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Sparen auf dem Rücken der Kleinsten: Berliner Senat streicht Sprachförderung für zehntausende Kinder

Immer mehr Kinder haben Probleme mit der Sprache – doch statt die Sprachförderung zu intensivieren, setzt das Land Berlin genau hier den Rotstift an: Ab 2026 sollen auf dem Rücken der Kleinsten unserer Gesellschaft 40 Millionen Euro eingespart werden – mit dramatischen Folgen für Kitas, Kinder und Schulen.

Immer mehr Kinder haben Probleme mit der Sprache – doch statt die Sprachförderung zu intensivieren, setzt das Land Berlin genau hier den Rotstift an: Ab 2026 sollen auf dem Rücken der Kleinsten unserer Gesellschaft 40 Millionen Euro eingespart werden – mit dramatischen Folgen für Kitas, Kinder und Schulen.

Konkret geht es um den sogenannten Partizipationszuschlag, der ab 2026 an Berliner Kitas eingeführt werden soll. „Der Name ‚Partizipationszuschlag‘ ist gänzlich irreführend, denn unter Partizipation versteht man eigentlich, dass alle teilhaben und mitwirken können. Der Partizipationszuschlag jedoch schließt de facto mehrere zehntausend Kinder von dringend benötigter Sprachförderung aus. Er hat also nichts mit Partizipation, sondern vielmehr mit Exklusion zu tun.“, betont Lars Békési, Geschäftsführer des VKMK - Der Kitaverband, mit Nachdruck.

Mit dem sogenannten Partizipationszuschlag soll künftig die Sprachförderung für Kinder nichtdeutscher Herkunft sowie für Kinder aus sozialen Brennpunkten gestrichen werden. In Summe betrifft das rund 85.000 Kinder. Stattdessen soll Sprachförderung künftig nur noch denjenigen Kindern zustehen, die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen – aktuell etwa 22.300. Und auch das nur, wenn in ihrer Kita mindestens 20 Prozent der Kinder Leistungen aus diesem Paket erhalten. Dies verkauft der Senat als wichtigen Schritt hin zu mehr Chancengerechtigkeit. Doch wer nachrechnet, erkennt schnell: Künftig werden tausende Kinder bei der Förderung auf der Strecke bleiben, mit drastischen Auswirkungen auf ihren gesamten Bildungs- und Lebensweg. “Der Berliner Senat nimmt hier in Kauf, die Startbedingungen einer großen Gruppe an Kinder für Einsparungen im Haushalt zu opfern – das ist bildungspolitisch kurzsichtig und gesellschaftlich fatal.”

Die Folgen dieser Sparmaßnahme bei der frühkindlichen Sprachförderung werden insbesondere die Schulen in zwei bis drei Jahren massiv zu spüren bekommen. Schon jetzt ist vielerorts von Überlastung und drohenden Burnouts unter Lehrkräften die Rede. „Wenn die Schulen künftig auch noch die Sprachdefizite ausgleichen müssen, die aufgrund des Partizipationszuschlags nicht frühzeitig angegangen werden konnten, wird das Schulsystem auf kurz oder lang an seine Grenzen kommen. Wir fragen uns, wie das funktionieren soll. Das Land verlagert hier eindeutig das Problem auf die Schultern der Grundschullehrkräfte – sie müssen künftig die Folgen einer zu kurz gedachten Berliner Sparpolitik tragen“, so Lars Békési.

Doch auch in den Kitas wird es unmittelbare Auswirkungen geben: Durch die Kürzung der Sprachförderung werden zwangsläufig auch Stellen wegfallen. Manche Einrichtungen können dies möglicherweise noch kompensieren, weil sie personell und finanziell gut aufgestellt sind. Andere hingegen werden Fachkräfte entlassen müssen – und das in einer Zeit, in der ohnehin bereits viele Pädagog:innen aufgrund des Geburtenrückgangs um ihre Jobs bangen. Der Senat hat zwar groß angekündigt, alle Fachkräfte im System halten zu wollen – doch die Gesetze, die er beschließt, sprechen eine andere Sprache. Der VKMK – Der Kitaverband fordert daher den Berliner Senat auf, die geplanten Kürzungen zurückzunehmen und stattdessen ein System zu etablieren, das Kinder mit Förderbedarf auch tatsächlich unterstützt. Nur so kann verhindert werden, dass Kindergruppen gegeneinander ausgespielt werden, mehrere zehntausend Kinder durchs Raster fallen und ihre Startbedingungen weiter verschlechtert werden.

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Der Partizipationszuschlag: Wenn Haushaltspolitik Kindern die Sprache nimmt

Was bedeutet eigentlich Partizipation in der frühkindlichen Bildung? Sie bedeutet, dass alle Kinder gleichberechtigt am Alltag teilhaben können, aktiv in Entscheidungsprozesse einbezogen werden und erfahren: Ihre Stimme zählt – ebenso wie die der anderen. 

Der Berliner Senat will die Kita-Förderung neu ordnen – und verschärft damit Bildungsungleichheit.

Ein Gastbeitrag von Lars Békési im Tagesspiegel

Der folgende Beitrag erschien als Gastbeitrag im Tagesspiegel am 10.11.2025.

Was bedeutet eigentlich Partizipation in der frühkindlichen Bildung? Sie bedeutet, dass alle Kinder gleichberechtigt am Alltag teilhaben können, aktiv in Entscheidungsprozesse einbezogen werden und erfahren: Ihre Stimme zählt – ebenso wie die der anderen. 

Der Berliner Senat scheint jedoch eine andere Vorstellung davon zu haben, was Teilhabe bedeutet. Mit der geplanten Einführung des sogenannten Partizipationszuschlags wird deutlich, dass finanzpolitische Erwägungen offenbar schwerer wiegen als Chancengerechtigkeit für alle Berliner Kinder.

Worum geht es konkret? Um die Verteilung von Personalzuschlägen, mit denen Kitas zusätzliches Personal einstellen können, um Kinder mit Förderbedarfen besser und gezielter zu unterstützen. Bislang wurden solche Zuschläge gewährt, wenn Kinder aus sozialen Brennpunkten kommen oder nicht deutscher Herkunft sind. Insgesamt betraf dies zum Stichtag 31.12.2023 rund 85.000 Kita-Kinder in Berlin. Für knapp 66.000 von ihnen wurde ein Personalzuschlag ausgezahlt. Künftig sollen Zuschläge für zusätzliches Personal ausschließlich Kindern gewährt werden, die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) beziehen. In Berlin waren das im Jahr 2023 rund 22.300 Kita-Kinder. Diese Zuschläge werden jedoch erst ab einer bestimmten Quote ausgezahlt: wenn mindestens 20 Prozent der Kinder in einer Einrichtung BuT-Leistungen beziehen. Die Begründung dafür lautet: Insbesondere Kinder aus sozioökonomisch schwachen Familien haben Schwierigkeiten im Bildungssystem und weisen erhöhte Förderbedarfe auf. Das mag ein Teil der Wahrheit sein – aber eben nicht die ganze. Und genau deshalb ist diese neue Zuschlagsregelung in mehrfacher Hinsicht fatal.

So hat eine Erhebung des Paritätischen Gesamtverbands ergeben, dass fast 90% der BuT-anspruchsberechtigten Kindern in Berlin keine Leistungen beziehen. Der Berliner Senat geht jedoch davon aus, dass sich die Zahl der BuT-beziehenden Kinder mit Einführung des Partizipationszuschlags verdoppeln wird. Zur Begründung heißt es, Kitas hätten ein Interesse daran, den Kindern weiterhin Förderung durch zusätzliches Personal zu ermöglichen. Daher werde erwartet, dass sie Eltern dazu bewegen, BuT-Leistungen zu beantragen. Damit überträgt die Politik den Einrichtungen jedoch Aufgaben, die nicht in ihrer originären Verantwortung liegen.

Doch selbst wenn alle anspruchsberechtigten Kinder BuT-Leistungen erhielten, bliebe eine große Gruppe außen vor. Dazu gehören etwa Kinder aus Familien mit niedrigem Einkommen. Sie zählen ebenfalls zu den sozioökonomisch benachteiligten Gruppen, werden aber nicht berücksichtigt. Auch Kinder, die die deutsche Sprache aufgrund ihrer Herkunft nicht vollständig beherrschen, fallen künftig durchs Raster. Denn der Senat geht davon aus, dass Kinder ohne BuT-Bezug Eltern haben, die private Sprachförderung finanzieren können. Das jedoch geht an der Lebensrealität vieler Familien vorbei.

Unseren letzten Kritikpunkt an dieser Neuregelung müssen wir gar nicht selbst formulieren. Stattdessen möchten wir die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zitieren. Sie erläutert selbst, warum eine solche merkmalsbasierte Kategorisierung bei der Umsetzung von Unterstützungssystemen und der bedarfsgerechten Verteilung von Ressourcen in Berlin nicht funktioniert – in diesem Fall bezogen auf Schulen: “Oft wird die soziostrukturelle Situation einer Schule auf der Grundlage einzelner oder weniger Merkmale betrachtet. Im Vordergrund standen hier oft prozentuale Grenzwerte, um Ungleichheiten zwischen den Schulen sichtbar zu machen. Dabei sind feste Grenzwerte immer dann problematisch, wenn diese nur knapp unter- oder überschritten werden und Schulen z.B. aus Programmen und Zumessungen wieder herausfallen, obwohl sich die Datenlage nur geringfügig geändert hat. Die zunehmenden Herausforderungen einer Schule durch soziale Herkunft der Schülerinnen und Schüler, Integration, geographische Lage etc. blieben so oft unberücksichtigt.” Dieses Argument lässt sich eins zu eins auch auf Kitas übertragen: Ein einziges Merkmal, auf das zusätzlich noch ein prozentualer Grenzwert angewandt wird, bildet weder die tatsächlichen Herausforderungen einer Berliner Kita ab, noch den Bedarf an zusätzlicher Förderung.

Wenn der Partizipationszuschlag in dieser Form eingeführt wird, hätte das weitreichende Konsequenzen für unser Bildungssystem – für Kitas, Schulen und vor allem für die Zukunft der Kinder. Kinder mit Förderbedarfen würden nicht die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Sie starteten mit schlechteren Chancen in die Schule – ein Nachteil, der sie durch ihre gesamte Bildungsbiografie bis hin ins Berufsleben begleiten würde. Kitas müssten Personal entlassen, weil ihnen die notwendigen Ressourcen fehlen. Schulen wiederum müssten die Förderbedarfe auffangen, die in der frühkindlichen Bildung unberücksichtigt blieben. Und das in einer Zeit, in der regelmäßig von Überlastung und zunehmender Burnout-Gefahr unter Lehrkräften zu lesen ist.

Im Berliner Schulsystem hat der Senat aus solchen Fehlern gelernt: Dort wird die Ressourcenverteilung inzwischen anhand eines sozialen Index bemessen – unter Berücksichtigung mehrerer Merkmale wie nichtdeutscher Herkunftssprache, BuT-Bezug, räumlicher Lage und Personalausstattung. 

Warum also hält der Senat im Kitabereich an einem überholten Modell fest? Eine Vermutung liegt nahe: Einsparungen. Offiziell heißt es zwar, der Partizipationszuschlag sei kostenneutral. Tatsächlich lassen sich damit jedoch rund 40 Millionen Euro sparen. Bildungs- und Teilhabemittel stammen zudem aus Bundesgeldern, nicht aus dem Landeshaushalt. 

Der Berliner Senat nennt seine Kürzungen „Partizipationszuschlag“. In Wahrheit aber ist er das Gegenteil: Er schwächt jene, die Teilhabe dringend brauchen und erlaubt Sparen auf dem Rücken der Kinder. Wir fordern deshalb mit Nachdruck, dass der Senat die geplanten Kürzungen in Form des Partizipationszuschlags zurücknimmt. Stattdessen braucht es eine bedarfsgerechte und zielgerichtete Förderung für alle Kinder durch eine Ressourcenverteilung auf Basis sozialer Indizes. So kann Gießkannenpolitik vermieden werden, ebenso wie das Gegeneinander-Ausspielen von Kindergruppen und das Durchrutschen mehrerer zehntausend Kinder durch das Raster.

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Kindertagesförderungsgesetzes: Chancengerechtigkeit nur auf dem Papier - Neuer Partizipationszuschlag benachteiligt Zehntausende Kinder

Heute hat der Berliner Senat den Entwurf zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes beschlossen. Die Senatskanzlei bezeichnet den Schritt in ihrer offiziellen Pressemitteilung als wichtigen Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit, mit welchem “alle Kinder unabhängig von Herkunft und Lebensumständen frühzeitig unterstützt [werden]”. Starke Worte – doch eine zentrale Neuerung im Gesetz steht diesem Versprechen diametral entgegen: die Einführung des sogenannten Partizipationszuschlags. Der VKMK – Der Kitaverband warnt, dass dadurch massive Chancenungleichheit und Selektion drohen.

Heute hat der Berliner Senat den Entwurf zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes beschlossen. Die Senatskanzlei bezeichnet den Schritt in ihrer offiziellen Pressemitteilung als wichtigen Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit, mit welchem “alle Kinder unabhängig von Herkunft und Lebensumständen frühzeitig unterstützt [werden]”. Starke Worte – doch eine zentrale Neuerung im Gesetz steht diesem Versprechen diametral entgegen: die Einführung des sogenannten Partizipationszuschlags. Der VKMK – Der Kitaverband warnt, dass dadurch massive Chancenungleichheit und Selektion drohen.

Der Partizipationszuschlag stellt eine Neuausrichtung der bisherigen Personalzuschläge dar. Mit diesen Zuschlägen konnten Kitas bislang zusätzliches Personal finanzieren, um Kinder mit schlechteren Startbedingungen besser zu unterstützen. Die Förderung wurde bisher gewährt, wenn Kinder nicht deutscher Herkunft waren oder aus einem sozialen Brennpunkt kamen. Zum Jahresende 2023 waren 60.400 Kinder in Berliner Kitas nicht deutscher Herkunft, weitere 25.700 Kinder erhielten Unterstützung über die Brennpunktzulage. Diese Regelung soll nun vollständig entfallen. Stattdessen sollen die Zuschläge künftig ausschließlich Kindern zugutekommen, die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) beziehen – im Jahr 2023 waren das 22.300 Kinder. Hinzu kommt: Die Zuschläge werden erst dann gewährt, wenn mehr als 20 Prozent der Kinder in einer Kita BuT-Leistungen beziehen. Einrichtungen mit einem Anteil von 19,9 Prozent gehen somit leer aus und können kein zusätzliches Personal finanzieren. „Das widerspricht unserem Verständnis von Partizipation“, sagt Lars Békési, Geschäftsführer des VKMK – Der Kitaverband. „Unter Partizipation verstehen wir, dass alle Kinder teilhaben dürfen und nicht exklusiv nur 20% von 22.300 Kindern“.

Die Begründung der Senatskanzlei lautet: „So werden die Ressourcen zielgerichtet dorthin gelenkt, wo die Unterstützung am dringendsten gebraucht wird.“ Tatsächlich bedeutet dies jedoch, dass mehrere Zehntausend Kinder in Berliner Kitas mit Förderbedarfen künftig im Stich gelassen werden. Stattdessen verweist der Senat auf die Möglichkeit, dass Kitas Eltern aus sozioökonomisch schwachen Haushalten zukünftig beim Beantragen von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket unterstützen können – damit die Quote an Kindern mit BuT-Leistungsbezug steigt. “Diese Erwartungshaltung des Senats zwingt Kitas dazu, Familien zu stigmatisieren. Pädagogische Fachkräfte dürfen nicht zu Sozialermittlern gemacht werden. Eltern nach BuT-Leistungen zu befragen, verletzt Privatsphäre und Vertrauen. Bildung braucht Beziehung – keine Bedürftigkeitsprüfung im Elterngespräch.” so Békési.

Von Familien, die sozioökonomisch besser aufgestellt sind und deren Kinder dennoch einen Sprachförderbedarf haben, erwartet der Senat, dass sie die notwendige Sprachförderung ihrer Kinder privat finanzieren. “Kitas würden diese Sprachförderung gerne ermöglichen, doch ihnen sind die Hände gebunden, da sie von Eltern keine zusätzlichen Gelder für individuelle Sprachförderung annehmen dürfen.“ betont Lars Békési.

