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Der Partizipationszuschlag: Wenn Haushaltspolitik Kindern die Sprache nimmt

Was bedeutet eigentlich Partizipation in der frühkindlichen Bildung? Sie bedeutet, dass alle Kinder gleichberechtigt am Alltag teilhaben können, aktiv in Entscheidungsprozesse einbezogen werden und erfahren: Ihre Stimme zählt – ebenso wie die der anderen. 

Der Berliner Senat will die Kita-Förderung neu ordnen – und verschärft damit Bildungsungleichheit.

Ein Gastbeitrag von Lars Békési im Tagesspiegel

Der folgende Beitrag erschien als Gastbeitrag im Tagesspiegel am 10.11.2025.

Was bedeutet eigentlich Partizipation in der frühkindlichen Bildung? Sie bedeutet, dass alle Kinder gleichberechtigt am Alltag teilhaben können, aktiv in Entscheidungsprozesse einbezogen werden und erfahren: Ihre Stimme zählt – ebenso wie die der anderen. 

Der Berliner Senat scheint jedoch eine andere Vorstellung davon zu haben, was Teilhabe bedeutet. Mit der geplanten Einführung des sogenannten Partizipationszuschlags wird deutlich, dass finanzpolitische Erwägungen offenbar schwerer wiegen als Chancengerechtigkeit für alle Berliner Kinder.

Worum geht es konkret? Um die Verteilung von Personalzuschlägen, mit denen Kitas zusätzliches Personal einstellen können, um Kinder mit Förderbedarfen besser und gezielter zu unterstützen. Bislang wurden solche Zuschläge gewährt, wenn Kinder aus sozialen Brennpunkten kommen oder nicht deutscher Herkunft sind. Insgesamt betraf dies zum Stichtag 31.12.2023 rund 85.000 Kita-Kinder in Berlin. Für knapp 66.000 von ihnen wurde ein Personalzuschlag ausgezahlt. Künftig sollen Zuschläge für zusätzliches Personal ausschließlich Kindern gewährt werden, die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) beziehen. In Berlin waren das im Jahr 2023 rund 22.300 Kita-Kinder. Diese Zuschläge werden jedoch erst ab einer bestimmten Quote ausgezahlt: wenn mindestens 20 Prozent der Kinder in einer Einrichtung BuT-Leistungen beziehen. Die Begründung dafür lautet: Insbesondere Kinder aus sozioökonomisch schwachen Familien haben Schwierigkeiten im Bildungssystem und weisen erhöhte Förderbedarfe auf. Das mag ein Teil der Wahrheit sein – aber eben nicht die ganze. Und genau deshalb ist diese neue Zuschlagsregelung in mehrfacher Hinsicht fatal.

So hat eine Erhebung des Paritätischen Gesamtverbands ergeben, dass fast 90% der BuT-anspruchsberechtigten Kindern in Berlin keine Leistungen beziehen. Der Berliner Senat geht jedoch davon aus, dass sich die Zahl der BuT-beziehenden Kinder mit Einführung des Partizipationszuschlags verdoppeln wird. Zur Begründung heißt es, Kitas hätten ein Interesse daran, den Kindern weiterhin Förderung durch zusätzliches Personal zu ermöglichen. Daher werde erwartet, dass sie Eltern dazu bewegen, BuT-Leistungen zu beantragen. Damit überträgt die Politik den Einrichtungen jedoch Aufgaben, die nicht in ihrer originären Verantwortung liegen.

Doch selbst wenn alle anspruchsberechtigten Kinder BuT-Leistungen erhielten, bliebe eine große Gruppe außen vor. Dazu gehören etwa Kinder aus Familien mit niedrigem Einkommen. Sie zählen ebenfalls zu den sozioökonomisch benachteiligten Gruppen, werden aber nicht berücksichtigt. Auch Kinder, die die deutsche Sprache aufgrund ihrer Herkunft nicht vollständig beherrschen, fallen künftig durchs Raster. Denn der Senat geht davon aus, dass Kinder ohne BuT-Bezug Eltern haben, die private Sprachförderung finanzieren können. Das jedoch geht an der Lebensrealität vieler Familien vorbei.

Unseren letzten Kritikpunkt an dieser Neuregelung müssen wir gar nicht selbst formulieren. Stattdessen möchten wir die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zitieren. Sie erläutert selbst, warum eine solche merkmalsbasierte Kategorisierung bei der Umsetzung von Unterstützungssystemen und der bedarfsgerechten Verteilung von Ressourcen in Berlin nicht funktioniert – in diesem Fall bezogen auf Schulen: “Oft wird die soziostrukturelle Situation einer Schule auf der Grundlage einzelner oder weniger Merkmale betrachtet. Im Vordergrund standen hier oft prozentuale Grenzwerte, um Ungleichheiten zwischen den Schulen sichtbar zu machen. Dabei sind feste Grenzwerte immer dann problematisch, wenn diese nur knapp unter- oder überschritten werden und Schulen z.B. aus Programmen und Zumessungen wieder herausfallen, obwohl sich die Datenlage nur geringfügig geändert hat. Die zunehmenden Herausforderungen einer Schule durch soziale Herkunft der Schülerinnen und Schüler, Integration, geographische Lage etc. blieben so oft unberücksichtigt.” Dieses Argument lässt sich eins zu eins auch auf Kitas übertragen: Ein einziges Merkmal, auf das zusätzlich noch ein prozentualer Grenzwert angewandt wird, bildet weder die tatsächlichen Herausforderungen einer Berliner Kita ab, noch den Bedarf an zusätzlicher Förderung.

