Doch anstatt Chancengerechtigkeit zu schaffen, öffnet der Partizipationszuschlag Lücken: Die Zuschläge werden ausschließlich an den Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) gekoppelt. Damit profitieren nur Kinder aus Familien mit Sozialtransferleistungen - Kinder aus Minijob- oder Niedriglohnfamilien fallen durchs Raster. Zudem wird der Zuschlag erst gezahlt, wenn mindestens 20% der Kinder in einer Einrichtung BuT-Leistungen beziehen. Gleichzeitig werden bisherige Zuschläge für Kinder nicht deutscher Herkunft gestrichen sowie die Brennpunktzulage. 

Unter dem Strich bedeutet dies: 60.400 Kinder nicht deutscher Herkunft werden künftig bei der Förderung ebenso auf der Strecke bleiben wie Kinder, deren Familien nicht arm genug für BuT-Leistungen sind, aber auch nicht reich genug, um Förderung privat zu finanzieren - oder auch Kinder in einer Einrichtung mit nur 19,9% BuT-Anteil. Das hat mit Chancengerechtigkeit nichts zu tun. Das ist schlicht eine Sparmaßnahme auf dem Rücken der Kinder.” so Lars Békési. Darüber hinaus bleibt offen, wie der Partizipationszuschlag finanziert werden soll, wenn die Zahl der BuT-Kinder steigt und erheblich vom Basisjahr 2024 abweicht. 

Dauerprovisorium statt Digitalisierung

Seit mindestens 30 Monaten begleitet Kita-Träger, Jugendämter und Kita-Aufsicht zudem das grandiose Scheitern der vom Land Berlin vorgehaltenen ISBJ-Software. Statt funktionierender Digitalisierung erleben Träger, Jugendämter und Kitaaufsichten ein Dauerprovisorium: Versprechungen, Ankündigungen – und dann doch wieder Systeme, die nicht stabil laufen. Die Leidtragenden sind die Beschäftigten, die sich längst wie Versuchskaninchen fühlen. „Wir reden hier nicht über kleine technische Probleme, sondern über ein strukturelles Versagen: Eine Verwaltung, die an unzureichende Dienstleister gebunden ist, weil offenbar schlecht verhandelte Verträge keinen Ausstieg zulassen – und eine Politik, die es hinnimmt.“, erklärt Lars Békési. Die Folge: Anstatt sich auf ihr Kerngeschäft - die Sorge um das Kindeswohl - konzentrieren zu können, müssen sich Träger, Jugendämter und Kitaaufsicht regelmäßig mit Fehlermeldungen herumschlagen. 

Berlins Kitas brauchen dringend echte Verbesserungen, keine politischen Placebos. Notwendig sind eine verlässliche Finanzierung von Maßnahmen, verbesserte Personalschlüssel, die sich an wissenschaftlichen Standards orientieren - auch im Ü3-Bereich - , eine Förderung, die tatsächlich chancengerecht ist und endlich eine funktionierende digitale Infrastruktur. 

Weiterlesen
Presse, Blog VKMK Presse, Blog VKMK

Tag der Kinderbetreuung? Wie aus Betreuung Bildung wurde – und was noch vor uns liegt

Vor wenigen Jahrzehnten sah die außerfamiliäre Kinderbetreuung noch etwas anders aus als heutzutage: Strukturen, pädagogische Konzepte, Schwerpunkte sowie die gesellschaftliche Wahrnehmung und Erwartung waren andere. Seitdem hat sich jedoch vieles verändert - Veränderungen, die auch einen Spiegel eines gewissen gesellschaftlichen, soziodemografischen und politischen Wandels darstellen. Und trotz vieler Veränderungen zum Positiven hin bleibt auch weiterhin einiges zu tun. 

Vor wenigen Jahrzehnten sah die außerfamiliäre Kinderbetreuung noch etwas anders aus als heutzutage: Strukturen, pädagogische Konzepte, Schwerpunkte sowie die gesellschaftliche Wahrnehmung und Erwartung waren andere. Seitdem hat sich jedoch vieles verändert - Veränderungen, die auch einen Spiegel eines gewissen gesellschaftlichen, soziodemografischen und politischen Wandels darstellen. Und trotz vieler Veränderungen zum Positiven hin bleibt auch weiterhin einiges zu tun. 

Anlässlich des Tags der Kinderbetreuung wollen wir einen genaueren Blick darauf werfen, wie sich die Kinderbetreuung im Laufe der Zeit entwickelt hat, welchen politischen und gesellschaftlichen Veränderungen der Wandel unterlegen war – und welchen Veränderungen die Kinderbetreuung in Deutschland vielleicht noch bevorsteht. Lasst uns also heute gemeinsam in den nächsten Zeilen eine kleine Zeitreise unternehmen.

