Der Partizipationszuschlag: Wenn Haushaltspolitik Kindern die Sprache nimmt
Was bedeutet eigentlich Partizipation in der frühkindlichen Bildung? Sie bedeutet, dass alle Kinder gleichberechtigt am Alltag teilhaben können, aktiv in Entscheidungsprozesse einbezogen werden und erfahren: Ihre Stimme zählt – ebenso wie die der anderen.
Der Berliner Senat will die Kita-Förderung neu ordnen – und verschärft damit Bildungsungleichheit.
Ein Gastbeitrag von Lars Békési im Tagesspiegel
Der folgende Beitrag erschien als Gastbeitrag im Tagesspiegel am 10.11.2025.
Was bedeutet eigentlich Partizipation in der frühkindlichen Bildung? Sie bedeutet, dass alle Kinder gleichberechtigt am Alltag teilhaben können, aktiv in Entscheidungsprozesse einbezogen werden und erfahren: Ihre Stimme zählt – ebenso wie die der anderen.
Der Berliner Senat scheint jedoch eine andere Vorstellung davon zu haben, was Teilhabe bedeutet. Mit der geplanten Einführung des sogenannten Partizipationszuschlags wird deutlich, dass finanzpolitische Erwägungen offenbar schwerer wiegen als Chancengerechtigkeit für alle Berliner Kinder.
Worum geht es konkret? Um die Verteilung von Personalzuschlägen, mit denen Kitas zusätzliches Personal einstellen können, um Kinder mit Förderbedarfen besser und gezielter zu unterstützen. Bislang wurden solche Zuschläge gewährt, wenn Kinder aus sozialen Brennpunkten kommen oder nicht deutscher Herkunft sind. Insgesamt betraf dies zum Stichtag 31.12.2023 rund 85.000 Kita-Kinder in Berlin. Für knapp 66.000 von ihnen wurde ein Personalzuschlag ausgezahlt. Künftig sollen Zuschläge für zusätzliches Personal ausschließlich Kindern gewährt werden, die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) beziehen. In Berlin waren das im Jahr 2023 rund 22.300 Kita-Kinder. Diese Zuschläge werden jedoch erst ab einer bestimmten Quote ausgezahlt: wenn mindestens 20 Prozent der Kinder in einer Einrichtung BuT-Leistungen beziehen. Die Begründung dafür lautet: Insbesondere Kinder aus sozioökonomisch schwachen Familien haben Schwierigkeiten im Bildungssystem und weisen erhöhte Förderbedarfe auf. Das mag ein Teil der Wahrheit sein – aber eben nicht die ganze. Und genau deshalb ist diese neue Zuschlagsregelung in mehrfacher Hinsicht fatal.
So hat eine Erhebung des Paritätischen Gesamtverbands ergeben, dass fast 90% der BuT-anspruchsberechtigten Kindern in Berlin keine Leistungen beziehen. Der Berliner Senat geht jedoch davon aus, dass sich die Zahl der BuT-beziehenden Kinder mit Einführung des Partizipationszuschlags verdoppeln wird. Zur Begründung heißt es, Kitas hätten ein Interesse daran, den Kindern weiterhin Förderung durch zusätzliches Personal zu ermöglichen. Daher werde erwartet, dass sie Eltern dazu bewegen, BuT-Leistungen zu beantragen. Damit überträgt die Politik den Einrichtungen jedoch Aufgaben, die nicht in ihrer originären Verantwortung liegen.
Doch selbst wenn alle anspruchsberechtigten Kinder BuT-Leistungen erhielten, bliebe eine große Gruppe außen vor. Dazu gehören etwa Kinder aus Familien mit niedrigem Einkommen. Sie zählen ebenfalls zu den sozioökonomisch benachteiligten Gruppen, werden aber nicht berücksichtigt. Auch Kinder, die die deutsche Sprache aufgrund ihrer Herkunft nicht vollständig beherrschen, fallen künftig durchs Raster. Denn der Senat geht davon aus, dass Kinder ohne BuT-Bezug Eltern haben, die private Sprachförderung finanzieren können. Das jedoch geht an der Lebensrealität vieler Familien vorbei.
