Heute hat der Berliner Senat den Entwurf zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes beschlossen. Die Senatskanzlei bezeichnet den Schritt in ihrer offiziellen Pressemitteilung als wichtigen Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit, mit welchem “alle Kinder unabhängig von Herkunft und Lebensumständen frühzeitig unterstützt [werden]”. Starke Worte – doch eine zentrale Neuerung im Gesetz steht diesem Versprechen diametral entgegen: die Einführung des sogenannten Partizipationszuschlags. Der VKMK – Der Kitaverband warnt, dass dadurch massive Chancenungleichheit und Selektion drohen.
Zwischen Theorie und Praxis: Warum die gesetzlich vorgeschriebene Personalausstattung in Berliner Kitas nicht mehr ausreicht
Zur Bewertung der Qualität der frühkindlichen Bildung wird oftmals die Fachkraft-Kind-Relation herangezogen. Diese Kennzahl gibt an, wie viele Kinder von einer einzelnen Fachkraft betreut werden. Wissenschaftliche Empfehlungen für diese Relation variieren dabei je nach Alter der Kinder und der Gruppenzusammensetzung.