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Kita-Weltreise: Einblicke in die frühkindliche Bildung Wiens

Vor knapp einem Monat war der VKMK im Rahmen einer Erasmus-Reise mit der Gesellschaft für Europabildung in Wien unterwegs und ist dort über mehrere Tage hinweg in die frühkindliche Bildung eingetaucht.

Vor knapp einem Monat war der VKMK im Rahmen einer Erasmus-Reise mit der Gesellschaft für Europabildung in Wien unterwegs und ist dort über mehrere Tage hinweg in die frühkindliche Bildung eingetaucht. In Gesprächen mit einem Politiker, einer Vertreterin der Verwaltung, Pädagoginnen sowie einer Vertreterin einer Schule durften wir uns ein Bild der frühkindlichen Bildung aus unterschiedlichsten Perspektiven machen: Wie ist sie in Wien gestaltet? Welchen Stellenwert nimmt sie ein? Welche Herausforderungen gibt es? Und wie sehen die Rahmenbedingungen aus?

Kommt in den nächsten Zeilen mit uns auf eine kleine, spannende und informative Reise in die österreichische Hauptstadt.

So funktionieren Wiener Kitas: Zahlen, Fakten und Rahmenbedingungen

Unser erster Programmtag in Wien begann mit einem Ausflug in das Wiener Parlament und einem Austausch mit Christian Oxonitsch von der Sozialdemokratischen Partei Österreich. Er ist Abgeordneter zum Nationalrat sowie Mitglied unter anderem im Ausschuss für Familie und Jugend und im Bildungsausschuss.

Nachdem wir zunächst mit der Straßenbahn in die gänzlich entgegengesetzte Richtung gefahren waren, erreichten wir schließlich doch noch pünktlich das Parlament. Im Gespräch mit Herrn Oxonitsch wurde schnell deutlich, dass Deutschland und Österreich eine große Gemeinsamkeit teilen: den Föderalismus in Bildungsangelegenheiten. Bildung ist Ländersache und damit in allen neun österreichischen Bundesländern unterschiedlich gestaltet. Dennoch gibt es einige Aspekte, die sich über ganz Österreich erstrecken. Dazu zählt etwa das verpflichtende letzte Kita-Jahr, in dem Kinder mindestens 20 Stunden pro Woche an mindestens vier Tagen eine frühkindliche Bildungseinrichtung besuchen müssen. Ein weiterer – mehr oder weniger ausgeprägt vorhandener - Aspekt ist das Ansehen und der Stellenwert der frühkindlichen Bildung. Dieser zeigt sich bereits in der Frage, seit wann Kindertageseinrichtungen in Österreich gesetzlich als vollwertige Bildungseinrichtungen verankert sind – und das ist erst seit knapp zehn Jahren der Fall. Auch das Wording der Berufsbezeichnung gibt darüber Aufschluss: Die Bezeichnung „Elementarpädagogik“ ist in Österreich noch relativ neu, zuvor wurde allgemein von „Kindergärtner:innen“ gesprochen.

Im Austausch mit einer Elementarpädagogin eines freien Kita-Trägers wurde zudem deutlich, dass der Stellenwert der frühkindlichen Bildung in Teilen Österreichs noch immer hinterherhinkt. Kinder werden - insbesondere auf dem Land - häufig erst relativ spät in einer Kita angemeldet, da es weiterhin als verpönt gilt, Kinder in eine Betreuungseinrichtung zu geben. Im Vergleich zur Betreuungsquote in Deutschland zeigen sich jedoch nur marginale Unterschiede. So lag die Betreuungsquote der Unter-Dreijährigen in Österreich im Jahr 2024 bei 34,8 % (Deutschland: 37,8 %), bei den Über-Dreijährigen bei 94,3 % (Deutschland: 95,0 %). In Wien liegen die Quoten etwas höher: 46,4 % bei den Unter-Dreijährigen (Berlin: 49,4 %) und 93,5 % bei den Über-Dreijährigen (Berlin: 99,0 %).

Doch nun richten wir den Blick wieder auf Wien und insbesondere auf die Rahmenbedingungen, die wir am letzten Tag unseres Aufenthalts im Austausch mit einer Vertreterin der Verwaltung kennenlernen durften.

Der Großteil der Kindertageseinrichtungen in Wien ist in privater Trägerschaft, nur 37 % der Kita-Plätze werden von der Stadt Wien gestellt. Um ein Kind in einer Kita anmelden zu können, erhält jedes Kind eine sogenannte Kindergartennummer - vergleichbar mit dem Kita-Gutschein in Berlin. In den städtischen Kitas ist ein Platz grundsätzlich kostenfrei, lediglich die Kosten für das Mittagessen in Höhe von 90 € pro Monat müssen vollständig übernommen werden. Eltern müssen jedoch einen Nachweis darüber erbringen, ob sie berufstätig sind. Ist dies der Fall, hat ihr Kind einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. In privaten Kitas können Eltern ihr Kind hingegen auch ohne Arbeitsnachweis anmelden. Diese Einrichtungen erhalten von der Stadt Wien eine Pro-Kopf-Finanzierung in Höhe von 280 € pro Kind und Monat - unabhängig von der Betreuungsdauer. Alle darüber hinausgehenden Kosten, etwa für Miete, Instandhaltung oder Ähnliches, werden über Elternbeiträge finanziert.

Pro Woche stehen den Pädagog:innen 34 Stunden für die direkte pädagogische Arbeit zur Verfügung. Die übrigen Stunden entfallen auf Vor- und Nachbereitungszeiten. Der Personalschlüssel ist in Wien tatsächlich anders ausgestaltet als in Deutschland - was nicht zuletzt einem massiven Personalmangel geschuldet ist, den wir selbst vor etwa zwei Jahren noch erlebt haben. In Gruppen für Kinder unter drei Jahren liegt das gesetzlich vorgeschriebene Verhältnis bei 1:15, in Gruppen für Kinder über drei Jahren bei 1:25 und in altersübergreifenden Gruppen bei 1,5:20. Dabei wird jede:r Pädagog:in von einer Assistenzkraft unterstützt. Die Voraussetzungen, um als Assistenzkraft tätig zu sein, beschränken sich auf den Nachweis eines B2-Niveaus in der deutschen Sprache. Im Kita-Alltag übernehmen Assistenzkräfte neben Aufgaben in den Gruppen häufig auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten, etwa Reinigungsarbeiten. Im Gespräch mit einer Pädagogin aus einer privaten Kita wurde deutlich, dass die Fachkräfte den Personalschlüssel grundsätzlich als angemessen empfinden. Als größeres Problem wird jedoch die Gruppengröße benannt, viele wünschen sich kleinere Gruppen.

