Am gestrigen Abend verabschiedete der Bundestag das dritte Kita-Qualitätsgesetz. Das Gesetz definiert sieben Handlungsfelder, von denen drei – im Gegensatz zu bisher einem – für die Bundesländer verpflichtend sind. Diese Felder müssen erfüllt werden, damit die Länder finanzielle Unterstützung des Bundes in Anspruch nehmen können. Die verpflichtenden Bereiche umfassen die Gewinnung und Bindung von Fachkräften, die sprachliche Bildung sowie die Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation.
KITA & Politik #1
unsere Empfehlung für heute:
Erste Debatte zum Entwurf eines “Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung” der Bundesregierung