Unseren letzten Kritikpunkt an dieser Neuregelung müssen wir gar nicht selbst formulieren. Stattdessen möchten wir die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zitieren. Sie erläutert selbst, warum eine solche merkmalsbasierte Kategorisierung bei der Umsetzung von Unterstützungssystemen und der bedarfsgerechten Verteilung von Ressourcen in Berlin nicht funktioniert – in diesem Fall bezogen auf Schulen: “Oft wird die soziostrukturelle Situation einer Schule auf der Grundlage einzelner oder weniger Merkmale betrachtet. Im Vordergrund standen hier oft prozentuale Grenzwerte, um Ungleichheiten zwischen den Schulen sichtbar zu machen. Dabei sind feste Grenzwerte immer dann problematisch, wenn diese nur knapp unter- oder überschritten werden und Schulen z.B. aus Programmen und Zumessungen wieder herausfallen, obwohl sich die Datenlage nur geringfügig geändert hat. Die zunehmenden Herausforderungen einer Schule durch soziale Herkunft der Schülerinnen und Schüler, Integration, geographische Lage etc. blieben so oft unberücksichtigt.” Dieses Argument lässt sich eins zu eins auch auf Kitas übertragen: Ein einziges Merkmal, auf das zusätzlich noch ein prozentualer Grenzwert angewandt wird, bildet weder die tatsächlichen Herausforderungen einer Berliner Kita ab, noch den Bedarf an zusätzlicher Förderung.
Wenn der Partizipationszuschlag in dieser Form eingeführt wird, hätte das weitreichende Konsequenzen für unser Bildungssystem – für Kitas, Schulen und vor allem für die Zukunft der Kinder. Kinder mit Förderbedarfen würden nicht die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Sie starteten mit schlechteren Chancen in die Schule – ein Nachteil, der sie durch ihre gesamte Bildungsbiografie bis hin ins Berufsleben begleiten würde. Kitas müssten Personal entlassen, weil ihnen die notwendigen Ressourcen fehlen. Schulen wiederum müssten die Förderbedarfe auffangen, die in der frühkindlichen Bildung unberücksichtigt blieben. Und das in einer Zeit, in der regelmäßig von Überlastung und zunehmender Burnout-Gefahr unter Lehrkräften zu lesen ist.
Im Berliner Schulsystem hat der Senat aus solchen Fehlern gelernt: Dort wird die Ressourcenverteilung inzwischen anhand eines sozialen Index bemessen – unter Berücksichtigung mehrerer Merkmale wie nichtdeutscher Herkunftssprache, BuT-Bezug, räumlicher Lage und Personalausstattung.
Warum also hält der Senat im Kitabereich an einem überholten Modell fest? Eine Vermutung liegt nahe: Einsparungen. Offiziell heißt es zwar, der Partizipationszuschlag sei kostenneutral. Tatsächlich lassen sich damit jedoch rund 40 Millionen Euro sparen. Bildungs- und Teilhabemittel stammen zudem aus Bundesgeldern, nicht aus dem Landeshaushalt.
Der Berliner Senat nennt seine Kürzungen „Partizipationszuschlag“. In Wahrheit aber ist er das Gegenteil: Er schwächt jene, die Teilhabe dringend brauchen und erlaubt Sparen auf dem Rücken der Kinder. Wir fordern deshalb mit Nachdruck, dass der Senat die geplanten Kürzungen in Form des Partizipationszuschlags zurücknimmt. Stattdessen braucht es eine bedarfsgerechte und zielgerichtete Förderung für alle Kinder durch eine Ressourcenverteilung auf Basis sozialer Indizes. So kann Gießkannenpolitik vermieden werden, ebenso wie das Gegeneinander-Ausspielen von Kindergruppen und das Durchrutschen mehrerer zehntausend Kinder durch das Raster.
Kindertagesförderungsgesetzes: Chancengerechtigkeit nur auf dem Papier - Neuer Partizipationszuschlag benachteiligt Zehntausende Kinder
Heute hat der Berliner Senat den Entwurf zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes beschlossen. Die Senatskanzlei bezeichnet den Schritt in ihrer offiziellen Pressemitteilung als wichtigen Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit, mit welchem “alle Kinder unabhängig von Herkunft und Lebensumständen frühzeitig unterstützt [werden]”. Starke Worte – doch eine zentrale Neuerung im Gesetz steht diesem Versprechen diametral entgegen: die Einführung des sogenannten Partizipationszuschlags. Der VKMK – Der Kitaverband warnt, dass dadurch massive Chancenungleichheit und Selektion drohen.