Inklusion unter Druck: Zwischen Anspruch und Ressourcen

Während bereits ein erheblicher Mangel an ausgebildeten pädagogischen Fachkräften besteht, ist der Mangel an Inklusionsfachkräften noch deutlich größer. Dies hat zur Folge, dass Kinder mit Inklusionsstatus häufig in regulären Gruppen betreut werden - oft auch ohne zusätzliche Inklusionsfachkräfte. In einer kommunalen Kita, die wir besucht haben, wurde uns berichtet, dass private Kita-Träger häufig keine Kinder mit Inklusionsstatus aufnehmen. Grund dafür ist, dass sie aufgrund des Mangels an Inklusionsfachkräften eine bedarfsgerechte Bildung, Betreuung und Förderung nicht gewährleisten können. Da jedoch jedes Kind mit Förderbedarf - auch Kinder, deren Eltern nicht erwerbstätig sind - einen Anspruch auf 30 Stunden Betreuung pro Woche hat, werden Kinder mit Inklusionsstatus überwiegend in kommunalen Kitas aufgenommen. In der Folge werden rund 98 % aller Kita-Kinder mit Inklusionsstatus in kommunalen Einrichtungen betreut.

In einer privaten Kita wurde uns erklärt, wie dort vorgegangen wird, wenn ein Kind mit Inklusionsstatus angemeldet wird. Gemeinsam mit dem Team und den Eltern wird das weitere Vorgehen besprochen: Was braucht das Kind? Welche Unterstützung können die Eltern leisten? Was können die pädagogischen Fachkräfte übernehmen? Trauen sie sich diese Aufgabe - trotz fehlender Ausbildung zur Inklusionsfachkraft - zu? Und verfügen sie über ausreichend Kapazitäten, um sich eigenständig weiterzubilden? Auf dieser Grundlage wird das pädagogische Konzept der Kita entsprechend angepasst und der Stadt vorgelegt. Für die Betreuung von Kindern mit Inklusionsstatus erhalten Kitas nur eine geringe zusätzliche Finanzierung, die meist in die Reduktion der Gruppengröße investiert wird. Die Betreuung und Förderung funktioniert dabei jedoch nur dann gut, wenn auch die Eltern aktiv mitarbeiten und ihr Kind zusätzlich im privaten Umfeld fördern.

In eben dieser privaten Kita wurden wir zudem auf eine weitere Herausforderung aufmerksam gemacht, die sich auch in Deutschland zeigt: Viele Kinder mit Förderbedarf verfügen noch über keine Diagnose, wenn sie in die Kita kommen. Gleichzeitig bringen Kinder zunehmend psychische Belastungen mit. Große Themen sind dabei unter anderem der hohe Medienkonsum und dessen Folgen sowie die Auswirkungen der Pandemie. In der Folge werden faktisch in nahezu jeder Gruppe Kinder mit besonderen Förderbedarfen betreut. Zur Dokumentation und Bewertung der Entwicklungsfortschritte sind Kitas verpflichtet, Kinder zu beobachten und zu dokumentieren; konkrete Beobachtungsinstrumente - wie etwa BeoKiz in Berlin - sind dabei jedoch nicht vorgeschrieben. Wird während der Kita-Zeit ein besonderer Förderbedarf vermutet und eine Entwicklungsdiagnostik angestoßen, kann es bis zu anderthalb Jahre dauern, bis eine Diagnose vorliegt - kaum Zeit, um in der verbleibenden Kita-Zeit noch angemessen reagieren zu können. Wird ein Kind bei der Einschulung noch nicht als schulfähig eingeschätzt, kann es zurückgestellt werden. Es besucht dann jedoch keine Kita mehr, sondern eine Vorschule, die direkt an eine Schule angebunden ist. Dort werden die Kinder von Volksschullehrer:innen betreut, mit einem Schwerpunkt auf Sprachförderung und Sprachbildung.

Ausbildungswege in der Elementarpädagogik

Nun wissen wir, wie die Rahmenbedingungen der frühkindlichen Bildung in Wien in etwa aussehen und dass insbesondere der Personalmangel eine große Herausforderung darstellt. Daher richten wir den Blick nun auf die Ausbildung pädagogischer Fachkräfte. Eine entsprechende Ausbildungsstätte durften wir bereits am ersten Tag nach unserem Parlamentsbesuch kennenlernen.

In Österreich tragen diese Ausbildungsstätten die Bezeichnung „Bildungsanstalt für Elementarpädagogik“. Bereits der Name verdeutlicht, dass die Ausbildung gezielt auf den frühkindlichen Bereich ausgerichtet ist. Denn anders als in Deutschland dürfen in österreichischen Kindertageseinrichtungen ausschließlich ausgebildete Elementarpädagog:innen als Fachkräfte arbeiten. Sozialpädagog:innen müssen, sofern sie in der frühkindlichen Bildung tätig sein möchten, einen zusätzlichen einjährigen Lehrgang absolvieren, der sich ausschließlich mit dem Elementarbereich befasst. Die Ausbildung zur Elementarpädagogik liegt in Österreich grundsätzlich in der Zuständigkeit des Bundes - mit Ausnahme von Wien, das über eigene kommunale Bildungsanstalten verfügt. Neben der „klassischen“ Ausbildung an einer Bildungsanstalt haben sich in den vergangenen Jahren - nicht zuletzt aufgrund des Fachkräftemangels - zahlreiche alternative Ausbildungswege entwickelt, etwa an pädagogischen Hochschulen oder Fachhochschulen. Zudem besteht die Möglichkeit, die Matura direkt an einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik zu absolvieren. Diese Ausbildung beginnt nach dem achten Schuljahr und erstreckt sich über fünf Jahre. Neben elementarpädagogischen Inhalten wird auch Allgemeinbildung vermittelt, sodass Absolvent:innen nach Abschluss der Matura sowohl direkt in die Praxis einsteigen können als auch die Zugangsvoraussetzung für ein Studium erwerben. Die Erfahrungen aus den Bildungsanstalten zeigen jedoch, dass rund 97 % der Matura-Absolvent:innen letztlich nicht in einer Kita tätig werden. Die Einführung der Matura-Ausbildung stellt damit einen wesentlichen Faktor im bestehenden Personalmangel dar. Grundsätzlich ist die Ausbildung zur Elementarpädagogik entgeltfrei, mit Ausnahme der kommunalen Bildungsanstalten der Stadt Wien. Dort erhalten die Studierenden während ihrer Ausbildung ein kleines Gehalt, verpflichten sich im Gegenzug jedoch, im Anschluss für fünf Jahre im Dienst der Stadt Wien zu arbeiten.

