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Blackout in Berlin: Stromausfall in Steglitz-Zehlendorf – Kitas handlungsfähig und verlässlich

Blackout in Berlin: Stromausfall in Steglitz-Zehlendorf – Kitas handlungsfähig und verlässlich

Berlin, 05. Januar 2026: Der Stromausfall in Berlin Steglitz-Zehlendorf stellt betroffene Kitas vor erhebliche organisatorische Herausforderungen. Unsere Mitgliedsträger haben umgehend und eigenständig reagiert. Sie haben sich für jede betroffene Einrichtung ein belastbares Lagebild verschafft und standen fortlaufend im engen Austausch mit den Eltern, um standortspezifische und tragfähige Lösungen zu vereinbaren.

Ein exemplarisches Beispiel ist der betroffene Kitaträger Kiddies Family, der unter der Leitung seiner Geschäftsführerin Dr. Pfänder-Morrice bereits am Sonntag für alle betroffenen Einrichtungen konkrete Lösungen mit den Eltern abgestimmt hat. 

Dabei wurde pragmatisch und verantwortungsvoll vorgegangen: Unter Berücksichtigung von Brandschutz und Sicherheit wurde bei den zuständigen Verwaltungen kurzfristig eine zeitlich begrenzte Überbelegung in anderen Einrichtungen des Trägers erbeten, um die Betreuung der Kinder sicherzustellen.

Dank dieses koordinierten Vorgehens können nahezu alle Kinder aus den betroffenen Einrichtungen bereits am Montag in anderen Kitas ihrer jeweiligen Träger betreut werden. Sie sehen ihre Freundinnen und Freunde wieder und können gemeinsam verlässlich in die neue Woche starten.

Positiv hervorzuheben ist zudem, dass sich die zuständige Senatorin Katharina Günther-Wünsch kurzfristig und telefonisch gezielt beim VKMK – Der Kitaverband – zum Befinden der Einrichtungen sowie zum aktuellen Zwischenstand informiert hat. Dieses direkte Interesse und der schnelle Austausch sind in einer solchen Blackout-Lage ausdrücklich zu würdigen.

Der VKMK dankt allen beteiligten Trägern, Leitungen und Fachkräften für ihr professionelles, besonnenes und verantwortungsvolles Handeln im Sinne der Kinder und Familien.

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Der Partizipationszuschlag: Wenn Haushaltspolitik Kindern die Sprache nimmt

Was bedeutet eigentlich Partizipation in der frühkindlichen Bildung? Sie bedeutet, dass alle Kinder gleichberechtigt am Alltag teilhaben können, aktiv in Entscheidungsprozesse einbezogen werden und erfahren: Ihre Stimme zählt – ebenso wie die der anderen. 

Der Berliner Senat will die Kita-Förderung neu ordnen – und verschärft damit Bildungsungleichheit.

Ein Gastbeitrag von Lars Békési im Tagesspiegel

Der folgende Beitrag erschien als Gastbeitrag im Tagesspiegel am 10.11.2025.

Was bedeutet eigentlich Partizipation in der frühkindlichen Bildung? Sie bedeutet, dass alle Kinder gleichberechtigt am Alltag teilhaben können, aktiv in Entscheidungsprozesse einbezogen werden und erfahren: Ihre Stimme zählt – ebenso wie die der anderen. 

Der Berliner Senat scheint jedoch eine andere Vorstellung davon zu haben, was Teilhabe bedeutet. Mit der geplanten Einführung des sogenannten Partizipationszuschlags wird deutlich, dass finanzpolitische Erwägungen offenbar schwerer wiegen als Chancengerechtigkeit für alle Berliner Kinder.

Worum geht es konkret? Um die Verteilung von Personalzuschlägen, mit denen Kitas zusätzliches Personal einstellen können, um Kinder mit Förderbedarfen besser und gezielter zu unterstützen. Bislang wurden solche Zuschläge gewährt, wenn Kinder aus sozialen Brennpunkten kommen oder nicht deutscher Herkunft sind. Insgesamt betraf dies zum Stichtag 31.12.2023 rund 85.000 Kita-Kinder in Berlin. Für knapp 66.000 von ihnen wurde ein Personalzuschlag ausgezahlt. Künftig sollen Zuschläge für zusätzliches Personal ausschließlich Kindern gewährt werden, die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) beziehen. In Berlin waren das im Jahr 2023 rund 22.300 Kita-Kinder. Diese Zuschläge werden jedoch erst ab einer bestimmten Quote ausgezahlt: wenn mindestens 20 Prozent der Kinder in einer Einrichtung BuT-Leistungen beziehen. Die Begründung dafür lautet: Insbesondere Kinder aus sozioökonomisch schwachen Familien haben Schwierigkeiten im Bildungssystem und weisen erhöhte Förderbedarfe auf. Das mag ein Teil der Wahrheit sein – aber eben nicht die ganze. Und genau deshalb ist diese neue Zuschlagsregelung in mehrfacher Hinsicht fatal.

