Gehör verschaffen - der VKMK in der Abendschau des RBB 
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Gehör verschaffen - der VKMK in der Abendschau des RBB 

Gehör verschaffen - der VKMK in der Abendschau des RBB 

In der Abendschau vom Donnerstag, den 14. Mai (19:30 Uhr), strahlte der RBB einen Beitrag aus, der mit einem Beispiel aus einer Berliner Kita begann. Anschließend wurde unser Geschäftsführer, Herr Lars Békési, zur derzeitigen Situation befragt. In der Kürze der Zeit konnte das Thema nur in seinen Grundzügen beschrieben werden.

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Stellungnahme des VKMK zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Berlin vom 25.09.2019

Der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Berlin hat die Beschwerden gegen das Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) abgelehnt. Hierzu nimmt der Verband der Kleinen und Mittelgroßen Kitaträger Berlin (VKMK) wie folgt Stellung. 

 

WORUM GEHT ES IN DER ENTSCHEIDUNG? 

Im Kern wollten die Beschwerdeführer die seit dem 01.09.2018 geltenden Beschränkungen für Zusatzleistungen bei der Kindertagesbetreuung im KitaFöG überprüft wissen. Diese deckeln die monatlichen Beiträge, die von Eltern an die Kita gezahlt werden können. Derzeit gilt eine Obergrenze von 60 Euro im Monat plus Essensausgaben. Damit einhergehend wurde eine Meldepflicht eingeführt, die eine Auflistung über der Zusatzleistungen beinhaltet. Unter anderem führten die Beschwerdeführer an, dass die Regelungen zu Zusatzleistungen ohnehin schon durch Fördervereine der Kitas umgangen werden. Die Klage gegen die geltenden Beschränkungen für Zusatzleistungen wurde nun vom Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Berlin abgewiesen. Das Gericht hat sich aber nicht inhaltlich geäußert, sondern in seiner Begründung nur klargestellt, dass die Beschwerdeführer „nicht den regulären Rechtsweg ausgeschöpft haben beziehungsweise, dass die Kläger nicht beschwerdebefugt“ sind. Es hat insbesondere nicht erklärt, dass das geänderte Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) verfassungskonform ist. Die juristische Entscheidung zum Thema ist also noch nicht gefallen. 

WAS IST UNSERE POSITION? 

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