Heute hat der Berliner Senat den Entwurf zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes beschlossen. Die Senatskanzlei bezeichnet den Schritt in ihrer offiziellen Pressemitteilung als wichtigen Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit, mit welchem “alle Kinder unabhängig von Herkunft und Lebensumständen frühzeitig unterstützt [werden]”. Starke Worte – doch eine zentrale Neuerung im Gesetz steht diesem Versprechen diametral entgegen: die Einführung des sogenannten Partizipationszuschlags. Der VKMK – Der Kitaverband warnt, dass dadurch massive Chancenungleichheit und Selektion drohen.
Der Partizipationszuschlag stellt eine Neuausrichtung der bisherigen Personalzuschläge dar. Mit diesen Zuschlägen konnten Kitas bislang zusätzliches Personal finanzieren, um Kinder mit schlechteren Startbedingungen besser zu unterstützen. Die Förderung wurde bisher gewährt, wenn Kinder nicht deutscher Herkunft waren oder aus einem sozialen Brennpunkt kamen. Zum Jahresende 2023 waren 60.400 Kinder in Berliner Kitas nicht deutscher Herkunft, weitere 25.700 Kinder erhielten Unterstützung über die Brennpunktzulage. Diese Regelung soll nun vollständig entfallen. Stattdessen sollen die Zuschläge künftig ausschließlich Kindern zugutekommen, die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) beziehen – im Jahr 2023 waren das 22.300 Kinder. Hinzu kommt: Die Zuschläge werden erst dann gewährt, wenn mehr als 20 Prozent der Kinder in einer Kita BuT-Leistungen beziehen. Einrichtungen mit einem Anteil von 19,9 Prozent gehen somit leer aus und können kein zusätzliches Personal finanzieren. „Das widerspricht unserem Verständnis von Partizipation“, sagt Lars Békési, Geschäftsführer des VKMK – Der Kitaverband. „Unter Partizipation verstehen wir, dass alle Kinder teilhaben dürfen und nicht exklusiv nur 20% von 22.300 Kindern“.
Die Begründung der Senatskanzlei lautet: „So werden die Ressourcen zielgerichtet dorthin gelenkt, wo die Unterstützung am dringendsten gebraucht wird.“ Tatsächlich bedeutet dies jedoch, dass mehrere Zehntausend Kinder in Berliner Kitas mit Förderbedarfen künftig im Stich gelassen werden. Stattdessen verweist der Senat auf die Möglichkeit, dass Kitas Eltern aus sozioökonomisch schwachen Haushalten zukünftig beim Beantragen von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket unterstützen können – damit die Quote an Kindern mit BuT-Leistungsbezug steigt. “Diese Erwartungshaltung des Senats zwingt Kitas dazu, Familien zu stigmatisieren. Pädagogische Fachkräfte dürfen nicht zu Sozialermittlern gemacht werden. Eltern nach BuT-Leistungen zu befragen, verletzt Privatsphäre und Vertrauen. Bildung braucht Beziehung – keine Bedürftigkeitsprüfung im Elterngespräch.” so Békési.
Von Familien, die sozioökonomisch besser aufgestellt sind und deren Kinder dennoch einen Sprachförderbedarf haben, erwartet der Senat, dass sie die notwendige Sprachförderung ihrer Kinder privat finanzieren. “Kitas würden diese Sprachförderung gerne ermöglichen, doch ihnen sind die Hände gebunden, da sie von Eltern keine zusätzlichen Gelder für individuelle Sprachförderung annehmen dürfen.“ betont Lars Békési.