Wenn der Partizipationszuschlag in dieser Form eingeführt wird, hätte das weitreichende Konsequenzen für unser Bildungssystem – für Kitas, Schulen und vor allem für die Zukunft der Kinder. Kinder mit Förderbedarfen würden nicht die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Sie starteten mit schlechteren Chancen in die Schule – ein Nachteil, der sie durch ihre gesamte Bildungsbiografie bis hin ins Berufsleben begleiten würde. Kitas müssten Personal entlassen, weil ihnen die notwendigen Ressourcen fehlen. Schulen wiederum müssten die Förderbedarfe auffangen, die in der frühkindlichen Bildung unberücksichtigt blieben. Und das in einer Zeit, in der regelmäßig von Überlastung und zunehmender Burnout-Gefahr unter Lehrkräften zu lesen ist.

Im Berliner Schulsystem hat der Senat aus solchen Fehlern gelernt: Dort wird die Ressourcenverteilung inzwischen anhand eines sozialen Index bemessen – unter Berücksichtigung mehrerer Merkmale wie nichtdeutscher Herkunftssprache, BuT-Bezug, räumlicher Lage und Personalausstattung. 

Warum also hält der Senat im Kitabereich an einem überholten Modell fest? Eine Vermutung liegt nahe: Einsparungen. Offiziell heißt es zwar, der Partizipationszuschlag sei kostenneutral. Tatsächlich lassen sich damit jedoch rund 40 Millionen Euro sparen. Bildungs- und Teilhabemittel stammen zudem aus Bundesgeldern, nicht aus dem Landeshaushalt. 

Der Berliner Senat nennt seine Kürzungen „Partizipationszuschlag“. In Wahrheit aber ist er das Gegenteil: Er schwächt jene, die Teilhabe dringend brauchen und erlaubt Sparen auf dem Rücken der Kinder. Wir fordern deshalb mit Nachdruck, dass der Senat die geplanten Kürzungen in Form des Partizipationszuschlags zurücknimmt. Stattdessen braucht es eine bedarfsgerechte und zielgerichtete Förderung für alle Kinder durch eine Ressourcenverteilung auf Basis sozialer Indizes. So kann Gießkannenpolitik vermieden werden, ebenso wie das Gegeneinander-Ausspielen von Kindergruppen und das Durchrutschen mehrerer zehntausend Kinder durch das Raster.

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Weltkindertag überschattet von Ver.di: Kommunale Kitas stehen vor unbefristetem Streik

Heute hat die Gewerkschaft Ver.di das Ergebnis der Urabstimmung zum geplanten Erzwingungsstreik an den kommunalen Kitas veröffentlicht. Statt der angestrebten 75 Prozent sprachen sich ganze 91,7 Prozent für einen unbefristeten Streik aus. Sollte es in den kommenden Tagen zu keiner Einigung mit dem Berliner Senat über den geforderten Entlastungstarifvertrag kommen, werden die Beschäftigten der kommunalen Kitas in Berlin ab dem 30. September in den Erzwingungsstreik treten.

Heute hat die Gewerkschaft Ver.di das Ergebnis der Urabstimmung zum geplanten Erzwingungsstreik an den kommunalen Kitas veröffentlicht. Statt der angestrebten 75 Prozent sprachen sich ganze 91,7 Prozent für einen unbefristeten Streik aus. Sollte es in den kommenden Tagen zu keiner Einigung mit dem Berliner Senat über den geforderten Entlastungstarifvertrag kommen, werden die Beschäftigten der kommunalen Kitas in Berlin ab dem 30. September in den Erzwingungsstreik treten.

Dass dieses Abstimmungsergebnis ausgerechnet am Weltkindertag verkündet wurde, empfindet der Kitaverband VKMK als äußerst unglücklich. „Der heutige Tag sollte ganz im Zeichen unserer Kinder stehen. Doch Ver.di überschattet mit dem klaren Votum für einen Erzwingungsstreik – und damit gegen eine stabile, verlässliche Bildung und Betreuung der Kinder – diesen besonderen Anlass."“, so Lars Békési, Geschäftsführer des Verbandes. 

Das Ergebnis der Urabstimmung steht nicht nur im klaren Widerspruch zum heutigen Weltkindertag, sondern auch zu dem Motto, unter welchem dieser steht: “Mit Kinderrechten in die Zukunft”. Zu diesen Rechten, die in der UN-Kinderrechtskonvention verankert sind, zählt auch das grundlegende Recht auf Bildung. Ein unbefristeter Streik der kommunalen Kitas würde jedoch genau dieses Recht für die betroffenen Kinder einschränken und ihre Bildungschancen damit gefährden. Sollte der Streik wie angekündigt beginnen, wird es für viele Kinder in Berlin deutlich schwieriger, ihr Recht auf Bildung in den kommunalen Kitas wahrzunehmen. „Es ist paradox, dass an einem Tag, der Kinder und ihre Rechte in den Mittelpunkt stellt, eine Maßnahme beschlossen wird, die genau diametral dem entgegengesetzt ist.“, kritisiert Békési.

Leidtragende des bevorstehenden unbefristeten Streiks werden somit primär Eltern und Kinder sein. Nicht ohne Grund haben schon jetzt mehrere hundert Eltern ihre Kinder von den kommunalen Kitas abgemeldet. Mit diesem Ergebnis wird sich die Situation nun vermutlich noch weiter zuspitzen, da sich Eltern nicht mehr darauf verlassen können, dass ihre Kinder ihr Recht auf Betreuung und Förderung in den kommunalen Kitas antreten können.

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