Neue Studie zeigt: Kita-Personal leidet unter besonders hohen Fehlzeiten – VKMK fordert Maßnahmen
Eine aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung in Zusammenarbeit mit der Krankenversicherung DAK offenbart neue Zahlen zu krankheitsbedingten Ausfällen im Kita-Personal. Demnach sind die Ausfallzeiten in dieser Berufsgruppe im Vergleich zu anderen Berufsgruppen deutlich höher. Besonders besorgniserregend sieht die Situation in Berlin aus: Hier liegt die durchschnittliche Zahl der krankheitsbedingten Fehltage bei 35,7 Tagen pro Jahr.
Eine aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung in Zusammenarbeit mit der Krankenversicherung DAK offenbart neue Zahlen zu krankheitsbedingten Ausfällen im Kita-Personal. Demnach sind die Ausfallzeiten in dieser Berufsgruppe im Vergleich zu anderen Berufsgruppen deutlich höher. Besonders besorgniserregend sieht die Situation in Berlin aus: Hier liegt die durchschnittliche Zahl der krankheitsbedingten Fehltage bei 35,7 Tagen pro Jahr. Das sind 15,3 Tage mehr als im Durchschnitt anderer Berufsgruppen und 6,1 Tage mehr als im bundesweiten Durchschnitt des Kita-Personals. Diese Zahlen verdeutlichen eine Entwicklung im Kita-Bereich, insbesondere in der Hauptstadt, welche auch der Kita-Verband VKMK seit geraumer Zeit intern bei seinen Mitgliedern beobachtet.
Mitglieder des VKMK berichten insbesondere von einem drastischen Anstieg der Atmenwegsinfektionen im Vergleich zu den Vorjahren. Diese Beobachtung wird durch die Studie der Bertelsmann-Stiftung bestätigt, in welcher Atemwegsinfektionen als häufigste Ursache für krankheitsbedingte Ausfalltage identifiziert wurden. Die zweithäufigste Ursache sind laut Studie psychische Erkrankungen. In Berlin machen diese 20,5% aller krankheitsbedingten Fehltage im Kita-Personal aus. In einem Interview mit dem rbb Inforadio erklärt Lars Békési, Geschäftsführer des VKMK, dass dieser Trend unter anderem auf eine Vielzahl von zunehmenden Belastungen zurückzuführen ist, die in der Metropole Berlin besonders stark zusammenwirken, darunter sozioökonomisch schwache Herkunft, mangelnde Deutschkenntnisse und ein allgemeiner Anstieg an Verhaltensauffälligkeiten vieler Kinder.
Die neue Studie bestätigt die internen Beobachtungen des VKMK. Auch die Schlussfolgerung der Bertelsmann-Stiftung, dass die bereits ungünstigen Rahmenbedingungen im Kita-Bereich maßgeblich zu den erhöhten Fehlzeiten beitragen, teilt der Verband. „Wir befinden uns in einem klassischen Kreislauf“, so Békési. „Die hohe Arbeitsbelastung führt zu mehr Ausfällen, die wiederum die Belastung des verbleibenden Personals weiter erhöhen.“ Um diesen Kreislauf zu durchbrechen, fordert der VKMK dringend Maßnahmen. „Eine Entlastung der Pädagoginnen und Pädagogen muss durch zusätzliches Personal, wie kaufmännische Verwaltungskräfte und unterstützendes Personal, erfolgen“, betont Békési, “Langfristig muss die Personalausstattung auf 120 % angehoben werden, um sicherzustellen, dass Kitas ausreichend personelle Kapazitäten haben, um Ausfälle zu kompensieren, ohne die Belastung der Fachkräfte weiter zu erhöhen.” Trotz der aktuellen Herausforderungen blickt Békési optimistisch in die Zukunft: „Wenn es uns gelingt, diese bereits bekannten Stellschrauben zu justieren, können wir unsere Pädagoginnen und Pädagogen deutlich entlasten und ihnen attraktivere Arbeitsbedingungen bieten. Dies würde nicht nur die derzeitige Situation entschärfen, sondern auch dazu beitragen, zukünftige Fachkräfte zu gewinnen und langfristig zu sichern.“
Ist das Gute-KiTa-Gesetz auch in Berlin eine Mogelpackung?
