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KitaFöG-Entwurf: Kitaverband VKMK empfiehlt gezielte Nachbesserungen für mehr Teilhabe und Chancengerechtigkeit

Aktuell wird im Rahmen eines vorparlamentarischen und parlamentarischen Verfahrens das Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertagesstätten und Kindertagespflege (KitaFöG) überarbeitet. Ziel der Anpassung ist eine Implementierung des Kita-Chancenjahres (in das KitaFöG), welches besonders sprach-förderbedürftige Kinder besser in das Berliner Kita-System integrieren soll. Der entsprechende Entwurf liegt dem Kitaverband VKMK bereits vor und wurde verbandsintern bewertet. Aus Sicht des Verbandes stellt dieser einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung dar - bleibt stellenweise jedoch lückenhaft.

Aktuell wird im Rahmen eines vorparlamentarischen und parlamentarischen Verfahrens das Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (KitaFöG) überarbeitet. Ziel der Anpassung ist eine Implementierung des Kita-Chancenjahres (in das KitaFöG), welches besonders sprach-förderbedürftige Kinder besser in das Berliner Kita-System integrieren soll. Der entsprechende Entwurf liegt dem Kitaverband VKMK bereits vor und wurde verbandsintern bewertet. Aus Sicht des Verbandes stellt dieser einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung dar - bleibt stellenweise jedoch lückenhaft.

Ein Element des Entwurfs stellt die Neufassung des §13 KitaFöG dar, der die Vertragspartner für die verbindlichen Vereinbarungen über die Qualitätssicherung und Finanzierung der Tageseinrichtungen neu definiert. Neben “den Spitzenverbänden der Wohlfahrtspflege und dem Dachverband der Kinder- und Schülerläden” dürfen künftig auch weitere Verbände teilnehmen - sofern sie Träger der freien Jugendhilfe im Umfang von mindestens 10.000 Plätzen vertreten und seit mindestens zehn Jahren in Berlin tätig sind. 

Lars Békési, Geschäftsführer des VKMKs, begrüßt diese Anpassung grundsätzlich: „Erstmals wird der bislang exklusive Kreis gesetzlich geöffnet – ein entscheidender Schritt zur Anerkennung langjähriger Forderungen des VKMK nach breiterer Teilhabe, einer pluralistischen Trägerlandschaft und mehr Finanzierungsgerechtigkeit.“  Gleichzeitig äußert er Kritik: „Die Hürde für eine Beteiligung ist mit 10.000 Plätzen und zehn Jahren Tätigkeit äußerst hoch. Für kleinere, spezialisierte Trägerverbände bleibt sie faktisch unüberwindbar, was die Zugangskriterien weiterhin exklusiv macht. Besonders problematisch ist die explizite Nennung eines einzelnen Verbandes – eine nicht nachvollziehbare Privilegierung, die aus Gründen der Neutralität des Gesetzgebers und des Gleichbehandlungsgrundsatzes gestrichen werden muss.

Kritisch zu bewerten ist in der Novelle zum KitaFöG zudem, dass mit der geplanten Einführung des sogenannten Partizipationszuschlags künftig ausschließlich der Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) als Kriterium für Sprachförderung gilt. Lars Békési mahnt: „Diese Regelung greift zu kurz und birgt die Gefahr struktureller Diskriminierung. Kinder mit Sprachförderbedarf und nicht-deutscher Herkunft, die keinen BuT-Anspruch haben, werden von der notwendigen Förderung ausgeschlossen.“

Er warnt weiter: „Unterschiedliche Förderbedarfe werden gegeneinander ausgespielt, anstatt jedem Kind eine chancengerechte Förderung entsprechend seines individuellen Bedarfs zu gewährleisten. Deshalb muss im weiteren parlamentarischen Prozess dringend eine geeignete Überarbeitung im Bereich des angedachten Partizipationszuschlages erfolgen.

Die vom Senat angekündigte kostenneutrale Umsetzung des Partizipationszuschlags erscheint vor dem Hintergrund kontinuierlich steigender Förderbedarfe ebenfalls fragwürdig. Békési macht klar: „Bleibt die Finanzierung trotz wachsender Bedarfe unverändert, bedeutet das Sparen auf Kosten der Kinder und ihrer Chancengerechtigkeit.“ Der VKMK hat den Berliner Senat bereits mehrfach auf diese Problematik hingewiesen, doch entsprechende Empfehlungen finden sich im aktuellen Entwurf nicht wieder.

Ein weiterer Punkt in der Neufassung betrifft die Verbesserung des Personalschlüssels im U3-Bereich - ein grundsätzlich richtiger Schritt hin zu besseren Bildungs- und Betreuungsbedingungen und einer Entlastung des Fachpersonals. Allerdings greift auch dieser Ansatz zu kurz: Die eigentliche Mehrbelastung liegt derzeit vor allem im Ü3-Bereich - etwa durch die längere Verweildauer der Kinder sowie durch den deutlichen Anstieg unterschiedlicher Förderbedarfen. In einem nächsten Schritt sollte daher auch der Ü3-Bereich in den Blick genommen und der Personalschlüssel entsprechend angepasst werden. 