So hat eine Erhebung des Paritätischen Gesamtverbands ergeben, dass fast 90% der BuT-anspruchsberechtigten Kindern in Berlin keine Leistungen beziehen. Der Berliner Senat geht jedoch davon aus, dass sich die Zahl der BuT-beziehenden Kinder mit Einführung des Partizipationszuschlags verdoppeln wird. Zur Begründung heißt es, Kitas hätten ein Interesse daran, den Kindern weiterhin Förderung durch zusätzliches Personal zu ermöglichen. Daher werde erwartet, dass sie Eltern dazu bewegen, BuT-Leistungen zu beantragen. Damit überträgt die Politik den Einrichtungen jedoch Aufgaben, die nicht in ihrer originären Verantwortung liegen.

Doch selbst wenn alle anspruchsberechtigten Kinder BuT-Leistungen erhielten, bliebe eine große Gruppe außen vor. Dazu gehören etwa Kinder aus Familien mit niedrigem Einkommen. Sie zählen ebenfalls zu den sozioökonomisch benachteiligten Gruppen, werden aber nicht berücksichtigt. Auch Kinder, die die deutsche Sprache aufgrund ihrer Herkunft nicht vollständig beherrschen, fallen künftig durchs Raster. Denn der Senat geht davon aus, dass Kinder ohne BuT-Bezug Eltern haben, die private Sprachförderung finanzieren können. Das jedoch geht an der Lebensrealität vieler Familien vorbei.

Unseren letzten Kritikpunkt an dieser Neuregelung müssen wir gar nicht selbst formulieren. Stattdessen möchten wir die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zitieren. Sie erläutert selbst, warum eine solche merkmalsbasierte Kategorisierung bei der Umsetzung von Unterstützungssystemen und der bedarfsgerechten Verteilung von Ressourcen in Berlin nicht funktioniert – in diesem Fall bezogen auf Schulen: “Oft wird die soziostrukturelle Situation einer Schule auf der Grundlage einzelner oder weniger Merkmale betrachtet. Im Vordergrund standen hier oft prozentuale Grenzwerte, um Ungleichheiten zwischen den Schulen sichtbar zu machen. Dabei sind feste Grenzwerte immer dann problematisch, wenn diese nur knapp unter- oder überschritten werden und Schulen z.B. aus Programmen und Zumessungen wieder herausfallen, obwohl sich die Datenlage nur geringfügig geändert hat. Die zunehmenden Herausforderungen einer Schule durch soziale Herkunft der Schülerinnen und Schüler, Integration, geographische Lage etc. blieben so oft unberücksichtigt.” Dieses Argument lässt sich eins zu eins auch auf Kitas übertragen: Ein einziges Merkmal, auf das zusätzlich noch ein prozentualer Grenzwert angewandt wird, bildet weder die tatsächlichen Herausforderungen einer Berliner Kita ab, noch den Bedarf an zusätzlicher Förderung.

Wenn der Partizipationszuschlag in dieser Form eingeführt wird, hätte das weitreichende Konsequenzen für unser Bildungssystem – für Kitas, Schulen und vor allem für die Zukunft der Kinder. Kinder mit Förderbedarfen würden nicht die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Sie starteten mit schlechteren Chancen in die Schule – ein Nachteil, der sie durch ihre gesamte Bildungsbiografie bis hin ins Berufsleben begleiten würde. Kitas müssten Personal entlassen, weil ihnen die notwendigen Ressourcen fehlen. Schulen wiederum müssten die Förderbedarfe auffangen, die in der frühkindlichen Bildung unberücksichtigt blieben. Und das in einer Zeit, in der regelmäßig von Überlastung und zunehmender Burnout-Gefahr unter Lehrkräften zu lesen ist.

Im Berliner Schulsystem hat der Senat aus solchen Fehlern gelernt: Dort wird die Ressourcenverteilung inzwischen anhand eines sozialen Index bemessen – unter Berücksichtigung mehrerer Merkmale wie nichtdeutscher Herkunftssprache, BuT-Bezug, räumlicher Lage und Personalausstattung. 

Warum also hält der Senat im Kitabereich an einem überholten Modell fest? Eine Vermutung liegt nahe: Einsparungen. Offiziell heißt es zwar, der Partizipationszuschlag sei kostenneutral. Tatsächlich lassen sich damit jedoch rund 40 Millionen Euro sparen. Bildungs- und Teilhabemittel stammen zudem aus Bundesgeldern, nicht aus dem Landeshaushalt. 

Der Berliner Senat nennt seine Kürzungen „Partizipationszuschlag“. In Wahrheit aber ist er das Gegenteil: Er schwächt jene, die Teilhabe dringend brauchen und erlaubt Sparen auf dem Rücken der Kinder. Wir fordern deshalb mit Nachdruck, dass der Senat die geplanten Kürzungen in Form des Partizipationszuschlags zurücknimmt. Stattdessen braucht es eine bedarfsgerechte und zielgerichtete Förderung für alle Kinder durch eine Ressourcenverteilung auf Basis sozialer Indizes. So kann Gießkannenpolitik vermieden werden, ebenso wie das Gegeneinander-Ausspielen von Kindergruppen und das Durchrutschen mehrerer zehntausend Kinder durch das Raster.

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Wer Chancengleichheit sagt, darf beim Kita-Essen nicht schweigen

Herr Saleh hat Recht: Die Lebenshaltungskosten in dieser Stadt sind für viele Familien zu einer realen Belastung geworden. Die Angst vor dem sozialen Abstieg ist längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Doch wenn man auf diese Krise mit Symbolpolitik antwortet, riskiert man das Gegenteil von Gerechtigkeit.

