Vom Platzmangel zum Strukturwandel - Rechnerisch 18.200 Plätze weniger, bereits 78 Standorte geschlossen: VKMK fordert Vorhaltefinanzierung gegen das Kitasterben

Freie Träger sind das Rückgrat der Berliner Kitaversorgung – auch die fünf Eigenbetriebe müssen ihre Kapazitäten bedarfsgerecht anpassen

Mit der neuen Kindertagesstättenentwicklungsplanung vollzieht Berlin einen grundlegenden Strategiewechsel. Der flächendeckende Kitaplatzmangel ist weitgehend überwunden. Nun droht die entgegengesetzte Entwicklung: Notwendige Kitas schließen, weil die nahezu ausschließlich kindbezogene Finanzierung bei sinkender Auslastung keine ausreichende Absicherung der Infrastruktur vorsieht.

Ende 2025 wurden in Berlin gut 190.400 Betreuungsplätze angeboten. Für das Ende des Kitajahres 2030/31 prognostiziert der Senat einen Zielbedarf von rund 172.200 Plätzen. Das heutige Angebot liegt damit rechnerisch rund 18.200 Plätze über dem künftigen Zielbedarf. Zugleich wurden 2025 berlinweit 59 Kitastandorte geschlossen; bis zum 30. Juni 2026 kamen weitere 19 Einrichtungen hinzu. Damit sind innerhalb von 18 Monaten mindestens 78 Standorte entfallen.

Die gesamtstädtische Entwicklung darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass in acht Berliner Bezirksregionen weiterhin zusätzliche Plätze benötigt werden. Berlin hat daher nicht einfach zu viele Kitaplätze, sondern steht vor einer sozialräumlichen Neuordnung seiner frühkindlichen Bildungsinfrastruktur.

Freie Träger sind dabei keine Ergänzung staatlicher Angebote. Sie sind das Rückgrat und damit systemrelevant für die Berliner Kitaversorgung. Nach den zuletzt veröffentlichten vergleichbaren Zahlen betreuten sie 130.883 von insgesamt 161.283 Kindern in Berliner Kindertageseinrichtungen. Das entspricht 81,2 Prozent. Rund neun von zehn Berliner Kitas befinden sich in freier Trägerschaft.

„Wer mehr als vier Fünftel der Versorgung sichert, ist keine Ergänzung, sondern das Rückgrat des Systems. Wenn kleinere und mittelgroße freie Träger schließen, verliert Berlin nicht nur Plätze. Es verliert eingespielte Teams, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze, pädagogische Konzepte und soziale Infrastruktur, die später nur mit erheblich höheren Kosten wieder aufgebaut werden kann“, erklärt Lars Békési, Geschäftsführer des VKMK – Der Kitaverband.

Der VKMK begrüßt deshalb, dass Jugendstaatssekretär Falko Liecke nach einem Bericht der Berliner Morgenpost deutlich gemacht hat, dass auch die fünf landeseigenen Kita-Eigenbetriebe ihre Kapazitäten an die rückläufige Nachfrage anpassen müssen. Das ist konsequent und richtig. Der demografische Anpassungsdruck darf nicht ausschließlich bei den freien Trägern abgeladen werden, während Unterauslastung und Defizite öffentlicher Einrichtungen dauerhaft durch das Land abgesichert werden.

Der VKMK fordert keinen pauschalen Erhalt aller bestehenden Kapazitäten. Ebenso wenig darf aber allein die aktuelle Belegungsquote darüber entscheiden, welche Einrichtung überlebt. Maßgeblich müssen der sozialräumliche Bedarf, die Erreichbarkeit, die pädagogische Qualität, die Inklusionsfähigkeit, der Gebäudezustand und der Erhalt der Trägervielfalt sein.

Die Lösung liegt auf der Hand; in einer auskömmlichen kindbezogenen Finanzierung und in einer transparenten und streng befristeten Infrastruktur-Vorhaltekomponente für nachweislich notwendige Standorte.

Die Infrastruktur-Vorhaltekomponente soll nicht beliebigen Leerstand finanzieren. Sie soll einen definierten Anteil der unvermeidbaren Fixkosten pädagogisch und sozialräumlich notwendiger Standorte absichern, wenn deren Auslastung vorübergehend unter eine festgelegte Grenze fällt. Die Förderung muss beantragt, begründet, zeitlich befristet und regelmäßig überprüft werden.

„Eine Vorhaltekomponente ist kein Bestandsschutz ohne Bedingungen. Sie ist eine Versicherung gegen den irreversiblen Verlust notwendiger sozialer Infrastruktur. Wer heute eine Kita aus dem System fallen lässt, kann sie morgen nicht auf Knopfdruck zurückholen“, betont Békési.

Vor der Abgeordnetenhauswahl und den anschließenden Koalitionsverhandlungen erwartet der VKMK von den politischen Parteien eine verbindliche Entscheidung: Die Infrastruktur-Vorhaltekomponente muss trägerneutral in der RV Tag beziehungsweise im KitaFöG verankert werden. Berlin braucht keinen weiteren Prüfauftrag, sondern einen konkreten Finanzierungsmechanismus, der das Kitasterben im Kiez verhindert und zugleich einen bedarfsgerechten Strukturwandel ermöglicht.

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Stellungnahme des VKMK – Der Kitaverband zum „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung“