VKMK unterstützt Forderungen des Bundesrats: Dauerhafte Qualitätsanforderungen brauchen dauerhafte Finanzierung
Bereits mit Veröffentlichung des Referentenentwurfs zum Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz (SCQEG) warnte der VKMK – Der Kitaverband vor erheblichen finanziellen Mehrbelastungen für Länder, Kommunen und Kita-Träger - insbesondere nach 2034. Denn während die Qualitätsanforderungen des SCQEGs dauerhaft gesetzlich verankert werden sollen, ist die finanzielle Bundesbeteiligung zeitlich bis 2034 befristet und sinkt im Laufe der Jahre schrittweise.