Positionspapier Gute Kita
Gute KiTa schafft die Basis für die Lösung aller gesellschaftlicher Herausforderungen
Positionspapier Gute Kita des VKMK & Kindermitte
Präambel
Für die institutionelle Kindertagesbetreuung gab die damalige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2018 mit dem sog. „Gute-Kita-Gesetz“ (Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege – KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) – das große Versprechen die Länder bei der Verbesserung der Qualität der Kindertagesbetreuung gezielt zu unterstützen.
Mit den darauffolgenden Jahren erlebte die Praxis sowie die begleitende wissenschaftliche Fachwelt die sehr unterschiedliche Ausprägung in der Umsetzung der Handlungsfelder in den jeweiligen Ländern und Kommunen. Vielerorts wurde der Elternbeitragsfreiheit eine größere Bedeutung als der Verbesserung der Qualität in den Kindertageseinrichtungen beigemessen. Demgegenüber gab es einzelne Länder und Kommunen, die mit den Handlungsmöglichkeiten aus dem Gute-KiTa-Gesetz ihren bereits eingeleiteten Weg zur Verbesserung der Rahmenbedingungen fortgeführt haben.
Um Kindern dauerhaft gute Bedingungen zum Aufwachsen und angemessene Rahmenbedingungen in den Kindertageseinrichtungen zu gewährleisten, benötigt die frühkindliche Bildung länderübergreifend weitere Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung. Hierbei müssen neben dem Bildungsauftrag der Abbau von Benachteiligungen im Zugang sowie die Aus- und Weiterbildung für die Fachkräfte im Vordergrund stehen.
Wir, Verband der Kleinen und Mittelgroßen Kitaträger sowie Kindermitte – Bündnis für Soziales Unternehmertum und Qualität in der Kindertagesbetreuung begrüßen, dass der Bund die Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung mit der weiteren Ausgestaltung eines künftigen Qualitätsentwicklungsgesetzes befördern und fortentwickeln möchte. Insbesondere befürworten wir hierbei, dass sich der Bundesgesetzgeber bei der Ausgestaltung auf prioritäre Handlungsfelder, die der Qualitäts(fort-)entwicklung dienen, fokussiert.
Schwerpunkte
Für den inhaltlichen Diskurs zur Ausgestaltung eines Kita-Qualitätsentwicklungsgesetzes bringen wir folgende Schwerpunktaspekte ein:
Für die Kita, als dem ersten institutionellen Bildungsort für Kinder, stehen derzeit immer weniger Fachkräfte zur Verfügung. Diese Verknappung an Fachkräften hat neben dem demografischen Wandel weitere Gründe. Das Berufsbild der pädagogischen Fachkraft in Kitas ist weder finanziell noch politisch attraktiv besetzt.
Zunehmend steigen die Anforderungen an die Fachkräfte auf Grund immer weiterer Betreuungs,- Bildungs- und Sozialisierungsvorgaben, sozialer Verwerfungen und fachfremder Aufgaben. Gleichzeitig übernehmen die Kitaträger einen großen Teil der berufsbegleitenden Ausbildung. Dies bedeutet Verantwortung, die gern übernommen wird, aber auch mehr Arbeit.
Einerseits decken sich die bestehenden Ausbildungsinhalte oft nicht mit den Anforderungen in der täglichen Arbeit in den Einrichtungen und anderseits wird die Arbeitszeit der Auszubildenden voll auf den Personalschlüssel angerechnet. Somit entspricht der politisch dargestellte Betreuungsschlüssel nicht dem tatsächlichen Betreuungsschlüssel vor Ort, da hier Weiterbildung, Krankheit und Urlaub prozentual einberechnet werden müssen.
Unsere Erfahrungen zeigen, dass diese prozentuale Einberechnung den Fachkräften und Eltern nicht bewusst ist, sowie gleichfalls nicht mehr der Wirklichkeit entsprechen. Dies führt zu Unverständnis auf allen Seiten und einer gefühlten oder tatsächlichen Überlastung.