Besonders paradox erscheint diese Neuerung vor dem Hintergrund der aktuellen VERA-Vergleichsstudie, die aufzeigt, dass in der dritten Jahrgangsstufe 47 Prozent der Kinder nicht richtig lesen und 68 Prozent nicht richtig schreiben können. Die Konsequenz müsste doch sein, mehr Kinder gezielt zu fördern – nicht weniger. „Wir nehmen die vielzitierte Chancengerechtigkeit aller Kinder sehr ernst. Eine Ausrichtung der Personalzuschläge allein am Bezug von BuT-Leistungen, die Quotierung der Zuschläge sowie der Ausschluss von mehreren Zehntausend Kindern ist aus unserer Sicht nicht gerecht und partizipativ, sondern selektiv.“, schließt Békési.
Kita-Träger: Politik liefert Placebos statt Lösungen
Das neue Kita-Jahr ist bereits angelaufen, die politische Sommerpause nimmt allmählich ihr Ende und Berlin startet mit einem politischen Placebo in das neue Kitajahr. Was als Qualitätsoffensive verkauft wird, entpuppt sich als Flickwerk: finanziell unsicher, pädagogisch unzureichend und digital blockiert.
Das neue Kita-Jahr ist bereits angelaufen, die politische Sommerpause nimmt allmählich ihr Ende und Berlin startet mit einem politischen Placebo in das neue Kitajahr. Was als Qualitätsoffensive verkauft wird, entpuppt sich als Flickwerk: finanziell unsicher, pädagogisch unzureichend und digital blockiert.
U3-Schlüssel: Mogelpackung statt Qualitätssteigerung
“Die groß angekündigte Verbesserung im U3-Bereich (Kinder unter 3 Jahren) entpuppt sich als Mogelpackung. Statt echter Qualitätssteigerung wird lediglich auf den bundesweiten Durchschnitt angepasst – weit entfernt von wissenschaftlich empfohlenen Standards. Und zusätzlich wirft die Finanzierung erhebliche Fragen auf.” kritisiert Lars Békési, Geschäftsführer des VKMK - Der Kitaverband. Der Senat kündigte an, dass mit dieser Maßnahme eingesparte Mittel durch sinkende Kinderzahlen im System verbleiben und zur Entlastung pädagogischer Fachkräfte beitragen sollen. Fakt ist jedoch: Die Maßnahme kostet laut Senatsverwaltung rund 125 Millionen Euro. 48 Millionen Euro davon werden 2026 durch den Bund im Rahmen des Kita-Qualitätsgesetzes kofinanziert. Gleichzeitig belaufen sich die Einsparungen durch den Rückgang der Kinderzahlen auf etwa 270 Millionen Euro. Problematisch dabei: Das Kita-Qualitätsgesetz läuft Ende 2026 aus. “Es gibt keine Antwort, wie Berlin die Millionen danach finanzieren will. Damit droht ein Rückschlag für die gesamte frühkindliche Bildung.“, erklärt Békési. Doch auch unabhängig von der Finanzierungsfrage bleibt die Verbesserung des U3-Schlüssels ein lose geklebtes Pflaster auf einer Platzwunde. Schon von Beginn an hat die Branche kommuniziert, dass die Hauptbelastung der Fachkräfte im Ü3-Bereich (Kinder von 3-6 Jahren) liegt - bedingt durch eine längere Verweildauer der Kinder, gestiegene Ansprüche an die frühkindliche Bildung, wachsende Förderbedarfe und zunehmende soziale Herausforderungen. In diesem Bereich bleibt die Politik jedoch untätig.
Mit dem Partizipationszuschlag gegen Chancengerechtigkeit
Diese Mehrbelastung wird sich zudem durch eine weitere geplante Maßnahme noch intensivieren: Ab dem 01. Januar 2026 soll der sogenannte Partizipationszuschlag eingeführt werden. Kitas erhalten darüber zusätzliches Personal finanziert, wenn besonders viele Kinder aus sozioökonomisch prekären Verhältnissen kommen. Doch anstatt Chancengerechtigkeit zu schaffen, öffnet der Partizipationszuschlag Lücken: Die Zuschläge werden ausschließlich an den Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) gekoppelt. Damit profitieren nur Kinder aus Familien mit Sozialtransferleistungen - Kinder aus Minijob- oder Niedriglohnfamilien fallen durchs Raster. Zudem wird der Zuschlag erst gezahlt, wenn mindestens 20% der Kinder in einer Einrichtung BuT-Leistungen beziehen. Gleichzeitig werden bisherige Zuschläge für Kinder nicht deutscher Herkunft gestrichen sowie die Brennpunktzulage.
