CDU und SPD stellen ihren Koalitionsvertrag "Für Berlin das Beste" vor.
Diese Pressemitteilung wurde mithilfe von ChatGPT, einer Sprach-KI von OpenAI, erstellt
Vor wenigen Wochen veröffentlichte das Niedersächsische Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung die Ergebnisse einer Umfrage, nach welcher in Niedersachsen jedes vierte Kind in der Kita auffälliges Verhalten aufzeigt. Eine Entwicklung, die nicht nur auf Niedersachsen begrenzt ist, sondern von welcher pädagogische Fachkräfte bundesweit berichten. Auch verschiedene Studien belegen, dass psychische sowie sozio-emotionale Auffälligkeiten bei Kindern seit einigen Jahren zunehmen.
Seit Jahren warnt der Kitaverband VKMK eindringlich vor drastischen Folgen der unzureichenden Finanzierung der Mietkosten für Kita-Träger durch die Sachkostenpauschale des Landes Berlin – und seit Jahren wird dies ignoriert. Während die Mietpreise kontinuierlich steigen, hinkt die Sachkostenpauschale weit hinter dieser Entwicklung her, zu Lasten der gemeinnützigen Kita-Träger.
Die jüngsten Pressemitteilungen des Landeselternausschusses Kita Berlin (LEAK) und des Bezirkselternausschusses Marzahn-Hellersdorf (BEAK Ma-He) vom 19.02.2025 zeigen:
Die geplante Anpassung der Kita-Schließtage ist ein sensibles Thema, das Eltern bewegt. Der VKMK- Der Kitaverband nimmt die Sorgen der Eltern ernst, betont jedoch gleichzeitig die Notwendigkeit, eine tragfähige Balance zwischen den berechtigten Betreuungsbedarfen der Familien und den Qualitätsansprüchen an frühkindliche Bildung zu wahren.
Während die öffentliche Debatte um die Verbesserung der frühkindlichen Bildung vor allem Entlastungsmaßnahmen für Kita-Teams in den Fokus rückt, bleibt ein zentrales Problem weiterhin unbeachtet: die unzureichende Sachkostenpauschale. Sie ist das finanzielle Fundament jeder Kita – und muss dringend an die realen Kosten angepasst werden.
Die hohe Belastung des pädagogischen Fachpersonals führte im vergangenen Jahr wiederholt zu Streiks der Beschäftigten an den kommunalen Kitas Berlins - und auch diese Woche auf der Didacta wurde in Vorträgen und Gesprächen die anhaltende Relevanz des Themas nochmal deutlich. Um dieser Herausforderung zu begegnen, hat Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, den Runden Tisch Kita ins Leben gerufen, um gemeinsam Maßnahmen zur Entlastung des pädagogischen Personals in den Berliner Kitas zu erörtern. Im Rahmen dieser Runde stellt die Verbesserung des Personalschlüssels im U3-Bereich eine breit diskutierte Entlastungsmöglichkeit dar. Auch der Kitaverband VKMK wird wieder aktiv an den Gesprächen teilnehmen.
Gestern war der Auftakt der Koalitionsverhandlungen von CDU und SPD in Berlin. Erste Besprechungen machen wieder einmal deutlich; der totgesparte Sektor der frühkindlichen Bildung erhält zu wenig Aufmerksamkeit in der Bildungspolitik. Wir blicken sorgen- und hoffnungsvoll zugleich in die kommenden Wochen.
Etliche Studien, seit Jahrzehnten, unterstreichen immer und immer wieder, dass die fundamentalen Kompetenzen eines Erwachsenen im Kleinkindalter geformt und gefestigt werden. Kinder,- und Jugendhilfe sollte demnach keine “Entweder, Oder”-Frage sein, sondern alle Altersgruppen gleichsam berücksichtigen und hier abholen, wo sie sich befinden.
Mit dem Januar 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für Arbeitgeber verpflichtend.
Mit dem Verfahren der eAU müssen Arbeitnehmende ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr beim Arbeitgeber vorzeigen. Stattdessen stellen die Krankenkassen die entsprechenden Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch zur Verfügung und die Arbeitgeber rufen diese Daten dann ab.
Arbeitnehmender:innen müssen den Arbeitgeber über die festgestellte Arbeitsunfähigkeit unterrichten. Dazu händigen sie dem Arbeitgeber nicht mehr die Bescheinigung in Papier aus, sondern der Arbeitgeber wendet sich an die Krankenkasse und ruft die Daten elektronisch ab.
Nachdem der Arbeitgeber von dem/der Arbeitnehmer:in über die Arbeitsunfähigkeit informiert wurde, ist der elektronische Abruf von AU-Daten bei den Krankenkassen für Arbeitgeber verpflichtend.
Folgende Informationen stellt die Krankenkasse bereit:
Name des/der Beschäftigten,
Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit,
Datum der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit,
Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung und
Angabe, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Arbeitsunfähigkeit auf einem Arbeitsunfall oder sonstigen Unfall oder auf den Folgen eines Arbeitsunfalls oder sonstigen Unfalls beruht
Hinweis: Ein regelmäßiger oder pauschaler Abruf von eAU-Daten durch Arbeitgeber ist nicht zulässig. Die AU-Bescheinigungen (Erst- und Folgebescheinigungen) können nur individuell für den jeweiligen Arbeitnehmer angefordert werden.