Für die mittelbare pädagogische Arbeit wie Vorbereitungen, Entwicklungsdokumentationen, Elternarbeit stehen den Fachkräften nicht in allen Bundesländern klar definierte Stunden in der Woche zur Verfügung. Dort wo Zeit für mittelbare Pädagogik vorgesehen ist, kann sie aufgrund der Ausfälle und Personalmangels teilweise nicht realisiert werden; Aufgaben werden in der Freizeit erledigt oder angehäuft. Die Fachkräfte werden im Spannungsfeld zwischen ihren eigenen Ansprüchen an eine gelingende Bildungsarbeit und individuellen Förderung der Kinder, den Vorgaben der entsprechenden Aufsichtsbehörden und den Erwartungshaltungen der Eltern aufgerieben.
Für bessere Rahmenbedingungen für pädagogische Fachkräfte bedarf es:
- vollständige Entlastung der Pädagogen und Leitungen von fachfremden Verwaltungstätigkeiten
- die Zahlung eines angemessenen Ausbildungsentgeltes
- ausreichend Zeit für Praxisanleitung sowie
- regelmäßige verpflichtende Fort- und Weiterbildung für Fachkräfte sowie Leitungskräfte
- Qualifikation von Anleitungskräften und Berücksichtigung zeitlicher Ressourcen für eine professionelle Begleitung von Auszubildenden und Berufs- und Quereinsteiger: innen
- Schaffung professioneller Entwicklungsmöglichkeiten für päd. Fachkräfte durch Funktionsstellen als neue pädagogische Fach- und Führungspersonen ähnlich den Fachkräften Sprach-Kita
- Spezifische Vorbereitungszeiten für den Elementarbereich und gleichzeitiger Angleichung der Betreuungsrelation an den U3 - Bereich
- von Beginn an muss in dem Kontext der räumlichen Gestaltung auch die vollumfängliche digitale Ausstattung der Einrichtungen an sich sowie die digitale Bildung (Querschnittsaufgabe) als Qualitätsentwicklungsmerkmal bedacht werden
Harmonisierung von Gesetzen
Die Qualität von Kita und Ganztägiger Betreuung und Bildung zu entwickeln, ist nicht allein in einem Kita-Qualitätsgesetz zu entwickeln. Schnittstellen zu anderen Gesetzen müssen verändert werden, um Voraussetzungen für die Ziele im Kita-Qualitätsgesetz zu schaffen.
Änderungswürdige Gesetze sind insbesondere:
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz: Schulstandorte müssen hiervon explizit ausgenommen werden, um Kooperation von Jugendhilfeträger und Schule zu ermöglichen
- Aufstiegs-BaföG: In manchen Bundesländern mussten Fachschulen die Erzieher-Ausbildung umgestalten, sodass Praxis- und Theorie-Phasen der Vorgabe für Aufstiegs-BaföG entsprechen. Das BaföG sollte für sozialpädagogische Ausbildungen derart verändert werden, dass die Ausbildungen so gestaltet werden können, dass sie inhaltlich sinnvoll sind und die Fachschüler:innen bestmöglich in die Praxis integriert werden.
- Weitere Schnittstellen zu angrenzenden Regelungen sind zu prüfen.
Die Qualitätsentwicklung in der frühkindlichen Bildung ist eine zentrale Aufgabe, die nur gemeinsam von Ländern, Kommunen und Bund erfolgreich gestaltet werden kann. Gute KiTa schafft die Basis für die Lösung aller gesellschaftlicher Herausforderungen.
Wir, der Verband der Kleinen und Mittelgroßen Kitaträger sowie Kindermitte – Bündnis für Soziales Unternehmertum und Qualität in der Kindertagesbetreuung, bedanken uns für die Möglichkeit, zur Ausgestaltung eines Kita-Qualitätsentwicklungsgesetzes mit unseren inhaltlichen Beiträgen mitwirken zu können.
(Stand: 15.10.2022)
Liebe Leser:innen, Kitaexperten:innen, Eltern und Mitglieder,
Sie sind herzlich eingeladen Ihre Anmerkungen, Anregungen und Lösungsvorschläge bei unserem Kommentar-Feld zu hinterlassen und bestehende Kommentare zu diskutieren.
Vorsätze der Koalition und unsere Umsetzung
Vor den Koalitionsverhandlungen haben alle drei beteiligten Parteien gute Vorsätze in ein gemeinsames Sondierungspapier geschrieben. Hier ist unser Thesenpapier, diese Vorsätze in konkrete Maßnahmen zu übersetzen.