Ein Beitrag von Lars Békési, Geschäftsführer VKMK – Der Kitaverband

Herr Saleh hat Recht: Die Lebenshaltungskosten in dieser Stadt sind für viele Familien zu einer realen Belastung geworden. Die Angst vor dem sozialen Abstieg ist längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Doch wenn man auf diese Krise mit Symbolpolitik antwortet, riskiert man das Gegenteil von Gerechtigkeit.

Im jüngsten Tagesspiegel-Beitrag verkündet der SPD-Fraktionsvorsitzende stolz den Fortbestand der Gebührenfreiheit für Kitas, Hortbetreuung und Schulessen. Was auf den ersten Blick nach sozialem Fortschritt klingt, zeigt bei genauerer Betrachtung gravierende Schwächen – vor allem im frühkindlichen Bereich.

Kita-Kinder zahlen weiter – Schulessen bleibt gratis?

Seit über einem Jahrzehnt zahlen Berliner Eltern monatlich 23 € für das Kita-Mittagessen hinzu – unabhängig von der Entwicklung der Lebensmittelpreise, der Inflation oder der Haushaltslage der Familien. Währenddessen ist das Schulessen vollständig beitragsfrei – auch für die Kinder von Besserverdienenden. Diese Regelung ist nicht nur inkonsequent, sondern ungerecht und geht zudem zu Lasten der Kitaträger, die allein die Kostensteigerungen bei der Verpflegung der Kita- Kinder auffangen müssen.

Die Kita ist die erste und wichtigste Bildungseinrichtung im Leben eines Kindes. Und das gemeinsame Mittagessen ist integraler Bestandteil des pädagogischen Alltags: Hier geht es um mehr als Sättigung – es geht um Teilhabe, Gemeinschaft, motorische Fähigkeiten, Sprache, soziale Regeln. Das Essen in der Kita ist Teil des Bildungsauftrags, nicht bloß ein „Verpflegungsmodul“.

Wenn das Land Berlin das Schulessen vollständig aus Steuergeldern finanziert, gleichzeitig aber im Kita-Bereich weiterhin von den Eltern das veraltete Teilentgelt von 23 € zur Mittagsversorgung des Kindes verlangt, entsteht ein gefährlicher Bruch in der bildungspolitischen Logik.

Fehlanreize und Ressourcenverschwendung

Ein pauschal beitragsfreies Schulessen ist eine sozialpolitische Maßnahme – keine bildungspolitische. Als solche müsste sie eigentlich zielgenau wirken. Doch was wir erleben, ist eine Gießkannenpolitik: In den Schulen profitieren viele Familien, die den Beitrag problemlos selbst leisten könnten. Gleichzeitig berichten Träger und Schulen von massenhaft weggeworfenem Essen. Das ist nicht nur ineffizient – es untergräbt die soziale Legitimation öffentlicher Leistungen.

Was wir brauchen: Treffsicherheit statt Symbolpolitik

Soziale Leistungen sollten dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Der VKMK fordert daher ein sozial gestuftes Modell: Familien mit BerlinPass oder Anspruch auf BuT-Leistungen erhalten das Schul- und Kitaessen kostenfrei. Alle anderen beteiligen sich angemessen. Diese soziale Treffsicherheit ist sodann echte Gerechtigkeit für Kinder, Eltern und Kitas.

Gleichzeitig braucht es eine vollständige Neuberechnung der Kita-Verpflegungspauschalen. Derzeit bleiben nach Abzug aller Kosten oft nur etwa 3,60 € pro Kind und Tag für Lebensmittel übrig – ein Betrag, der mit den Anforderungen an gesunde, nachhaltige Ernährung und fairen Löhnen kaum mehr vereinbar ist.

Wer die hart arbeitende Mitte dieser Stadt entlasten will, muss dort ansetzen, wo reale Belastung entsteht – und das ist im frühkindlichen Bereich. Familien mit Kita-Kindern haben Anspruch auf gleiche Anerkennung, gleiche Unterstützung und gleiche Standards.

Und wenn der Koalitionspartner des aktuellen Berliner Senates Bildung wirklich als Investition in die Zukunft versteht, dann darf er die Kita nicht länger als nachgelagerten Versorgungsbereich behandeln.

Die Gebührenfreiheit darf kein Dogma sein. Sie braucht Zielgenauigkeit, soziale Fairness – und den Mut zur Differenzierung.Denn echte Chancengleichheit beginnt nicht in der Schulmensa – sondern am Mittagstisch der Kita.

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Kita 2.0 - Digitales Update, reales Chaos

Die modernisierte Software ISBJ-KiTa der Berliner Jugendhilfe wurde Ende Juni neu ausgerollt. Das System ist für Jugendämter und Kita-Träger in Berlin verpflichtend und bildet zentrale Prozesse ab - von der An- und Abmeldung von Kindern in Kitas über die Beantragung und Abrechnung von Kita-Gutscheinen bis hin zur monatlichen Trägerabrechnung. Aktuell zeigt sich jedoch, dass die Software erhebliche Funktionsstörungen aufweist. Besonders betroffen ist die Vergabe und Bearbeitung von Kita-Gutscheinen: Berlinweit kommt es zu gravierenden Problemen und Verzögerungen, die Eltern, Kinder, Jugendämter und Kita-Träger vor erhebliche Herausforderungen stellen. 