Kinderbetreuung in der DDR: Ein sozialistisches Modell der frühkindlichen Bildung

Wenn wir rund 40-70 Jahre zurück in die deutsche Geschichte reisen - als Deutschland noch in zwei Staaten geteilt war - fällt ein markanter Unterschied in den Konzepten der Kinderbetreuung zwischen Ost- und Westdeutschland auf. 

Im Osten Deutschlands, der sogenannten DDR, war Kinderbetreuung ein zentrales Element der sozialistischen Familien- und Bildungspolitik - mit dem Ziel, Kinder zu sozialistischen Persönlichkeiten zu erziehen, sie systematisch auf die Schule vorzubereiten und Frauen in die Erwerbstätigkeit zu bringen. Die Zuständigkeit lag im Ministerium für Volksbildung, womit deutlich wird, dass Kindergärten hier nicht nur zur Betreuung dienten, sondern als vollständige Bildungseinrichtungen mit einem klaren Bildungsauftrag verstanden wurden. Und um diesen adäquat umzusetzen - ganz nach sozialistischen Leitlinien - gab es einen festen, einheitlichen Bildungs- und Erziehungsplan, dem alle Einrichtungen folgen sollten. Vielfalt war demnach nicht vorgesehen - weder bei der Trägerform noch bei pädagogischen Konzepten. Dafür aber in der Ausbildung: Es gab ein breit gefächertes Ausbildungssystem mit verschiedenen, differenzierten Qualifikationen für die Tätigkeit in diesem Bereich.

Kinderbetreuung hatte also in der DDR einen sehr hohen Stellenwert und ein Großteil der Kinder besuchte schon damals entsprechende Einrichtungen, sowohl im Ü3- als auch im U3-Bereich - und das nicht nur stundenweise, sondern ganztägig. 

Kinderbetreuung in der BRD: Von der Betreuung zur Bildung

Im Gegensatz zur DDR lag der Fokus in der Bundesrepublik Deutschland stärker auf der reinen Betreuung. Diese unterschiedliche Erwartungshaltung an die institutionelle Kinderbetreuung hatte ihren Ursprung in der Tradition der Kinderbetreuung zur Zeit der Weimarer Republik. Dort orientierten sich viele Einrichtungen eher an fürsorgerischen Aufgaben und richteten sich vorrangig an Kinder aus sozial benachteiligten Familien. Doch mit der Zeit wurde es für viele Familien immer dringlicher, Angebote der Kinderbetreuung wahrnehmen zu können, damit beide Elternteile arbeiten gehen konnten. Christliche Trägerverbände bemühten sich in der Folge um den Ausbau von Kindertagesstätten. Doch fehlende Infrastruktur, Personalmangel und unzureichende finanzielle Mittel erschwerten dies erheblich: Gruppen mit bis zu 50 Kindern pro Pädagog:in waren keine Seltenheit, und das Angebot konnte die Nachfrage bei weitem nicht decken. Die Pädagogik in den Einrichtungen war sehr autoritär und es war gesellschaftlich nach wie vor eher verpönt, seine Kinder in Betreuungseinrichtungen zu geben - insbesondere kleine Kinder unter drei Jahren. Die familiäre Betreuung hatte auch weiterhin Vorrang.

Der Bildungsaspekt spielte in westdeutschen Kindergärten somit zunächst kaum eine Rolle. Wenn überhaupt, dann primär, um die Kinder in den letzten Jahren auf die Schule vorzubereiten. Dementsprechend unterlag die Kinderbetreuung, anders als in der DDR, politisch dem Kinder- und Jugendhilfebereich und hatte auch bei weitem nicht ein so hohes gesellschaftliches Ansehen. 

Erst Ende der 1960er und Anfang der 1970er Jahre wandelte sich der Blick auf Kindergärten sowie ihre gesellschaftliche und politische Wahrnehmung: Mit dem Strukturplan des Deutschen Bildungsrates wurde die frühkindliche Betreuung erstmals als Bestandteil des Bildungssystems anerkannt. Man plädierte für eine stärkere Verzahnung von Schule und Kindergarten – ein Ziel, das auch bis heute nur teilweise erreicht ist. Infolgedessen wurde die Infrastruktur schrittweise ausgebaut. Auf Landesebene wurden Kindertagesstättengesetze verabschiedet, in denen unter anderem Finanzierung und Ausstattung geregelt wurden. Auch neue pädagogische Konzepte entstanden – wie etwa der Situationsansatz, der bis heute eine wichtige Rolle spielt.