Vor den Koalitionsverhandlungen haben alle drei beteiligten Parteien gute Vorsätze in ein gemeinsames Sondierungspapier geschrieben. Hier ist unser Thesenpapier, diese Vorsätze in konkrete Maßnahmen zu übersetzen.
Unsere Forderungen zu den Sondierungen (Kurzfassung)
Unsere Kernforderungen lassen sich in vier Punkten zusammenfassen:
Qualität braucht Vielfalt
Thesenpapier des VKMK für eine gute frühkindliche Bildung
Für eine wirksame Bildungsarbeit am einzelnen Kind ist die Passung zwischen dem individuellen Entwicklungsstand und den Rahmenbedingungen unabdingbar. Eine derart differenzierte Förderung jedes einzelnen Kindes bedarf einer hohen pädagogischen sowie strukturellen Qualität.
Thesenpapier des VKMK für eine gute frühkindliche Bildung
1. Einleitung
Berlin mit seinen Bezirken und Kiezen ist eine Metropole, in der sich kulturelle, sprachliche und soziale Vielfalt verdichtet. Deshalb sind die Berliner Kindertageseinrichtungen die wichtigen ersten Bildungsstandorte, in denen Kinder für ihre bestmögliche Entwicklung eine individuelle Förderung ihrer kognitiven, motorischen, sozialen, sprachlichen, musischen und mathematischen Fähigkeiten erfahren sollen und somit das Fundament für den weiteren Verlauf ihrer Bildungskarriere legen.
1.2 Voraussetzungen für eine wirksame Bildungsarbeit
Für eine wirksame Bildungsarbeit am einzelnen Kind ist die Passung zwischen dem individuellen Entwicklungsstand und den Rahmenbedingungen unabdingbar. Eine derart differenzierte Förderung jedes einzelnen Kindes bedarf einer hohen pädagogischen sowie strukturellen Qualität. Um die angestrebten vielfältigen Bildungsziele zu erreichen, benötigt das Land Berlin eine bessere Strategie, die sich in allen Maßnahmen, von den Bildungsplänen über das Fortbildungsangebot bis hin zu den Fördermaßnahmen, niederschlägt.
2. Qualität in der frühkindlichen Bildung
Die frühkindliche Bildungspolitik unterteilt sich in drei Aspekte: die Einrichtung, die Finanzierung des Personals sowie deren Qualität und Quantität. Aus Sicht des VKMK sind die folgenden Handlungsempfehlungen geeignet, die Qualität in der Frühen Bildung nachhaltig zu verbessern und damit die bestmögliche Entwicklung eines jeden Kindes zu gewährleisten.
2.1 Finanzierung der Einrichtungen
Die Einrichtungen eines Freien Kita-Trägers werden durch das Land Berlin zu 95% finanziert[1], wobei ein Eigenanteil von 5% vom freien Träger eingebracht werden soll.
Problemlage:
Gerade für Freie Kita-Träger, die nicht in landeseigenen Immobilien sowie auf landeseigenen Flächen ihre Kindertageseinrichtungen unentgeltlich betreiben können, wurden in den letzten Jahren die Findung von neuen Gewerbeflächen sowie die Beibehaltung von bezahlbaren Gewerbemietkosten die wesentliche unternehmerische Herausforderung. Dies ist umso schwerer, da die den Sachkostenblätter zugrunde liegenden Werte von knapp 6 Euro pro Quadratmeter nicht mehr zeitgemäß sind. Aufgrund zu geringer Sachkostenpauschalen, zu denen z.B. die Gewerbemietkosten gehören, beträgt der zu erbringende Eigenanteil für kleine und mittelgroße Kitaträger daher oft bis zu 30%.
Handlungsempfehlung:
Um die Unterfinanzierung der Freien Kita-Träger zu beenden müssen folgende Punkte umgesetzt werden:
Schaffung der erforderlichen Transparenz in Bezug auf die Erstellung der Sachkostenpauschale.
Sodann die nicht-pädagogischen Personalkosten (bspw. MitarbeiterInnen aus den Bereichen Küche, Hauswirtschaft, Verwaltung etc.) aus den Sachkosten herausnehmen und dem Kostenblatt Personal mit einer eigenständigen Personalkostenpauschale zuführen.
Einführung einer Raumkostenpauschale in Höhe von 12€ pro Quadratmeter[2], die durch regelmäßige Evaluierung an die Verhältnisse auf dem Immobilienmarkt angepasst wird.