In der von uns besuchten Bildungsanstalt für Elementarpädagogik wurde uns zudem erklärt, dass jede Bildungsanstalt über einen Praxiskindergarten verfügen muss, in dem Auszubildende ihre Praxisphasen absolvieren. Da die Platzkapazitäten dieser Praxiskindergärten in der Regel nicht ausreichen, um alle Auszubildenden aufzunehmen, absolvieren viele ihre Praxisphasen auch in anderen Kindergärten im gesamten Wiener Stadtgebiet. Neben den Auszubildenden sind in den Praxiskindergärten auch Lehrkräfte der Bildungsanstalt tätig, wodurch die Personalkapazität dort deutlich höher ist als in anderen Kindergärten. Für Kinder und Familien bringt ein Praxiskindergarten jedoch auch besondere Herausforderungen mit sich: So kommt es zu einem häufigen Wechsel der Bezugspersonen sowie zu einer vergleichsweise hohen Anzahl an Schließtagen, da die Einrichtungen während der Schulferien geschlossen sind. Dennoch entscheiden sich viele Eltern bewusst dafür, ihr Kind in einem Praxiskindergarten anzumelden.

Die von uns besuchte Bildungsanstalt für Elementarpädagogik legt in der Ausbildung einen sehr hohen Stellenwert auf Biografie- und Reflexionsarbeit als wichtige Voraussetzung für qualitativ hochwertige Bildungsarbeit. So gibt es neben einer Reihe von Seminaren im ersten Semester die sogenannte „Ich-Werkstatt“, in der sich Studierende intensiv mit der eigenen Biografie und Selbstreflexion beschäftigen. Im zweiten Semester wird darauf mit einer „Wir-Werkstatt“ aufgebaut, in der der Fokus auf Gemeinschaft und Zusammenarbeit liegt.

Frühkindliche Bildung in der Praxis: Drei Kitas, drei Wege

Wie also wird frühkindliche Bildung in der Praxis gestaltet? Dies durften wir bei Besuchen von insgesamt drei unterschiedlichen Kindertagesstätten erfahren.

Zweisprachig, nachhaltig und draußen

Am zweiten Tag unserer Wien-Reise besuchten wir einen privaten Kindergarten, der ein bilinguales Konzept - Deutsch und Englisch - verfolgt und zugleich einen großen Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein legt. Zur Umsetzung des bilingualen Konzepts sind in dieser Kita pro Fachkraft zwei Assistenzkräfte tätig: eine deutsch- und eine englischsprachige. Ihre zentrale Aufgabe besteht darin, den Spracherwerb der Kinder in der jeweiligen Sprache gezielt zu unterstützen. Der Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekt ist in dieser Kita auf vielfältige Weise in den Alltag integriert. Dazu zählen unter anderem nachhaltiges und allergiefreundliches Essen, ein bewusster Umgang mit Müll sowie größere Projekte wie sogenannte Umweltwochen, in denen sich die Kinder intensiv mit entsprechenden Themen auseinandersetzen. Ein besonderes Highlight stellt zudem eine Outdoorgruppe dar: eine Gruppe, die den ganzen Tag - bei Regen, Matsch und Sonnenschein - im Freien auf dem großzügigen Außengelände der Kita verbringt. Für ihr Engagement im Bereich Nachhaltigkeit wurde die Kita sogar mit dem Österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet.

Bewegung von Anfang an

Die zweite Kita, die wir besucht haben, war ebenfalls in privater Trägerschaft und setzte einen klaren Schwerpunkt auf Sport und Bewegung. Ziel der Einrichtung ist es, die Entwicklung der Kinder von Beginn an ganzheitlich durch Bewegung zu fördern. Dies geschieht unter anderem durch Ausflüge, bewegungsorientierte Spiele sowie die Zusammenarbeit mit Physiotherapeut:innen. Während unseres Besuchs in dieser Kita lag der Fokus des Austauschs jedoch vor allem auf den allgemeinen Rahmenbedingungen der frühkindlichen Bildung sowie auf politischen und gesellschaftlichen Themen - es handelt sich dabei um jene Kita, die im Text bereits mehrfach erwähnt wurde. Daher erhielten wir im Vergleich zu den anderen beiden Einrichtungen weniger spezifische Informationen zum pädagogischen Konzept vor Ort.