Die modernisierte Software ISBJ-KiTa der Berliner Jugendhilfe wurde Ende Juni neu ausgerollt. Das System ist für Jugendämter und Kita-Träger in Berlin verpflichtend und bildet zentrale Prozesse ab - von der An- und Abmeldung von Kindern in Kitas über die Beantragung und Abrechnung von Kita-Gutscheinen bis hin zur monatlichen Trägerabrechnung. Aktuell zeigt sich jedoch, dass die Software erhebliche Funktionsstörungen aufweist. Besonders betroffen ist die Vergabe und Bearbeitung von Kita-Gutscheinen: Berlinweit kommt es zu gravierenden Problemen und Verzögerungen, die Eltern, Kinder, Jugendämter und Kita-Träger vor erhebliche Herausforderungen stellen. 

Die massiven Probleme mit der ISBJ-Software sind nicht neu: Bereits seit März 2023 dokumentieren die Mitglieder des VKMK - Der Kitaverband regelmäßig Störungen und Unstimmigkeiten im System, wie etwa fehlerhafte Abrechnungen, und melden diese an die Senatsverwaltung. Doch bislang trafen die Auswirkungen primär die Kita-Träger. Mit dem jüngsten Update weiten sich die Probleme jedoch nun auch auf Eltern, Kinder und Jugendämter aus - eine Entwicklung, die aus Sicht des Verbandes besonders alarmierend ist. “Dass sich die Fehler trotz aufwändiger Modernisierung weiter verschärfen, ist ein fatales Signal.” macht Lars Békési, Geschäftsführer des VKMK, deutlich.

Schon seit Langem kämpfen die Jugendämter in mehreren Berliner Bezirken mit Personalmangel - bei gleichzeitig hoher Arbeitsbelastung. Die aktuellen Einschränkungen im ISBJ-System treffen sie daher besonders hart. Gleichzeitig stehen viele Eltern nun vor der Frage, ob und wie sie ihre Kinder ohne Gutschein überhaupt in einer Kita anmelden können. “Jetzt trifft das Problem, welches unsere Träger schon seit Jahren erleiden und ertragen dürfen, auch Jugendämter und Eltern. Es entstehen unnötige Mehrbelastungen an allen Stellen, die vermeidbar wären, wenn das ISBJ technisch zuverlässig funktionieren würde.” so Lars Békési. Zur Einordnung der Ursachen ergänzt Békési: “Man muss sich das ISBJ vorstellen wie ein Einfamilienhaus, das vor über 20 Jahren gebaut wurde. Im Laufe der Zeit wurde immer wieder etwas Neues angebaut - um es zu verbessern, aber oft ohne Plan und manchmal mit wechselnden Verantwortlichen. Heute ist das Haus so verwinkelt und unübersichtlich, dass kaum noch jemand weiß, wo man eingreifen kann, ohne dabei an anderer Stelle Schaden anzurichten. ” 

Auch Kita-Träger sind weiterhin und zunehmend massiv von den Störungen betroffen. Die Mitglieder des VKMK berichten von fehlerhaften Abrechnungen, verursacht durch falsche oder unvollständige Daten im System. Zusätzlich geraten viele Träger unter finanziellen Druck: Ohne ausgestellte Gutscheine erhalten sie keine Zahlungen vom Land Berlin und müssen in Vorleistung gehen - ohne Klarheit, wann eine Refinanzierung erfolgt. “Trotz dieser Herausforderungen ist es wichtig, dass Eltern wissen: Unsere Kita-Träger stehen weiterhin zuverlässig an der Seite der Familien. Auch ohne aktuell gültigen Kita-Gutschein werden Kinder aufgenommen - denn das Wohl der Kinder steht für uns an erster Stelle und sie können am wenigsten für eine nicht funktionierende Software.” unterstreicht Lars Békési.

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Ehrliche Chancengerechtigkeit statt Subventionierung: VKMK fordert Kurskorrektur beim kostenlosen Mittagessen

Die Diskussion um den Doppelhaushalt 2026/2027 nimmt langsam Fahrt auf – und damit auch die Frage, welche Maßnahmen fortgeführt werden können, ohne die Qualität zu beeinträchtigen, und welche realistisch gesehen nicht länger umsetzbar sind. In einem Gastbeitrag im Tagesspiegel setzt sich Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch unter anderem mit der kostenlosen Bildungspolitik des Berliner Senats auseinander und stellt klar:  “Gute Bildung gibt es nicht kostenlos.”. Ein zentraler Punkt der Debatte ist unter anderem das kostenlose Mittagessen an Schulen. Der Kitaverband VKMK unterstützt diese Haltung vollumfänglich.

Die Diskussion um den Doppelhaushalt 2026/2027 nimmt langsam Fahrt auf – und damit auch die Frage, welche Maßnahmen fortgeführt werden können, ohne die Qualität zu beeinträchtigen, und welche realistisch gesehen nicht länger umsetzbar sind. In einem Gastbeitrag im Tagesspiegel setzt sich Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch unter anderem mit der kostenlosen Bildungspolitik des Berliner Senats auseinander und stellt klar:  “Gute Bildung gibt es nicht kostenlos.”. Ein zentraler Punkt der Debatte ist unter anderem das kostenlose Mittagessen an Schulen. Der Kitaverband VKMK unterstützt diese Haltung vollumfänglich.

