5. VKMK-Trägeraustausch; Lagebericht zur Mitarbeiterführung

Diese Woche trafen sich die GeschäftsführerInnen der VKMK-Mitglieder zum fünften 5. VKMK-Trägeraustausch. Stefanie Schubert, unsere stellvertretende Vorsitzende, leitete die Online-Konferenz, bei dem Erfahrungen ausgetauscht und Fragen zum Thema Mitarbeiterführung besprochen wurden. Im folgenden geben wir einen kurzen Überblick. 

Was gut läuft : Nahezu alle Teilnehmer berichteten von hervorragenden kreativen Lösungen ihrer MitarbeiterInnen. Mit viel Engagement und Aufwand wird in vielen Einrichtungen der Betrieb an die neuen Gegebenheiten angepasst. Das tägliche Arbeiten mit digitalen Hilfsmitteln wurde von vielen als problemlos beschrieben und gehört mittlerweile zur Routine. Alle Kita-Träger haben die Zeit auch genutzt, die Einrichtungen zu verbessern und Projekte voranzutreiben, für die vorher kaum Zeit war. Vor allem aber wurde die Zeit genutzt, um die MitarbeiterInnen auch mit den 20 unterschiedlichen VKMK Webinaren fortzubilden. Im Allgemeinen konnten die Herausforderungen der erweiterten Notbetreuung bisher gemeistert werden.

Was nicht gut läuft: In dem Trägeraustausch wurden allerdings auch viele Probleme besprochen. So ist es zum Beispiel zunehmend schwieriger die Mitarbeiter zu motivieren. Die konzeptionelle Arbeit ist allmählich erschöpft und die persönlichen Kontakte fehlen, da auch die Digitalisierung in unserer Branche ihre Grenzen hat. Viele Fragen und Bedenken gab es auch zur Anrechnung der Mitarbeiterleistungen. Ein normaler Stundennachweis ist derzeit kaum möglich und es gibt noch keine Kurzarbeit. Des Weiteren unterscheiden sich die Leistungen der MitarbeiterInnen stark. Wie soll mit älterem Personal oder anderen Risikogruppen umgegangen werden? Sind sie juristisch betrachtet derzeit berufsfähig? Hierzu wurden fehlende Vorgaben von Seiten des Gesetzgebers beklagt. 

Es wurde sich auch die Frage gestellt, wie der Ausnahmezustand in Zukunft in eine neue Normalität überführt werden könnte. Wie können neuen Eltern die Einrichtungen gezeigt und Kinder eingewöhnt werden? Sollte für die Umsetzung der Kontaktbeschränkungen vielleicht die Öffnung an Sonnabenden diskutiert werden? Und was bringt die Beschränkung der Gruppenstärke, wenn die öffentlichen Spielplätze wieder geöffnet werden? 

All diese Fragen gilt es so schnell wie möglich mit dem Land Berlin zu klären. Unserseits werden wir neben unseren Lösungsvorschlägen auch eine weitere Klarheit bzgl der weiteren Schritten in Richtung Regelbetrieb einzufordern.

Ist das Gute-KiTa-Gesetz auch in Berlin eine Mogelpackung?

Das „Gute-KiTa-Gesetz“ ist eine Investition des Bundes in die frühkindliche Bildung der Bundesländer. Bei den geplanten Maßnahmen des Landes Berlin befürchten wir allerdings bei der Entlastung der Kita-Leitungen eine bloße Umverteilung bereits bestehender Mittel.

Von den 5,5 Milliarden Euro, die der Bund bis 2022 in die Verbesserung der Qualität von Kindertagesstätten steckt, werden leider ein Drittel von verschiedenen Bundesländern für die Beitragsfreiheit der Eltern verwendet. Damit wird der Grundgedanke, die „Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten“, unterlaufen.

Auf das Land Berlin fallen anteilig 239 Millionen Euro. Der Senat hat acht Schwerpunkte benannt, die mit den Bundesgeldern in den nächsten Jahren gefördert werden sollen. In der Problem-Analyse stimmen wir dem Senat zu. Allerdings befürchten wir in Teilen eine mangelhafte und bürokratische Umsetzung, die nicht geeignet ist, die Probleme in der Berliner Kitalandschaft schnellstmöglich zu lösen.