Inklusion mit Geschichte

Unser dritter und letzter Kita-Besuch führte uns in eine kommunale Einrichtung, die in einem Gebäude von großer historischer Bedeutung untergebracht ist. Bereits 1948 wurde hier der Grundstein gelegt, und 1949 eröffnete an diesem Ort der erste Sonderkindergarten Europas - ermöglicht durch finanzielle Unterstützung aus der Schweiz. Der Sonderkindergarten war offen für Kinder der Nachkriegsjahre mit unterschiedlichen Förderbedarfen, darunter körperliche, soziale und ökonomische. Insgesamt gab es sechs Gruppen: eine für körperbehinderte Kinder, eine für sehbehinderte und blinde Kinder, eine für hörbehinderte und taube Kinder, eine für geistig schwerstbehinderte Kinder, eine für schwererziehbare Kinder sowie eine Gruppe für Kinder ohne Behinderung. Bereits bei der Planung der Architektur wurden die besonderen Bedarfe der Kinder berücksichtigt. Die Decken wurden bewusst niedriger gestaltet, um eine heimelige Atmosphäre zu schaffen. Lediglich ein Raum verfügte über eine hohe Decke: der Gruppenraum der sehbehinderten Kinder, um mehr Tageslicht hereinzulassen und das Sehen zu erleichtern. Zudem wurde schon damals ein Schwimmbecken in das Gebäude integriert, das der Förderung der körperlichen Mobilität diente. Die Kinder erhielten in diesem Kindergarten vielfältige therapeutische Unterstützung. Gleichzeitig war der Sonderkindergarten auch ein Ort wissenschaftlicher Forschung. Zu diesem Zweck wurden neben den Gruppenräumen kleine Beobachtungsräume mit Fenstern eingerichtet, durch die Wissenschaftler:innen das Gruppengeschehen für Studien beobachten konnten. Heute verfügt der Kindergarten über insgesamt neun Gruppen, davon drei heilpädagogische Gruppen und sechs Integrationsgruppen. In den heilpädagogischen Gruppen werden jeweils bis zu zwölf Kinder von zwei (inklusiven) Elementarpädagog:innen sowie zwei Assistent:innen betreut. In den Integrationsgruppen werden jeweils 20 Kinder von einer inklusiven Elementarpädagog:in, einer weiteren Elementarpädagog:in und zwei Assistent:innen begleitet. Das Schwimmbad ist - inzwischen modernisiert - weiterhin Teil des Förderangebots. Darüber hinaus gibt es Rückzugsräume für Kinder, denen der Gruppenalltag zeitweise zu viel wird, ein großes Außengelände zum Austoben sowie zahlreiche weitere Unterstützungsangebote, darunter physiotherapeutische Begleitung und gebärdenunterstützende Kommunikation.

Alles in allem war es eine unglaublich spannende Erasmus-Reise, die deutlich gemacht hat, dass frühkindliche Bildung - auch in Nachbarländern wie Österreich - in manchen Punkten sehr verschieden und in vielen Aspekten doch erstaunlich ähnlich ist. Im Mittelpunkt steht dabei stets das gemeinsame Ziel aller Beteiligten: Kindern trotz herausfordernder Rahmenbedingungen die bestmögliche Unterstützung und Förderung für eine ganzheitliche Entwicklung zu ermöglichen.

Tag 1

Parlamentsbesuch & Besuch einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

Tag 2

Besuch zweier privater Kindergärten

Tag 3

Austausch mit einer Vertreterin der Verwaltung & Besuch eines kommunalen Kindergartens

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Der Partizipationszuschlag: Wenn Haushaltspolitik Kindern die Sprache nimmt

Was bedeutet eigentlich Partizipation in der frühkindlichen Bildung? Sie bedeutet, dass alle Kinder gleichberechtigt am Alltag teilhaben können, aktiv in Entscheidungsprozesse einbezogen werden und erfahren: Ihre Stimme zählt – ebenso wie die der anderen. 

Der Berliner Senat will die Kita-Förderung neu ordnen – und verschärft damit Bildungsungleichheit.

Ein Gastbeitrag von Lars Békési im Tagesspiegel

Der folgende Beitrag erschien als Gastbeitrag im Tagesspiegel am 10.11.2025.

Was bedeutet eigentlich Partizipation in der frühkindlichen Bildung? Sie bedeutet, dass alle Kinder gleichberechtigt am Alltag teilhaben können, aktiv in Entscheidungsprozesse einbezogen werden und erfahren: Ihre Stimme zählt – ebenso wie die der anderen. 

Der Berliner Senat scheint jedoch eine andere Vorstellung davon zu haben, was Teilhabe bedeutet. Mit der geplanten Einführung des sogenannten Partizipationszuschlags wird deutlich, dass finanzpolitische Erwägungen offenbar schwerer wiegen als Chancengerechtigkeit für alle Berliner Kinder.

Worum geht es konkret? Um die Verteilung von Personalzuschlägen, mit denen Kitas zusätzliches Personal einstellen können, um Kinder mit Förderbedarfen besser und gezielter zu unterstützen. Bislang wurden solche Zuschläge gewährt, wenn Kinder aus sozialen Brennpunkten kommen oder nicht deutscher Herkunft sind. Insgesamt betraf dies zum Stichtag 31.12.2023 rund 85.000 Kita-Kinder in Berlin. Für knapp 66.000 von ihnen wurde ein Personalzuschlag ausgezahlt. Künftig sollen Zuschläge für zusätzliches Personal ausschließlich Kindern gewährt werden, die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) beziehen. In Berlin waren das im Jahr 2023 rund 22.300 Kita-Kinder. Diese Zuschläge werden jedoch erst ab einer bestimmten Quote ausgezahlt: wenn mindestens 20 Prozent der Kinder in einer Einrichtung BuT-Leistungen beziehen. Die Begründung dafür lautet: Insbesondere Kinder aus sozioökonomisch schwachen Familien haben Schwierigkeiten im Bildungssystem und weisen erhöhte Förderbedarfe auf. Das mag ein Teil der Wahrheit sein – aber eben nicht die ganze. Und genau deshalb ist diese neue Zuschlagsregelung in mehrfacher Hinsicht fatal.

So hat eine Erhebung des Paritätischen Gesamtverbands ergeben, dass fast 90% der BuT-anspruchsberechtigten Kindern in Berlin keine Leistungen beziehen. Der Berliner Senat geht jedoch davon aus, dass sich die Zahl der BuT-beziehenden Kinder mit Einführung des Partizipationszuschlags verdoppeln wird. Zur Begründung heißt es, Kitas hätten ein Interesse daran, den Kindern weiterhin Förderung durch zusätzliches Personal zu ermöglichen. Daher werde erwartet, dass sie Eltern dazu bewegen, BuT-Leistungen zu beantragen. Damit überträgt die Politik den Einrichtungen jedoch Aufgaben, die nicht in ihrer originären Verantwortung liegen.