“Unter dem Strich bedeutet dies: 60.400 Kinder nicht deutscher Herkunft werden künftig bei der Förderung ebenso auf der Strecke bleiben wie Kinder, deren Familien nicht arm genug für BuT-Leistungen sind, aber auch nicht reich genug, um Förderung privat zu finanzieren - oder auch Kinder in einer Einrichtung mit nur 19,9% BuT-Anteil. Das hat mit Chancengerechtigkeit nichts zu tun. Das ist schlicht eine Sparmaßnahme auf dem Rücken der Kinder.” so Lars Békési. Darüber hinaus bleibt offen, wie der Partizipationszuschlag finanziert werden soll, wenn die Zahl der BuT-Kinder steigt und erheblich vom Basisjahr 2024 abweicht.
Dauerprovisorium statt Digitalisierung
Seit mindestens 30 Monaten begleitet Kita-Träger, Jugendämter und Kita-Aufsicht zudem das grandiose Scheitern der vom Land Berlin vorgehaltenen ISBJ-Software. Statt funktionierender Digitalisierung erleben Träger, Jugendämter und Kitaaufsichten ein Dauerprovisorium: Versprechungen, Ankündigungen – und dann doch wieder Systeme, die nicht stabil laufen. Die Leidtragenden sind die Beschäftigten, die sich längst wie Versuchskaninchen fühlen. „Wir reden hier nicht über kleine technische Probleme, sondern über ein strukturelles Versagen: Eine Verwaltung, die an unzureichende Dienstleister gebunden ist, weil offenbar schlecht verhandelte Verträge keinen Ausstieg zulassen – und eine Politik, die es hinnimmt.“, erklärt Lars Békési. Die Folge: Anstatt sich auf ihr Kerngeschäft - die Sorge um das Kindeswohl - konzentrieren zu können, müssen sich Träger, Jugendämter und Kitaaufsicht regelmäßig mit Fehlermeldungen herumschlagen.
Berlins Kitas brauchen dringend echte Verbesserungen, keine politischen Placebos. Notwendig sind eine verlässliche Finanzierung von Maßnahmen, verbesserte Personalschlüssel, die sich an wissenschaftlichen Standards orientieren - auch im Ü3-Bereich - , eine Förderung, die tatsächlich chancengerecht ist und endlich eine funktionierende digitale Infrastruktur.
KitaFöG-Entwurf: Kitaverband VKMK empfiehlt gezielte Nachbesserungen für mehr Teilhabe und Chancengerechtigkeit
Aktuell wird im Rahmen eines vorparlamentarischen und parlamentarischen Verfahrens das Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertagesstätten und Kindertagespflege (KitaFöG) überarbeitet. Ziel der Anpassung ist eine Implementierung des Kita-Chancenjahres (in das KitaFöG), welches besonders sprach-förderbedürftige Kinder besser in das Berliner Kita-System integrieren soll. Der entsprechende Entwurf liegt dem Kitaverband VKMK bereits vor und wurde verbandsintern bewertet. Aus Sicht des Verbandes stellt dieser einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung dar - bleibt stellenweise jedoch lückenhaft.
Aktuell wird im Rahmen eines vorparlamentarischen und parlamentarischen Verfahrens das Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (KitaFöG) überarbeitet. Ziel der Anpassung ist eine Implementierung des Kita-Chancenjahres (in das KitaFöG), welches besonders sprach-förderbedürftige Kinder besser in das Berliner Kita-System integrieren soll. Der entsprechende Entwurf liegt dem Kitaverband VKMK bereits vor und wurde verbandsintern bewertet. Aus Sicht des Verbandes stellt dieser einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung dar - bleibt stellenweise jedoch lückenhaft.
Ein Element des Entwurfs stellt die Neufassung des §13 KitaFöG dar, der die Vertragspartner für die verbindlichen Vereinbarungen über die Qualitätssicherung und Finanzierung der Tageseinrichtungen neu definiert. Neben “den Spitzenverbänden der Wohlfahrtspflege und dem Dachverband der Kinder- und Schülerläden” dürfen künftig auch weitere Verbände teilnehmen - sofern sie Träger der freien Jugendhilfe im Umfang von mindestens 10.000 Plätzen vertreten und seit mindestens zehn Jahren in Berlin tätig sind.