Wie werden Kita-Leitungen entlastet? 

Der Erste der acht Schwerpunkte setzt sich zum Ziel, die „Kita-Leitungen (zu) stärken“. Geplant ist, die Kita-Leitungen ab 85 Kindern komplett und in kleineren Kitas entsprechend anteilig von der unmittelbaren pädagogischen Arbeit zu befreien. Wir begrüßen diese Entlastung, da sie einen weiteren Schritt zu der von uns geforderten Freistellung ab 50 Kindern pro Einrichtung darstellt.

Bedenken haben wir allerdings bei der geplanten Umsetzung. Bedenklich ist vor allem die Formulierung zur Entlastung der Kita-Leitungen durch eine Verwaltungsassistenz. Im Wortlaut heißt es:„Geplant ist, dass ein Teil des Leitungsschlüssels auch über eine Verwaltungsassistenz abgedeckt werden kann.“ Diese Formulierung lässt letztlich nur die Möglichkeit einer anteiligen Umwandlung in Verwaltungsassistenz zu.

Das scheint auf eine "Mogelpackung" hinauszulaufen, da die Millionen des Bundes hier nicht zusätzlich zur Entlastung investiert, sondern nur aus einer Teilsumme umverteilt werden. Nur die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für kaufmännische Verwaltungskräfte, wie in den Schulen, würde Kita-Leitungen effektiv entlasten und wieder für pädagogische Arbeit zur Verfügung stellen - so lautet auch eine Kernforderung des VKMK zur Entlastung der Kita-Leitungen von ausufernden administrativen Aufgaben.

Wenn es die Senatorin mit der Wertschätzung der Kita-Leitungen wirklich ernst meint, sollte sie auch für deren tatsächliche Entlastung von fachfremden Aufgaben sorgen.

Der Senat muss sich zur echten Entlastung der Kita-Leitungen bekennen.

Wir fordern daher eine Klarstellung des Senats, dass es sich hierbei um tatsächliche Investitionen handelt. Darüber hinaus fordern wir den Senat auf, in den noch laufenden Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2020/21 keine Einsparungen im frühkindlichen Bildungssektor vorzunehmen!

Nur durch sinnvolle und effektive Investitionen anstatt durch problemverlagernde Umverteilung können wir die Probleme in der Berliner Kitalandschaft lösen.

"Berlinzulage" nur für landeseigene Betriebe - Wettbewerbsverzerrung durch den Senat

Wettbewerbsverzerrung durch den Senat

Durch die beschlossene „Ballungsraumzulage“ werden die Freien Kita-Träger massiv benachteiligt. Gemeinsam mit einer Reihe vergangener Beschlüsse verdeutlicht der Senat, dass die angestrebte Wertschätzung der Freien Träger nur ein Lippenbekenntnis ist.

Berlinzulage nur für landeseigene Betriebe

Der Senat bereitet sich auf die Wahlen vor und verteilt Geschenke. Die beschlossene „Ballungsraumzulage“ wurde auch auf die Kita-Angestellten der landeseigenen Betriebe ausgeweitet. Da das Land aber nur 10% der Kindertagesstätten in Berlin betreibt und der Geldregen auf diese Betriebe beschränkt wird, entsteht hier eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung.

150 Euro monatlich sollen Beamte und Angestellte, die weniger als 5000 Euro im Monat verdienen, zusätzlich erhalten. Darin inbegriffen kann auch ein Monatsticket sein, wenn die Angestellten das wünschen. Da der Senat ohnehin schon die Fahrtkosten der eigenen Betriebe bezahlen will wird hier gleich zweimal Geld für ein Problem ausgegeben. Das Problem der Fahrtkostenfinanzierung haben aber nicht nur die landeseigenen Betriebe!

Damit kann der Senat den sich verschärfenden ErzieherInnenmangel in Berlin nicht lindern. Durch den Wettbewerbsvorteil wird lediglich der Mangel in den landeseigenen Betrieben bekämpft - auf Kosten der anderen 90% der Berliner Kitas. Die geplante Zulage ist also eine sehr preisintensive Art, die Probleme im Land so zu belassen, wie sie sind.