Doch selbst wenn alle anspruchsberechtigten Kinder BuT-Leistungen erhielten, bliebe eine große Gruppe außen vor. Dazu gehören etwa Kinder aus Familien mit niedrigem Einkommen. Sie zählen ebenfalls zu den sozioökonomisch benachteiligten Gruppen, werden aber nicht berücksichtigt. Auch Kinder, die die deutsche Sprache aufgrund ihrer Herkunft nicht vollständig beherrschen, fallen künftig durchs Raster. Denn der Senat geht davon aus, dass Kinder ohne BuT-Bezug Eltern haben, die private Sprachförderung finanzieren können. Das jedoch geht an der Lebensrealität vieler Familien vorbei.

Unseren letzten Kritikpunkt an dieser Neuregelung müssen wir gar nicht selbst formulieren. Stattdessen möchten wir die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zitieren. Sie erläutert selbst, warum eine solche merkmalsbasierte Kategorisierung bei der Umsetzung von Unterstützungssystemen und der bedarfsgerechten Verteilung von Ressourcen in Berlin nicht funktioniert – in diesem Fall bezogen auf Schulen: “Oft wird die soziostrukturelle Situation einer Schule auf der Grundlage einzelner oder weniger Merkmale betrachtet. Im Vordergrund standen hier oft prozentuale Grenzwerte, um Ungleichheiten zwischen den Schulen sichtbar zu machen. Dabei sind feste Grenzwerte immer dann problematisch, wenn diese nur knapp unter- oder überschritten werden und Schulen z.B. aus Programmen und Zumessungen wieder herausfallen, obwohl sich die Datenlage nur geringfügig geändert hat. Die zunehmenden Herausforderungen einer Schule durch soziale Herkunft der Schülerinnen und Schüler, Integration, geographische Lage etc. blieben so oft unberücksichtigt.” Dieses Argument lässt sich eins zu eins auch auf Kitas übertragen: Ein einziges Merkmal, auf das zusätzlich noch ein prozentualer Grenzwert angewandt wird, bildet weder die tatsächlichen Herausforderungen einer Berliner Kita ab, noch den Bedarf an zusätzlicher Förderung.

Wenn der Partizipationszuschlag in dieser Form eingeführt wird, hätte das weitreichende Konsequenzen für unser Bildungssystem – für Kitas, Schulen und vor allem für die Zukunft der Kinder. Kinder mit Förderbedarfen würden nicht die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Sie starteten mit schlechteren Chancen in die Schule – ein Nachteil, der sie durch ihre gesamte Bildungsbiografie bis hin ins Berufsleben begleiten würde. Kitas müssten Personal entlassen, weil ihnen die notwendigen Ressourcen fehlen. Schulen wiederum müssten die Förderbedarfe auffangen, die in der frühkindlichen Bildung unberücksichtigt blieben. Und das in einer Zeit, in der regelmäßig von Überlastung und zunehmender Burnout-Gefahr unter Lehrkräften zu lesen ist.

Im Berliner Schulsystem hat der Senat aus solchen Fehlern gelernt: Dort wird die Ressourcenverteilung inzwischen anhand eines sozialen Index bemessen – unter Berücksichtigung mehrerer Merkmale wie nichtdeutscher Herkunftssprache, BuT-Bezug, räumlicher Lage und Personalausstattung. 

Warum also hält der Senat im Kitabereich an einem überholten Modell fest? Eine Vermutung liegt nahe: Einsparungen. Offiziell heißt es zwar, der Partizipationszuschlag sei kostenneutral. Tatsächlich lassen sich damit jedoch rund 40 Millionen Euro sparen. Bildungs- und Teilhabemittel stammen zudem aus Bundesgeldern, nicht aus dem Landeshaushalt. 

Der Berliner Senat nennt seine Kürzungen „Partizipationszuschlag“. In Wahrheit aber ist er das Gegenteil: Er schwächt jene, die Teilhabe dringend brauchen und erlaubt Sparen auf dem Rücken der Kinder. Wir fordern deshalb mit Nachdruck, dass der Senat die geplanten Kürzungen in Form des Partizipationszuschlags zurücknimmt. Stattdessen braucht es eine bedarfsgerechte und zielgerichtete Förderung für alle Kinder durch eine Ressourcenverteilung auf Basis sozialer Indizes. So kann Gießkannenpolitik vermieden werden, ebenso wie das Gegeneinander-Ausspielen von Kindergruppen und das Durchrutschen mehrerer zehntausend Kinder durch das Raster.

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KitaFöG-Entwurf: Kitaverband VKMK empfiehlt gezielte Nachbesserungen für mehr Teilhabe und Chancengerechtigkeit

Aktuell wird im Rahmen eines vorparlamentarischen und parlamentarischen Verfahrens das Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertagesstätten und Kindertagespflege (KitaFöG) überarbeitet. Ziel der Anpassung ist eine Implementierung des Kita-Chancenjahres (in das KitaFöG), welches besonders sprach-förderbedürftige Kinder besser in das Berliner Kita-System integrieren soll. Der entsprechende Entwurf liegt dem Kitaverband VKMK bereits vor und wurde verbandsintern bewertet. Aus Sicht des Verbandes stellt dieser einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung dar - bleibt stellenweise jedoch lückenhaft.

Aktuell wird im Rahmen eines vorparlamentarischen und parlamentarischen Verfahrens das Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (KitaFöG) überarbeitet. Ziel der Anpassung ist eine Implementierung des Kita-Chancenjahres (in das KitaFöG), welches besonders sprach-förderbedürftige Kinder besser in das Berliner Kita-System integrieren soll. Der entsprechende Entwurf liegt dem Kitaverband VKMK bereits vor und wurde verbandsintern bewertet. Aus Sicht des Verbandes stellt dieser einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung dar - bleibt stellenweise jedoch lückenhaft.

Ein Element des Entwurfs stellt die Neufassung des §13 KitaFöG dar, der die Vertragspartner für die verbindlichen Vereinbarungen über die Qualitätssicherung und Finanzierung der Tageseinrichtungen neu definiert. Neben “den Spitzenverbänden der Wohlfahrtspflege und dem Dachverband der Kinder- und Schülerläden” dürfen künftig auch weitere Verbände teilnehmen - sofern sie Träger der freien Jugendhilfe im Umfang von mindestens 10.000 Plätzen vertreten und seit mindestens zehn Jahren in Berlin tätig sind. 