2.2 Kitaplatz-Ausbau
Die Freien Kita-Träger ermöglichen in Berlin den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Sie haben in den vergangenen Jahren einen wesentlichen Beitrag zum Ausbau der Kitaplätze in Berlin geleistet. Das Land Berlin benötigt gemäß des Berliner Kitaentwicklungsplanes (KEP) bis 2026 26.000 neue Kitaplätze. Daher bleibt der Kitaplatz-Ausbau eines der zentralen Aufgaben zur Absicherung des Rechtsanspruchs für die kommende Legislaturperiode.
Problemlage:
Entsprechend dem KEP des Landes Berlin müssten bereits im Jahr 2022 alleine 15.000 Plätze geschaffen werden, damit der Bau von 26.000 Kitaplätzen tatsächlich erfolgreich bis 2026 umgesetzt wäre. Doch bereits für diesen Zeitraum stehen keine adäquaten Fördermittel seitens des Landes oder des Bundes bereit. Vielmehr wurden Anträge der Freien Kita-Träger in Höhe von 100 Mio. Euro abgelehnt oder auf eine Warteliste gesetzt.
Da das Bauantragsverfahren für eine Kitatageseinrichtung in Berlin 12 bis 24 Monate dauert, bedarf es einer effizienten Entbürokratisierung, um Kitaplätze und Bedarf in Einklang zu bringen. Die langwierigen Bauantragsverfahren, fehlende eigene Finanzmittel oder Grundstücke sowie ein Mangel an qualifiziertem Personal sind die wesentlichen Faktoren, die den Kitaplatzausbau hemmen und die Prognosen des KEP scheitern lassen.
Handlungsempfehlung:
“Genehmigungsfiktion”: Fast-Tracking für Bauanträge
Bezirkliche Verwaltungs- und Zuständigkeitsstrukturen sind in allen 12 Bezirken identisch zu organisieren
KEP muss anhand der tatsächlichen Bevölkerungsentwicklung gemeinsam mit den Bezirken und Kita-Trägern in einem sich laufend aktualisierenden Prozess erstellt werden.
2.3 Finanzierung des Personals
Die Personalfrage ist eine Schlüsselfrage der frühkindlichen Bildungsqualität. Daher ist eine solide Finanzierung des multiprofessionellen Kita-Personals entscheidend, um den Fachkräfte-Mangel ohne Qualitätseinbußen in der frühkindlichen Bildung zu beheben.
Problemlage:
80% der Berliner Kindertageseinrichtungen werden durch die Freien Kita-Träger bereitgestellt. Aufgrund der bestehenden Finanzierungsstruktur und der daraus folgenden bestehenden erheblichen Unterfinanzierung können zugleich die Freien Kita-Träger nicht die jeweils zwischen den Gewerkschaften und dem Land Berlin für deren landeseigenen Kitabetrieben (Eigenbetriebe) ausgehandelten Tariflichen Entgelte an deren MitarbeiterInnen ebenfalls auskehren. Vielmehr versuchen die Freien Kita-Träger durch das Ausschöpfen sämtlicher Möglichkeiten in der Optimierung von Verwaltungs- und Arbeitsprozessen diesen Wettbewerbsnachteil zu beseitigen.
Handlungsempfehlung
angemessene Löhne, die eine soziale Spaltung vermeidet
Hauptstadtzulage für alle Kita-Teams
Brennpunktbudget für Einrichtungen anstatt einer Brennpunktzulage
2.4 Quantität und Qualität des Personals
Die Qualität der frühkindlichen Bildung hängt entscheidend von den einzelnen Fachkräften in den Kindertageseinrichtungen ab. Das betrifft sowohl die Qualifikation der Fachkräfte als auch das Verhältnis der betreuten Kinder zu den ErzieherInnen.
Problemlage:
Im Berliner Alltag der frühkindlichen Bildung sehen sich die Einrichtungen und deren Leitungen stets mit einem größeren Fachkräftemangel konfrontiert. Dieser begründet sich daraus, dass die mittelbare pädagogische Arbeit, also jene zwingend erforderliche Zeit für die Elternzusammenarbeit, der Vor- und Nachbereitung der pädagogischen Arbeit, der Dokumentation und Diagnostik, der Qualitätsentwicklung, die Ausfallzeiten durch Fortbildung, Krankheit und/oder Erholungsurlaub der Fachkräfte nicht vollumfänglich in die Bestimmung des Fachkraft-Kind-Schlüssel (FKS) einbezogen werden. Folglich sehen sich die Kindertageseinrichtungen mit ihren Leitungen täglich systembedingt gezwungen, den Mangel an Fachkräften durch die Umwidmung der ohnehin schon spärlich bemessenen mittelbaren pädagogischen Arbeit als Auffüllmasse auszugleichen.
