Der Verband der kleinen und Mittelgroßen Kitaträger (VKMK) möchte auf einen Artikel des Fokus aufmerksam machen, der unter dem Titel „Du mir nix sagen, du deutsch!“: Zoff mit Migranten-Jungs im Kindergarten" veröffentlicht wurde. Wir sind der Meinung, dass dieser Artikel nicht nur hochgradig Fremdenfeindlichkeit fördert, sondern auch den Zustand in den Kitas in ein absolut falsches Licht rückt.
CDU und SPD stellen ihren Koalitionsvertrag "Für Berlin das Beste" vor
Was wir von den Koalitionsverhandlungen erwarten.
Der Bildungsgipfel 2023 - Eine Chance für den benötigten Weckruf?
Koalitionsverhandlungen in Berlin. Eine Chance für die frühkindliche Bildung?
Gestern war der Auftakt der Koalitionsverhandlungen von CDU und SPD in Berlin. Erste Besprechungen machen wieder einmal deutlich; der totgesparte Sektor der frühkindlichen Bildung erhält zu wenig Aufmerksamkeit in der Bildungspolitik. Wir blicken sorgen- und hoffnungsvoll zugleich in die kommenden Wochen.
Das große Kita-Fachkräfte-Sterben. - Wir fordern Lösungen. Jetzt.
Prävention gegen Jugendgewalt beginnt bei den Jüngsten.
Etliche Studien, seit Jahrzehnten, unterstreichen immer und immer wieder, dass die fundamentalen Kompetenzen eines Erwachsenen im Kleinkindalter geformt und gefestigt werden. Kinder,- und Jugendhilfe sollte demnach keine “Entweder, Oder”-Frage sein, sondern alle Altersgruppen gleichsam berücksichtigen und hier abholen, wo sie sich befinden.
Musik in der frühkindliche Bildung
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Digital ersetzt Papier
Mit dem Januar 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für Arbeitgeber verpflichtend.
Mit dem Verfahren der eAU müssen Arbeitnehmende ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr beim Arbeitgeber vorzeigen. Stattdessen stellen die Krankenkassen die entsprechenden Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch zur Verfügung und die Arbeitgeber rufen diese Daten dann ab.
Schritt 1: Arzt meldet an die Krankenkasse
Schritt 2: Arbeitnehmender:innen informieren Arbeitgeber
Arbeitnehmender:innen müssen den Arbeitgeber über die festgestellte Arbeitsunfähigkeit unterrichten. Dazu händigen sie dem Arbeitgeber nicht mehr die Bescheinigung in Papier aus, sondern der Arbeitgeber wendet sich an die Krankenkasse und ruft die Daten elektronisch ab.
Schritt 3: Datenabruf des Arbeitgebers bei der Krankenkasse
Nachdem der Arbeitgeber von dem/der Arbeitnehmer:in über die Arbeitsunfähigkeit informiert wurde, ist der elektronische Abruf von AU-Daten bei den Krankenkassen für Arbeitgeber verpflichtend.
Folgende Informationen stellt die Krankenkasse bereit:
Name des/der Beschäftigten,
Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit,
Datum der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit,
Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung und
Angabe, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Arbeitsunfähigkeit auf einem Arbeitsunfall oder sonstigen Unfall oder auf den Folgen eines Arbeitsunfalls oder sonstigen Unfalls beruht
Hinweis: Ein regelmäßiger oder pauschaler Abruf von eAU-Daten durch Arbeitgeber ist nicht zulässig. Die AU-Bescheinigungen (Erst- und Folgebescheinigungen) können nur individuell für den jeweiligen Arbeitnehmer angefordert werden.