Entlastung der pädagogischen Fachkräfte: Nicht-pädagogisches Personal als Antwort?
Seit dem 1. Juli ist in Bayerns Kindertagesstätten eine Neuregelung in Kraft getreten. Gemäß dieser Neuregelung müssen die Leitungen von Kindertagesstätten nicht mehr zwingend eine pädagogische Ausbildung vorweisen. Wir vom Verband der kleinen und mittelgroßen Kitaträger (VKMK) möchten die Perspektive unseres Verbandes auf diese Veränderung teilen.
Seit dem 1. Juli ist in Bayerns Kindertagesstätten eine Neuregelung in Kraft getreten. Gemäß dieser Neuregelung müssen die Leitungen von Kindertagesstätten nicht mehr zwingend eine pädagogische Ausbildung vorweisen. Wir vom Verband der kleinen und mittelgroßen Kitaträger (VKMK) möchten die Perspektive unseres Verbandes auf diese Veränderung teilen und die Bedeutung der Entlastung pädagogischer Fachkräfte von nicht-pädagogischen Aufgaben hervorheben.
Der VKMK begrüßt alle Bemühungen zur Entlastung der engagierten pädagogischen Fachkräfte, insbesondere solche, die darauf abzielen, rein administrative Lasten, bürokratische Hindernisse und statistische Erfassungen zu reduzieren.
Die frühkindliche Bildungsarbeit bildet das Fundament für die Entwicklung unserer jungen Generation und verdient unsere volle Aufmerksamkeit. Seit Jahren kämpfen diese Bildungsinstitutionen jedoch gegen einen zunehmenden Fachkräftemangel, der nicht selten darin resultiert, dass pädagogische Fachkräfte sich alltäglich einer zunehmenden Belastung durch Verwaltungs- und betriebswirtschaftliche Aufgaben gegenüberstehen sehen. Diese Aufgaben beanspruchen wertvolle Zeit, die anderweitig der pädagogischen Arbeit und der individuellen Förderung der Kinder zugutekommen könnte.
Auch Anforderungen an die Position der Kitaleitung haben sich im Laufe der Zeit erheblich weiterentwickelt. Die Führung von Teams, die Koordination von Abläufen und die Bewältigung betriebswirtschaftlicher Fragen sind heutzutage integrale Bestandteile der Leitungsarbeit. Eine gezielte Entlastung in diesen Bereichen ist nicht nur sinnvoll, sondern auch dringend erforderlich.
Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung zu betonen, dass Entlastung keinesfalls mit Entwertung gleichgesetzt werden sollte. Kita-Leitungen sind und bleiben pädagogische Fachkräfte, die über unverzichtbare Erfahrungen und Kompetenzen verfügen. Wir verfolgen daher vielmehr die Vision einer engen Zusammenarbeit zwischen pädagogischem und administrativem Fachwissen, um den Bildungsauftrag optimal zu erfüllen.
Wir möchten in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung multiprofessioneller Teams hinweisen. Diese Teams, bestehend aus Fachkräften unterschiedlicher Fachrichtungen, bieten eine umfassende Unterstützung für Kinder und ihre individuellen Bedürfnisse.
Besonders in Zeiten des Fachkräftemangels sind multiprofessionelle Teams entscheidend. Sie entlasten pädagogische Fachkräfte von nicht-pädagogischen Aufgaben und ermöglichen es ihnen, sich auf ihre Kernarbeit zu konzentrieren, was zur Sicherung der Bildungsqualität beitragen kann. Die Zusammenarbeit unterschiedlicher Expertisen erlaubt zudem die Entwicklung innovativer pädagogischer Ansätze und eine gezieltere Förderung der Kinder. Dies stärkt somit nicht nur die individuelle Entwicklung der Kinder, sondern auch das Bildungssystem insgesamt. Die flächendeckende Integration multiprofessioneller Teams in Deutschland ist somit essentiell, um eine qualitativ hochwertige Bildung langfristig zu gewährleisten und muss deutlich stärker priorisiert werden.
Wir hegen deutliche Zweifel, ob die thematisierte Entwicklung in Bayern die angestrebten Ziele des frühkindlichen Bildungsauftrages in vollem Umfang erreichen wird. Keineswegs sollten Stellen, die zwingend auf pädagogisches Fachwissen angewiesen sind, auf dieses in der Not verzichten, um eine kurzfristige Personalentlastung umzusetzen. Dies würde dem frühkindlichen Bildungsauftrag nachhaltig nicht zu Gute kommen. Vielmehr sehen wir die Schaffung spezialisierter Stellen für nicht-pädagogische Verwaltungsaufgaben als mögliche Lösung an. Diese könnten von geschulten kaufmännischen und verwaltenden Experten übernommen werden, die in enger Zusammenarbeit mit der Kitaleitung stehen würden und diese hier vom administrativen Druck entlasten. Gleichzeitig würden sie sicherstellen, dass ihre pädagogische Expertise im Mittelpunkt stehen darf, wie von Lars Békési, Geschäftsführer des VKMK, betont wird.
