In der Welt der frühkindlichen Bildung ist Sprache weit mehr als nur ein Kommunikationsmittel – sie ist ein Schlüssel zur Entwicklung, Inklusion und der sozialen Integration. Nathalie Henschel, Fachberaterin für Diversität und Nachhaltigkeit beim Kita-Träger Kleiner Fratz nimmt uns in einem Gespräch mit auf eine Reise durch ihre vielseitige Berufserfahrung.
Eltern, Kitas und die Bedeutung der Kooperation in der frühkindlichen Bildung.
Die Wurzeln, die innerhalb der Familie geschaffen werden, bilden das Fundament für die Werte, Sozialisation und den emotionalen Halt, der für die Entwicklung von essenzieller Bedeutung ist. Doch blickt man über diesen Tellerrand hinaus, bemerkt man, dass der Rahmen, in dem sich unsere Kleinsten bewegen, gefüllt ist mit deutlich mehr Bezugspersonen, als nur jenen des familiären Kontextes. Bereits in den ersten Lebensjahren tritt die Kita - und mit ihr ihre pädagogischen Fachkräfte - als eine entscheidende ergänzende Einrichtung hinzu.
Neuste OECD-Studie: eine hausgemachte Perspektivlosigkeit?
Die jüngsten Ergebnisse einer OECD-Studie haben Deutschland in Bezug auf Bildungsabschlüsse in ein zwielichtiges Licht gerückt. Während die Zahl der Abschlüsse auf höherem Niveau stieg, nahm die Kluft zwischen denen, die keinen Sekundarschulabschluss erreichen, und denen mit tertiären Bildungsabschlüssen zu. Die Fakten sind alarmierend, aber sie weisen auf ein tiefer liegendes Problem hin - die konstante Unterfinanzierung der frühkindlichen Bildung.
Die transformative Rolle der Digitalisierung in deutschen Kitas.
BeoKiz: Richtige Ziele, falsche Umsetzung.
Musik in der frühkindliche Bildung
Wenn zwei sich streiten, leidet der Dritte.
Stellungnahme des VKMK zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Berlin vom 25.09.2019
Der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Berlin hat die Beschwerden gegen das Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) abgelehnt. Hierzu nimmt der Verband der Kleinen und Mittelgroßen Kitaträger Berlin (VKMK) wie folgt Stellung.
WORUM GEHT ES IN DER ENTSCHEIDUNG?
Im Kern wollten die Beschwerdeführer die seit dem 01.09.2018 geltenden Beschränkungen für Zusatzleistungen bei der Kindertagesbetreuung im KitaFöG überprüft wissen. Diese deckeln die monatlichen Beiträge, die von Eltern an die Kita gezahlt werden können. Derzeit gilt eine Obergrenze von 60 Euro im Monat plus Essensausgaben. Damit einhergehend wurde eine Meldepflicht eingeführt, die eine Auflistung über der Zusatzleistungen beinhaltet. Unter anderem führten die Beschwerdeführer an, dass die Regelungen zu Zusatzleistungen ohnehin schon durch Fördervereine der Kitas umgangen werden. Die Klage gegen die geltenden Beschränkungen für Zusatzleistungen wurde nun vom Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Berlin abgewiesen. Das Gericht hat sich aber nicht inhaltlich geäußert, sondern in seiner Begründung nur klargestellt, dass die Beschwerdeführer „nicht den regulären Rechtsweg ausgeschöpft haben beziehungsweise, dass die Kläger nicht beschwerdebefugt“ sind. Es hat insbesondere nicht erklärt, dass das geänderte Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) verfassungskonform ist. Die juristische Entscheidung zum Thema ist also noch nicht gefallen.
WAS IST UNSERE POSITION?