Derzeit besteht eine deutliche Diskrepanz zwischen dem angestrebten FKS3 und dem tatsächlichen täglichen FKS für die jeweiligen Kindertageseinrichtungen.
Handlungsempfehlung:
Deshalb bedarf es einer vollumfänglichen Anrechnung der mittelbaren pädagogischen Arbeit, inklusive einer konkreten Aufschlüsselung.
Auszubildende sollten erst ab dem dritten Ausbildungsjahr komplett in den FKS einbezogen werden.
Kaufmännische Fachkräfte müssen zur Entlastung der pädagogischen Fachkräfte eingesetzt werden.
Anstatt einer kompletten Freistellung der Kita-Leitung ab 80 Kindern, sollte eine Freistellung ab 45 Kindern erfolgen, da 50% der Kitaplätze von kleinen Kita-Trägern gestellt werden.
Darüber hinaus sollte insbesondere der FKS für unter Dreijährige verbessert werden.
2.5 Sprachförderung
In einer multilingualen Stadt wie Berlin ist eine wirksame Sprachförderung der Schlüssel zum Erfolg in der frühkindlichen Bildung. Um den verschiedenen Bedürfnissen der einzelnen Kinder zu entsprechen, benötigen wir eine individuelle Sprachförderung.
Problemlage:
Der Berliner Senat teilt die Berliner Bezirke und deren Stadtquartiere in unterschiedliche Gebiete für etwaige Fördermaßnahmen auf. So gibt es Brennpunkt-Kieze, mit Zulagen für tariflich gebundene Fachkräfte, und zu erfüllende Quoten, um Mittel für eine gezielte Sprachförderungen zu erhalten. Diese pauschale Praxis führt im Alltag dazu, dass Fachkräfte für die gleiche Arbeit unterschiedlich bezahlt werden und die Förderung bedürftiger Kinder von dem Förderbedarf der übrigen Kinder in der Einrichtung abhängt.
Handlungsempfehlung:
personelle und fachliche Stärkung durch externe Fachberatungen und vollumfänglichen Anrechnung in den FKS
eine Verstetigung des Bundesprogrammes “SprachKita”.
Die Mittelzuwendung (“nichtdeutscher Herkunft”) sollte ab dem ersten Kind und nicht wie bisher ab einem Bedarf von 40% in der Einrichtung erfolgen.
Um die benötigten Kompetenzen zum Schulbesuch sicher zu stellen, sollte das Jahr vor dem Schuleintritt in einer Kita (mindestens Kindertagespflege) für alle Kinder verpflichtend sein.
Für eine erfolgreiche Sprachförderung benötigen ebenso flächendeckende, niedrigschwellige Bildungsangebote für pädagogische Fachkräfte zur sprachlichen Förderung und Bildung.
3. Gleichbehandlung der Akteure
Für eine angemessene Bestimmung der Rahmenbedingungen ist dringend erforderlich, dass alle Beteiligten an dem Prozess beteiligt sind. Deshalb muss die Praxis des R2G - Berliner Senats, nur mit ausgewählten Vertretern der Freien Träger zu verhandeln, beendet werden.
Handlungsempfehlung:
Abbildung des tatsächlichen Branchensystems in den Gremien des Landesjugendhilfeausschusses und des Unterausschusses Kindertagespflege
Aufnahme des VKMK als Vertragspartner zur RV-Tag & QV-Tag
[1] gemäß der gültigen Anlage 1a, Kita/EKT, Nr. XXVIII, gültig ab 01. 01. 2021, Kostenblätter XXVIII gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und § 9 Abs. 5 RV Tag, https://www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/kindertagesbetreuung/fachinfo/#rahmenvereinbarung
[2] bspw. Drucksache 18 / 13 684 und Drucksache 18 / 28 207 zeigen die Gewerbemietkosten bei den landeseigenen Wohnbaugenossenschaften auf.