„Kostenfreies Mittagessen in Schulen ist eine Sozialleistung, die dort ankommt, wo sie nötig ist – bei sozial schwächeren Familien. Es darf jedoch nicht sein, dass diese Sozialleistung auch von wohlhabenden Familien beansprucht wird – auf Kosten der Steuerzahler. Das widerspricht der Chancengerechtigkeit. Wohlhabende Eltern würden diese Mehrleistung gerne selbst tragen, können es jedoch derzeit nicht. Wir brauchen eine klare Trennung: Sozialleistungen gehören dorthin, wo sie gebraucht werden, Bildungsleistungen müssen dort sinnvoll und nachhaltig investiert werden, wo sie echte Bildungs- und Entwicklungschancen schaffen.“, erklärt Lars Békési, Geschäftsführer des VKMK.

Ebenso gegen die Chancengerechtigkeit geht es, dass in den Bildungseinrichtungen, in denen Mittagessen tatsächlich eine Bildungsleistung ist, das Essen für die Kinder kostenpflichtig ist – in den Kitas. In Kitas lernen Kinder beim Mittagessen wichtige Kompetenzen – von motorischen über soziale bis hin zu Fähigkeiten zur Selbstwirksamkeit. “Es ist ein Widerspruch, dass Familien von Kita-Kindern das Mittagessen als Bildungsleistung zahlen müssen, während es ab der Schulzeit, wo es zu einer Sozialleistung wird, als zu große Bürde für alle Familien gilt. Entweder sorgt man im Sinne der Chancengleichheit für kostenloses Mittagessen für alle Kinder oder – wenn der Haushalt dies nicht zulässt – eben nicht“, betont Békési.

Hinzu kommt, dass Kitas bei der Bereitstellung des Mittagessens chronisch unterfinanziert sind. Der Senat steuert pro Kind und Monat lediglich 57,41 Euro bei, während die Eltern 23 Euro zahlen müssen. Damit stehen pro Betreuungstag nur 3,82 Euro zur Verfügung – wobei realistisch gesehen die tatsächlichen Kosten bei rund 5 Euro liegen.

Die Finanzierung des Mittagessens in Schulen und Kitas stellt sowohl für das Land als auch für Familien und Träger eine große Herausforderung dar – und wie bei den Koalitionsverhandlungen zu sehen war, auch für den Bund. Alle Beteiligten wären froh, wenn alle Kinder regionales, gesundes und ausgewogenes Mittagessen bekommen“, erklärt Békési. Er fährt fort: „Um das besser umsetzen zu können, wäre es wichtig, dass der Senat den Trägern eine ehrliche und realistische Ausfinanzierung der tatsächlichen Kosten ermöglicht. Ebenso sollte im Sinne einer nachhaltigen und effizienten Lösungssuche gemeinsam mit der künftigen Ministerin des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Zuge des Kita-Qualitätsentwicklungsgesetzes geprüft werden, wie Träger bei der Bereitstellung des Mittagessens – beispielsweise in der Ausstattung – unterstützt werden können.

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Kita-Mieten steigen unaufhaltsam, Sachkostenpauschale bleibt zurück: VKMK fordert dringende Anpassung zur Entlastung der Kita-Träger

Seit Jahren warnt der Kitaverband VKMK eindringlich vor drastischen Folgen der unzureichenden Finanzierung der Mietkosten für Kita-Träger durch die Sachkostenpauschale des Landes Berlin –  und seit Jahren wird dies ignoriert. Während die Mietpreise kontinuierlich steigen, hinkt die Sachkostenpauschale weit hinter dieser Entwicklung her, zu Lasten der gemeinnützigen Kita-Träger.

Seit Jahren warnt der Kitaverband VKMK eindringlich vor drastischen Folgen der unzureichenden Finanzierung der Mietkosten für Kita-Träger durch die Sachkostenpauschale des Landes Berlin –  und seit Jahren wird dies ignoriert. Während die Mietpreise kontinuierlich steigen, hinkt die Sachkostenpauschale weit hinter dieser Entwicklung her, zu Lasten der gemeinnützigen Kita-Träger.

„Aktuell sind in der Pauschale wohl knapp 6,50 Euro pro Quadratmeter veranschlagt“, erklärt Lars Békési, Geschäftsführer des Kitaverbands VKMK. „Angesichts der Mietpreisentwicklung ist dieser Betrag bereits seit langem vollkommen unzureichend.” Eine aktuelle Auswertung des Berlin-Brandenburgischen Wohnungsunternehmensverbands (BBU) zeigt, dass die Neuvertragsmieten bei den BBU-Mitgliedsunternehmen im Zeitraum von Juni 2023 bis Juni 2024 um 7% auf durchschnittlich 8,59 Euro pro Quadratmeter gestiegen sind – 2 Euro mehr als Berliner Kitas pro Quadratmeter erstattet bekommen. Für Gewerbeflächen, wie sie Kitas benötigen, liegen die Mieten in Berlin bei Neuvertragsmieten sogar bei 29 Euro und mehr.

Eine vom VKMK-Der Kitaverband erneut durchgeführte Umfrage unter Mitgliedern bestätigt diese alarmierende Lage: „Unsere Kita-Träger zahlen im Schnitt 16,50 Euro pro Quadratmeter, in einigen Fällen sogar bis zu 27 Euro. Die Kluft zwischen Realität und Pauschale ist eklatant“, so Békési.