Besonders paradox erscheint diese Neuerung vor dem Hintergrund der aktuellen VERA-Vergleichsstudie, die aufzeigt, dass in der dritten Jahrgangsstufe 47 Prozent der Kinder nicht richtig lesen und 68 Prozent nicht richtig schreiben können. Die Konsequenz müsste doch sein, mehr Kinder gezielt zu fördern – nicht weniger. „Wir nehmen die vielzitierte Chancengerechtigkeit aller Kinder sehr ernst. Eine Ausrichtung der Personalzuschläge allein am Bezug von BuT-Leistungen, die Quotierung der Zuschläge sowie der Ausschluss von mehreren Zehntausend Kindern ist aus unserer Sicht nicht gerecht und partizipativ, sondern selektiv.“, schließt Békési.

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Der Partizipationszuschlag: Förderung mit Exklusion

Berlin ist bunt, Berlin ist divers und seine Bevölkerung äußerst heterogen. Viele unterschiedliche Länder, Kulturen und Lebensgeschichten treffen in dieser Metropole aufeinander. Rund 193 verschiedene Staatsangehörigkeiten sind in Berlin vertreten - damit bildet die deutsche Hauptstadt fast die gesamte Welt im Kleinen ab, denn weltweit gibt es derzeit 195 von den Vereinten Nationen anerkannte Staaten. Diese kulturelle Vielfalt ist eine große Bereicherung: Man lernt voneinander, neue Perspektiven bereichern den Alltag und das Zusammenleben wird lebendig und farbenfroh. 

Berlin ist bunt, Berlin ist divers und seine Bevölkerung äußerst heterogen. Viele unterschiedliche Länder, Kulturen und Lebensgeschichten treffen in dieser Metropole aufeinander. Rund 193 verschiedene Staatsangehörigkeiten sind in Berlin vertreten - damit bildet die deutsche Hauptstadt fast die gesamte Welt im Kleinen ab, denn weltweit gibt es derzeit 195 von den Vereinten Nationen anerkannte Staaten. Diese kulturelle Vielfalt ist eine große Bereicherung: Man lernt voneinander, neue Perspektiven bereichern den Alltag und das Zusammenleben wird lebendig und farbenfroh. 

Doch Vielfalt bringt nicht nur Chancen, sondern auch Herausforderungen mit sich: Wer in Deutschland gut Fuß fassen möchte, kommt kaum daran vorbei, die deutsche Sprache zu beherrschen. Doch die Ergebnisse der diesjährigen Schuleingangsuntersuchung zeigen, dass viele Kinder mit Migrationshintergrund Defizite in der deutschen Sprache aufweisen. Gleichzeitig wird deutlich, dass ein Besuch der Kindertageseinrichtung diese Defizite erheblich reduzieren kann. Damit alle Kinder gleiche Bildungschancen, echte Teilhabe und eine selbstbestimmte Zukunft haben, ist daher eine frühzeitige, gezielte und chancengerechte Sprachförderung von zentraler Bedeutung.

Die Personalzuschläge in Berliner Kitas

Um Kinder mit Migrationshintergrund in der Sprachbildung und -förderung zu unterstützen, erhalten Kitas derzeit Personalzuschläge für ergänzendes Fachpersonal, wenn mindestens 40% der Kinder in einer Einrichtung nicht deutscher Herkunft (ndH) sind. Diese Schwelle von 40% wird jedoch vielerorts kritisch gesehen, da sie in der pädagogischen Praxis kaum nachvollziehbar ist: Denn ob nun 39% oder 40% der Kinder sprachlichen Förderbedarf haben, macht für den tatsächlichen Aufwand keinen Unterschied. Zudem ist sprachliche Förderung nicht erst ab einem bestimmten Schwellenwert notwendig - sie beginnt mit dem ersten Kind, das zusätzliche Bedarfe hat. 

Dieser Personalzuschlag ist im Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege  (KitaFöG) verankert, ebenso wie der Personalzuschlagstatbestand “Quartiersmanagement” (QM) - auch bekannt als “Brennpunktzulage”. Derzeit befindet sich das KitaFöG in einer Novellierung. In diesem Zuge sollen auch die Personalzuschläge neu gestaltet werden - hin zu einem sogenannten Partizipationszuschlag.    

Der Partizipationszuschlag beschreibt Personalzuschläge, die ausschließlich an den Bezug von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) gekoppelt sind und mit dem 01.01.2026 in Kraft treten soll. Anspruchsberechtigt für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sind Kinder, deren Familien Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Dazu zählen nicht Kinder, deren Eltern in Minijobs oder Niedriglohnarbeit beschäftigt sind oder aus anderweitig prekären Verhältnissen kommen. Mit ihm werden die Zuschlagstatbestände für die Merkmale nicht deutsche Herkunft und Quartiersmanagement gestrichen. 

Gezielte Mittelverteilung mit Lücken

Das Argument für die Einführung des Partizipationszuschlags ist - insbesondere in Anbetracht eines Konsolidierungshaushaltes - nachvollziehbar: Man möchte weg vom Gießkannenprinzip und hin zu einer gezielten Mittelverteilung. Und um diese gezielte Mittelverteilung zu ermöglichen, benötigt es objektive Anhaltspunkte, anhand derer besonderer Unterstützungsbedarf erkennbar wird. Weshalb dabei auf das Merkmal Bezug von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zurückgegriffen wird, lässt sich wissenschaftlich begründen: Kinder aus sozioökonomisch benachteiligten Haushalten haben nachweislich schlechtere Bildungschancen. So zeigen unter anderem die Soziologen Jan Skopek und Giampiero Passaretta, dass 70% der Kompetenzunterschiede zwischen Kindern aus Haushalten mit hohem und niedrigem sozioökonomischen Status bereits in den ersten sechs Lebensjahren entstehen und sich verfestigen, mit langfristigen Auswirkungen auf den Bildungsweg dieser Kinder. 

Doch der VKMK - Der Kitaverband ist der Meinung, dass dies zu kurzsichtig ist. Denn zum einen zählen auch Haushalte, in denen die Elternteile im Niedriglohnbereich oder in Minijobs arbeiten, zu sozioökonomisch Benachteiligten, auch wenn sie keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben. Zum anderen haben auch Kinder aus bildungsfernen Haushalten deutlich schlechtere Bildungschancen, wie der ifo- “Ein Herz für Kinder” - Chancenmonitor aus dem Jahr 2023 zeigt: Die Wahrscheinlichkeit eines Gymnasialbesuchs bei Kindern mit zwei Elternteilen mit Abitur und einem Haushaltsnettoeinkommen von 4.000 bis 5.500 Euro liegt bei 70,6%. Bei Kindern aus Haushalten ohne Abitur, aber mit vergleichbarem Einkommen, sinkt diese Wahrscheinlichkeit auf 36,4%. Und nicht zuletzt zeigt nun auch die Schuleingangsuntersuchung, dass Kinder mit Migrationshintergrund ebenfalls dringend zu adressierende Förderbedarfe aufweisen. 

Frühkindliche Förderung in Zahlen: Wie viele Kinder profitieren künftig?

Zum Jahresende 2023 waren 60.400 Kinder in den Berliner Kitas nicht deutscher Herkunft. Nach Anwendung der 40%-Schwelle erhielten etwa 41.000 von ihnen eine Förderung über den Personalzuschlag. Weitere 25.700 Kinder wurden über das Zuschläge für das Merkmal Quartiersmanagement, bzw. die “Brennpunktzulage” unterstützt, womit insgesamt rund 66.700 Kinder durch Zuschläge gefördert wurden. 

Im Jahr 2023 besuchten zudem etwa 22.300 Kinder, die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen, eine Berliner Kita. Mit der Einführung des Partizipationszuschlags rechnet der Senat mit einem Anstieg auf rund 50.000 Kinder. Dieser Anstieg wird damit begründet, dass Kitas künftig auf den Partizipationszuschlag angewiesen sind, um die Kinder adäquat fördern zu können. Infolgedessen wird erwartet, dass Einrichtungen aktiv auf Familien zugehen, die zwar anspruchsberechtigt sind, bisher aber keinen Antrag auf BuT-Leistungen gestellt haben. Der Partizipationszuschlag soll jedoch nicht für jedes einzelne BuT-berechtigte Kind gewährt werden, sondern nur dann, wenn der Anteil dieser Kinder in einer Kita mehr als 20% beträgt. Damit würden rund 40.000 Kinder vom Partizipationszuschlag profitieren. 

Theorie trifft Praxis: Was Kitas jetzt erwartet

Wie sich die Einführung des Partizipationszuschlags auf die pädagogische Praxis auswirken könnte, hat der VKMK - Der Kitaverband bei zwei seiner Mitglieder erfragt. 

