VKMK unterstützt Forderungen des Bundesrats: Dauerhafte Qualitätsanforderungen brauchen dauerhafte Finanzierung
Bereits mit Veröffentlichung des Referentenentwurfs zum Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz (SCQEG) warnte der VKMK – Der Kitaverband vor erheblichen finanziellen Mehrbelastungen für Länder, Kommunen und Kita-Träger - insbesondere nach 2034. Denn während die Qualitätsanforderungen des SCQEGs dauerhaft gesetzlich verankert werden sollen, ist die finanzielle Bundesbeteiligung zeitlich bis 2034 befristet und sinkt im Laufe der Jahre schrittweise. Die gestern veröffentlichte Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats (Drucksache 21/7302) bestätigt nun die Befürchtung des VKMK.
In seiner Stellungnahme forderte der Bundesrat eine “angemessene, dauerhafte und dynamische” finanzielle Beteiligung des Bundes. Dies wies die Bundesregierung jedoch unter Verweis auf die Zuständigkeit der Länder und Kommunen für die frühkindliche Bildung zurück und betont zugleich, dass das bisherige KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) und das geplante SCQEG aufgrund ihrer unterschiedlichen gesetzlichen Ausgestaltung hinsichtlich der daraus entstehenden finanziellen Verpflichtungen nicht unmittelbar vergleichbar seien.
„Die Verantwortung für eine verlässlich finanzierte frühkindliche Bildung liegt zuallererst bei den Ländern. Sie müssen dieser Kernaufgabe in ihren Haushalten Priorität einräumen und die notwendigen Mittel bereitstellen. Zugleich begrüßen wir, dass der Bund Verantwortung übernimmt und verbindliche Qualitätsanforderungen im SGB VIII verankert. Diesen Schritt muss er mit einer dauerhaften, bedarfsgerechten und dynamisierten Finanzierungsbeteiligung verbinden. Der Hinweis auf die zeitlichen Grenzen einer Projektförderung überzeugt bei gesetzlichen Daueraufgaben nicht. Entscheidend ist, einen Finanzierungsweg zu wählen, der dem dauerhaften Anspruch gerecht wird. Die Verantwortung der Länder bleibt bestehen; sie ersetzt jedoch keine verlässliche finanzielle Mitverantwortung des Bundes“, erklärt Lars Békési, Geschäftsführer des VKMK – Der Kitaverband.
Dies gilt insbesondere mit Blick auf die weitreichenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen von Investitionen in ebendiese, denn wie Karin Prien selbst betonte, zahlt sich jeder investierte Euro doppelt und dreifach aus und leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung unserer Demokratie.
Aus diesen Gründen unterstützt der VKMK die Forderungen des Bundesrats vollumfänglich. Sollte hingegen die Finanzierung des SCQEGs lückenhaft bleiben und zu einer hohen Mehrbelastung der Landes- und Kommunenhaushalte führen, sieht der VKMK das Risiko, dass das SCQEG an seinen eigenen Ansprüchen scheitern wird - zulasten der Startchancen der Kinder und zulasten der Qualität frühkindlicher Bildung.