Am gestrigen Abend verabschiedete der Bundestag das dritte Kita-Qualitätsgesetz. Das Gesetz definiert sieben Handlungsfelder, von denen zwei – im Gegensatz zu bisher einem – für die Bundesländer verpflichtend sind. Diese Felder müssen erfüllt werden, damit die Länder finanzielle Unterstützung des Bundes in Anspruch nehmen können. Die verpflichtenden Bereiche umfassen die Gewinnung und Bindung von Fachkräften sowie die Förderung der sprachlichen Bildung. Ein besonderes Augenmerk liegt im Punkt sprachliche Bildung auf der gezielten Sprachförderung für Kinder in schwierigen Lebenslagen. In Bezug auf das Handlungsfeld Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation soll durch Berücksichtigung von Ausfallzeiten und mittelbarer pädagogischer Arbeit die Personalsituation stabilisiert werden. Bisher fehlende Regelungen zu Krankheitstagen haben das System stark belastet, was nun mit dem neuen Gesetz behoben werden soll. Bevor das Gesetz in Kraft tritt, muss es noch den Bundesrat passieren. Geplant ist, dass es am 1. Januar 2025 rechtskräftig wird.
Der Kitaverband VKMK begrüßt die Verabschiedung des dritten Kita-Qualitätsgesetzes ausdrücklich und hebt besonders die auf den letzten Metern errungene Verbindlichkeit zur Fachkräftegewinnung und -bindung als entscheidende Neuerung hervor. Lars Békési, Geschäftsführer des VKMK, betont, dass das Gesetz das Resultat intensiver Vorarbeit ist: „Es ist erfreulich, dass diese umfangreiche Vorbereitung der AG frühkindliche Bildung, der Expertengremien und Expertendialoge im Gesetz Berücksichtigung findet und diese Bemühungen anerkennt.“ Allerdings bringt die Novellierung des Gesetzes auch klare Erwartungen an die jeweiligen Bundesländer mit sich. Angesichts der angespannten Haushaltssituation und der geplanten Sparmaßnahmen, die auch den frühkindlichen Bereich betreffen, sieht Békési den Senat in der Verantwortung, trotz finanzieller Engpässe weiterhin aktiv zur Qualitätsverbesserung beizutragen. „Berlin darf sich nicht hinter der jüngst verhängten Haushaltssperre verstecken, während der Bund aktiv handelt. Wir erwarten vom Senat, dass er weiterhin schrittweise Maßnahmen zur Verbesserung der Kita-Qualität umsetzt, statt einen Stillstand mit dem Verweis auf unzureichende Bundesmittel zu rechtfertigen“, mahnt Lars Békési. Er fordert das Land Berlin auf, unverzüglich den Dialog mit allen relevanten Akteuren aufzunehmen. “Gleichzeitig markiert das Kita-Qualitätsgesetz einen entscheidenden Schritt hin zu bundesweit einheitlichen Standards. Nun ist es auch Aufgabe des Berliner Abgeordnetenhauses, das Berliner KitaFöG – insbesondere im Bereich des Personalschlüssels – anzupassen, um in den anstehenden Finanzierungsverhandlungen verbindliche und konkrete Vereinbarungen zu ermöglichen.“, erklärt Békési.