Zwei Systeme, ein Land: Kinderbetreuung nach der Wiedervereinigung

Mit der Wiedervereinigung prallten somit zwei grundverschiedene Konzepte der Kindertagesbetreuung aufeinander - und beide Teile Deutschlands hatten Schwierigkeiten, sich damit zu arrangieren. Das Konzept des Ostens wurde dem Kinder- und Jugendhilfegesetz unterstellt, war damit nicht länger Teil des Bildungsbereiches und auch nicht mehr staatliche Aufgabe, sondern lag fortan in der Verantwortung der Länder und Kommunen. Gleichzeitig sah sich Westdeutschland einer stetig wachsenden Nachfrage ausgesetzt - bei weiterhin unzureichender Infrastruktur. Und bis heute lassen sich noch Unterschiede zwischen Ost und West verzeichnen, die aus der sehr unterschiedlichen Geschichte resultieren: Während in Westdeutschland immer noch verhältnismäßig weniger Kinder die Kita besuchen - insbesondere im U3 Bereich - und der Bedarf an Kita-Plätzen nicht ausreichend gedeckt ist, ist die Inanspruchnahme von Kita-Plätzen im Osten höher – und der Ausbau konnte den großen Bedarf inzwischen weitgehend abdecken. Doch mit der Zeit nähern sich Ost und West auch in diesem Bereich an.

PISA 2000 und der Reformdruck: Der Weg zur frühkindlichen Bildung

Ein Wendepunkt für die Kinderbetreuung in Deutschland war wohl die PISA-Studie aus dem Jahr 2000. Deutschland lag in allen Bereichen unter dem OECD-Durchschnitt, Bildungsdefizite bei den 15-Jährigen wurden sichtbar und die Diskussion begann, wie diesen Defiziten begegnet werden könne. Ein zentraler Punkt in der Debatte zur Problemlösung war die frühkindliche Bildung. Dies wurde auch zunehmend von wissenschaftlichen Untersuchungen gestützt, die belegten, welche entscheidende Rolle die ersten Lebensjahre für den späteren Bildungs- und Lebensverlauf eines Kindern spielen. Doch gleichzeitig war man damit konfrontiert, dass die institutionelle Kinderbetreuung den wachsenden Anforderungen weit hinterher hinkte: Es gab zu wenig Kita-Plätze, die Öffnungszeiten waren unzureichend, Themen wie Inklusion und U3-Betreuung nahmen an Wichtigkeit zu und verlangten Konzepte. Unter anderem als Reaktion darauf entwickelten die Bundesländer erstmals Bildungs- und Erziehungspläne für die frühkindliche Bildung. Anders als in der DDR sollten diese jedoch keine verbindlichen Vorgaben sein, sondern als Empfehlungen und Leitlinien dienen. Der Bildungsaspekt rückte zunehmend in den Vordergrund und wurde auch in Dokumenten, Gesetzen und Beschlüssen fest als Bildungseinrichtungen mit einem Bildungsauftrag benannt. Einen großen Meilenstein in der gesamtgesellschaftlichen Etablierung von Kindertagesstätten stellt dabei auch der seit 2013 bestehende gesetzliche Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem 1. Geburtstag dar.

Frühkindliche Bildung 2025: Entwicklungen, Erfolge und Herausforderungen

Und heute?

Heute ist die Kita als erste Stufe des Bildungssystems fest etabliert und die Bedeutung der frühkindlichen Bildung - sowohl für die individuelle Entwicklung als auch für die Gesellschaft - ist allgemeiner Konsens. Es gibt konkret ausgearbeitete Bildungspläne, Evaluationen, Dokumentationen, Beobachtungsverfahren und eine Vielzahl an pädagogischen Konzepten - von Reggio und Waldorf über tiergestützte Pädagogik und offene Arbeit bis hin zum bereits erwähnten Situationsansatz. Partizipation, Teilhabe, Kindzentriertheit und Selbstwirksamkeit haben autoritäre Ansätze abgelöst. Viele Teams arbeiten heute multiprofessionell, um verschiedenste fachliche Expertisen in ihre Arbeit mit einbeziehen zu können und so Kinder in ihrer ganzheitlichen Entwicklung besser zu fördern. Die Qualität der frühkindlichen Bildung wird zunehmend in den Fokus gerückt - nicht zuletzt durch bundesweite Initiativen wie das Gute-KiTa-Gesetz oder das Kita-Qualitätsgesetz. 

Auch wissenschaftlich hat sich viel getan: Es wird umfangreich untersucht und analysiert, welchen Effekt frühkindliche Bildung hat. Und die Ergebnisse sind eindeutig: Frühkindliche Bildung kann gesellschaftliche Ungleichheit verringern, Kindern aus bildungsfernen Familien bessere Startchancen ermöglichen und so zu einem chancengerechteren Bildungsweg beitragen. Sie senkt das Armutsrisiko, unter anderem durch eine höhere Erwerbstätigkeit der Eltern. Zudem kann sie Förderbedarfe frühzeitig ausgleichen, den Gender Gap verringern und sowohl kurz- als auch langfristig zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Landes beitragen.