Unsere Forderung an den Berliner Senat 

Entweder der Senat verzichtet darauf, diese Wettbewerbsverzerrung umzusetzen und die bereits schwierige Lage der Freien Träger noch weiter zu verschärfen, oder er weitet die geplante „Ballungsraumzulage“ auf alle Berliner Kitas aus. Letzteres begrüßen wir, denn die Unterfinanzierung der Berliner Kitas wurde ja als Problem richtig erkannt - allein die geplante Zulage wird in dieser Form das Problem nicht lösen können! Deshalb fordern wir auch weiterhin, eine ehrliche und offene Debatte über die echte 100%-Finanzierung aller Berliner Kindertagesstätten zu führen.

Stellungnahme des VKMK zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Berlin vom 25.09.2019

Der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Berlin hat die Beschwerden gegen das Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) abgelehnt. Hierzu nimmt der Verband der Kleinen und Mittelgroßen Kitaträger Berlin (VKMK) wie folgt Stellung. 

 

WORUM GEHT ES IN DER ENTSCHEIDUNG? 

Im Kern wollten die Beschwerdeführer die seit dem 01.09.2018 geltenden Beschränkungen für Zusatzleistungen bei der Kindertagesbetreuung im KitaFöG überprüft wissen. Diese deckeln die monatlichen Beiträge, die von Eltern an die Kita gezahlt werden können. Derzeit gilt eine Obergrenze von 60 Euro im Monat plus Essensausgaben. Damit einhergehend wurde eine Meldepflicht eingeführt, die eine Auflistung über der Zusatzleistungen beinhaltet. Unter anderem führten die Beschwerdeführer an, dass die Regelungen zu Zusatzleistungen ohnehin schon durch Fördervereine der Kitas umgangen werden. Die Klage gegen die geltenden Beschränkungen für Zusatzleistungen wurde nun vom Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Berlin abgewiesen. Das Gericht hat sich aber nicht inhaltlich geäußert, sondern in seiner Begründung nur klargestellt, dass die Beschwerdeführer „nicht den regulären Rechtsweg ausgeschöpft haben beziehungsweise, dass die Kläger nicht beschwerdebefugt“ sind. Es hat insbesondere nicht erklärt, dass das geänderte Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) verfassungskonform ist. Die juristische Entscheidung zum Thema ist also noch nicht gefallen. 

WAS IST UNSERE POSITION? 

Angekündigte Preiserhöhung im VBB stellt den Senat bloß

Angekündigte Preiserhöhung im VBB stellt den Senat bloß

Nun ist es also amtlich die Fahrpreise in Berlin werden zum 1. Januar 2020 um durchschnittlich 3,3 Prozent erhöht. Unter den leidtragenden sind mal wieder die Erzieher/innen der Hauptstadt.

Als hätten das Land Berlin nicht schon genug Probleme mit der aktuellen Bildungssituation, schafft sich der Senat gleich noch ein weiteres. Denn durch die angekündigte Preiserhöhung der Fahrkarten entsteht eine weitere Finanzierungslücke und diese müssen die ohnehin unterfinanzierten Kitas mal wieder selbst füllen. Bei einer Erhöhung um 3,3% beträgt die vom Senat gewährte Unterstützung lediglich 2,912% - so genau lässt sich Wertschätzung in den Komma-Stellen beziffern……

Unser Geschäftsführer im Abendschau-Interview (RBB)

Unser Geschäftsführer im Abendschau-Interview (RBB)

VKMK-Geschäftsführer Lars Békési fordert im RBB-Abendschau-Interview eine schnelle und einheitliche Bearbeitung von Kita-Neugründungen in Berlin.

Standort Berlin - TV Berlin "Viele Probleme für private Kitas" - unser Geschäftsführer zu Gast bei Dr. P. Brinkmann

Standort Berlin - TV Berlin "Viele Probleme für private Kitas" - unser Geschäftsführer zu Gast bei Dr. P. Brinkmann

Der VKMK Geschäftsführer, Herr Lars Békési, erklärt bei Standort Berlin von Herrn Dr. Peter Brinkmann, warum die Freien Kitaträger besondere Herausforderungen bewältigen müssen und wie Sie mit den bestehenden Wettbewerbsnachteilen trotzdem für gute Qualität und Vielfalt an pädagogischen Konzepten die Wahlfreiheit der Berliner Eltern sichern.

zum Interview