Ehrliche Chancengerechtigkeit statt Subventionierung: VKMK fordert Kurskorrektur beim kostenlosen Mittagessen

Die Diskussion um den Doppelhaushalt 2026/2027 nimmt langsam Fahrt auf – und damit auch die Frage, welche Maßnahmen fortgeführt werden können, ohne die Qualität zu beeinträchtigen, und welche realistisch gesehen nicht länger umsetzbar sind. In einem Gastbeitrag im Tagesspiegel setzt sich Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch unter anderem mit der kostenlosen Bildungspolitik des Berliner Senats auseinander und stellt klar:  “Gute Bildung gibt es nicht kostenlos.”. Ein zentraler Punkt der Debatte ist unter anderem das kostenlose Mittagessen an Schulen. Der Kitaverband VKMK unterstützt diese Haltung vollumfänglich.

„Kostenfreies Mittagessen in Schulen ist eine Sozialleistung, die dort ankommt, wo sie nötig ist – bei sozial schwächeren Familien. Es darf jedoch nicht sein, dass diese Sozialleistung auch von wohlhabenden Familien beansprucht wird – auf Kosten der Steuerzahler. Das widerspricht der Chancengerechtigkeit. Wohlhabende Eltern würden diese Mehrleistung gerne selbst tragen, können es jedoch derzeit nicht. Wir brauchen eine klare Trennung: Sozialleistungen gehören dorthin, wo sie gebraucht werden, Bildungsleistungen müssen dort sinnvoll und nachhaltig investiert werden, wo sie echte Bildungs- und Entwicklungschancen schaffen.“, erklärt Lars Békési, Geschäftsführer des VKMK.

Ebenso gegen die Chancengerechtigkeit geht es, dass in den Bildungseinrichtungen, in denen Mittagessen tatsächlich eine Bildungsleistung ist, das Essen für die Kinder kostenpflichtig ist – in den Kitas. In Kitas lernen Kinder beim Mittagessen wichtige Kompetenzen – von motorischen über soziale bis hin zu Fähigkeiten zur Selbstwirksamkeit. “Es ist ein Widerspruch, dass Familien von Kita-Kindern das Mittagessen als Bildungsleistung zahlen müssen, während es ab der Schulzeit, wo es zu einer Sozialleistung wird, als zu große Bürde für alle Familien gilt. Entweder sorgt man im Sinne der Chancengleichheit für kostenloses Mittagessen für alle Kinder oder – wenn der Haushalt dies nicht zulässt – eben nicht“, betont Békési.

Hinzu kommt, dass Kitas bei der Bereitstellung des Mittagessens chronisch unterfinanziert sind. Der Senat steuert pro Kind und Monat lediglich 57,41 Euro bei, während die Eltern 23 Euro zahlen müssen. Damit stehen pro Betreuungstag nur 3,82 Euro zur Verfügung – wobei realistisch gesehen die tatsächlichen Kosten bei rund 5 Euro liegen.

Die Finanzierung des Mittagessens in Schulen und Kitas stellt sowohl für das Land als auch für Familien und Träger eine große Herausforderung dar – und wie bei den Koalitionsverhandlungen zu sehen war, auch für den Bund. Alle Beteiligten wären froh, wenn alle Kinder regionales, gesundes und ausgewogenes Mittagessen bekommen“, erklärt Békési. Er fährt fort: „Um das besser umsetzen zu können, wäre es wichtig, dass der Senat den Trägern eine ehrliche und realistische Ausfinanzierung der tatsächlichen Kosten ermöglicht. Ebenso sollte im Sinne einer nachhaltigen und effizienten Lösungssuche gemeinsam mit der künftigen Ministerin des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Zuge des Kita-Qualitätsentwicklungsgesetzes geprüft werden, wie Träger bei der Bereitstellung des Mittagessens – beispielsweise in der Ausstattung – unterstützt werden können.