Lars Békési, Geschäftsführer des VKMKs, begrüßt diese Anpassung grundsätzlich: „Erstmals wird der bislang exklusive Kreis gesetzlich geöffnet – ein entscheidender Schritt zur Anerkennung langjähriger Forderungen des VKMK nach breiterer Teilhabe, einer pluralistischen Trägerlandschaft und mehr Finanzierungsgerechtigkeit.“  Gleichzeitig äußert er Kritik: „Die Hürde für eine Beteiligung ist mit 10.000 Plätzen und zehn Jahren Tätigkeit äußerst hoch. Für kleinere, spezialisierte Trägerverbände bleibt sie faktisch unüberwindbar, was die Zugangskriterien weiterhin exklusiv macht. Besonders problematisch ist die explizite Nennung eines einzelnen Verbandes – eine nicht nachvollziehbare Privilegierung, die aus Gründen der Neutralität des Gesetzgebers und des Gleichbehandlungsgrundsatzes gestrichen werden muss.

Kritisch zu bewerten ist in der Novelle zum KitaFöG zudem, dass mit der geplanten Einführung des sogenannten Partizipationszuschlags künftig ausschließlich der Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) als Kriterium für Sprachförderung gilt. Lars Békési mahnt: „Diese Regelung greift zu kurz und birgt die Gefahr struktureller Diskriminierung. Kinder mit Sprachförderbedarf und nicht-deutscher Herkunft, die keinen BuT-Anspruch haben, werden von der notwendigen Förderung ausgeschlossen.“

Er warnt weiter: „Unterschiedliche Förderbedarfe werden gegeneinander ausgespielt, anstatt jedem Kind eine chancengerechte Förderung entsprechend seines individuellen Bedarfs zu gewährleisten. Deshalb muss im weiteren parlamentarischen Prozess dringend eine geeignete Überarbeitung im Bereich des angedachten Partizipationszuschlages erfolgen.

Die vom Senat angekündigte kostenneutrale Umsetzung des Partizipationszuschlags erscheint vor dem Hintergrund kontinuierlich steigender Förderbedarfe ebenfalls fragwürdig. Békési macht klar: „Bleibt die Finanzierung trotz wachsender Bedarfe unverändert, bedeutet das Sparen auf Kosten der Kinder und ihrer Chancengerechtigkeit.“ Der VKMK hat den Berliner Senat bereits mehrfach auf diese Problematik hingewiesen, doch entsprechende Empfehlungen finden sich im aktuellen Entwurf nicht wieder.

Ein weiterer Punkt in der Neufassung betrifft die Verbesserung des Personalschlüssels im U3-Bereich - ein grundsätzlich richtiger Schritt hin zu besseren Bildungs- und Betreuungsbedingungen und einer Entlastung des Fachpersonals. Allerdings greift auch dieser Ansatz zu kurz: Die eigentliche Mehrbelastung liegt derzeit vor allem im Ü3-Bereich - etwa durch die längere Verweildauer der Kinder sowie durch den deutlichen Anstieg unterschiedlicher Förderbedarfen. In einem nächsten Schritt sollte daher auch der Ü3-Bereich in den Blick genommen und der Personalschlüssel entsprechend angepasst werden. 

Der Entwurf stellt eine solide Grundlage für den weiteren parlamentarischen Prozess dar. Dennoch sind Nachbesserungen und die Konkretisierung einzelner Punkte erforderlich, um verbleibende Lücken zu schließen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass im weiteren Verlauf entsprechende Optimierungen erfolgen - sodass eine gerechte, inklusive und vielfältige Kita-Landschaft nachhaltig gewahrt und widergespiegelt wird.

Zur vollständigen Stellungnahme des VKMKs zum Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften

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Kleine Schritte, große Lücken: Kitas brauchen mehr als kosmetische Verbesserung

Während die Berliner Morgenpost die Kita-Politik des Senats auf der Ampel-Skala optimistisch zwischen Grün und Gelb einordnet, weist der VKMK mit Nachdruck auf die weiterhin gravierenden Herausforderungen in der frühkindlichen Bildung hin.

Während die Berliner Morgenpost die Kita-Politik des Senats auf der Ampel-Skala optimistisch zwischen Grün und Gelb einordnet, weist der VKMK mit Nachdruck auf die weiterhin gravierenden Herausforderungen in der frühkindlichen Bildung hin.

Die geplante Anpassung des Personalschlüssels im U3-Bereich auf nahezu  des Bundesdurchschnittes ist ein Schritt – mehr aber auch nicht“, erklärt Lars Békési, Geschäftsführer des VKMK. „Der wissenschaftlich empfohlene Wert von 1:3 wird weiterhin deutlich verfehlt. Gleichzeitig steigen die Anforderungen im Ü3-Bereich – durch zusätzliche Förderbedarfe der Kinder und zunehmend komplexe Elterngespräche. Diese erhebliche Mehrbelastung der Fachkräfte im Ü3-Bereich wird jedoch bei den geplanten Maßnahmen nicht ausreichend berücksichtigt.

Hinzu kommt: Sinkende Kinderzahlen bedeuten zugleich weniger Mittel aus der öffentlichen Finanzierung. Da die Kita-Betriebskosten in Berlin über eine Sachkostenpauschale pro Kind gedeckt werden, verringern sich mit jedem fehlenden Kind auch die Beiträge zur Deckung laufender Fixkosten wie Miete, Unterhalt und Ausstattung. Die wirtschaftliche Belastung der Träger wächst dadurch erheblich. Wird dies in der Sachkostenpauschale nicht ausreichend berücksichtigt und entsprechend angepasst, werden die Rahmenbedingungen für qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung zunehmend gefährdet.

Von einer grünen Bewertung zu sprechen, verkennt die tatsächlichen Herausforderungen in den Kitas.“, betont Békési. „Berlin braucht jetzt ein umfassendes Personal- und Finanzierungspaket, das den realen Anforderungen gerecht wird.

