Wie bereits aus dem Haushaltsplan des Bundes für 2025 bekannt wurde, werden auch für die Jahre 2025/2026 jeweils zwei Milliarden Euro für die Weiterentwicklung der Qualität in den Kitas vom Bund bereitgestellt. Seit gestern liegt dem Kitaverband VKMK hierzu der Referentenentwurf zum „3. Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ vor. Aus diesem Entwurf geht klar hervor, dass der Fokus auf der Gewinnung und Sicherung von Fachkräften, der Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation sowie der kontinuierlichen Qualitätssteigerung in der frühkindlichen Bildung liegt. Aufgrund dieser Priorisierung der Qualität werden Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Kostenbeiträgen nach einer Übergangszeit von einem halben Jahr nicht weiter verfolgt. Der VKMK begrüßt ausdrücklich diese Schwerpunktsetzung, die das Ziel verfolgt, das Qualitätsniveau in den Kitas bundesweit anzugleichen und allen Kindern gleiche Start- und Bildungschancen sowie gleichwertige Lebensverhältnisse zu ermöglichen.
Für Berlin bedeutet die fortsetzende Finanzierung des Kita-Qualitätsgesetzes durch den Bund, dass wichtige Maßnahmen zur Verbesserung des Angebots für Kinder mit komplexen Unterstützungsbedarfen, zur Förderung der sprachlichen Bildung und zur praxisunterstützenden Fachberatung zur Sicherung von Fachkräften weitergeführt werden können. Diese Handlungsfelder waren bereits im Zeitraum 2023/2024 zentrale Bestandteile des Kitaqualitätsgesetzes zur Verbesserung der frühkindlichen Bildung im Land Berlin. Die bis vor kurzem bestehende Unklarheit über die Finanzierung und Fortführung des Kita-Qualitätsgesetzes brachte viele Kita-Träger in eine gewisse Unsicherheit. Die Frage, ob diese wichtigen Programme und Maßnahmen in den kommenden Jahren weiterhin finanziell unterstützt werden, führte zu großen Ungewissheiten. Mit der nun zugesicherten Finanzierung und Fortführung des Gesetzes herrscht diesbezüglich endlich Klarheit und Erleichterung.
Der VKMK sieht in dieser Entwicklung ein großes Potenzial zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und zur Sicherstellung, dass jedes Kind durch qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung die bestmöglichen Startchancen und individuelle Förderung erhält. Lars Békési, Geschäftsführer des VKMK, unterstreicht: „Um gleichwertige Lebensverhältnisse zu gewährleisten, ist es essenziell, das Kita-Qualitätsgesetz fortzuführen und die Mittel auf die kontinuierliche Verbesserung der Bildungsqualität zu konzentrieren, anstatt sie für Beitragsfreiheit zu verwenden. Wir unterstützen diesen Ansatz nachdrücklich und stehen bereit, gemeinsam an dessen Weiterentwicklung zu arbeiten.“