Der Entwurf stellt eine solide Grundlage für den weiteren parlamentarischen Prozess dar. Dennoch sind Nachbesserungen und die Konkretisierung einzelner Punkte erforderlich, um verbleibende Lücken zu schließen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass im weiteren Verlauf entsprechende Optimierungen erfolgen - sodass eine gerechte, inklusive und vielfältige Kita-Landschaft nachhaltig gewahrt und widergespiegelt wird.

Zur vollständigen Stellungnahme des VKMKs zum Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften

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VKMK schlägt gerechtere Sachkostenpauschale vor

Während die öffentliche Debatte um die Verbesserung der frühkindlichen Bildung vor allem Entlastungsmaßnahmen für Kita-Teams in den Fokus rückt, bleibt ein zentrales Problem weiterhin unbeachtet: die unzureichende Sachkostenpauschale. Sie ist das finanzielle Fundament jeder Kita – und muss dringend an die realen Kosten angepasst werden.

Während die öffentliche Debatte um die Verbesserung der frühkindlichen Bildung vor allem Entlastungsmaßnahmen für Kita-Teams in den Fokus rückt, bleibt ein zentrales Problem weiterhin unbeachtet: die unzureichende Sachkostenpauschale. Sie ist das finanzielle Fundament jeder Kita – und muss dringend an die realen Kosten angepasst werden.

Warum ist die Sachkostenpauschale so entscheidend?
Gute Bildung braucht stabile und verlässliche Rahmenbedingungen, die nur mit ausreichender Finanzierung gewährleistet werden können. Doch bereits in Zeiten voller Kitas reichte die Sachkostenpauschale nicht aus: Viele Träger mussten seit Jahren eine Unterfinanzierung von bis zu 30 % ausgleichen. 

„Jetzt, da die Geburtenzahlen das dritte Jahr in Folge sinken, verschärft sich die Situation weiter. Weniger Kinder in den Kitas bedeuten weniger Mittel aus der Sachkostenpauschale – während Miet- und Betriebskosten unverändert hoch bleiben.“, so Lars Békési, Geschäftsführer des VKMK.

Zwar wurde die Pauschale in der Vergangenheit regelmäßig in kleinen Schritten erhöht, doch die massiven Preissteigerungen in nahezu allen Bereichen sind darin bis heute nicht adäquat berücksichtigt. Die Folge: Auch 2025 bleibt die chronische Unterfinanzierung der Kita-Träger bestehen – mit einem Defizit von mindestens 10 bis 15 %.
Ein besonders Beispiel ist hierfür die Kita-Verpflegung: Die Elternbeteiligung für das Mittagessen beträgt seit 2013 unverändert 23 Euro monatlich, während das Land Berlin aktuell knapp 57,41 Euro pro Kind beisteuert – ein Betrag, der angesichts steigender Lebensmittel- und Personalkosten nicht mehr ausreicht. Pro Betreuungstag stehen so lediglich 3,82 Euro zur Verfügung – eine Summe, aus der nicht nur das Essen selbst, sondern auch Personal, Kücheninfrastruktur, Geschirr und Reinigung finanziert werden müssen. Zudem schreibt die Qualitätsvereinbarung für Berliner Kitas (QVTAG) die tägliche Bereitstellung von frischem Obst, Gemüse und ungesüßten Getränken vor – zusätzliche Kosten, die in der Pauschale nicht berücksichtigt sind. 

„Wer regelmäßig einkauft, weiß: Für 3,82 Euro pro Tag ist ein frisches, gesundes Mittagessen nicht realisierbar. Realistisch sind eher 5 Euro“, so Békési.

Auch die Mietkosten belasten die Träger zunehmend. Allein von 2012 zu 2024 sind die Quadratmeterpreise für Gewerbemietflächen um 123% gestiegen.* Besonders problematisch: Die Sachkostenpauschale ist direkt an die Kinderzahl gekoppelt. Das bedeutet: 

Sinkende Kinderzahlen oder eine Verbesserung des Personalschlüssels – eigentlich eine positive Entwicklung – führen paradoxerweise zu weniger finanziellen Mitteln für Miete und Betriebskosten, obwohl die Quadratmeterzahl der Einrichtungen gleich bleibt.
Um die Finanzierung der Kitas nachhaltig zu sichern, schlägt der VKMK eine gezieltere Anpassung der Sachkostenpauschale im Bereich der Mietkosten vor. „Wir setzen uns gegen das Gießkannenprinzip und stattdessen für ein präziseres, bedarfsgerechtes Modell ein, das ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand umgesetzt werden kann“, erklärt Békési. „Kitas in angemieteten Räumen sollten eine höhere Pauschale erhalten als jene in eigenen Immobilien. Ein solches Cluster-Modell könnte durch eine Vergleichsreferenz abgesichert werden, um übermäßige Mietsteigerungen durch Vermieter zu verhindern.“
Der VKMK fordert das Land Berlin auf, bei allen notwendigen Maßnahmen zur Entlastung der pädagogischen Fachkräfte die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Kita-Träger zu vernachlässigen. „Eine faire Sachkostenpauschale ist essenziell, um Kitas langfristig tragfähig zu halten. Nur mit einer sachgerechten Anpassung der Finanzierung können wir die Qualität und Stabilität frühkindlicher Bildung gewährleisten“, betont Békési abschließend.