Sprachförderung im Internationalen Kindergarten

Frank Mozer ist Geschäftsführer des Trägers Internationaler Kindergarten Berlin. Der Träger betreibt eine Einrichtung in Charlottenburg/Wilmersdorf, in der 60 Kinder betreut werden, mit Schwerpunkt auf der Vermittlung von Sprache: “Wir sind eine bilinguale deutsch-/englischsprachige Kita, welche in 5 jahrgangshomogenen Gruppen arbeitet. In jeder Gruppe arbeitet je eine Fachkraft in deutscher bzw. englischer Muttersprache. Zudem haben wir aktuell 3 und ab August/September 4 Auszubildende. Der konzeptionelle Schwerpunkt unserer Einrichtung, die sich als Bildungseinrichtung versteht, ist das Vermitteln von Sprache – sowohl der deutschen als auch der englischen Sprache. Darüber hinaus ist der Internationale Kindergarten seit dem Jahr 2016 in dem Bundesprogramm ‘Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist’ vertreten.” beschreibt Frank Mozer. Der Kindergarten spiegelt - wie Berlin selbst - einen Mikrokosmos unserer bunten Welt wieder: “Die Kinder und Familien der Einrichtung kommen aus vielen unterschiedlichen Ländern, wie zum Beispiel Deutschland, Italien, Kroatien, Indien, Israel, Ägypten, USA, China, Niederlande, Peru etc. In dem Internationalen Kindergarten finden somit viele unterschiedliche Nationalitäten, Kulturen und Religionen zusammen. Diese Diversität wird hier offen gelebt und die Offenheit der Kinder Neuem und Fremden gegenüber gefördert. Das Thema Respekt und Toleranz bildet das Fundament unserer Wertevermittlung.” Insgesamt liegt der Anteil von Kindern nicht deutscher Herkunft im Internationalen Kindergarten Berlin bei 95%, wohingegen kein einziges Kind bislang Anspruch auf BuT-Leistungen hat. 

Frank Mozer erklärt uns, wie Sprachförderung aktuell in ihrer Einrichtung umgesetzt wird: “Einerseits haben wir aufgrund unserer personellen Zusammensetzung die Möglichkeit, die deutsche Sprache alltagsintegriert zu fördern, unter anderem in Morgenkreisen, individuelle Projekte etc. In unserer Vorschul-Gruppe gibt es zudem das „Show&Tell“: hier präsentiert ein Vorschulkind seiner Gruppe ein selbstgewähltes Thema in Form eines selbstgebastelten Plakats und eines kleinen Vortrags. Hierdurch soll das freie Sprechen geübt werden. Die Kinder sind immer sehr aufgeregt und wahnsinnig stolz ihren Freunden ihr Thema vorzustellen! Zudem beschäftigen wir eine zusätzliche Sprach-Fachkraft, welche aktuell noch mithilfe des Sprachprogramms „Sprach-Kita“ bis zum 31.07.2025 finanziert wird. Die Fachkraft unterstützt Kinder mit entsprechendem Sprachförderbedarf. Das geschieht entweder individuell oder in Kleingruppenarbeit.” 

Was nun die Umgestaltung der Personalzuschläge hin zum Partizipationszuschlag für den Internationalen Kindergarten Berlin bedeutet, schlüsselt uns Frank Mozer auf: “Wir werden vor große finanzielle Herausforderungen gestellt: durch den Wegfall des ndHs-Zuschlages werden uns künftig ca. € 6.000,- pro Monat fehlen. Da bereits zu Ende Juli 2025 zusätzlich das ehemalige Bundesprogramm „Sprach-Kita – weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“, welches aktuell vom Land Berlin finanziert wird und an dem wir seit Anbeginn 2016 teilnehmen, eingestellt wird, fehlen weitere € 2.300,- pro Monat. Unterm Strich stehen uns somit ab Januar 2026 voraussichtlich rund € 8.300,- jeden Monat weniger zur Verfügung, weil wir aktuell keine einzige Familie haben, welche die Voraussetzungen des Partizipationszuschlages erfüllt – die Quote von 20% zuschlagsberechtigter Familien zu erreichen ist für uns absolut illusorisch!” Dass dieser Einschnitt nicht nur den Internationalen Kindergarten Berlin schwer treffen wird, davon geht Frank Mozer fest aus: “Diese finanziellen Herausforderungen werden berlinweit viele Träger treffen, davon bin ich überzeugt und habe dies bereits von mehreren Trägern vernommen. Für den Internationalen Kindergarten Berlin, aber auch für viele weitere und vor allem größere Träger ist es aufgrund der finanziellen Beschneidung eine Katastrophe!” Die zu erwartenden finanziellen Einbußen werden weitreichende Konsequenzen haben, nicht nur für den Träger, sondern vor allem für die Kinder und das pädagogische Fachpersonal: “Im schlechtesten Fall müssen Träger das Personal aus Kostengründen reduzieren. Für uns stellt sich die Frage, in welcher Form wir unsere Sprachförderprogramme, welche über das ‘normale Maß’ an alltagsintegrierter Sprachförderung hinausgeht, weiterführen können. Besondere Herausforderungen sehe ich bei Familien, welche zum Beispiel berufsbedingt oder auch aus anderen Gründen nach Berlin kommen und deren 3-, 4- oder 5-jährigen Kinder noch kein Deutsch sprechen, jedoch in wenigen Jahren hier zur Schule gehen werden. Ohne besondere Sprachförderung werden diese Kinder es schwer haben, einen guten Schulstart zu erleben. Zudem wird bei dem drohenden Personalabbau die ohnehin schon hohe Arbeitsbelastung zusätzlich nochmal verstärkt. Und dass darunter auch die Qualität leidet, kann in dem Zusammenhang nicht überraschen. Ich erinnere an dieser Stelle an die Streiks der landeseigenen Einrichtungen!” Die Umstellung der Zuschläge wird sich jedoch auch belastend auf die Familien auswirken: “Gesetz den Fall das „normale Maß“ an Sprachförderung in der Kita ist - aus welchem Grund auch immer - nicht ausreichend für das Kind: welche Möglichkeiten hätten Eltern? Sie müssten mit ihren Kindern zusätzlichen Sprachunterricht nehmen. Für berufstätige Eltern stellt das eine zusätzliche zeitliche Belastung dar, für viele andere Familien sind das finanzielle Belastungen, die da plötzlich auftauchen. So oder so stellt dieses neue System Kinder, Familien und Einrichtungen/Träger vor große Probleme!” macht Frank Mozer deutlich. 

Das größte Problem beim Partizipationszuschlag sieht Frank vor allem in der Zugangsvoraussetzung: “Das Hauptproblem meiner Meinung ist jedoch die Zugangsberechtigung beim Erhalt des Partizipationszuschlages. Alle Kinder/Familien, welche nicht die Kriterien des Partizipationszuschlages erfüllen, gehen leer aus. Zudem haben Träger/Einrichtungen das Problem, dass sie eine Quote von 20% an unterstützungsberechtigen Familien haben müssen, um für diese Familien überhaupt den Partizipationszuschlag zu erhalten – heißt also: bei nur 19% gehen auch diese Familien leer aus – beziehungsweise fehlen dem Träger die finanziellen Mittel!” Statt des Partizipationszuschlags würde sich Frank Mozer eine Fortführung der bisherigen Zuschläge wünschen: “Meiner Meinung ist der ndH-Zuschlag ein gutes Instrument, um Träger zu unterstützen, welche einen hohen Anteil an Kindern/Familien mit nicht-deutscher Sprache haben und somit einen höheren Personalaufwand betreiben! In einer so internationalen Stadt wie Berlin wäre es fatal, wenn die Träger und Einrichtungen gezwungen wären, die großartige Arbeit im Bereich der frühkindlichen Bildung und insbesondere beim Spracherwerb zu sparen. Es gibt doch bereits unzählige Studien, aus denen hervorgeht, dass jeder gesparte Euro zu einem späteren Zeitpunkt um ein Vielfaches re-investiert werden muss! Ich mag mir nicht ausmalen, wie laut das berechtigte Klagen der Schulen in wenigen Jahren ist, wenn noch mehr Kinder mit unzureichenden Deutschkenntnissen in die Schule kommen.” Mit diesen Worten macht Frank noch einmal die weitreichenden Auswirkungen einer möglichen Umgestaltung der Personalzuschläge deutlich. 