Doch trotz all dieser positiven Entwicklungen bestehen natürlich auch weiter bestehende Herausforderungen: 

Denn gleichzeitig steigen die Ansprüche an die Pädagogik zunehmend: Es müssen immer mehr und immer intensiver Kompetenzen vermittelt sowie zunehmende Förderbedarfe ausgeglichen werden. Die zunehmende Heterogenität unserer Gesellschaft und die stärkere Ausrichtung auf Individualisierung verlangen von Pädagog:innen ein breites Fachwissen, hohe Anpassungsfähigkeit und vielfältige methodische Kompetenzen. Auch Elterngespräche werden immer komplexer - ebenso wie die Erwartungshaltung der Eltern gegenüber Pädagog:innen. Evaluationen, Test, Dokumentationen erfordern zusätzlich viel Zeit, Wissen und personelle Ressourcen. Mit dieser Entwicklung können auch heute die bildungspolitischen Anstrengungen von Ländern, Kommunen und Bund abermals nicht Schritt halten - und damit das tägliche Engagement in den Kitas nicht adäquat unterstützen und fördern. Und auch in der breiten Gesellschaft hinkt das Verständnis von frühkindlicher Bildung der tatsächlichen Bedeutung hinterher – trotz hoher Erwartungen. Noch immer ist in Berichten, Artikeln und Stellungnahmen zu oft von „Kinderbetreuung“ die Rede – und zu selten von Bildung. Allein der Name des heutigen Tags, der Tag der Kinderbetreuung, unterstreicht dieses Argument. 

Karin Priens Vision für die Kita-Zukunft: Ein neuer Kurs für die Zukunft?

Wie also könnte die Zukunft aussehen? Steht vielleicht der nächste Wandel schon unmittelbar bevor?

Die neue Ministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien gibt uns Grund zu hoffen. Denn sie erkennt und benennt, was für die Bildungslandschaft zentral ist: Kitas als Schlüssel zu mehr Bildungserfolg und Chancengerechtigkeit. Kitas als erste Bildungseinrichtung, die konsequent als Teil der Bildungskette verstanden werden muss.

Ein erster Schritt in diese Richtung ist bereits vollzogen: Die Integration des Bildungsbereichs in das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Frühkindliche Bildung ist damit nicht mehr in einem separaten Ressort angesiedelt, sondern institutionell mit dem Bildungsbereich verbunden. Weiterhin untermauert Prien ihre Haltung diesbezüglich mit konkreten Reformvorschlägen - etwa einer nationalen Agenda für Kinder von 0-10 und einer besseren Verzahnung von Kita und Grundschule. 

Viele ihrer Ansätze und Überlegungen zur Gestaltung der Bildungspolitik aus der Zeit vor ihrer Ernennung zur Ministerin finden sich heute im Koalitionsvertrag wieder: Wie eine frühzeitige bundesweite Diagnostik, eine Kita-Pflicht bei Förderbedarfen, gezielte Förderung von Kindern aus benachteiligten Familien sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -steigerung in der frühkindlichen Bildung. Darüber hinaus plädiert Prien dafür, Bildungspolitik über die Wahlperiode hinauszudenken und setzt sich für einen kooperativen Bildungsföderalismus ein. All das sind Ansätze, die Hoffnung machen: auf nachhaltige, langfristige Reformen–statt kurzfristiger Strategien. 

Wir blicken auf jeden Fall gespannt auf die aktuelle Legislaturperiode und sehen großes Potenzial in Karin Priens bildungspolitischen Bestrebungen. Vielleicht markiert ihr Amtsantritt den Beginn eines echten Wandels – hin zu einer umfassenden Anerkennung von Kindertagesstätten als das, was sie längst sind: Bildungseinrichtungen. Und vielleicht heißt es in ein paar Jahren dann nicht mehr „Tag der Kinderbetreuung“, sondern „Tag der frühkindlichen Bildung“.

Quellen:

Berger, Manfred (2022, 7. Dezember). Geschichte des Kindergartens. socialnet Lexikon. Bonn: socialnet. https://www.socialnet.de/lexikon/Geschichte-des-Kindergartens.

Franke-Meyer, D. (2023, 6. Dezember). Frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung – eine Zeitleiste. bpb.de. https://www.bpb.de/themen/bildung/dossier-bildung/276523/fruehkindliche-bildung-erziehung-und-betreuung-eine-zeitleiste/.

Franke-Meyer, D. (2024, 5. September). Geschichte der frühkindlichen Bildung in Deutschland. bpb.de. https://www.bpb.de/themen/bildung/dossier-bildung/239356/geschichte-der-fruehkindlichen-bildung-in-deutschland/#:~:text=Erst%20einige%20Zeit%20sp%C3%A4ter%20erweiterte,achtete%20auf%20Kontinuit%C3%A4t%20zur%20Schule.

Gebauer, R. (2023, 5. April). Kitas und Kindererziehung in Ost und West. bpb.de. https://www.bpb.de/themen/deutsche-einheit/lange-wege-der-deutschen-einheit/47313/kitas-und-kindererziehung-in-ost-und-west/.

Warnke, M., Klopsch, B., Sliwka, A., Nicolaides, D., Hubig, S., Prien, K., Schopper, T. & Stiftung. (o. D.). BESSERE BILDUNG 2035.

