Die Verdi-Streiks in den kommunalen Kitas spitzen sich zu. Unmittelbar vor der Urabstimmung zum Erzwingungsstreik am 19. September fordern die Gewerkschaftsmitglieder auch weiterhin einen eigenen Tarifvertrag zur Entlastung der pädagogischen Fachkräfte in Berliner Eigenbetrieben. Die negativen Auswirkungen der Warnstreiks sind bereits heute spürbar: Hunderte Kinder besuchen aufgrund der unsicheren Betreuungssituation in diesem Kita-Jahr nicht mehr die kommunalen Einrichtungen.
Der Kitaverband VKMK äußert sein zunehmendes Unverständnis angesichts der Streiks. „Das Berliner Finanzierungssystem über die Rahmenvereinbarung (RV-Tag) sorgt für Einheitlichkeit zwischen kommunalen, freien und wohlfahrtlichen Trägern. Verdi riskiert mit seiner Forderung eine gefährliche Spaltung dieser Struktur“, erklärt Lars Békési, Geschäftsführer des VKMK. Zudem warnt er vor möglichen Konsequenzen: Ein separater Tarifvertrag wird Berlin erneut aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) drängen. Diese Mitgliedschaft sollte nicht leichtfertig durch Verdi aufs Spiel gesetzt werden.
Békési betont außerdem, dass kommunale Kitas Eigenbetriebe des Landes Berlin sind. „Die Forderungen von Verdi sind in diesem Kontext unverständlich, da Eigenbetriebe im Gegensatz zu der Rechtsform von öffentlichen Körperschaften keine unabhängigen Entscheidungen treffen können,“ so Békési weiter.
Grundsätzlich unterstützt der VKMK die Forderungen nach Entlastung des pädagogischen Personals, lehnt jedoch den von Verdi eingeschlagenen Weg ab. Krankentage, Fortbildung und Urlaub müssen im Personalschlüssel und dessen Finanzierung berücksichtigt werden, um alle Berliner Kitas zu entlasten. “Ein separater Tarifvertrag, der nur 12 % der Berliner Kitaplätze betrifft, wäre keine langfristige Lösung“, erklärt Békési. Der Kitaverband sieht die anstehenden Verhandlungen zur Rahmenvereinbarung („Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen“) als den einzig richtigen Ort, um die berechtigten Anliegen der Fachkräfte umfassend zu regeln – sowohl für freie als auch kommunale Träger.