Kita Umpa Lumpa: Auswirkungen des Partizipationszuschlags im sozialen Brennpunkt

Eine ganz andere Perspektive bringt Frau Sevda Akyil, Diplom Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin und Gründerin des Kita-Trägers Umpa Lumpa Internationaler Kinderladen gGmbH, ein: Sie, als Träger und Kitaleitung, betreibt eine kleine Einrichtung in einem Quartiersmanagement-Gebiet, sprich einem sozialen Brennpunkt. In der Einrichtung werden maximal 25 Kinder im Alter von 1-6 Jahren in homogenen Kleingruppen (1-2/3-4/5-6 Jahren) nach dem Situationsansatz und auf Grundlage des Berliner Bildungsprogramms betreut. Alle Kinder ihrer Einrichtung haben einen Migrationshintergrund: “Unsere Kinder stammen ausschließlich aus Familien mit Migrationshintergrund und bringen vielfältige kulturelle Traditionen und Werte mit. Die Integration dieser unterschiedlichen Hintergründe zu einem gemeinsamen Nenner stellt eine große Herausforderung dar, da sie eine sensible und gezielte pädagogische Herangehensweise erfordert.” beschreibt Sevda Akyil. Aktuell beziehen 33% der betreuten Kinder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Die tatsächliche Quote von Kindern aus sozioökonomisch-prekären Haushalten liegt jedoch deutlich höher: “Wir fördern derzeit ca. 90 % sowohl finanziell benachteiligte Kinder als auch 100% Kinder mit Migrationshintergrund.” erklärt Sevda und geht noch ein wenig genauer auf die damit verbundenen Herausforderungen ein: “Die Arbeit mit letzteren ist besonders herausfordernd, da sie eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern in Sprache, Bildung und Erziehung erfordert. Kinder deutscher Herkunft sowie Kinder, die im Elternhaus parallel gefördert werden, erleichtern die Arbeit, da sie frühzeitig gefördert werden und als Vorbilder für die anderen Kinder dienen - in Sprache, Bildung, Erziehung.”

Um die Kinder in ihrer Einrichtung bestmöglich auf ihren Bildungsweg vorzubereiten und ihnen dementsprechend die notwendigen Sprachfähigkeiten zu vermitteln nutzt Umpa Lumpa alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel: “Wir setzen drei Maßnahmen ein, um die Kinder schnell und effektiv zu integrieren und zu fördern. Tägliche Kommunikation, Mimik, Gestik und Körpersprache unterstützen die Sprachentwicklung. Ergänzend bieten wir spielerische Sprachförderung mit speziellen Materialien an. Das Sprachförderzentrum und externe Fachkräfte besuchen regelmäßig die Kita, um die Kinder gezielt zu fördern. Wir nutzen alle verfügbaren Ressourcen, um die bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten. Ab September 2025 planen wir zudem eine Kooperation mit der Anna-Lindt-GS und dem Sprachförderzentrum, bei der wir uns zweimal wöchentlich gegenseitig besuchen und Sprachförderung für die Elementarkinder im Rahmen des Projekts „Alles mit Sprache“ anbieten werden.” 

Auch Sevda Akyil sieht in dem geplanten Partizipationszuschlag große Herausforderungen, die sich negativ auf ihre Arbeit, dem Träger und ihre Mitarbeitenden auswirken könnten: “Seit Jahren fordern wir eine Erhöhung der Zuschläge für QM, MMS, ndH und BuT, doch stattdessen werden Gelder gekürzt, was unsere Arbeit im sozialen Brennpunkt erschwert. Alle Zuschläge wie QM, MMS und ndH entfallen. Die Alltagskosten lassen sich knapp decken, was die Personaleinstellung erschwert und zum Wegfall von Sonderzahlungen führt. Rücklagen werden wenig bis kaum gebildet, und die Aufnahme neuer Kinder ist rückläufig. Nur durch eine erhöhte Kinderzahl könnten wir die Kosten decken, was jedoch zu Frustration bei den Mitarbeitenden und einem schlechten Arbeitsklima führen würde. Die steigende Arbeitsbelastung hätte Überforderung, vermehrte Krankmeldungen und eine reduzierte Dokumentation zur Folge. Dadurch wird die Qualität unserer Arbeit beeinträchtigt, und die Anforderungen an Alltagsplanung sowie den Bildungsauftrag können nicht mehr vollständig erfüllt werden.” Obwohl Umpa Lumpa vergleichsweise viele Kinder mit Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket betreut, rechnet Sevda Akyil dennoch mit spürbaren Einschränkungen bei den zur Verfügung stehenden Ressourcen - und damit bei der Qualität der Förderung: “Der Partizipationszuschlag würde nur für etwa ein Drittel der Kinder mit BuT gewährt werden, für alle anderen entfallen die Zuschläge vollständig. Für uns als Träger ist dies keine Option, sondern eine erhebliche finanzielle Belastung. Aufgrund der Kosteneinsparungen wird mit weniger Personal die bisherige Qualität der intensiven Förderung und Bildung, insbesondere in den Bereichen emotionale Betreuung und Unterstützung von Kindern mit Migrationshintergrund, nicht mehr vollständig gewährleistet sein. Dies betrifft Maßnahmen wie individuelle Betreuung, Ausflüge, Bildungsmaterialien sowie Sonderzahlungen für besondere Projekte oder Bedürfnisse, die eingeschränkt oder entfallen könnten.” Zwar hat Sevda Akyil bereits zahlreiche Ideen ausgearbeitet, wie sie diese Einschnitte kompensieren könnten: “Um dem entgegenzuwirken, könnten alternative Ansätze wie die Förderung ehrenamtlichen Engagements, Kooperationen mit lokalen Organisationen, gezielte Förderprogramme für Kinder mit Migrationshintergrund, der Einsatz von Freiwilligen oder Praktikanten sowie Spenden und Sponsoring in Betracht gezogen werden.”, doch wie sie gleichzeitig betont, sind diese Ideen “leider nicht leicht umzusetzen.” 

Nach Sevdas Einschätzung werden die Auswirkungen des Partizipationszuschlags weit über den eigenen Träger hinaus spürbar sein: “Der Zuschlag könnte die Partizipation von Kindern und Eltern aus nicht-deutscher Herkunft einschränken, was langfristig negative Folgen für Integration, Chancengleichheit und soziale Teilhabe haben kann. Es ist daher wichtig, Ausgleichsregelungen oder Unterstützungsangebote zu schaffen, um eine inklusive Teilhabe sicherzustellen. Zudem müssten Eltern zusätzliche Zahlungen leisten, um die Kosten zu decken. Eltern mit begrenzten finanziellen Mitteln könnten diese Belastung nicht tragen, was zu Unmut führen und das Vertrauen in die Kita beeinträchtigen könnte. Alternativen wie Spenden, Materialbereitstellung oder ehrenamtliche Unterstützung bei Ausflügen und Projekten könnten hier Abhilfe schaffen. Ohne diese Maßnahmen besteht die Gefahr, dass Eltern die Kita in Frage stellen oder wechseln.”

Doch Sevda Akyil macht sich nicht nur Sorgen um ihren eigenen Träger, sondern um alle betroffenen Träger. Für Umpa Lumpa könnte die 20%-Schwelle aller Voraussicht nach kein Problem darstellen - doch das wird nicht bei allen Trägern der Fall sein. “Die Festlegung der 20%-Quote als Anspruchsschwelle kann zu Stigmatisierung, Ungerechtigkeit, erhöhtem Verwaltungsaufwand und eingeschränkter Flexibilität führen. Sie birgt die Gefahr, dass Einrichtungen knapp darunter sich ausgegrenzt oder benachteiligt fühlen, was negative Auswirkungen auf das Personal, die Elternbindung und die Qualität der Betreuung haben kann.” gibt Sevda zu bedenken und fügt hinzu: “Mein Wunsch ist es, nicht nur mein Anliegen vorzubringen, sondern auch im Namen aller betroffenen Träger zu sprechen. Es wird jeden von uns mehr oder weniger berühren. Es könnten schwere Zeiten auf uns zu kommen.” Deshalb appelliert Sevda Akyil an die politischen Verantwortlichen: “Die Entscheidung sollte sorgfältig abgewogen werden, um die inklusive Förderung und die Unterstützung aller Kinder sicherzustellen. Bei der Einführung des neuen Partizipationszuschlags ist zu prüfen, wie spezifische Bedarfe weiterhin berücksichtigt werden können, um eine faire und wirksame Unterstützung zu gewährleisten.” und schlägt gleichzeitig konkrete, praxisnahe Alternativen vor: “Aus meiner Sicht könnten Alternativen zum geplanten Partizipationszuschlag darin bestehen, die erforderlichen Gelder für alle Kinder ausreichend zu finanzieren, um die Bildungsqualität sicherzustellen, oder allen Migrationskindern einen einmaligen, angemessenen Zuschlag zu gewähren, der die Leistungen von MMS, QM, ndH und BuT abdeckt. Zudem sollte das Mittagessen für alle Kinder vom Senat finanziert werden, um Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Für Kinder ab drei Jahren könnte ein freiwilliger Basisgutschein eingeführt werden, um Antragswege zu vereinfachen und die Zusammenarbeit mit den Eltern zu erleichtern.”