Noch prekärer wird die Situation in Anbetracht des Geburtenrückgangs und der geplanten Verbesserung des Personalschlüssels im U3-Bereich, da die Sachkosten direkt an die Kinderzahl gekoppelt sind. „Weniger Kinder bedeuten weniger Geld, bei gleichbleibenden Quadratmetern. Ob ein Raum belegt ist oder nicht- die Miete muss bezahlt werden. Unsere gemeinnützigen Kita-Träger haben keine finanziellen Reserven, um das weitere Jahre aufzufangen“, betont Békési.

Die laufenden Verhandlungen zur Rahmenvereinbarung über die Finanzierung der Kitas in Berlin bietet jetzt die Chance, endlich diesen Missstand zu korrigieren. Der Senat muss die Realität endlich anerkennen und die Sachkostenpauschale anpassen. Kita-Träger dürfen nicht weiterhin die Zeche für steigende Kosten zahlen. Frühkindliche Bildung darf nicht zum finanziellen Risiko werden!“, fordert Békési eindringlich.

Auch auf Bundesebene könnten mit dem angekündigten 100 Mrd. EURO Sondervermögen für Infrastruktur könnten sich neue finanzielle positive Spielräume ergeben. „Wenn der Bund sich stärker engagiert und im Rahmen des Kita-Qualitätsentwicklungsgesetzes dem Land Berlin zusätzliche Mittel bereitstellt, würde das nicht nur die Qualität der frühkindlichen Bildung steigern, sondern es ist nur die einzige Rechtfertigung für die Verlagerung der Finanzierungslasten auf die kommenden Generationen. Damit könnte Berlin auch endlich eine angemessene Sachkostenpauschale finanzieren, ohne andere Bereiche zu belasten.“, erklärt Békési.

Die Zeit drängt: Ohne eine schnelle und nachhaltige Anpassung der Sachkostenpauschale, droht eine massive Verschlechterung der Kita-Landschaft in Berlin. Qualität,Stabilität und Verlässlichkeit der frühkindlichen Bildung stehen auf dem Spiel.

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Elternbeiträge in der frühkindlichen Bildung: Ein ausgewogener Lösungsansatz

Die Frage nach den Elternbeiträgen für die frühkindliche Bildung ist eine kontinuierlich geführte und stets aktuelle Debatte. Während mancherorts Eltern monatlich mehrere hundert Euro für einen Kitaplatz aufbringen müssen, ist der Besuch einer Kita andernorts - trotz bundesweit angespannter Haushaltslage - gänzlich gebührenfrei. 

Die Frage nach den Elternbeiträgen für die frühkindliche Bildung ist eine kontinuierlich geführte und stets aktuelle Debatte. Während mancherorts Eltern monatlich mehrere hundert Euro für einen Kitaplatz aufbringen müssen, ist der Besuch einer Kita andernorts - trotz bundesweit angespannter Haushaltslage - gänzlich gebührenfrei. 

Zu hohe Elternbeiträge auf der einen Seite gefährden die Bildungs- und Chancengerechtigkeit, insbesondere für Kinder aus sozioökonomisch schwachen Familien. Auf der anderen Seite hat aber auch die vollständige Kostenfreiheit ihre Kehrseiten: Sie kann die allgemeine Wertschätzung der frühkindlichen Bildung mindern - ganz nach dem Sprichwort “Was nichts kostet ist nichts wert”.

Anlässlich des Internationalen Tags der Gerechtigkeit äußert sich Grit Nierich, Geschäftsführerin von Kleiner Fratz GmbH und Erste Vorsitzende des Kitaverbands VKMK, zu dieser Debatte und stellt einen möglichen, gerechten Lösungsansatz vor.

Grit Nierich, Geschäftsführerin von Kleiner Fratz GmbH und Erste Vorsitzende des Kitaverbands VKMK:

“Ich möchte einen einfachen, aber äußerst wirkungsvollen Ansatz vorschlagen, der es uns ermöglicht zu einer gerechten Lösung in dieser Debatte zu kommen, ohne dabei die Bildungsgerechtigkeit noch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu gefährden: die Trennung von Bildungs- und Betreuungszeiten. Bildung muss für alle Kinder kostenfrei zugänglich sein. Betreuungs- und zusätzliche Förderangebote hingegen können kostenpflichtig gestaltet werden. Dieses Modell finden wir auch in dem System Schule mit der verlässlichen Halbtagsgrundschule für alle Kinder und der ergänzenden Förderung und Betreuung an diesen Schulen. Momentan leistet sich Berlin jedoch auch hier für die ersten Jahrgänge eine kostenfreie zusätzliche Betreuung.

Ein Ansatz, den wir in unseren Kitas umsetzen können: Kostenfreie frühkindliche Kernbildungszeit für jedes Kind und ergänzende Betreuung und Förderung, die kostenpflichtig ist. Auf diese Weise wird Bildungsgerechtigkeit garantiert und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf über die ergänzende Betreuung und Förderung gewährleistet.”

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VKMK schlägt gerechtere Sachkostenpauschale vor

Während die öffentliche Debatte um die Verbesserung der frühkindlichen Bildung vor allem Entlastungsmaßnahmen für Kita-Teams in den Fokus rückt, bleibt ein zentrales Problem weiterhin unbeachtet: die unzureichende Sachkostenpauschale. Sie ist das finanzielle Fundament jeder Kita – und muss dringend an die realen Kosten angepasst werden.