Weiterlesen
Presse VKMK Presse VKMK

Mehr Verbindlichkeit - Neues Kita-Qualitätsgesetz stärkt Fachkräftesicherung und Sprachförderung

Am gestrigen Abend verabschiedete der Bundestag das dritte Kita-Qualitätsgesetz. Das Gesetz definiert sieben Handlungsfelder, von denen drei – im Gegensatz zu bisher einem – für die Bundesländer verpflichtend sind. Diese Felder müssen erfüllt werden, damit die Länder finanzielle Unterstützung des Bundes in Anspruch nehmen können. Die verpflichtenden Bereiche umfassen die Gewinnung und Bindung von Fachkräften, die sprachliche Bildung sowie die Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation.

Am gestrigen Abend verabschiedete der Bundestag das dritte Kita-Qualitätsgesetz. Das Gesetz definiert sieben Handlungsfelder, von denen zwei – im Gegensatz zu bisher einem – für die Bundesländer verpflichtend sind. Diese Felder müssen erfüllt werden, damit die Länder finanzielle Unterstützung des Bundes in Anspruch nehmen können. Die verpflichtenden Bereiche umfassen die Gewinnung und Bindung von Fachkräften sowie die Förderung der sprachlichen Bildung. Ein besonderes Augenmerk liegt im Punkt sprachliche Bildung auf der gezielten Sprachförderung für Kinder in schwierigen Lebenslagen. In Bezug auf das Handlungsfeld Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation soll durch Berücksichtigung von Ausfallzeiten und mittelbarer pädagogischer Arbeit die Personalsituation stabilisiert werden. Bisher fehlende Regelungen zu Krankheitstagen haben das System stark belastet, was nun mit dem neuen Gesetz behoben werden soll. Bevor das Gesetz in Kraft tritt, muss es noch den Bundesrat passieren. Geplant ist, dass es am 1. Januar 2025 rechtskräftig wird.

Der Kitaverband VKMK begrüßt die Verabschiedung des dritten Kita-Qualitätsgesetzes ausdrücklich und hebt besonders die auf den letzten Metern errungene Verbindlichkeit zur Fachkräftegewinnung und -bindung als entscheidende Neuerung hervor. Lars Békési, Geschäftsführer des VKMK, betont, dass das Gesetz das Resultat intensiver Vorarbeit ist: „Es ist erfreulich, dass diese umfangreiche Vorbereitung der AG frühkindliche Bildung, der Expertengremien und Expertendialoge im Gesetz Berücksichtigung findet und diese Bemühungen anerkennt.“ Allerdings bringt die Novellierung des Gesetzes auch klare Erwartungen an die jeweiligen Bundesländer mit sich. Angesichts der angespannten Haushaltssituation und der geplanten Sparmaßnahmen, die auch den frühkindlichen Bereich betreffen, sieht Békési den Senat in der Verantwortung, trotz finanzieller Engpässe weiterhin aktiv zur Qualitätsverbesserung beizutragen. „Berlin darf sich nicht hinter der jüngst verhängten Haushaltssperre verstecken, während der Bund aktiv handelt. Wir erwarten vom Senat, dass er weiterhin schrittweise Maßnahmen zur Verbesserung der Kita-Qualität umsetzt, statt einen Stillstand mit dem Verweis auf unzureichende Bundesmittel zu rechtfertigen“, mahnt Lars Békési. Er fordert das Land Berlin auf, unverzüglich den Dialog mit allen relevanten Akteuren aufzunehmen. “Gleichzeitig markiert das Kita-Qualitätsgesetz einen entscheidenden Schritt hin zu bundesweit einheitlichen Standards. Nun ist es auch Aufgabe des Berliner Abgeordnetenhauses, das Berliner KitaFöG – insbesondere im Bereich des Personalschlüssels – anzupassen, um in den anstehenden Finanzierungsverhandlungen verbindliche und konkrete Vereinbarungen zu ermöglichen.“, erklärt Békési.

Weiterlesen
Presse VKMK Presse VKMK

Kita-Qualität im Fokus: VKMK begrüßt Fortführung des Kita-Qualitätsgesetzes und Maßnahmen zur Verbesserung der frühkindlichen Bildung

Wie bereits aus dem Haushaltsplan des Bundes für 2025 bekannt wurde, werden auch für die Jahre 2025/2026 jeweils zwei Milliarden Euro für die Weiterentwicklung der Qualität in den Kitas vom Bund bereitgestellt. Seit gestern liegt dem Kitaverband VKMK hierzu der Referentenentwurf zum „3. Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ vor.