Die Einführung des Partizipationszuschlags wird weitreichende Konsequenzen für Kita-Träger in Berlin haben. Für viele Träger und pädagogische Fachkräfte wird es bedeuten: Der Umfang der notwendigen Förderung wird gleich bleiben, wenn nicht sogar steigen. Gleichzeitig werden zusätzliche Aufgaben auf sie zukommen, wie etwa die Unterstützung von Familien bei der Beantragung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Doch während der Aufwand wächst, werden voraussichtlich weniger finanzielle Mittel für sie zur Verfügung stehen und damit auch weniger Personal. Für Kinder heißt das: Eine große Gruppe an Kindern mit Förderbedarfen wird künftig nicht mehr in vollem Umfang und in der notwendigen Qualität die Förderung erhalten, die sie benötigen, was langfristige Auswirkungen auf den gesamten Bildungsweg haben wird. Für Eltern wird dies zu einer größeren Belastung führen. Und spätere Bildungseinrichtungen werden die Defizite, die in Folge dessen in der frühen Kindheit entstanden sind, ausgleichen und auffangen müssen. 

Der VKMK ist daher der Ansicht, dass eine alleinige Orientierung an bestimmten Merkmalen, beziehungsweise Kriterien bei der Vergabe von Zuschlägen immer zu kurz greifen wird und nicht mehr zeitgemäß ist. Um gezielt denjenigen Kindern Zuschläge zu gewähren, die tatsächlich Förderbedarfe aufweisen, wäre es daher sinnvoll, von einer pauschalen Orientierung an sozialen Merkmalen abzurücken. Stattdessen empfiehlt der VKMK, die Zuschlagserteilung an nachgewiesene individuelle Förderbedarfe zu koppeln. Ein zusätzliches Diagnoseinstrument zur Feststellung solcher Bedarfe wäre nicht notwendig, da mit dem aktuell anlaufenden BeoKiz-Verfahren bereits eine Sprachstandserhebung im Alter von 2,5 Jahren vorgesehen ist. Auf dieser Grundlage können festgestellte Förderbedarfe direkt und automatisch zur Zuschlagserteilung führen. Dies würde nicht nur aufwändige administrative Verfahren vermeiden, sondern auch die Träger entlasten und die Förderung von Kindern zielgerichtet und gerecht machen.

Quellen: 

Berlins Bevölkerungszahl knapp unter 3,7 Millionen. (n.d.). https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/094-2025

Neuhaus, A. (2024, August 9). Chancen verbessern: Auf die Frühe Bildung in der Kita kommt es an. DIE WELT. https://www.welt.de/debatte/kommentare/article252798122/Chancen-verbessern-Auf-die-Fruehe-Bildung-in-der-Kita-kommt-es-an.html

Wößmann, L., et al. (2023). Der ifo-„Ein Herz für Kinder“- Chancenmonitor: Wie (un-)gerecht sind die Bildungschancen von Kindern aus verschiedenen Familien in Deutschland verteilt? In Ifo Institut. Ifo Institut. https://www.ifo.de/DocDL/sd-2023-04-freundl-et-al-chancenmonitor.pdf

SenBJF-Protokoll zur Sitzung „Fachaustausch zur Neugestaltung der Personalzuschläge im KitaFöG“ vom 28.06.2024 (13:00 - 15:00 Uhr).

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Kita-Träger: Politik liefert Placebos statt Lösungen

Das neue Kita-Jahr ist bereits angelaufen, die politische Sommerpause nimmt allmählich ihr Ende und Berlin startet mit einem politischen Placebo in das neue Kitajahr. Was als Qualitätsoffensive verkauft wird, entpuppt sich als Flickwerk: finanziell unsicher, pädagogisch unzureichend und digital blockiert.   

Das neue Kita-Jahr ist bereits angelaufen, die politische Sommerpause nimmt allmählich ihr Ende und Berlin startet mit einem politischen Placebo in das neue Kitajahr. Was als Qualitätsoffensive verkauft wird, entpuppt sich als Flickwerk: finanziell unsicher, pädagogisch unzureichend und digital blockiert.   

U3-Schlüssel: Mogelpackung statt Qualitätssteigerung

Die groß angekündigte Verbesserung im U3-Bereich (Kinder unter 3 Jahren) entpuppt sich als Mogelpackung. Statt echter Qualitätssteigerung wird lediglich auf den bundesweiten Durchschnitt angepasst – weit entfernt von wissenschaftlich empfohlenen Standards. Und zusätzlich wirft die Finanzierung erhebliche Fragen auf.” kritisiert Lars Békési, Geschäftsführer des VKMK - Der Kitaverband. Der Senat kündigte an, dass mit dieser Maßnahme eingesparte Mittel durch sinkende Kinderzahlen im System verbleiben und zur Entlastung pädagogischer Fachkräfte beitragen sollen. Fakt ist jedoch: Die Maßnahme kostet laut Senatsverwaltung rund 125 Millionen Euro. 48 Millionen Euro davon werden 2026 durch den Bund im Rahmen des Kita-Qualitätsgesetzes kofinanziert. Gleichzeitig belaufen sich die Einsparungen durch den Rückgang der Kinderzahlen auf etwa 270 Millionen Euro. Problematisch dabei: Das Kita-Qualitätsgesetz läuft Ende 2026 aus. “Es gibt keine Antwort, wie Berlin die Millionen danach finanzieren will. Damit droht ein Rückschlag für die gesamte frühkindliche Bildung.“, erklärt Békési. Doch auch unabhängig von der Finanzierungsfrage bleibt die Verbesserung des U3-Schlüssels ein lose geklebtes Pflaster auf einer Platzwunde. Schon von Beginn an hat die Branche kommuniziert, dass die Hauptbelastung der Fachkräfte im Ü3-Bereich (Kinder von 3-6 Jahren) liegt - bedingt durch eine längere Verweildauer der Kinder, gestiegene Ansprüche an die frühkindliche Bildung, wachsende Förderbedarfe und zunehmende soziale Herausforderungen. In diesem Bereich bleibt die Politik jedoch untätig.

Mit dem Partizipationszuschlag gegen Chancengerechtigkeit

Diese Mehrbelastung wird sich zudem durch eine weitere geplante Maßnahme noch intensivieren: Ab dem 01. Januar 2026 soll der sogenannte Partizipationszuschlag eingeführt werden. Kitas erhalten darüber zusätzliches Personal finanziert, wenn besonders viele Kinder aus sozioökonomisch prekären Verhältnissen kommen. Doch anstatt Chancengerechtigkeit zu schaffen, öffnet der Partizipationszuschlag Lücken: Die Zuschläge werden ausschließlich an den Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) gekoppelt. Damit profitieren nur Kinder aus Familien mit Sozialtransferleistungen - Kinder aus Minijob- oder Niedriglohnfamilien fallen durchs Raster. Zudem wird der Zuschlag erst gezahlt, wenn mindestens 20% der Kinder in einer Einrichtung BuT-Leistungen beziehen. Gleichzeitig werden bisherige Zuschläge für Kinder nicht deutscher Herkunft gestrichen sowie die Brennpunktzulage. 

Unter dem Strich bedeutet dies: 60.400 Kinder nicht deutscher Herkunft werden künftig bei der Förderung ebenso auf der Strecke bleiben wie Kinder, deren Familien nicht arm genug für BuT-Leistungen sind, aber auch nicht reich genug, um Förderung privat zu finanzieren - oder auch Kinder in einer Einrichtung mit nur 19,9% BuT-Anteil. Das hat mit Chancengerechtigkeit nichts zu tun. Das ist schlicht eine Sparmaßnahme auf dem Rücken der Kinder.” so Lars Békési. Darüber hinaus bleibt offen, wie der Partizipationszuschlag finanziert werden soll, wenn die Zahl der BuT-Kinder steigt und erheblich vom Basisjahr 2024 abweicht. 