Der VKMK fordert daher weiterhin eine Anpassung der Sachkostenpauschale, um die gestiegenen Miet-, Betriebs- und Energiekosten zu decken. Aktuell reichen die Pauschalen nicht aus, um die Kitas finanziell tragfähig zu halten. Zudem muss die Kita-Sozialarbeit flächendeckend eingeführt werden, um benachteiligte Kinder und solche mit besonderem Förderbedarf sowie deren Eltern besser zu unterstützen.

Nur durch entschlossenes Handeln können die Fachkräfte endlich wieder den Raum erhalten, den sie für ihre wichtige pädagogische Arbeit brauchen – und allen Kindern wird die Förderung zuteil, die sie verdienen.

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Kinderarmut in Deutschland: Mit frühkindlicher Bildung Chancen schaffen

Die am stärksten von Armut betroffene Gruppe in Deutschland sind junge Erwachsene im Alter von 18 bis 25 Jahren, jedoch folgt unmittelbar die alarmierende Zahl von betroffenen Kindern: Jedes vierte Kind in Deutschland ist armutsgefährdet. Dies ist nicht nur eine statistische Erkenntnis, sondern stellt im wahrsten Sinne des Wortes ein Armutszeugnis für Deutschland dar.

Die am stärksten von Armut betroffene Altersgruppe in Deutschland sind junge Erwachsene im Alter von 18 bis 25 Jahren, jedoch folgt unmittelbar die alarmierende Zahl von betroffenen Kindern: Jedes vierte Kind in Deutschland ist armutsgefährdet. Dies ist nicht nur eine statistische Erkenntnis, sondern stellt im wahrsten Sinne des Wortes ein Armutszeugnis für Deutschland dar. Besonders betroffen sind Kinder aus kinderreichen Familien (30 %), Kinder aus Alleinerziehenden-Haushalten (41 %) und Kinder von Eltern mit niedrigem Bildungsabschluss (36,8 %). Zum Vergleich: Nur 5,8 % der Kinder aus Haushalten mit höherem Bildungsabschluss sind von Armut bedroht.

Die weitreichenden Auswirkungen von Armut in der Kindheit

Die Auswirkungen von Armut im Kindesalter sind weitreichend. Eine Langzeitstudie der AWO zeigt, dass 40 bis 57 % der Kinder, die in Armut aufwachsen, materiell unterversorgt sind. Oftmals führen beengte Wohnverhältnisse zu einem Mangel an Rückzugsorten, die sowohl für das Lernen als auch für soziale Interaktionen essentiell sind. Auch die Gesundheit der Kinder ist im Schnitt schlechter als die ihrer Altersgenossen aus sozioökonomisch stabilen Familien. Darüber hinaus hat das ständige Erleben von Armut tiefgreifende psychologische Folgen: Forschungen belegen, dass Kinder aus armen Verhältnissen doppelt so häufig soziale und emotionale Auffälligkeiten zeigen wie Kinder aus sozioökonomisch stabilen Familien. Diese durch Armut begünstigten Lebensumstände führen häufig zu einer multiplen Belastung der Kinder, was sich wiederum negativ auf die Bildungsbiographie auswirken kann. Kinder aus einkommensschwachen Verhältnissen kämpfen häufiger mit Rückschlägen in ihrer schulischen Laufbahn, erleben die Schule als überfordernd und schließen ihre Bildungskarriere oft mit einem niedrigeren Abschluss ab. Dies führt dazu, dass viele in einen Teufelskreis der Armut geraten: Die AWO-Studie hat nachgewiesen, dass 36 % der Kinder, die im Alter von sechs Jahren arm waren, auch im Erwachsenenleben arm bleiben. 

Wege aus der Armut

Dennoch zeigen die Zahlen, dass nicht alle von diesem Schicksal betroffen sind. Schlüsselkomponenten, die einen Ausbruch aus der Armut ermöglichen können, sind unter anderem die bestehende innere familiäre Unterstützung, die Resilienz und Bewältigungsfähigkeit der Eltern sowie externe Fördermaßnahmen. Besonders hervorzuheben ist bei dem letzten Punkt die entscheidende Rolle der frühkindlichen Bildung und Betreuung. Die ersten Lebensjahre sind für die spätere Entwicklung und den Bildungsweg unserer Kinder von zentraler Bedeutung. Kinder, die in armen Verhältnissen aufwachsen und deren familiäre Umgebung aus sozioökonomischen Gründen nicht die erforderlichen Kapazitäten oder Ressourcen zur Förderung besitzen, benötigen außerhalb der Familie Unterstützung, um ihre Fähigkeiten zu entdecken, ein gesundes Selbstbewusstsein zu entwickeln und die Herausforderungen, die durch sozioökonomische Ungleichheiten bedingt sind, zu überwinden. In der öffentlichen Diskussion wird frühkindlicher Bildung eine essentielle Bedeutung zugeschrieben: Es wird argumentiert, dass sie frühzeitige Ungleichheiten abbaut und Kindern aus bedürftigen Verhältnissen einen chancengerechten Start in ihr Leben ermöglicht. 

Wie frühkindliche Bildung den Unterschied macht

Die Frage, wie sich diese Effekte konkret bestimmen lassen, haben viele Wissenschaftler:innen untersucht. Eine exemplarische Analyse für Nordrhein-Westfalen belegt, dass der Besuch von Kindertagesstätten die Teilhabe- und Entwicklungschancen von Kindern aus sozial benachteiligten Verhältnissen erheblich verbessert. Noch deutlicher wird der Erfolg der frühkindlichen Bildung zum Ausgleich von Ungleichheiten in einer weiteren Studie. Diese zeigt auf, dass ein Kita-Besuch für Kinder aus sozioökonomisch schwachen Familien zu höheren kognitiven Kompetenzen, unter anderem im Bereich Mathematik, Wortschatz und Kategorisierung führt. Im Vergleich dazu profitieren Kinder aus höhergestellten Haushalten von einem Kita-Besuch gleichermaßen oder sogar weniger stark als von ihrem familiären Umfeld. Allgemein konnte die Studie zeigen, dass sich die sozial-emotionalen Kompetenzen bei jedem Kind, unabhängig von der Herkunft, bei einem Kita-Besuch verbessern. 

Eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft

Diese Erkenntnisse verdeutlichen das immense Potenzial von Kitas, um frühe Ungleichheiten abzumildern. Zwar werden sie niemals in der Lage sein, Armut und deren Folgen vollständig zu beseitigen, doch spielen sie eine wesentliche Rolle in der Prävention. Langfristig wirkt sich dies auch positiv auf unsere Volkswirtschaft aus: Durch bessere Qualifikationen und höhere Bildungsabschlüsse steigt das Gesamteinkommen der Bevölkerung, während die Ausgaben für Nachqualifizierungen und staatliche Hilfeleistungen gesenkt werden können. Eine Kosten-Nutzen-Analyse zeigt daher, dass Investitionen in frühkindliche Bildung stets einen hohen Gewinn bringen und deutlich effektiver sind als spätere Bildungsinvestitionen.

Zahlreiche Expertinnen und Experten betonen immer wieder die entscheidende Rolle, die frühkindliche Bildung für Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit einnimmt. Gleichzeitig wurde die Politik bereits oft dazu aufgefordert, mehr in die frühkindliche Bildung zu investieren, damit dieses Potenzial alle erreicht und dementsprechend genutzt werden kann. Auch der Kitaverband VKMK appelliert bereits seit geraumer Zeit an den Senat, die Qualitätsoffensive in der frühkindlichen Bildung konsequent weiter auszubauen.  Die Zusicherung des dritten Kita-Qualitätsgesetzes mit einer finanziellen Unterstützung des Bundes für die nächsten zwei Jahre, bewertet der VKMK bereits als großen Erfolg. Dennoch bedarf es weiterhin eines stärkeren und insbesondere langfristigen Fokus auf die frühkindliche Bildung. Frühkindliche Bildung kann nur effektiv gelingen, wenn sie qualitativ hochwertig ist. Neben der Sprachförderung und -bildung, der Fachkraft-Kind-Relation und der Fachkraftgewinnung und -bindung fordert der VKMK, die bereits mit dem dritten Kita-Qualitätsgesetz versprochenen, aber nicht umgesetzten, bundesweit einheitlichen und verpflichtenden Qualitätsstandards festzulegen und ein bundesweites Monitoring einzuführen. Darüber hinaus fordert der VKMK vom Senat, im Hinblick auf die Qualität der frühkindlichen Bildung und die Schaffung von Chancengleichheit in den kommenden Jahren keine Einsparungen bei den Personalzuschlägen vorzunehmen. Solche Einsparungen könnten die Unterstützung der Kinder mit besonderen Förderbedarfen erheblich einschränken und langfristige Auswirkungen auf ihren Bildungsweg haben.

Quellen: 

Chassé, Karl August; Zander, Margherita & Rasch, Konstanze (2003): Meine Familie ist arm. Wie Kinder im Grundschulalter Armut erleben und bewältigen. Opladen: Leske + Budrich.

Groos, T., Jehles, N., Bertelsmann Stiftung & ZEFIR. (2015). Der Einfluss von Armut auf die Entwicklung von Kindern. In Schriftenreihe Arbeitspapiere Wissenschaftliche Begleitforschung „Kein Kind Zurücklassen!“ (3. korrigierte Auflage). Bertelsmann Stiftung. https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/03_Werkstattbericht_Einfluss_von_Armut_final_Auflage3_mU.pdf.

Hock, Beate; Holz, Gerda & Wüstendörfer, Werner (2000b): Frühe Folgen – langfristige Konsequenzen? Armut und Benachteiligung im Vorschulalter. Studie im Auftrag des Bundesverbandes der Arbeiterwohlfahrt. Frankfurt am Main: ISS e.V.

Holz, Gerda; Richter, Antje; Wüstendörfer, Werner & Giering, Dietrich (2006): Zukunftschancen für Kinder!? - Wirkung von Armut bis zum Ende der Grundschulzeit. Endbericht der 3. AWO-ISS-Studie im Auftrag des Bundesverbandes der Arbeiterwohlfahrt e.V. Frankfurt am Main: ISS e.V.

Kahl, R. (2012, 6. Februar). Bildung wirkt langsam, aber mächtig. ZEIT ONLINE. https://www.zeit.de/gesellschaft/schule/2010-01/oecd-bildungsausgaben/seite-2.

Kleinert, C., Baier, T., Ghirardi, G. & Triventi, M. (2024). Auswirkungen des Kitabesuchs auf kognitive und sozial-emotionale Kompetenzen von Kindern. In Leibniz-Institut für Bildungsverläufe, Oslo University, European University Institute & University of Milan, Forschung Kompakt(S. 2). Leibniz-Institut für Bildungsverläufe. https://www.lifbi.de/Portals/2/Publikationen/Transferberichte/LIfBi%20Forschung%20kompakt/LIfBi-Forschung-kompakt_05_Kita.pdf.

Laubstein, Claudia; Holz, Gerda; Dittmann, Jörg & Sthamer, Evelyn (2012): Von alleine wächst sich nichts aus. Lebenslagen von (armen) Kindern und Jugendlichen und gesellschaftliches Handeln bis zum Ende der Sekundarstufe I. Abschlussbericht der 4. Phase der Langzeitstudie im Auftrag des Bundesverbandes der Arbeiterwohlfahrt. Frankfurt am Main: ISS e.V.

Laubstein, C., Holz, G., Seddig, N. & Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V.  (2015). Armutsfolgen für Kinder und Jugendliche: Erkenntnisse aus empirischen Studien in  Deutschland. https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/Studie_WB_Armutsfolgen_fuer_Kinder_und_Jugendliche_2016.pdf

Statista. (2024a, Juni 19). Von Armut bedrohte Kinder in den EU-Ländern nach Bildungsgrad der Eltern 2023. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1220616/umfrage/kinderarmut-in-der-eu-nach-bildungsgrad-der-eltern/.

Statista. (2024b, September 11). Armutsgefährdungsquote in Deutschland nach Alter 2023. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/419433/umfrage/armutsgefaehrdungsquote-in-deutschland-nach-alter/.

Statista. (2024c, September 16). Armutsgefährdungsquote in Deutschland nach Haushaltstypen 2023. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/436185/umfrage/armutsgefaehrdungsquote-in-deutschland-nach-haushaltstyp/.

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