Die Umsetzungen in Bayern sollten wir als Anstoß nutzen, den Fokus, auch in Berlin, deutlich stärker auf die nachhaltige Entlastung der pädagogischen Teams zu lenken, ohne den Blick vom frühkindlichen Bildungsauftrag und dessen Anforderungen zu wenden.
Für weitere Informationen und Anfragen steht Ihnen Lars Békési gerne zur Verfügung.
Senat (ver)plant, die „Notbetreuung“ zu beenden
Wir unterstützen den Plan der SenBJF, schnellstmöglich die Notbetreuung zu beenden, vor allem, weil wir davon überzeugt sind, dass dem Kindeswohl auch in einer Pandemie mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden muss.
Wie wir in unseren letzten Pressemitteilungen und dem Offenen Brief an den Regierenden Bürgermeister bereits betont haben, war die derzeitige „Notbetreuung“ ein Euphemismus. Die Auslastung in vielen Kindertagesstätten lag nur wenige Prozentpunkte unter dem üblichen Regelbetrieb. Deshalb begrüßen wir den Wunsch der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF), die „Notbetreuung“ schnellstmöglich aufzuheben und einen eingeschränkten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen bis zum Ende des Kita-Jahres einzuführen.
Infektionsschutz vor Ort statt Ausschließen
Besonders nachteilig an der „Notbetreuung“ war, dass jeweils dieselben vier bis fünf Kinder von dem Bildungs- und Betreuungsangebot ausgeschlossen wurden. Das stand dem Recht auf Bildung der Kinder entgegen. Hier musste eine Abwägung zwischen Infektionsschutz und Kindeswohl getroffen werden. Da allerdings das Infektionsgeschehen bei einer Reduzierung von beispielsweise 24 auf 20 Kinder in einer Kindertageseinrichtung kaum beeinflusst wird, jedoch das Kindeswohl bei einer dauerhaft fehlenden Betreuung und Bildung stark leidet, unterstützen wir die Entscheidung der SenBJF.
Was ist im Detail geplant?
Wir bedauern es sehr, dass sich die Jugendsenatorin nicht mit ihrer Forderung einer Umsetzung zum 10. Mai durchsetzen konnte. Den Plänen des Senats entsprechend wird es eine Entscheidung erst am 11. Mai geben. Nach unseren Informationen soll zum 17. Mai der eingeschränkte Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen erneut ausgerufen und den Trägern vor Ort die Möglichkeit gegeben werden, die Umsetzung den Gegebenheiten vor Ort anzupassen.
Der Zwischenschritt bei der Öffnung, 4- und 5-Jährige ohne Einschränkung zu betreuen, ist nahezu wirkungslos für den Infektionsschutz. Allerdings ist es weiterhin eine bürokratische Belastung, die zwei bis drei Kinder zu bestimmen, die auch weiterhin nicht zur Kita kommen dürfen.
Unsere Kitas sind vorbereit.
Unsere Mitglieder sind bereit, in den eingeschränkten Regelbetrieb zu wechseln. Die jeweiligen Konzepte zum Infektionsschutz sorgen für eine geringe Quote bei den quarantänebedingten Schließungen von zweieinhalb Prozent. Wir begrüßen, dass auch der Senat die Handlungsschnelligkeit und Lösungsorientierung der Freien Träger anerkennt und ihnen die nötige Beinfreiheit vor Ort bei der Umsetzung der Maßnahmen gewährt. Dazu würde allerdings auch gehören, die Beschaffung der Tests im kommenden Kita-Jahr nicht, wie geplant, der Senatsverwaltung zu übertragen, sondern für diesen Zweck den freien Trägern eine Kostenpauschale einzuräumen.
Wir unterstützen den Plan der SenBJF, schnellstmöglich die Notbetreuung zu beenden, vor allem, weil wir davon überzeugt sind, dass dem Kindeswohl auch in einer Pandemie mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden muss. Es gilt, die Schäden in den Kinderseelen aufgrund des bisherigen Hin-und-Her so gering wie möglich zu halten.
Unser Kommentar zum zweiten Lockdown
Vieles bleibt unklar
So wurden noch keine genauen Informationen zur Umsetzung des bezahlten Urlaubs für Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen können, gegeben. Darüber hinaus gibt es nur eine vage Zusage, dass die Finanzierung der Kita-Einrichtungen weiterläuft.
Wir brauchen klare Regelungen
Am vergangenen Sonntag, 13.12.2020 haben sich die Ereignisse, was die nächsten Wochen betrifft, überschlagen. Nach der Pressekonferenz von Bundeskanzlerin Merkel, Bundesminister Scholz, Bürgermeister Müller und Ministerpräsident Söder nach der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder folgten in der Pressekonferenz nach der Sondersitzung des Berliner Senates Verlautbarungen und speziell der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Wir werden im Folgenden die Probleme dieses kurzfristigen Lockdowns besprechen.
Was wurde für Kita-Betriebe beschlossen?