Dauerprovisorium statt Digitalisierung

Seit mindestens 30 Monaten begleitet Kita-Träger, Jugendämter und Kita-Aufsicht zudem das grandiose Scheitern der vom Land Berlin vorgehaltenen ISBJ-Software. Statt funktionierender Digitalisierung erleben Träger, Jugendämter und Kitaaufsichten ein Dauerprovisorium: Versprechungen, Ankündigungen – und dann doch wieder Systeme, die nicht stabil laufen. Die Leidtragenden sind die Beschäftigten, die sich längst wie Versuchskaninchen fühlen. „Wir reden hier nicht über kleine technische Probleme, sondern über ein strukturelles Versagen: Eine Verwaltung, die an unzureichende Dienstleister gebunden ist, weil offenbar schlecht verhandelte Verträge keinen Ausstieg zulassen – und eine Politik, die es hinnimmt.“, erklärt Lars Békési. Die Folge: Anstatt sich auf ihr Kerngeschäft - die Sorge um das Kindeswohl - konzentrieren zu können, müssen sich Träger, Jugendämter und Kitaaufsicht regelmäßig mit Fehlermeldungen herumschlagen. 

Berlins Kitas brauchen dringend echte Verbesserungen, keine politischen Placebos. Notwendig sind eine verlässliche Finanzierung von Maßnahmen, verbesserte Personalschlüssel, die sich an wissenschaftlichen Standards orientieren - auch im Ü3-Bereich - , eine Förderung, die tatsächlich chancengerecht ist und endlich eine funktionierende digitale Infrastruktur. 

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KitaFöG-Entwurf: Kitaverband VKMK empfiehlt gezielte Nachbesserungen für mehr Teilhabe und Chancengerechtigkeit

Aktuell wird im Rahmen eines vorparlamentarischen und parlamentarischen Verfahrens das Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertagesstätten und Kindertagespflege (KitaFöG) überarbeitet. Ziel der Anpassung ist eine Implementierung des Kita-Chancenjahres (in das KitaFöG), welches besonders sprach-förderbedürftige Kinder besser in das Berliner Kita-System integrieren soll. Der entsprechende Entwurf liegt dem Kitaverband VKMK bereits vor und wurde verbandsintern bewertet. Aus Sicht des Verbandes stellt dieser einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung dar - bleibt stellenweise jedoch lückenhaft.

Aktuell wird im Rahmen eines vorparlamentarischen und parlamentarischen Verfahrens das Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (KitaFöG) überarbeitet. Ziel der Anpassung ist eine Implementierung des Kita-Chancenjahres (in das KitaFöG), welches besonders sprach-förderbedürftige Kinder besser in das Berliner Kita-System integrieren soll. Der entsprechende Entwurf liegt dem Kitaverband VKMK bereits vor und wurde verbandsintern bewertet. Aus Sicht des Verbandes stellt dieser einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung dar - bleibt stellenweise jedoch lückenhaft.

Ein Element des Entwurfs stellt die Neufassung des §13 KitaFöG dar, der die Vertragspartner für die verbindlichen Vereinbarungen über die Qualitätssicherung und Finanzierung der Tageseinrichtungen neu definiert. Neben “den Spitzenverbänden der Wohlfahrtspflege und dem Dachverband der Kinder- und Schülerläden” dürfen künftig auch weitere Verbände teilnehmen - sofern sie Träger der freien Jugendhilfe im Umfang von mindestens 10.000 Plätzen vertreten und seit mindestens zehn Jahren in Berlin tätig sind. 

Lars Békési, Geschäftsführer des VKMKs, begrüßt diese Anpassung grundsätzlich: „Erstmals wird der bislang exklusive Kreis gesetzlich geöffnet – ein entscheidender Schritt zur Anerkennung langjähriger Forderungen des VKMK nach breiterer Teilhabe, einer pluralistischen Trägerlandschaft und mehr Finanzierungsgerechtigkeit.“  Gleichzeitig äußert er Kritik: „Die Hürde für eine Beteiligung ist mit 10.000 Plätzen und zehn Jahren Tätigkeit äußerst hoch. Für kleinere, spezialisierte Trägerverbände bleibt sie faktisch unüberwindbar, was die Zugangskriterien weiterhin exklusiv macht. Besonders problematisch ist die explizite Nennung eines einzelnen Verbandes – eine nicht nachvollziehbare Privilegierung, die aus Gründen der Neutralität des Gesetzgebers und des Gleichbehandlungsgrundsatzes gestrichen werden muss.

Kritisch zu bewerten ist in der Novelle zum KitaFöG zudem, dass mit der geplanten Einführung des sogenannten Partizipationszuschlags künftig ausschließlich der Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) als Kriterium für Sprachförderung gilt. Lars Békési mahnt: „Diese Regelung greift zu kurz und birgt die Gefahr struktureller Diskriminierung. Kinder mit Sprachförderbedarf und nicht-deutscher Herkunft, die keinen BuT-Anspruch haben, werden von der notwendigen Förderung ausgeschlossen.“

Er warnt weiter: „Unterschiedliche Förderbedarfe werden gegeneinander ausgespielt, anstatt jedem Kind eine chancengerechte Förderung entsprechend seines individuellen Bedarfs zu gewährleisten. Deshalb muss im weiteren parlamentarischen Prozess dringend eine geeignete Überarbeitung im Bereich des angedachten Partizipationszuschlages erfolgen.

Die vom Senat angekündigte kostenneutrale Umsetzung des Partizipationszuschlags erscheint vor dem Hintergrund kontinuierlich steigender Förderbedarfe ebenfalls fragwürdig. Békési macht klar: „Bleibt die Finanzierung trotz wachsender Bedarfe unverändert, bedeutet das Sparen auf Kosten der Kinder und ihrer Chancengerechtigkeit.“ Der VKMK hat den Berliner Senat bereits mehrfach auf diese Problematik hingewiesen, doch entsprechende Empfehlungen finden sich im aktuellen Entwurf nicht wieder.

Ein weiterer Punkt in der Neufassung betrifft die Verbesserung des Personalschlüssels im U3-Bereich - ein grundsätzlich richtiger Schritt hin zu besseren Bildungs- und Betreuungsbedingungen und einer Entlastung des Fachpersonals. Allerdings greift auch dieser Ansatz zu kurz: Die eigentliche Mehrbelastung liegt derzeit vor allem im Ü3-Bereich - etwa durch die längere Verweildauer der Kinder sowie durch den deutlichen Anstieg unterschiedlicher Förderbedarfen. In einem nächsten Schritt sollte daher auch der Ü3-Bereich in den Blick genommen und der Personalschlüssel entsprechend angepasst werden. 

Der Entwurf stellt eine solide Grundlage für den weiteren parlamentarischen Prozess dar. Dennoch sind Nachbesserungen und die Konkretisierung einzelner Punkte erforderlich, um verbleibende Lücken zu schließen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass im weiteren Verlauf entsprechende Optimierungen erfolgen - sodass eine gerechte, inklusive und vielfältige Kita-Landschaft nachhaltig gewahrt und widergespiegelt wird.

Zur vollständigen Stellungnahme des VKMKs zum Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften

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Weniger Kinder, mehr Qualität? VKMK warnt vor Kürzungen, die Chancen verbauen

Am heutigen Tag findet im Abgeordnetenhaus im Rahmen der 53. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie unter Tagesordnungspunkt 2 eine Anhörung zum Thema “Weniger Kinder, mehr Qualität” statt. Unter anderem wurde Lars Békési, Geschäftsführer des Kitaverbands VKMK, als Experte eingeladen, in der Sitzung zu diesem Thema zu sprechen.

Am heutigen Tag findet im Abgeordnetenhaus im Rahmen der 53. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie unter Tagesordnungspunkt 2 eine Anhörung zum Thema “Weniger Kinder, mehr Qualität” statt. Unter anderem wurde Lars Békési, Geschäftsführer des Kitaverbands VKMK, als Experte eingeladen, in der Sitzung zu diesem Thema zu sprechen.

