Einordnung der Abschlussbezeichnung „Bachelor Professional
(Stand 5.8.2021) Stellungnahme der SenBJF (Referat Familienpolitik, Kindertagesbetreuung und vorschulische Bildung, Kindertagesbetreuung: Vertragscontrolling Zuzahlungen)
Ab dem Schuljahr 2020/21 wird auf dem Abschlusszeugnis der Fachschule für Sozialpädagogik neben dem Abschluss „staatlich geprüfte/r Erzieher/in“ der Zusatz „Bachelor Professional in Sozialwesen“ vermerkt.
Damit folgt das Land Berlin einem Beschluss der Kultusministerkonferenz, mit dem die Anschlussfähigkeit der Berufsbezeichnung im internationalen Kontext sichergestellt werden soll.
Der Zusatz wirkt sich nicht auf die Zulassungsvoraussetzungen im Hochschulbereich aus. Die berufliche Qualifikation der Erzieherin bzw. des Erziehers wird dem hochschulischen Bachelorabschluss lediglich zugeordnet.
Er ist weder mit dem „Bachelor“ gleichzusetzen, noch ersetzt er ihn.
Der Erwerb eines „Bachelor“ ist weiterhin nur durch ein Hochschulstudium möglich. Auch ist es nicht möglich, ausschließlich mit dem neuen „Bachelor Professional“ ein Masterstudium aufzunehmen.
Unser Newsletter
Trägerschreiben der SenBJF
2023
2022
2021
2020
Anforderungen an die Lüftung und Luftreinigung zur Reduktion des Infektionsrisikos über den Luftweg
Nachfolgend die Präsentation zur eigenen Entscheidungsfindung aus dem Trägeraustausch.
Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur räumlichen Gestaltung im Rahmen des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG)
Antragszeitraum: 01.08.2020 - 31.09.2022 (Stand 15.02.2022)
Zuwendungsempfänger: gemeinnützige anerkannte oder dem Grunde nach anerkennungsfähige Träger der freien Jugendhilfe
Rechtsanspruch: nein
Antragstellung bei: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie; Referat V A GKG, Bernhard-Weiß-Str. 6, 10178 Berlin
Art der Förderung: Vollfinanzierung in Form einer Projektfinanzierung
Volumen des gesamten Förderprogramms: ca. 21,5 Millionen Euro
Eigenanteil: nein
Zweckbindung:
3 Jahre
bei Räumen im Eigentum des Trägers: mindestens 5 Jahre
Fördersumme(n):
pro Einrichtung max. 40.000 Euro
Untergrenze der Förderung beträgt 3.000 Euro brutto
Voraussetzungen:
Einrichtungen können nur einmalig im gesamten Gewährungszeitraum berücksichtigt werden
gefördert werden nur Maßnahmen:
die vor Bewilligung der Zuwendungen noch nicht begonnen oder beschafft worden sind
Ausnahme: vorab Zustimmung der SenBildJugFam
Förderung von bereits abgeschlossenen Maßnahmen ist ausgeschlossen
gefördert werden:
Ausstattungen, die einen Bezug zur pädagogischen Konzeption der Einrichtung haben und über die Standardausstattung hinausgehen, Anlässe für soziale Interaktion, Kommunikation, Gespräche und den Austausch der Kinder untereinander bieten – Sprachförderung
Herstellung von Barrierefreiheit, wie beispielsweise Automatiktüren, Rampen, akustische und taktile Orientierungssysteme, rollstuhlgeeignete Bodenbeläge, Handläufe und barrierefreie Sanitäranlagen
Gesundheitsförderung der pädagogischen Mitarbeitenden, wie beispielsweise Lärmschutz (z.B. Einbau von Akustikdecken, Verkleidung von Wänden, lärmdämpfende Belege, Raumteiler), rückenfreundliches Mobiliar (z.B. Wickelkommoden mit Treppen, höhenverstellbare Tische, Sitzmöglichkeiten für Erwachsene, spezielle ergonomische Erzieherstühle und Erzieherin- nenstühle).
Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“
Unser Blickwinkel: Träger der Kindertagesbetreuung, die in eine Kooperation mit Arbeitgebern treten
Zeitraum: 01.09.2020 - 30.04.2023 (max. Zuwendungsdauer: 2 Jahre)
Gegenstand der Zuwendung: vier Module
Modul 1: Förderung betrieblich unterstützter Betreuungsplätze in der Kindertagesbetreuung
Rechtsanspruch: nein
Antragstellung: schriftlicher Antrag
bei Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung c/o gsub mbH, Kronenstraße 6 10117 Berlin
Volumen der Förderung:
nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den zuwendungsfähigen monatlichen Betriebsausgaben
Festbetragsfinanzierung (Pauschale) in Höhe von 400 € je neu geschaffenem Ganztagesplatz und Monat
Förderfähig ist:
zusätzliche ,neue Plätze für Kinder der Beschäftigten des Kooperationsunternehmen
als Belegplätze oder als Plätze in einer Betriebskita
Voraussetzungen:
Es werden Kinderbetreuungsplätze in Tageseinrichtungen im Sinne von § 22 Abs. 1 SGB VIII geschaffen.
Kooperationsunternehmen muss mindestens 250 € pro Monat und Ganztages-Platz finanzieren
Öffentliche Mittel des Landes Berlin dürfen gleichzeitig zur Deckung der Betriebsausgaben der Plätze eingesetzt werden, sofern diese nicht insgesamt zu einer Überfinanzierung der Plätze führen
ÜBERLEITUNG IN DIE TARIFTABELLE “SOZIAL-& ERZIEHUNGSDIENST IM TV-L” - WAS BEDEUTET DAS FÜR FREIE TRÄGER
Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen für kinder /Kostenblatt RV-Tag
Kita-Gründung in Berlin mit Erfolg
Da die Gründung und der Aufbau einer Kita nicht nur Mut, Ausdauer und Energie, sondern auch profundes Wissen braucht, teilen wir mit Ihnen unsere langjährige Erfahrung.
Wir helfen Ihnen sich im Rahmen der Kita-Gründung in dem bürokratischen Dschungel der Richtlinien und Bestimmungen zurecht zu finden. Wir und unserer Netzwerk aus Fachexperten bieten Ihnen alles Wissenswertes rund um die Gründung.
Datenschutz und Transparenz - Muster für ein Eltern-Informations-Blatt
“Chancengleichheit für Berliner Kinder braucht gute Qualität - Gute Qualität braucht eine auskömmliche finanzielle Ausstattung”
unser Input zum ersten Fachgespräch “Möglichkeiten für Qualitätsverbesserungen und einen beschleunigten Ausbau der Kita-Landschaft” mit der CDU & FDP Fraktion im AGH vom 19.8.2019