Wie bereits aus dem Haushaltsplan des Bundes für 2025 bekannt wurde, werden auch für die Jahre 2025/2026 jeweils zwei Milliarden Euro für die Weiterentwicklung der Qualität in den Kitas vom Bund bereitgestellt. Seit gestern liegt dem Kitaverband VKMK hierzu der Referentenentwurf zum „3. Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ vor. Aus diesem Entwurf geht klar hervor, dass der Fokus auf der Gewinnung und Sicherung von Fachkräften, der Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation sowie der kontinuierlichen Qualitätssteigerung in der frühkindlichen Bildung liegt. Aufgrund dieser Priorisierung der Qualität werden Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Kostenbeiträgen nach einer Übergangszeit von einem halben Jahr nicht weiter verfolgt. Der VKMK begrüßt ausdrücklich diese Schwerpunktsetzung, die das Ziel verfolgt, das Qualitätsniveau in den Kitas bundesweit anzugleichen und allen Kindern gleiche Start- und Bildungschancen sowie gleichwertige Lebensverhältnisse zu ermöglichen. 

Für Berlin bedeutet die fortsetzende Finanzierung des Kita-Qualitätsgesetzes durch den Bund, dass wichtige Maßnahmen zur Verbesserung des Angebots für Kinder mit komplexen Unterstützungsbedarfen, zur Förderung der sprachlichen Bildung und zur praxisunterstützenden Fachberatung zur Sicherung von Fachkräften weitergeführt werden können. Diese Handlungsfelder waren bereits im Zeitraum 2023/2024 zentrale Bestandteile des Kitaqualitätsgesetzes zur Verbesserung der frühkindlichen Bildung im Land Berlin. Die bis vor kurzem bestehende Unklarheit über die Finanzierung und Fortführung des Kita-Qualitätsgesetzes brachte viele Kita-Träger in eine gewisse Unsicherheit. Die Frage, ob diese wichtigen Programme und Maßnahmen in den kommenden Jahren weiterhin finanziell unterstützt werden, führte zu großen Ungewissheiten. Mit der nun zugesicherten Finanzierung und Fortführung des Gesetzes herrscht diesbezüglich endlich Klarheit und Erleichterung.

Der VKMK sieht in dieser Entwicklung ein großes Potenzial zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und zur Sicherstellung, dass jedes Kind durch qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung die bestmöglichen Startchancen und individuelle Förderung erhält. Lars Békési, Geschäftsführer des VKMK, unterstreicht: „Um gleichwertige Lebensverhältnisse zu gewährleisten, ist es essenziell, das Kita-Qualitätsgesetz fortzuführen und die Mittel auf die kontinuierliche Verbesserung der Bildungsqualität zu konzentrieren, anstatt sie für Beitragsfreiheit zu verwenden. Wir unterstützen diesen Ansatz nachdrücklich und stehen bereit, gemeinsam an dessen Weiterentwicklung zu arbeiten.“

Weiterlesen
Standpunkt, Stellungnahme, Presse VKMK Standpunkt, Stellungnahme, Presse VKMK

Positionspapier Gute Kita

Gute KiTa schafft die Basis für die Lösung aller gesellschaftlicher Herausforderungen

Positionspapier Gute Kita des VKMK & Kindermitte

Präambel

Für die institutionelle Kindertagesbetreuung gab die damalige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2018 mit dem sog. „Gute-Kita-Gesetz“ (Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege – KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) – das große Versprechen die Länder bei der Verbesserung der Qualität der Kindertagesbetreuung gezielt zu unterstützen.

Mit den darauffolgenden Jahren erlebte die Praxis sowie die begleitende wissenschaftliche Fachwelt die sehr unterschiedliche Ausprägung in der Umsetzung der Handlungsfelder in den jeweiligen Ländern und Kommunen. Vielerorts wurde der Elternbeitragsfreiheit eine größere Bedeutung als der Verbesserung der Qualität in den Kindertageseinrichtungen beigemessen. Demgegenüber gab es einzelne Länder und Kommunen, die mit den Handlungsmöglichkeiten aus dem Gute-KiTa-Gesetz ihren bereits eingeleiteten Weg zur Verbesserung der Rahmenbedingungen fortgeführt haben.

Um Kindern dauerhaft gute Bedingungen zum Aufwachsen und angemessene Rahmenbedingungen in den Kindertageseinrichtungen zu gewährleisten, benötigt die frühkindliche Bildung länderübergreifend weitere Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung. Hierbei müssen neben dem Bildungsauftrag der Abbau von Benachteiligungen im Zugang sowie die Aus- und Weiterbildung für die Fachkräfte im Vordergrund stehen.

Wir, Verband der Kleinen und Mittelgroßen Kitaträger sowie Kindermitte – Bündnis für Soziales Unternehmertum und Qualität in der Kindertagesbetreuung begrüßen, dass der Bund die Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung mit der weiteren Ausgestaltung eines künftigen Qualitätsentwicklungsgesetzes befördern und fortentwickeln möchte. Insbesondere befürworten wir hierbei, dass sich der Bundesgesetzgeber bei der Ausgestaltung auf prioritäre Handlungsfelder, die der Qualitäts(fort-)entwicklung dienen, fokussiert.