Lars Békési, Geschäftsführer des VKMKs, begrüßt diese Anpassung grundsätzlich: „Erstmals wird der bislang exklusive Kreis gesetzlich geöffnet – ein entscheidender Schritt zur Anerkennung langjähriger Forderungen des VKMK nach breiterer Teilhabe, einer pluralistischen Trägerlandschaft und mehr Finanzierungsgerechtigkeit.“ Gleichzeitig äußert er Kritik: „Die Hürde für eine Beteiligung ist mit 10.000 Plätzen und zehn Jahren Tätigkeit äußerst hoch. Für kleinere, spezialisierte Trägerverbände bleibt sie faktisch unüberwindbar, was die Zugangskriterien weiterhin exklusiv macht. Besonders problematisch ist die explizite Nennung eines einzelnen Verbandes – eine nicht nachvollziehbare Privilegierung, die aus Gründen der Neutralität des Gesetzgebers und des Gleichbehandlungsgrundsatzes gestrichen werden muss.“
Kritisch zu bewerten ist in der Novelle zum KitaFöG zudem, dass mit der geplanten Einführung des sogenannten Partizipationszuschlags künftig ausschließlich der Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) als Kriterium für Sprachförderung gilt. Lars Békési mahnt: „Diese Regelung greift zu kurz und birgt die Gefahr struktureller Diskriminierung. Kinder mit Sprachförderbedarf und nicht-deutscher Herkunft, die keinen BuT-Anspruch haben, werden von der notwendigen Förderung ausgeschlossen.“
Er warnt weiter: „Unterschiedliche Förderbedarfe werden gegeneinander ausgespielt, anstatt jedem Kind eine chancengerechte Förderung entsprechend seines individuellen Bedarfs zu gewährleisten. Deshalb muss im weiteren parlamentarischen Prozess dringend eine geeignete Überarbeitung im Bereich des angedachten Partizipationszuschlages erfolgen.“
Die vom Senat angekündigte kostenneutrale Umsetzung des Partizipationszuschlags erscheint vor dem Hintergrund kontinuierlich steigender Förderbedarfe ebenfalls fragwürdig. Békési macht klar: „Bleibt die Finanzierung trotz wachsender Bedarfe unverändert, bedeutet das Sparen auf Kosten der Kinder und ihrer Chancengerechtigkeit.“ Der VKMK hat den Berliner Senat bereits mehrfach auf diese Problematik hingewiesen, doch entsprechende Empfehlungen finden sich im aktuellen Entwurf nicht wieder.
Ein weiterer Punkt in der Neufassung betrifft die Verbesserung des Personalschlüssels im U3-Bereich - ein grundsätzlich richtiger Schritt hin zu besseren Bildungs- und Betreuungsbedingungen und einer Entlastung des Fachpersonals. Allerdings greift auch dieser Ansatz zu kurz: Die eigentliche Mehrbelastung liegt derzeit vor allem im Ü3-Bereich - etwa durch die längere Verweildauer der Kinder sowie durch den deutlichen Anstieg unterschiedlicher Förderbedarfen. In einem nächsten Schritt sollte daher auch der Ü3-Bereich in den Blick genommen und der Personalschlüssel entsprechend angepasst werden.
Der Entwurf stellt eine solide Grundlage für den weiteren parlamentarischen Prozess dar. Dennoch sind Nachbesserungen und die Konkretisierung einzelner Punkte erforderlich, um verbleibende Lücken zu schließen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass im weiteren Verlauf entsprechende Optimierungen erfolgen - sodass eine gerechte, inklusive und vielfältige Kita-Landschaft nachhaltig gewahrt und widergespiegelt wird.