Während die öffentliche Debatte um die Verbesserung der frühkindlichen Bildung vor allem Entlastungsmaßnahmen für Kita-Teams in den Fokus rückt, bleibt ein zentrales Problem weiterhin unbeachtet: die unzureichende Sachkostenpauschale. Sie ist das finanzielle Fundament jeder Kita – und muss dringend an die realen Kosten angepasst werden.

Warum ist die Sachkostenpauschale so entscheidend?
Gute Bildung braucht stabile und verlässliche Rahmenbedingungen, die nur mit ausreichender Finanzierung gewährleistet werden können. Doch bereits in Zeiten voller Kitas reichte die Sachkostenpauschale nicht aus: Viele Träger mussten seit Jahren eine Unterfinanzierung von bis zu 30 % ausgleichen. 

„Jetzt, da die Geburtenzahlen das dritte Jahr in Folge sinken, verschärft sich die Situation weiter. Weniger Kinder in den Kitas bedeuten weniger Mittel aus der Sachkostenpauschale – während Miet- und Betriebskosten unverändert hoch bleiben.“, so Lars Békési, Geschäftsführer des VKMK.

Zwar wurde die Pauschale in der Vergangenheit regelmäßig in kleinen Schritten erhöht, doch die massiven Preissteigerungen in nahezu allen Bereichen sind darin bis heute nicht adäquat berücksichtigt. Die Folge: Auch 2025 bleibt die chronische Unterfinanzierung der Kita-Träger bestehen – mit einem Defizit von mindestens 10 bis 15 %.
Ein besonders Beispiel ist hierfür die Kita-Verpflegung: Die Elternbeteiligung für das Mittagessen beträgt seit 2013 unverändert 23 Euro monatlich, während das Land Berlin aktuell knapp 57,41 Euro pro Kind beisteuert – ein Betrag, der angesichts steigender Lebensmittel- und Personalkosten nicht mehr ausreicht. Pro Betreuungstag stehen so lediglich 3,82 Euro zur Verfügung – eine Summe, aus der nicht nur das Essen selbst, sondern auch Personal, Kücheninfrastruktur, Geschirr und Reinigung finanziert werden müssen. Zudem schreibt die Qualitätsvereinbarung für Berliner Kitas (QVTAG) die tägliche Bereitstellung von frischem Obst, Gemüse und ungesüßten Getränken vor – zusätzliche Kosten, die in der Pauschale nicht berücksichtigt sind. 

„Wer regelmäßig einkauft, weiß: Für 3,82 Euro pro Tag ist ein frisches, gesundes Mittagessen nicht realisierbar. Realistisch sind eher 5 Euro“, so Békési.

Auch die Mietkosten belasten die Träger zunehmend. Allein von 2012 zu 2024 sind die Quadratmeterpreise für Gewerbemietflächen um 123% gestiegen.* Besonders problematisch: Die Sachkostenpauschale ist direkt an die Kinderzahl gekoppelt. Das bedeutet: 

Sinkende Kinderzahlen oder eine Verbesserung des Personalschlüssels – eigentlich eine positive Entwicklung – führen paradoxerweise zu weniger finanziellen Mitteln für Miete und Betriebskosten, obwohl die Quadratmeterzahl der Einrichtungen gleich bleibt.
Um die Finanzierung der Kitas nachhaltig zu sichern, schlägt der VKMK eine gezieltere Anpassung der Sachkostenpauschale im Bereich der Mietkosten vor. „Wir setzen uns gegen das Gießkannenprinzip und stattdessen für ein präziseres, bedarfsgerechtes Modell ein, das ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand umgesetzt werden kann“, erklärt Békési. „Kitas in angemieteten Räumen sollten eine höhere Pauschale erhalten als jene in eigenen Immobilien. Ein solches Cluster-Modell könnte durch eine Vergleichsreferenz abgesichert werden, um übermäßige Mietsteigerungen durch Vermieter zu verhindern.“
Der VKMK fordert das Land Berlin auf, bei allen notwendigen Maßnahmen zur Entlastung der pädagogischen Fachkräfte die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Kita-Träger zu vernachlässigen. „Eine faire Sachkostenpauschale ist essenziell, um Kitas langfristig tragfähig zu halten. Nur mit einer sachgerechten Anpassung der Finanzierung können wir die Qualität und Stabilität frühkindlicher Bildung gewährleisten“, betont Békési abschließend.

*Für Büroflächen, Quelle: Statista 2025 

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Chancengerechtigkeit in der Kita: VKMK warnt vor möglicher Benachteiligung durch geplanten Partizipationszuschlag

Der Koalitionsvertrag 2023-2026 zwischen CDU und SPD sieht eine zielgerichtete Sprachförderung in der frühkindlichen Bildung vor, um die Mittel dort einzusetzen, wo der Bedarf am größten ist. Damit soll die klassische “Gießkannen”-Politik beendet werden, ein Ansatz, den auch der Kitaverband VKMK unterstützt. Gleichzeitig warnt der VKMK jedoch davor, dass diese Neuausrichtung nicht dazu führen darf, sich lediglich auf eine Gruppe mit Förderbedarf zu konzentrieren und damit Gruppen an Kindern mit unterschiedlich begründeten Förderbedarfen gegeneinander auszuspielen.