Das „Gute-KiTa-Gesetz“ ist eine Investition des Bundes in die frühkindliche Bildung der Bundesländer. Bei den geplanten Maßnahmen des Landes Berlin befürchten wir allerdings bei der Entlastung der Kita-Leitungen eine bloße Umverteilung bereits bestehender Mittel.
Von den 5,5 Milliarden Euro, die der Bund bis 2022 in die Verbesserung der Qualität von Kindertagesstätten steckt, werden leider ein Drittel von verschiedenen Bundesländern für die Beitragsfreiheit der Eltern verwendet. Damit wird der Grundgedanke, die „Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten“, unterlaufen.
Auf das Land Berlin fallen anteilig 239 Millionen Euro. Der Senat hat acht Schwerpunkte benannt, die mit den Bundesgeldern in den nächsten Jahren gefördert werden sollen. In der Problem-Analyse stimmen wir dem Senat zu. Allerdings befürchten wir in Teilen eine mangelhafte und bürokratische Umsetzung, die nicht geeignet ist, die Probleme in der Berliner Kitalandschaft schnellstmöglich zu lösen.
Wie werden Kita-Leitungen entlastet?
Der Erste der acht Schwerpunkte setzt sich zum Ziel, die „Kita-Leitungen (zu) stärken“. Geplant ist, die Kita-Leitungen ab 85 Kindern komplett und in kleineren Kitas entsprechend anteilig von der unmittelbaren pädagogischen Arbeit zu befreien. Wir begrüßen diese Entlastung, da sie einen weiteren Schritt zu der von uns geforderten Freistellung ab 50 Kindern pro Einrichtung darstellt.
Bedenken haben wir allerdings bei der geplanten Umsetzung. Bedenklich ist vor allem die Formulierung zur Entlastung der Kita-Leitungen durch eine Verwaltungsassistenz. Im Wortlaut heißt es:„Geplant ist, dass ein Teil des Leitungsschlüssels auch über eine Verwaltungsassistenz abgedeckt werden kann.“ Diese Formulierung lässt letztlich nur die Möglichkeit einer anteiligen Umwandlung in Verwaltungsassistenz zu.
Das scheint auf eine "Mogelpackung" hinauszulaufen, da die Millionen des Bundes hier nicht zusätzlich zur Entlastung investiert, sondern nur aus einer Teilsumme umverteilt werden. Nur die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für kaufmännische Verwaltungskräfte, wie in den Schulen, würde Kita-Leitungen effektiv entlasten und wieder für pädagogische Arbeit zur Verfügung stellen - so lautet auch eine Kernforderung des VKMK zur Entlastung der Kita-Leitungen von ausufernden administrativen Aufgaben.
Wenn es die Senatorin mit der Wertschätzung der Kita-Leitungen wirklich ernst meint, sollte sie auch für deren tatsächliche Entlastung von fachfremden Aufgaben sorgen.
Der Senat muss sich zur echten Entlastung der Kita-Leitungen bekennen.
Wir fordern daher eine Klarstellung des Senats, dass es sich hierbei um tatsächliche Investitionen handelt. Darüber hinaus fordern wir den Senat auf, in den noch laufenden Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2020/21 keine Einsparungen im frühkindlichen Bildungssektor vorzunehmen!
Nur durch sinnvolle und effektive Investitionen anstatt durch problemverlagernde Umverteilung können wir die Probleme in der Berliner Kitalandschaft lösen.
Stellungnahme des VKMK zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Berlin vom 25.09.2019
Der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Berlin hat die Beschwerden gegen das Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) abgelehnt. Hierzu nimmt der Verband der Kleinen und Mittelgroßen Kitaträger Berlin (VKMK) wie folgt Stellung.
WORUM GEHT ES IN DER ENTSCHEIDUNG?