Trotz Bemühungen der Senatorin: Verkrustete Strukturen blockieren VKMKs Beteiligung an den RVTag-Verhandlungen
Trotz wiederholter Zusicherungen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie bleibt der VKMK – Der Kitaverband weiterhin von den aktuellen Verhandlungen über die Kita-Finanzierung im Rahmen des RVTags ausgeschlossen. Während die Senatorin erste Schritte zur Beendigung dieses Ausschlusses unternommen hat, blockieren einige Akteure innerhalb der LIGA (AWO, Diakonie, Caritas u.a.) und des Dachverbands der Kinder- und Schülerläden weiterhin eine inklusive Lösung.
Trotz wiederholter Zusicherungen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie bleibt der VKMK – Der Kitaverband weiterhin von den aktuellen Verhandlungen über die Kita-Finanzierung im Rahmen des RVTags ausgeschlossen. Während die Senatorin erste Schritte zur Beendigung dieses Ausschlusses unternommen hat, blockieren einige Akteure innerhalb der LIGA (AWO, Diakonie, Caritas u.a.) und des Dachverbands der Kinder- und Schülerläden weiterhin eine inklusive Lösung.
Seit 2017 hat der VKMK intensiv daran gearbeitet, eine außergerichtliche Einigung zu finden. Zahlreiche Gespräche und Kompromissvorschläge stießen jedoch wiederholt auf Widerstand seitens bestimmter Verhandlungspartner. Im Jahr 2022 sah sich der VKMK daher gezwungen, juristische Schritte einzuleiten und eine Klage einzureichen. Nachdem die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf den Verband zugegangen war, ließ der Kitaverband VKMK die Klage ruhen, um im Dialog eine Einigung zu erzielen. Doch trotz klarer Lösungsansätze und eines Letter of Intent wurde eine Mitwirkung des VKMK an den angelaufenen Verhandlungen zur Kita-Finanzierung weiterhin verweigert.
„Der VKMK vertritt mehr als 300 Kitas mit über 13.000 Plätzen und ist damit ein wichtiger Bestandteil der Berliner Kita-Landschaft. Dennoch bleibt der Verband weiterhin vom Mitentscheidungsprozess über die Kita-Finanzierung ausgeschlossen“, erklärt Lars Békési, Geschäftsführer des VKMK. „Dieser Ausschluss bedeutet, dass die tägliche Bildungsarbeit unserer Kita-Teams nicht respektiert wird.“
Ursprünglich sollte der VKMK im Zuge der Novellierung des Berliner KitaFöG als weiterer Verhandlungspartner integriert werden. Diese Novelle wird jedoch voraussichtlich erst Ende des Jahres 2025 abgeschlossen sein, während die aktuellen Verhandlungen zur Finanzierung bereits laufen. Als Übergangslösung bot die Senatorin, Frau Günther-Wünsch, dem VKMK einen Gaststatus an, um eine indirekte Beteiligung zu ermöglichen. Auch dieser Vorschlag wurde jedoch von einzelnen Vertretern der LIGA und der Kinder- und Schülerläden abgelehnt. Angesichts dieser Blockade hat der VKMK nun die Klage wieder aufgenommen - eine mündliche Verhandlung wird zeitnah erfolgen.
„Die Blockadehaltung einiger Vertreter der LIGA und Kinderläden ist nicht nur bildungspolitisch fragwürdig, sondern auch rechtlich problematisch“, so Békési weiter. „Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 26. Oktober 2023 das Mitbestimmungsrecht unabhängiger freier Träger über ihre Verbände ausdrücklich anerkannt. Eine selektive Ausgrenzung bestimmter Akteure verstößt gegen dieses Urteil und das Prinzip der Gleichbehandlung aus dem SGB VIII.“
Zudem weist der VKMK darauf hin, dass bereits 2013 die Monopolkommission vor der Konzentration von Macht in den Händen weniger Akteure warnte – ein Trend, der nun im Kontext der Kita-Finanzierung erneut sichtbar wird.
Der VKMK erkennt an, dass die von der Senatorin angestrebten strukturellen Veränderungen Zeit erfordern. „Dennoch ist es nicht nachvollziehbar, warum sich einige Verhandlungspartner weiterhin der Kompromissfindung verweigern und damit die konstruktiven Bemühungen der Bildungssenatorin torpedieren. Das ist nicht nur ein Verstoß gegen demokratische Prinzipien, sondern gefährdet auch die Qualität und Vielfalt der frühkindlichen Bildung in Berlin“, schließt Békési.