Der Berliner Koalitionsvertrag 2023-2026 zwischen CDU Berlin und SPD Berlin sieht eine zielgerichtete Sprachförderung in der frühkindlichen Bildung vor. Ziel ist es, die verfügbaren Mittel dort einzusetzen, wo der Bedarf am größten ist. Konkret heißt es im Vertrag: “Das erfolgreiche Bundesprogramm der Sprach-Kitas werden wir mit Mitteln des Kita-Qualitätsgesetzes als Landesprogramm weiterführen, weitere Instrumente der Sprachförderung verstetigen sowie eine Fortentwicklung der Zuschlagstatbestände mit einer stärkeren Fokussierung auf sozial benachteiligte Kinder, insbesondere hinsichtlich der Sprachbildung, ermöglichen.” (KOA-Vertrag 2023-2026). Damit soll die klassische “Gießkannen”-Politik in Berlin beendet werden. Ein Ansatz, den auch der Kitaverband VKMK unterstützt. Gleichzeitig warnt der VKMK jedoch davor, dass diese Neuausrichtung nicht dazu führen darf, sich ausschließlich auf eine Gruppe mit Förderbedarf zu konzentrieren und andere Kindergruppen mit unterschiedlichen Förderbedarfen zu vernachlässigen. Ein konkretes Beispiel stellt dabei der für 2025/2026 geplante Partizipationszuschlag dar. 

Der Partizipationszuschlag ist eine neue Wortschöpfung des Senats für Bildung, Jugend und Familie. Dieser Zuschlag soll ausschließlich an den Anspruch auf Bildung- und Teilhabe (BuT) gekoppelt werden und damit gezielt Kinder aus sozioökonomisch benachteiligten Familien unterstützen. Dies bedeutet jedoch, dass Zuschläge für die Bildung und Betreuung von Kindern nicht deutscher Herkunft (ndH) entfallen, sofern diese keinen BuT-Anspruch haben. Dabei benötigen auch diese Kinder häufig besondere Sprachförderung, um gleiche Bildungschancen zu erhalten und ihren Bildungsweg erfolgreich zu meistern. Derzeit erhalten Kita-Träger einen Zuschlag, wenn mehr als 40% der betreuten Kinder nicht deutscher Herkunft sind. Viele Mitglieder des VKMK argumentieren, dass diese Quote bereits zu hoch angesetzt ist. Ein Zuschlag sollte bereits ab dem ersten Kind nicht deutscher Herkunft gewährt werden, da die sprachlichen Herausforderungen und die entsprechende Förderung unabhängig von der Anzahl der betroffenen Kinder bestehen.

Die neu geregelte Verteilung der Zuschläge könnte somit eine bedeutende Gruppe von Kindern benachteiligen. Besonders in Berlin entspricht es nicht der Realität, dass alle ndH-Kinder ohne BuT-Anspruch aus wohlhabenden Familien stammen, die sich private Nachhilfe leisten können. Ein erheblicher Anteil dieser Kinder hat keinen BuT-Anspruch, benötigt aber dennoch gezielte Fördermaßnahmen. Lars Békési, Geschäftsführer des VKMK, betont: “Durch die Einführung des Partizipationszuschlags besteht die Gefahr, dass Gruppen mit unterschiedlichen Förderbedarfen gegeneinander ausgespielt werden. Es ist nicht gerechtfertigt, die Förderung von Kindern mit sprachlichem Förderbedarf zu reduzieren, nur weil ihr Bedarf nicht sozioökonomisch begründet ist. Ein solches Vorgehen widerspricht den Prinzipien der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit. Unseres Erachtens impliziert die Formulierung ‘mit einer stärkeren Fokussierung…’ weder die alleinige Fortentwicklung der Zuschlagstatbestände auf einen BuT-Bezug noch das Ziel, Kinder ohne soziale Benachteiligung, aber mit notwendigem Sprachförderbedarf, von einer gezielten Förderung auszuschließen.”

Der VKMK plädiert daher für einen Fördermechanismus, der keine Gruppe mit bestehenden Förderbedarfen ausschließt. Im Sinne der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit sollten alle Kinder entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse Zugang zu den notwendigen Fördermaßnahmen erhalten. Es darf keine Gruppe mit Förderbedarf vernachlässigt werden, um eine faire und gerechte Bildungspolitik für alle Kinder sicherzustellen. Eine Gewichtung der Fördermittel kann eine mögliche Lösung sein, aber der vollständige Ausschluss einer Gruppe mit Förderbedarf ist nicht akzeptabel. In Bezug auf die Verteilung der Zuschläge sieht Békési zudem die Notwendigkeit, eine weitere Herausforderung anzugehen: „Eine zentrale Aufgabe bei der Neugestaltung der Personalszuschläge wird es auch sein, diese automatisch im Rahmen des Kita-Chancenjahres an den Willkommensgutschein zu koppeln. Kinder, die diesen Willkommensgutschein erhalten, benötigen in der Regel nicht nur Sprachförderung, sondern auch weitere Unterstützungsmaßnahmen.“ Der VKMK appelliert an die politischen Verantwortlichen, bei der Umsetzung der neuen Zuschläge die Prinzipien der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit nicht aus den Augen zu verlieren. Nur so kann eine gerechte und inklusive Bildungspolitik für alle Kinder gewährleistet werden.

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