Gehör verschaffen - der VKMK in der Abendschau des RBB
Gehör verschaffen - der VKMK in der Abendschau des RBB
In der Abendschau vom Donnerstag, den 14. Mai (19:30 Uhr), strahlte der RBB einen Beitrag aus, der mit einem Beispiel aus einer Berliner Kita begann. Anschließend wurde unser Geschäftsführer, Herr Lars Békési, zur derzeitigen Situation befragt. In der Kürze der Zeit konnte das Thema nur in seinen Grundzügen beschrieben werden.
Die Betreuungssituation in Berlin - unsere Mitglieder berichten
Die Betreuungssituation in Berlin - unsere Mitglieder berichten
VKMK-Geschäftsführer zu Gast im RBB Info-Radio
Herr Békési hat heute Morgen um 6.45 Uhr ein Interview im rbb Inforadio gegeben. Er sprach über die derzeitige Situation im Bezug auf Kitaschließung und Notbetreuung in Berlin.
Link zum Reinhören:
Stellungnahme des VKMK zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Berlin vom 25.09.2019
Der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Berlin hat die Beschwerden gegen das Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) abgelehnt. Hierzu nimmt der Verband der Kleinen und Mittelgroßen Kitaträger Berlin (VKMK) wie folgt Stellung.
WORUM GEHT ES IN DER ENTSCHEIDUNG?
Im Kern wollten die Beschwerdeführer die seit dem 01.09.2018 geltenden Beschränkungen für Zusatzleistungen bei der Kindertagesbetreuung im KitaFöG überprüft wissen. Diese deckeln die monatlichen Beiträge, die von Eltern an die Kita gezahlt werden können. Derzeit gilt eine Obergrenze von 60 Euro im Monat plus Essensausgaben. Damit einhergehend wurde eine Meldepflicht eingeführt, die eine Auflistung über der Zusatzleistungen beinhaltet. Unter anderem führten die Beschwerdeführer an, dass die Regelungen zu Zusatzleistungen ohnehin schon durch Fördervereine der Kitas umgangen werden. Die Klage gegen die geltenden Beschränkungen für Zusatzleistungen wurde nun vom Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Berlin abgewiesen. Das Gericht hat sich aber nicht inhaltlich geäußert, sondern in seiner Begründung nur klargestellt, dass die Beschwerdeführer „nicht den regulären Rechtsweg ausgeschöpft haben beziehungsweise, dass die Kläger nicht beschwerdebefugt“ sind. Es hat insbesondere nicht erklärt, dass das geänderte Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) verfassungskonform ist. Die juristische Entscheidung zum Thema ist also noch nicht gefallen.
WAS IST UNSERE POSITION?
Angekündigte Preiserhöhung im VBB stellt den Senat bloß
Angekündigte Preiserhöhung im VBB stellt den Senat bloß
Nun ist es also amtlich die Fahrpreise in Berlin werden zum 1. Januar 2020 um durchschnittlich 3,3 Prozent erhöht. Unter den leidtragenden sind mal wieder die Erzieher/innen der Hauptstadt.
Als hätten das Land Berlin nicht schon genug Probleme mit der aktuellen Bildungssituation, schafft sich der Senat gleich noch ein weiteres. Denn durch die angekündigte Preiserhöhung der Fahrkarten entsteht eine weitere Finanzierungslücke und diese müssen die ohnehin unterfinanzierten Kitas mal wieder selbst füllen. Bei einer Erhöhung um 3,3% beträgt die vom Senat gewährte Unterstützung lediglich 2,912% - so genau lässt sich Wertschätzung in den Komma-Stellen beziffern……