VKMK unterstützt Forderungen des Bundesrats: Dauerhafte Qualitätsanforderungen brauchen dauerhafte Finanzierung
Bereits mit Veröffentlichung des Referentenentwurfs zum Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz (SCQEG) warnte der VKMK – Der Kitaverband vor erheblichen finanziellen Mehrbelastungen für Länder, Kommunen und Kita-Träger - insbesondere nach 2034. Denn während die Qualitätsanforderungen des SCQEGs dauerhaft gesetzlich verankert werden sollen, ist die finanzielle Bundesbeteiligung zeitlich bis 2034 befristet und sinkt im Laufe der Jahre schrittweise.
Stellungnahme des VKMK – Der Kitaverband zum „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung“
Der VKMK – Der Kitaverband begrüßt das Ziel des Referentenentwurfs, die Entwicklungs- und Bildungschancen von Kindern zu verbessern und bundesweit verbindliche Qualitätsanforderungen in der Kindertagesbetreuung zu etablieren. Frühkindliche Bildung ist der erste und wirkungsmächtigste institutionelle Abschnitt der Bildungsbiografie. Aufgrund teilweise stark divergierender Standards und Schwerpunktsetzungen innerhalb der Bundesrepublik sind die Bildungschancen von Kindern weiterhin in erheblichem Maße von ihrem Wohnort abhängig.