Finanzsenator Stefan Evers (CDU) plant, den Tarifabschluss für Landesbeschäftigte (TV-L) vom Dezember 2023 auf die rund 58.000 Beamten des Landes Berlin zu übertragen. „Es geht um die Handlungs- und Zukunftsfähigkeit unserer Stadt“, erklärte Evers am Mittwoch. „Attraktive Arbeitsbedingungen und eine wettbewerbsfähige Besoldung sind ein Schlüssel dafür.“ Der VKMK kann das Bestreben nach besseren finanziellen Rahmenbedingungen für die Landesbediensteten nachvollziehen. Er weist jedoch darauf hin, dass der Tarifvertrag (TV-L) und die darin fest verankerte Hauptstadtzulage auch für die Pädagogen:innen in den Berliner Kitas ausgehandelt wurden.
Kitabeschäftigte demonstrieren für gerechte Hauptstadtzulage: Kampf gegen Ausgrenzung seitens des Senats
Am kommenden Donnerstag, dem 11.04.2024, werden mehrere tausend Beschäftigte freier Träger in Berlin für die sofortige Auszahlung der bereits zugesagten Hauptstadtzulage durch den Senat demonstrieren. Allein aus dem Kitaverband VKMK haben bereits jetzt schon über 600 Mitarbeitende zugesagt. Dieser verbandsübergreifende Protest ist eine Reaktion auf die anhaltende Ausgrenzung der Beschäftigten freier Träger von der bereits seit November 2020 gewährten Hauptstadtzulage in Höhe von 150 Euro brutto pro Monat für Angestellte des öffentlichen Dienstes und Beschäftigte der Kitaeigenbetriebe des Landes Berlin.
Wir Freien Kitaträger fordern ein Ende der gezielten Wettbewerbsverzerrung für Ihre Beschäftigten in Berlin
"Berlinzulage" nur für landeseigene Betriebe - Wettbewerbsverzerrung durch den Senat
Wettbewerbsverzerrung durch den Senat
Durch die beschlossene „Ballungsraumzulage“ werden die Freien Kita-Träger massiv benachteiligt. Gemeinsam mit einer Reihe vergangener Beschlüsse verdeutlicht der Senat, dass die angestrebte Wertschätzung der Freien Träger nur ein Lippenbekenntnis ist.
Berlinzulage nur für landeseigene Betriebe
Der Senat bereitet sich auf die Wahlen vor und verteilt Geschenke. Die beschlossene „Ballungsraumzulage“ wurde auch auf die Kita-Angestellten der landeseigenen Betriebe ausgeweitet. Da das Land aber nur 10% der Kindertagesstätten in Berlin betreibt und der Geldregen auf diese Betriebe beschränkt wird, entsteht hier eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung.
150 Euro monatlich sollen Beamte und Angestellte, die weniger als 5000 Euro im Monat verdienen, zusätzlich erhalten. Darin inbegriffen kann auch ein Monatsticket sein, wenn die Angestellten das wünschen. Da der Senat ohnehin schon die Fahrtkosten der eigenen Betriebe bezahlen will wird hier gleich zweimal Geld für ein Problem ausgegeben. Das Problem der Fahrtkostenfinanzierung haben aber nicht nur die landeseigenen Betriebe!
Damit kann der Senat den sich verschärfenden ErzieherInnenmangel in Berlin nicht lindern. Durch den Wettbewerbsvorteil wird lediglich der Mangel in den landeseigenen Betrieben bekämpft - auf Kosten der anderen 90% der Berliner Kitas. Die geplante Zulage ist also eine sehr preisintensive Art, die Probleme im Land so zu belassen, wie sie sind.
Unsere Forderung an den Berliner Senat
Entweder der Senat verzichtet darauf, diese Wettbewerbsverzerrung umzusetzen und die bereits schwierige Lage der Freien Träger noch weiter zu verschärfen, oder er weitet die geplante „Ballungsraumzulage“ auf alle Berliner Kitas aus. Letzteres begrüßen wir, denn die Unterfinanzierung der Berliner Kitas wurde ja als Problem richtig erkannt - allein die geplante Zulage wird in dieser Form das Problem nicht lösen können! Deshalb fordern wir auch weiterhin, eine ehrliche und offene Debatte über die echte 100%-Finanzierung aller Berliner Kindertagesstätten zu führen.