Berlin handelt mit dem Partizipationszuschlag entgegen den Empfehlungen der Expert:innen
PISA 2025 empfiehlt ausdrücklich, sprachliche und andere Entwicklungsbedarfe frühzeitig zu diagnostizieren, daran verbindliche Fördermaßnahmen anzuschließen und Ressourcen nach sozialen und pädagogischen Bedarfen zuzuweisen.
Der Bericht unterscheidet dabei klar zwischen sozialer Herkunft, sprachlichen Lernbedingungen und individueller Sprachkompetenz. Selbst die zu Hause gesprochene Sprache wird ausdrücklich nur als grober Kontextindikator und nicht als Sprachdiagnose verstanden.
Berlin schlägt ab dem 1. Januar 2027 bei der Finanzierung zusätzlicher personeller Sprachförderressourcen für regulär betreute Kitakinder den entgegengesetzten Weg ein: Mit dem Wegfall der bisherigen ndH- und QM/MSS-Zuschläge wird der nachgewiesene Berlinpass-BuT zum zentralen personenbezogenen Zugangskriterium des Partizipationszuschlags.
Hinzu kommen starre Schwellenwerte auf Einrichtungsebene von 20 und 40%. Der tatsächliche, während des Kitabesuchs festgestellte Sprachförderbedarf eines Kindes begründet dagegen keinen individuellen Zuschlagsanspruch.
Der Sprachfördergutschein korrigiert diesen Systemfehler nicht. Er betrifft im Wesentlichen Kinder, die bislang keine Kita besuchen und in den letzten 18 Monaten vor der Schulpflicht förmlich zur vorschulischen Sprachförderung verpflichtet werden. Er ersetzt weder eine frühzeitige, kontinuierliche Diagnostik für alle Kitakinder noch die ab 2027 wegfallenden Personalressourcen.
Damit folgt Berlin nicht der von PISA empfohlenen Kette aus früher Diagnostik, tatsächlichem Förderbedarf und verbindlicher Ressourcenbereitstellung. Stattdessen entscheidet für viele Kinder ein Sozialleistungsnachweis ihrer Eltern darüber, ob ihre Kita zusätzliches Personal erhält. Kinder können denselben sprachlichen Förderbedarf haben und dennoch unterschiedlich finanziert werden – abhängig vom Berlinpass-BuT und von der zufälligen Zusammensetzung ihrer Einrichtung.
Die Folgen betreffen keine kleine Randgruppe. Nach den veröffentlichten Ausgangszahlen wurden über die bisherigen ndH-Zuschläge (nichtdeutscher Herkunft) mit deren Zugangsschwelle von 40% je Einrichtung und den QM/MSS-Zuschlägen rund 66.700 Kinder beziehungsweise Förderfälle berücksichtigt.
Für den Partizipationszuschlag wurden ursprünglich rund 40.000 begünstigte Kinder erwartet. Daraus ergibt sich eine rechnerische Differenz von bis zu rund 26.700 Förderfällen. Da die bisherigen und neuen Personengruppen nicht vollständig deckungsgleich sind, ist dies keine personenbezogene Endzahl. Sie belegt jedoch eine potenziell fünfstellige Förderlücke.
Berlin nimmt damit in Kauf, dass ab dem 1. Januar 2027 tausende Kinder trotz fortbestehender sprachlicher und pädagogischer Bedarfe schlechtere personelle Förderbedingungen vorfinden. Das erschwert nicht nur ihren Erwerb der deutschen Bildungssprache, sondern verschlechtert ihre späteren Bildungs- und Teilhabechancen – obwohl PISA 2025 gerade eine frühere, bedarfsgerechtere und verlässlich finanzierte Förderung verlangt.