Im Kern wollten die Beschwerdeführer die seit dem 01.09.2018 geltenden Beschränkungen für Zusatzleistungen bei der Kindertagesbetreuung im KitaFöG überprüft wissen. Diese deckeln die monatlichen Beiträge, die von Eltern an die Kita gezahlt werden können. Derzeit gilt eine Obergrenze von 60 Euro im Monat plus Essensausgaben. Damit einhergehend wurde eine Meldepflicht eingeführt, die eine Auflistung über der Zusatzleistungen beinhaltet. Unter anderem führten die Beschwerdeführer an, dass die Regelungen zu Zusatzleistungen ohnehin schon durch Fördervereine der Kitas umgangen werden. Die Klage gegen die geltenden Beschränkungen für Zusatzleistungen wurde nun vom Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Berlin abgewiesen. Das Gericht hat sich aber nicht inhaltlich geäußert, sondern in seiner Begründung nur klargestellt, dass die Beschwerdeführer „nicht den regulären Rechtsweg ausgeschöpft haben beziehungsweise, dass die Kläger nicht beschwerdebefugt“ sind. Es hat insbesondere nicht erklärt, dass das geänderte Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) verfassungskonform ist. Die juristische Entscheidung zum Thema ist also noch nicht gefallen.
WAS IST UNSERE POSITION?
Der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Berlin hat die Beschwerden gegen das Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) abgelehnt. Hierzu nimmt der Verband der Kleinen und Mittelgroßen Kitaträger Berlin (VKMK) wie folgt Stellung.
WORUM GEHT ES IN DER ENTSCHEIDUNG?
Im Kern wollten die Beschwerdeführer die seit dem 01.09.2018 geltenden Beschränkungen für Zusatzleistungen bei der Kindertagesbetreuung im KitaFöG überprüft wissen. Diese deckeln die monatlichen Beiträge, die von Eltern an die Kita gezahlt werden können. Derzeit gilt eine Obergrenze von 60 Euro im Monat plus Essensausgaben. Damit einhergehend wurde eine Meldepflicht eingeführt, die eine Auflistung über der Zusatzleistungen beinhaltet. Unter anderem führten die Beschwerdeführer an, dass die Regelungen zu Zusatzleistungen ohnehin schon durch Fördervereine der Kitas umgangen werden. Die Klage gegen die geltenden Beschränkungen für Zusatzleistungen wurde nun vom Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Berlin abgewiesen. Das Gericht hat sich aber nicht inhaltlich geäußert, sondern in seiner Begründung nur klargestellt, dass die Beschwerdeführer „nicht den regulären Rechtsweg ausgeschöpft haben beziehungsweise, dass die Kläger nicht beschwerdebefugt“ sind. Es hat insbesondere nicht erklärt, dass das geänderte Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) verfassungskonform ist. Die juristische Entscheidung zum Thema ist also noch nicht gefallen.
WAS IST UNSERE POSITION?
Bei dieser Debatte geht es um die Förderung unserer Kinder. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass sie die gleichen Bildungschancen haben, wie die Kinder in anderen Bundesländern - und das ist noch nicht der Fall. Die angesprochene Finanzierung der Mehrkosten durch einen Förderverein stellt aus unserer Sicht kein Problem dar. Sie ist juristisch umfassend durch das Vereinsrecht gedeckt und wurde darüber hinaus auch ausdrücklich von der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Frau Scheeres, auf der Pressekonferenz vom 11. April 2018 für gut und zulässig befunden. Um die Qualität der Kinderbetreuung in Berlin zu verbessern sowie die Wahlfreiheit der Eltern zu gewährleisten, brauchen wir allerdings die Innovations- und Gestaltungskraft der unabhängigen, freien Träger. Dafür muss es einen gerechten Wettbewerb geben. Bedauerlicherweise werden derzeit die freien Träger gegenüber den staatlichen Eigenbetrieben weiterhin in vielen Bereichen benachteiligt.
WAS FORDERN WIR?
Für die Lösung der Kita-Krise benötigen wir eine offene und ehrliche Debatte über eine echte „100%-Finanzierung“. Dazu bedarf es unter anderem einer Offenlegung der tatsächlichen Sachkosten sowie einer angemessenen Kostenerstattung der Mieten. Es müssen jetzt die pädagogischen Fachkräfte durch kaufmännische Verwaltungskräfte von den ausufernden Verwaltungslasten befreit werden. Dieses muss durch die Bereitstellung der notwendigen Gelder im kommenden Berliner Haushalt 2020/21 deutlich werden. Des Weiteren müssen die Gelder für die Sprachförderung der Kinder nichtdeutscher Herkunft (NDH) bereits ab dem ersten Kind und nicht erst nach Erreichen einer 40% Quote den Trägern gewährt werden.