Eine aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung in Zusammenarbeit mit der Krankenversicherung DAK offenbart neue Zahlen zu krankheitsbedingten Ausfällen im Kita-Personal. Demnach sind die Ausfallzeiten in dieser Berufsgruppe im Vergleich zu anderen Berufsgruppen deutlich höher. Besonders besorgniserregend sieht die Situation in Berlin aus: Hier liegt die durchschnittliche Zahl der krankheitsbedingten Fehltage bei 35,7 Tagen pro Jahr.
Ist das Gute-KiTa-Gesetz auch in Berlin eine Mogelpackung?
Das „Gute-KiTa-Gesetz“ ist eine Investition des Bundes in die frühkindliche Bildung der Bundesländer. Bei den geplanten Maßnahmen des Landes Berlin befürchten wir allerdings bei der Entlastung der Kita-Leitungen eine bloße Umverteilung bereits bestehender Mittel.
Von den 5,5 Milliarden Euro, die der Bund bis 2022 in die Verbesserung der Qualität von Kindertagesstätten steckt, werden leider ein Drittel von verschiedenen Bundesländern für die Beitragsfreiheit der Eltern verwendet. Damit wird der Grundgedanke, die „Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten“, unterlaufen.
Auf das Land Berlin fallen anteilig 239 Millionen Euro. Der Senat hat acht Schwerpunkte benannt, die mit den Bundesgeldern in den nächsten Jahren gefördert werden sollen. In der Problem-Analyse stimmen wir dem Senat zu. Allerdings befürchten wir in Teilen eine mangelhafte und bürokratische Umsetzung, die nicht geeignet ist, die Probleme in der Berliner Kitalandschaft schnellstmöglich zu lösen.
Wie werden Kita-Leitungen entlastet?
Der Erste der acht Schwerpunkte setzt sich zum Ziel, die „Kita-Leitungen (zu) stärken“. Geplant ist, die Kita-Leitungen ab 85 Kindern komplett und in kleineren Kitas entsprechend anteilig von der unmittelbaren pädagogischen Arbeit zu befreien. Wir begrüßen diese Entlastung, da sie einen weiteren Schritt zu der von uns geforderten Freistellung ab 50 Kindern pro Einrichtung darstellt.
Bedenken haben wir allerdings bei der geplanten Umsetzung. Bedenklich ist vor allem die Formulierung zur Entlastung der Kita-Leitungen durch eine Verwaltungsassistenz. Im Wortlaut heißt es:„Geplant ist, dass ein Teil des Leitungsschlüssels auch über eine Verwaltungsassistenz abgedeckt werden kann.“ Diese Formulierung lässt letztlich nur die Möglichkeit einer anteiligen Umwandlung in Verwaltungsassistenz zu.
Das scheint auf eine "Mogelpackung" hinauszulaufen, da die Millionen des Bundes hier nicht zusätzlich zur Entlastung investiert, sondern nur aus einer Teilsumme umverteilt werden. Nur die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für kaufmännische Verwaltungskräfte, wie in den Schulen, würde Kita-Leitungen effektiv entlasten und wieder für pädagogische Arbeit zur Verfügung stellen - so lautet auch eine Kernforderung des VKMK zur Entlastung der Kita-Leitungen von ausufernden administrativen Aufgaben.
Wenn es die Senatorin mit der Wertschätzung der Kita-Leitungen wirklich ernst meint, sollte sie auch für deren tatsächliche Entlastung von fachfremden Aufgaben sorgen.
Der Senat muss sich zur echten Entlastung der Kita-Leitungen bekennen.
Wir fordern daher eine Klarstellung des Senats, dass es sich hierbei um tatsächliche Investitionen handelt. Darüber hinaus fordern wir den Senat auf, in den noch laufenden Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2020/21 keine Einsparungen im frühkindlichen Bildungssektor vorzunehmen!
Nur durch sinnvolle und effektive Investitionen anstatt durch problemverlagernde Umverteilung können wir die Probleme in der Berliner Kitalandschaft lösen.
Stellungnahme des VKMK zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Berlin vom 25.09.2019
Der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Berlin hat die Beschwerden gegen das Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) abgelehnt. Hierzu nimmt der Verband der Kleinen und Mittelgroßen Kitaträger Berlin (VKMK) wie folgt Stellung.
WORUM GEHT ES IN DER ENTSCHEIDUNG?
Im Kern wollten die Beschwerdeführer die seit dem 01.09.2018 geltenden Beschränkungen für Zusatzleistungen bei der Kindertagesbetreuung im KitaFöG überprüft wissen. Diese deckeln die monatlichen Beiträge, die von Eltern an die Kita gezahlt werden können. Derzeit gilt eine Obergrenze von 60 Euro im Monat plus Essensausgaben. Damit einhergehend wurde eine Meldepflicht eingeführt, die eine Auflistung über der Zusatzleistungen beinhaltet. Unter anderem führten die Beschwerdeführer an, dass die Regelungen zu Zusatzleistungen ohnehin schon durch Fördervereine der Kitas umgangen werden. Die Klage gegen die geltenden Beschränkungen für Zusatzleistungen wurde nun vom Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Berlin abgewiesen. Das Gericht hat sich aber nicht inhaltlich geäußert, sondern in seiner Begründung nur klargestellt, dass die Beschwerdeführer „nicht den regulären Rechtsweg ausgeschöpft haben beziehungsweise, dass die Kläger nicht beschwerdebefugt“ sind. Es hat insbesondere nicht erklärt, dass das geänderte Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) verfassungskonform ist. Die juristische Entscheidung zum Thema ist also noch nicht gefallen.
WAS IST UNSERE POSITION?