Schwerpunkte

Für den inhaltlichen Diskurs zur Ausgestaltung eines Kita-Qualitätsentwicklungsgesetzes bringen wir folgende Schwerpunktaspekte ein:

Für die Kita, als dem ersten institutionellen Bildungsort für Kinder, stehen derzeit immer weniger Fachkräfte zur Verfügung. Diese Verknappung an Fachkräften hat neben dem demografischen Wandel weitere Gründe. Das Berufsbild der pädagogischen Fachkraft in Kitas ist weder finanziell noch politisch attraktiv besetzt.

Zunehmend steigen die Anforderungen an die Fachkräfte auf Grund immer weiterer Betreuungs,- Bildungs- und Sozialisierungsvorgaben, sozialer Verwerfungen und fachfremder Aufgaben. Gleichzeitig übernehmen die Kitaträger einen großen Teil der berufsbegleitenden Ausbildung. Dies bedeutet Verantwortung, die gern übernommen wird, aber auch mehr Arbeit.

Einerseits decken sich die bestehenden Ausbildungsinhalte oft nicht mit den Anforderungen in der täglichen Arbeit in den Einrichtungen und anderseits wird die Arbeitszeit der Auszubildenden voll auf den Personalschlüssel angerechnet. Somit entspricht der politisch dargestellte Betreuungsschlüssel nicht dem tatsächlichen Betreuungsschlüssel vor Ort, da hier Weiterbildung, Krankheit und Urlaub prozentual einberechnet werden müssen.

Unsere Erfahrungen zeigen, dass diese prozentuale Einberechnung den Fachkräften und Eltern nicht bewusst ist, sowie gleichfalls nicht mehr der Wirklichkeit entsprechen. Dies führt zu Unverständnis auf allen Seiten und einer gefühlten oder tatsächlichen Überlastung.

Für die mittelbare pädagogische Arbeit wie Vorbereitungen, Entwicklungsdokumentationen, Elternarbeit stehen den Fachkräften nicht in allen Bundesländern klar definierte Stunden in der Woche zur Verfügung. Dort wo Zeit für mittelbare Pädagogik vorgesehen ist, kann sie aufgrund der Ausfälle und Personalmangels teilweise nicht realisiert werden; Aufgaben werden in der Freizeit erledigt oder angehäuft. Die Fachkräfte werden im Spannungsfeld zwischen ihren eigenen Ansprüchen an eine gelingende Bildungsarbeit und individuellen Förderung der Kinder, den Vorgaben der entsprechenden Aufsichtsbehörden und den Erwartungshaltungen der Eltern aufgerieben.

Für bessere Rahmenbedingungen für pädagogische Fachkräfte bedarf es:

-       vollständige Entlastung der Pädagogen und Leitungen von fachfremden Verwaltungstätigkeiten

-       die Zahlung eines angemessenen Ausbildungsentgeltes

-       ausreichend Zeit für Praxisanleitung sowie

-       regelmäßige verpflichtende Fort- und Weiterbildung für Fachkräfte sowie Leitungskräfte

-       Qualifikation von Anleitungskräften und Berücksichtigung zeitlicher Ressourcen für eine professionelle Begleitung von Auszubildenden und Berufs- und Quereinsteiger: innen

-       Schaffung professioneller Entwicklungsmöglichkeiten für päd. Fachkräfte durch Funktionsstellen als neue pädagogische Fach- und Führungspersonen ähnlich den Fachkräften Sprach-Kita

-       Spezifische Vorbereitungszeiten für den Elementarbereich und gleichzeitiger Angleichung der Betreuungsrelation an den U3 - Bereich

-       von Beginn an muss in dem Kontext der räumlichen Gestaltung auch die vollumfängliche digitale Ausstattung der Einrichtungen an sich sowie die digitale Bildung (Querschnittsaufgabe) als Qualitätsentwicklungsmerkmal bedacht werden

Harmonisierung von Gesetzen

Die Qualität von Kita und Ganztägiger Betreuung und Bildung zu entwickeln, ist nicht allein in einem Kita-Qualitätsgesetz zu entwickeln. Schnittstellen zu anderen Gesetzen müssen verändert werden, um Voraussetzungen für die Ziele im Kita-Qualitätsgesetz zu schaffen.

Änderungswürdige Gesetze sind insbesondere:

-       Arbeitnehmerüberlassungsgesetz: Schulstandorte müssen hiervon explizit ausgenommen werden, um Kooperation von Jugendhilfeträger und Schule zu ermöglichen

-       Aufstiegs-BaföG: In manchen Bundesländern mussten Fachschulen die Erzieher-Ausbildung umgestalten, sodass Praxis- und Theorie-Phasen der Vorgabe für Aufstiegs-BaföG entsprechen. Das BaföG sollte für sozialpädagogische Ausbildungen derart verändert werden, dass die Ausbildungen so gestaltet werden können, dass sie inhaltlich sinnvoll sind und die Fachschüler:innen bestmöglich in die Praxis integriert werden.