*Für Büroflächen, Quelle: Statista 2025 

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Gemeinsam für eine bessere Bildung: Initiative #NeustartBildungJetzt stellt Konzept für einen “Bildungsdialog für Deutschland” vor

Die Bildungslage in Deutschland steht vor erheblichen Herausforderungen. Ein gravierender Mangel an Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften in Kitas, steigende Bildungsarmut, abnehmende Bildungsqualität sowie anhaltende Bildungsungerechtigkeit bedrohen die Stabilität des deutschen Bildungssystems auf lange Sicht. Angesichts dieser alarmierenden Entwicklungen ist eine umfassende Bildungsreform dringend erforderlich. In diesem Zusammenhang hat sich eine breit angelegte Initiative formiert, die unter dem Namen #NeustartBildungJetzt im vergangenen Jahr ins Leben gerufen wurde.


Die Bildungslage in Deutschland steht vor erheblichen Herausforderungen. Ein gravierender Mangel an Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften in Kitas, steigende Bildungsarmut, abnehmende Bildungsqualität sowie anhaltende Bildungsungerechtigkeit bedrohen die Stabilität des deutschen Bildungssystems auf lange Sicht. Angesichts dieser alarmierenden Entwicklungen ist eine umfassende Bildungsreform dringend erforderlich.

In diesem Zusammenhang hat sich eine breit angelegte Initiative formiert, die unter dem Namen #NeustartBildungJetzt im vergangenen Jahr ins Leben gerufen wurde. Die Initiative hat eine beeindruckende gesellschaftliche Unterstützung erhalten. Insgesamt haben sich nun schon 94 verschiedene Organisationen und Verbände aus dem Bildungs-, Wohlfahrts-, Eltern- und Fachkräftebereich, Gewerkschaften, Stiftungen und Bildungsinitiativen zusammen- geschlossen, um gemeinsam einen Weg für einen Neustart im Bildungssystem zu finden.

Nun präsentiert #NeustartBildungJetzt das Konzept für einen "Bildungsdialog für Deutschland", welches unmittelbar an den Appell für einen Nationalen Bildungsgipfel aus dem März 2023 anknüpft. Das Konzept setzt auf Kooperation und Zusammenarbeit zwischen verschiedenen politischen Ebenen, der Zivilgesellschaft, Bildungspraxis und der Wissenschaft. Es strebt danach, auch bisher weniger gehörten, aber unmittelbar betroffenen Gruppen, wie Kindern und Jugendlichen, Gehör zu verschaffen und ihre Perspektiven einzubeziehen. Das Ziel ist es, durch die Vielfalt der am Dialog Beteiligten umfassende Lösungen zu erarbeiten.

Die Initiative konzentriert sich darauf, einen konstruktiven Dialogprozess zu fördern, ohne dabei spezifische Reformvorschläge vorzulegen, wie es in der Pressemitteilung von #NeustartBildungJetzt heißt. Die beteiligten Akteure sollen anschließend gemeinsam Handlungsfelder identifizieren. Die inhaltliche Ausarbeitung dieser soll in Fachforen stattfinden, an denen Vertreter verschiedener Institutionen und Personen aus dem Bildungsbereich teilnehmen. Die Ergebnisse dieser Foren sollen dann auf regelmäßigen Spitzentreffen zwischen Vertretern der Zivilgesellschaft und der Politik zusammengetragen und in konkrete Ziele, wie etwa politische Maßnahmen, umgewandelt werden. Aufgrund der Zuständigkeit der Bundesländer für Bildungsfragen wird vorgeschlagen, dass diese den Prozess initiieren, möglicherweise im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz. Die Koordination könnte in den Fachministerkonferenzen der Kultus- sowie Jugend- und Familienminister angesiedelt werden.

Der VKMK, als Mitunterzeichner der Initiative, unterstützt diese aktiv von Anfang an. Der Verband sieht großes Potential in den Forderungen und betrachtet den "Bildungsdialog für Deutschland" als ersten Schritt in die richtige Richtung, um das deutsche Bildungssystem zu reformieren und international konkurrenzfähig zu bleiben. Der VKMK schätzt besonders, dass der Dialogprozess unterschiedliche Stimmen einbezieht, ohne über Köpfe hinweg zu entscheiden, und dass konstruktive Lösungsvorschläge im Fokus stehen. Es wird gehofft, dass dieser Appell auch weiterhin - insbesondere in der Politik - auf Anklang stößt und zu konkreten Maßnahmen führt.

Genaueres zum “Bildungsdialog für Deutschland” finden Sie auf der Website von #NeustartBildungJetzt: https://neustart-bildung-jetzt.de.

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