Der VKMK betont in diesem Kontext, dass weniger Kinder allein nicht automatisch zu mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung führen - insbesondere dann nicht, wenn gleichzeitig indirekte Sparmaßnahmen vollzogen werden. Zwar wird die im Rahmen des Runden Tisch Kita geplante Verbesserung des Personalschlüssels im U3-Bereich punktuell Entlastung und Qualitätssteigerung bringen, doch gleichzeitig wird die zunehmende Mehrbelastung im Ü3-Bereich - unter anderem durch den massiven Anstieg an zusätzlichen Förderbedarfen - außer Acht gelassen. Stattdessen plant der Senat Kürzungen im Bereich der Sprachförderung. 

“Besonders alarmierend ist die geplante Umstellung der Personalzuschläge. Bislang gab es gezielte Förderungen für Kinder mit nichtdeutscher Herkunftssprache (ndH). Diese sollen nun beendet werden. Mit einem sogenannten Partizipationszuschlag sollen diese Gelder gebündelt werden und künftig nur noch nach den Kriterien des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) vergeben werden. Das bedeutet faktisch, dass zwei Gruppen mit besonderem Förderbedarf gegeneinander ausgespielt werden. Kinder, die eine gezielte Sprachförderung benötigen, stehen damit in Konkurrenz zu Kindern aus wirtschaftlich benachteiligten Familien. Das kann nicht unser Anspruch sein. Sprachförderung ist essentiell für Chancengleichheit und muss als eigenständige Aufgabe erhalten bleiben.”, betont Lars Békési.

In einer Stadt wie Berlin, in der jede:r Vierte einen Migrationshintergrund hat, 180 verschiedene Herkunftsländer vertreten sind und 120 Muttersprachen gesprochen werden, wäre diese Kürzung ein herber Rückschlag für die Bildungs- und Chancengerechtigkeit.

Weniger Kinder bedeutet nicht automatisch mehr Qualität, wenn gleichzeitig wichtige Fördermaßnahmen für Kinder gekürzt werden sollen”, so Békési weiter. Eine Qualitätssteigerung kann nur erreicht werden, wenn alle relevanten Faktoren in einem ganzheitlichen Konzept berücksichtigt werden - von den Arbeitsbedingungen des pädagogischen Personals über die strukturellen und finanziellen Rahmenbedingungen der Kita-Träger bis hin zu den Voraussetzungen für eine exzellente frühkindliche Förderung. “Kürzungen durch die Hintertür dürfen nicht dazu führen, dass zentrale Bildungsaufgaben und pädagogische Qualität geschwächt werden.” mahnt Békési abschließend.

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Chancengerechtigkeit in der Kita: VKMK warnt vor möglicher Benachteiligung durch geplanten Partizipationszuschlag

Der Koalitionsvertrag 2023-2026 zwischen CDU und SPD sieht eine zielgerichtete Sprachförderung in der frühkindlichen Bildung vor, um die Mittel dort einzusetzen, wo der Bedarf am größten ist. Damit soll die klassische “Gießkannen”-Politik beendet werden, ein Ansatz, den auch der Kitaverband VKMK unterstützt. Gleichzeitig warnt der VKMK jedoch davor, dass diese Neuausrichtung nicht dazu führen darf, sich lediglich auf eine Gruppe mit Förderbedarf zu konzentrieren und damit Gruppen an Kindern mit unterschiedlich begründeten Förderbedarfen gegeneinander auszuspielen.

Der Berliner Koalitionsvertrag 2023-2026 zwischen CDU Berlin und SPD Berlin sieht eine zielgerichtete Sprachförderung in der frühkindlichen Bildung vor. Ziel ist es, die verfügbaren Mittel dort einzusetzen, wo der Bedarf am größten ist. Konkret heißt es im Vertrag: “Das erfolgreiche Bundesprogramm der Sprach-Kitas werden wir mit Mitteln des Kita-Qualitätsgesetzes als Landesprogramm weiterführen, weitere Instrumente der Sprachförderung verstetigen sowie eine Fortentwicklung der Zuschlagstatbestände mit einer stärkeren Fokussierung auf sozial benachteiligte Kinder, insbesondere hinsichtlich der Sprachbildung, ermöglichen.” (KOA-Vertrag 2023-2026). Damit soll die klassische “Gießkannen”-Politik in Berlin beendet werden. Ein Ansatz, den auch der Kitaverband VKMK unterstützt. Gleichzeitig warnt der VKMK jedoch davor, dass diese Neuausrichtung nicht dazu führen darf, sich ausschließlich auf eine Gruppe mit Förderbedarf zu konzentrieren und andere Kindergruppen mit unterschiedlichen Förderbedarfen zu vernachlässigen. Ein konkretes Beispiel stellt dabei der für 2025/2026 geplante Partizipationszuschlag dar. 

Der Partizipationszuschlag ist eine neue Wortschöpfung des Senats für Bildung, Jugend und Familie. Dieser Zuschlag soll ausschließlich an den Anspruch auf Bildung- und Teilhabe (BuT) gekoppelt werden und damit gezielt Kinder aus sozioökonomisch benachteiligten Familien unterstützen. Dies bedeutet jedoch, dass Zuschläge für die Bildung und Betreuung von Kindern nicht deutscher Herkunft (ndH) entfallen, sofern diese keinen BuT-Anspruch haben. Dabei benötigen auch diese Kinder häufig besondere Sprachförderung, um gleiche Bildungschancen zu erhalten und ihren Bildungsweg erfolgreich zu meistern. Derzeit erhalten Kita-Träger einen Zuschlag, wenn mehr als 40% der betreuten Kinder nicht deutscher Herkunft sind. Viele Mitglieder des VKMK argumentieren, dass diese Quote bereits zu hoch angesetzt ist. Ein Zuschlag sollte bereits ab dem ersten Kind nicht deutscher Herkunft gewährt werden, da die sprachlichen Herausforderungen und die entsprechende Förderung unabhängig von der Anzahl der betroffenen Kinder bestehen.

Die neu geregelte Verteilung der Zuschläge könnte somit eine bedeutende Gruppe von Kindern benachteiligen. Besonders in Berlin entspricht es nicht der Realität, dass alle ndH-Kinder ohne BuT-Anspruch aus wohlhabenden Familien stammen, die sich private Nachhilfe leisten können. Ein erheblicher Anteil dieser Kinder hat keinen BuT-Anspruch, benötigt aber dennoch gezielte Fördermaßnahmen. Lars Békési, Geschäftsführer des VKMK, betont: “Durch die Einführung des Partizipationszuschlags besteht die Gefahr, dass Gruppen mit unterschiedlichen Förderbedarfen gegeneinander ausgespielt werden. Es ist nicht gerechtfertigt, die Förderung von Kindern mit sprachlichem Förderbedarf zu reduzieren, nur weil ihr Bedarf nicht sozioökonomisch begründet ist. Ein solches Vorgehen widerspricht den Prinzipien der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit. Unseres Erachtens impliziert die Formulierung ‘mit einer stärkeren Fokussierung…’ weder die alleinige Fortentwicklung der Zuschlagstatbestände auf einen BuT-Bezug noch das Ziel, Kinder ohne soziale Benachteiligung, aber mit notwendigem Sprachförderbedarf, von einer gezielten Förderung auszuschließen.”

Der VKMK plädiert daher für einen Fördermechanismus, der keine Gruppe mit bestehenden Förderbedarfen ausschließt. Im Sinne der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit sollten alle Kinder entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse Zugang zu den notwendigen Fördermaßnahmen erhalten. Es darf keine Gruppe mit Förderbedarf vernachlässigt werden, um eine faire und gerechte Bildungspolitik für alle Kinder sicherzustellen. Eine Gewichtung der Fördermittel kann eine mögliche Lösung sein, aber der vollständige Ausschluss einer Gruppe mit Förderbedarf ist nicht akzeptabel. In Bezug auf die Verteilung der Zuschläge sieht Békési zudem die Notwendigkeit, eine weitere Herausforderung anzugehen: „Eine zentrale Aufgabe bei der Neugestaltung der Personalszuschläge wird es auch sein, diese automatisch im Rahmen des Kita-Chancenjahres an den Willkommensgutschein zu koppeln. Kinder, die diesen Willkommensgutschein erhalten, benötigen in der Regel nicht nur Sprachförderung, sondern auch weitere Unterstützungsmaßnahmen.“ Der VKMK appelliert an die politischen Verantwortlichen, bei der Umsetzung der neuen Zuschläge die Prinzipien der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit nicht aus den Augen zu verlieren. Nur so kann eine gerechte und inklusive Bildungspolitik für alle Kinder gewährleistet werden.

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