-       Weitere Schnittstellen zu angrenzenden Regelungen sind zu prüfen.

Die Qualitätsentwicklung in der frühkindlichen Bildung ist eine zentrale Aufgabe, die nur gemeinsam von Ländern, Kommunen und Bund erfolgreich gestaltet werden kann. Gute KiTa schafft die Basis für die Lösung aller gesellschaftlicher Herausforderungen.

Wir, der Verband der Kleinen und Mittelgroßen Kitaträger sowie Kindermitte – Bündnis für Soziales Unternehmertum und Qualität in der Kindertagesbetreuung, bedanken uns für die Möglichkeit, zur Ausgestaltung eines Kita-Qualitätsentwicklungsgesetzes mit unseren inhaltlichen Beiträgen mitwirken zu können.

(Stand: 15.10.2022)



GKG - Positionspapier

Liebe Leser:innen, Kitaexperten:innen, Eltern und Mitglieder,

Sie sind herzlich eingeladen Ihre Anmerkungen, Anregungen und Lösungsvorschläge bei unserem Kommentar-Feld zu hinterlassen und bestehende Kommentare zu diskutieren.

Weiterlesen
Presse VKMK Presse VKMK

Der Bund kann mehr!

Anlässlich der Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages

Anlässlich der Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. "Mehr Fachkräfte für gute Kitas und eine starke Kinder- und Jugendhilfe" (Bundestags- Drucksache 19/6421) möchten wir uns heute einmal der Bundesebene im Bildungsbereich widmen. Die Ergebnisse der Anhörung können Sie hier nachlesen.

Was bisher geschah

Der Bund hatte bereits mit Themen wie der Ganztagsbetreuung sein Interesse bekundet, vermehrt den Ausbau der Kinder- und Jugendhilfe aktiv gestalten zu wollen. Allerdings hält er sich bisher bei der Finanzierung der quantitativen und qualitativen Weiterentwicklung zurück. So wurden beispielsweise nur 5,5 Milliarden Euro im „Gute-Kita-Gesetz“ bereitgestellt, was bei einer Laufzeit von vier Jahren auf alle Bundesländer verteilt der sprichwörtliche Tropfen auf dem heißen Stein ist. Zudem wurde dieser Tropfen überwiegend nur für die steuerfinanzierten Kita-Beiträge genutzt und hat somit weder mehr Plätze geschaffen, noch die Qualität in der Kita nachhaltig verbessert.

Gerade die Pandemie hat uns noch einmal deutlich vor Augen geführt, dass die Chance aller Kinder auf einen guten Start in die individuelle Bildungskarriere nicht geopfert werden darf. Die noch bestehenden Einschränkungen im Früh-& Spätdienst, die Vorgabe fester Gruppen, der deutliche Mehraufwand in der Verwaltung und Organisation der Abläufe zu den Hygienemaßnahmen sowie der Mehraufwand an Kommunikation zwischen Träger, Erzieher und Eltern gehen vor allem zu Lasten der pädagogischen Arbeit an den Kinder.

Hinzu kommt im Land Berlin noch die Rückzahlungsforderung von 20 Millionen Euro, die euphemistisch als „Solidaritätsbeitrag“ bezeichnet wird.

Kurzum: Es läuft nicht gut im Land Berlin. Trotz aller Bemühungen und Fördergelder fehlen tausende Erzieher und Kita-Plätze.

Die Bundesregierung hat einen Auftrag

Im Rahmen der Zukunftssicherung vertritt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Interessen der Kinder. Damit ist die Bildung nicht in vollem Umfang Sache der Länder. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, sich mehr in der frühkindlichen Bildung zu engagieren.
Wir wünschen uns eine gezielte Qualitätsentwicklung. Das „Gute-Kita-Gesetz“ muss weiterentwickelt und über das Jahr 2022 verlängert werden.

Es sollte besonders in die Struktur- und Prozessqualität investiert werden, wie es beispielsweise beim Bundesprogramm „Sprach-Kita“ erfolgreich umgesetzt wurde. Bei diesem Programm lag der Fokus auf den Netzwerken, der Stärkung der Leitungen, der Verbesserung des Personalschlüssels, dem digitalen Ausbau und der Fachberatung. Auch die „Sprach- Kita“ läuft demnächst aus und sollte unbedingt verlängert werden.

Um eine angemessene Bildung als Grundlage für unsere gesellschaftliche Zukunft zu gewährleisten, müssen nicht nur mehr Gelder für einen nachhaltigen Ausbau bereit gestellt werden. Es sollten auch die vorhandenen Fördersummen effizienter und sinnvoller als bisher verwendet werden. Wie die Teilnehmer der gestrigen Anhörung sind auch wir der Meinung, dass die Qualitätsstandards sowie deren finanzielle Ausstattung auf Bundesebene festgelegt und umgesetzt werden sollten.

Weiterlesen