Obwohl das 22. Trägerschreiben noch nicht verschickt wurde, gibt es schon einige Punkte der geplanten Maßnahmen, die bereits öffentlich bekannt sind. Bekannt ist, dass zum Mittwoch, 16. Dezember, ein zweiter “harter” Lockdown beschlossen wurde. Das heißt, ab Mittwoch wird es wieder eine Notbetreuung in den Berliner Kitas geben. Im Gegensatz zum ersten Lockdown wird es zunächst keine Listen für systemrelevante Berufe geben. Vielmehr wird allen Eltern, die keine anderen Möglichkeiten haben, eine Betreuung ihrer Kinder zu organisieren, eine Notbetreuung garantiert. Die Beschlüsse gelten vorerst bis zum 10. Januar 2021. Die SenBJF setzt bei der Umsetzung der Notbetreuung, nach eigenen Aussagen, auf die Handlungskompetenz der einzelnen Kita-Träger. Dieses Vertrauen begrüßen wir ausdrücklich.
Vieles bleibt unklar
Allerdings kann dieses Vertrauen nicht über die unklaren Regelungen hinwegtäuschen. So wurden noch keine genauen Informationen zur Umsetzung des bezahlten Urlaubs für Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen können, gegeben. Darüber hinaus gibt es nur eine vage Zusage, dass die Finanzierung der Kita-Einrichtungen weiterläuft. Nach den Erfahrungen des ersten Lockdowns, der eine Rückzahlung mit sich brachte, welche der versprochenen Finanzierung zuwiderlief, fällt es uns sehr schwer den jetzigen Verlautbarungen zu vertrauen.
Ebenso fehlt jegliche Perspektive über den 10. Januar hinaus. Zu unserer großen Verwunderung ist bisher nur der Plan bekannt geworden, bei einer unveränderten Infektionslage, nach dem 10. Januar eine Notbetreuung für Eltern in systemrelevanten Berufen einzuführen.
Wir brauchen klare Regelungen
Bei allem Verständnis für die kurze Zeit zur Umsetzung der Beschlüsse auf Senatsebene, muss es jetzt eine schnelle Klärung der noch offenen Fragen geben. Wir hoffen daher, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sich schnellst möglich- bis zum Mittwoch- mit den Senatsverwaltungen für Wirtschaft und Finanzen auf einen gemeinsamen Plan einigt.
5. VKMK-Trägeraustausch; Lagebericht zur Mitarbeiterführung
Diese Woche trafen sich die GeschäftsführerInnen der VKMK-Mitglieder zum fünften 5. VKMK-Trägeraustausch. Stefanie Schubert, unsere stellvertretende Vorsitzende, leitete die Online-Konferenz, bei dem Erfahrungen ausgetauscht und Fragen zum Thema Mitarbeiterführung besprochen wurden. Im folgenden geben wir einen kurzen Überblick.
Was gut läuft : Nahezu alle Teilnehmer berichteten von hervorragenden kreativen Lösungen ihrer MitarbeiterInnen. Mit viel Engagement und Aufwand wird in vielen Einrichtungen der Betrieb an die neuen Gegebenheiten angepasst. Das tägliche Arbeiten mit digitalen Hilfsmitteln wurde von vielen als problemlos beschrieben und gehört mittlerweile zur Routine. Alle Kita-Träger haben die Zeit auch genutzt, die Einrichtungen zu verbessern und Projekte voranzutreiben, für die vorher kaum Zeit war. Vor allem aber wurde die Zeit genutzt, um die MitarbeiterInnen auch mit den 20 unterschiedlichen VKMK Webinaren fortzubilden. Im Allgemeinen konnten die Herausforderungen der erweiterten Notbetreuung bisher gemeistert werden.
Was nicht gut läuft: In dem Trägeraustausch wurden allerdings auch viele Probleme besprochen. So ist es zum Beispiel zunehmend schwieriger die Mitarbeiter zu motivieren. Die konzeptionelle Arbeit ist allmählich erschöpft und die persönlichen Kontakte fehlen, da auch die Digitalisierung in unserer Branche ihre Grenzen hat. Viele Fragen und Bedenken gab es auch zur Anrechnung der Mitarbeiterleistungen. Ein normaler Stundennachweis ist derzeit kaum möglich und es gibt noch keine Kurzarbeit. Des Weiteren unterscheiden sich die Leistungen der MitarbeiterInnen stark. Wie soll mit älterem Personal oder anderen Risikogruppen umgegangen werden? Sind sie juristisch betrachtet derzeit berufsfähig? Hierzu wurden fehlende Vorgaben von Seiten des Gesetzgebers beklagt.
Es wurde sich auch die Frage gestellt, wie der Ausnahmezustand in Zukunft in eine neue Normalität überführt werden könnte. Wie können neuen Eltern die Einrichtungen gezeigt und Kinder eingewöhnt werden? Sollte für die Umsetzung der Kontaktbeschränkungen vielleicht die Öffnung an Sonnabenden diskutiert werden? Und was bringt die Beschränkung der Gruppenstärke, wenn die öffentlichen Spielplätze wieder geöffnet werden?
All diese Fragen gilt es so schnell wie möglich mit dem Land Berlin zu klären. Unserseits werden wir neben unseren Lösungsvorschlägen auch eine weitere Klarheit bzgl der weiteren Schritten in Richtung Regelbetrieb einzufordern.