Wie der Berliner Senat mit ungleichen Finanzierungs- und Steuerungslogiken die Vielfalt der Berliner Kita-Landschaft gefährdet

Die Berliner Kita-Landschaft ist bunt, heterogen und bietet eine Vielzahl unterschiedlicher pädagogischer Konzepte. Rund 1.200 Träger gestalten in unserer Hauptstadt täglich die Bildung und Betreuung von Kindern - von großen Trägern über die fünf kommunalen Träger bis hin zu kleinen Einrichtungen. Diese Heterogenität ist nicht nur wichtig, um das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern zu stärken und die Qualität der frühkindlichen Bildung durch Wettbewerb kontinuierlich weiterzuentwickeln. Sie ist auch juristisch gewollt: Die Trägervielfalt sichert die Betreuungsinfrastruktur und ermöglicht es zugleich, mit einer breiten Angebotsvielfalt den unterschiedlichen Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden.

Juristisch hingegen nicht gewollt ist, dass es innerhalb der Trägerlandschaft zu großen strukturellen Ungleichheiten kommt. Warum dies insbesondere aktuell und speziell für Berlin relevant ist, zeigt ein differenzierter Blick auf die Kita-Schließungen im Jahr 2025 sowie ein jüngst veröffentlichter Artikel im Tagesspiegel zur wirtschaftlichen Lage der Kita-Eigenbetriebe. Wie der Tagesspiegel berichtet, verzeichneten die Berliner Kita-Eigenbetriebe allein im Jahr 2024 ein Defizit von 11 Millionen Euro. Auch für 2025 zeichnen sich Verluste in Millionenhöhe ab und eine Verbesserung für 2026 ist angesichts sinkender Geburtenzahlen ebenfalls nicht zu erwarten. Trotz dieser massiven Defizite musste 2025 nur eine Kita eines kommunalen Trägers schließen - bei den freien Trägern waren hingegen 19 Einrichtungen betroffen.

Diese deutliche Differenz in der Anzahl der Schließungen zwischen kommunalen und freien Trägern ist auf unterschiedliche wirtschaftliche Ausgangslagen beziehungsweise strukturelle Rahmenbedingungen zurückzuführen. Während kommunale Träger über Rücklagen in Millionenhöhe verfügen, ist freien Trägern die Bildung von Rücklagen aufgrund ihrer gemeinnützigen Rechtsform nur in begrenztem Umfang möglich. Eine weitere Absicherung kommunaler Träger besteht im Defizitausgleich durch öffentliche Haushaltsmittel des Landes Berlin. Diese müssen zwar grundsätzlich refinanziert werden, doch angesichts der derzeit absehbaren Fortschreibung wirtschaftlicher Defizite stellt sich die Frage, wie realistisch eine solche Refinanzierung tatsächlich ist. Infolgedessen ist das Insolvenzrisiko für kommunale Träger vergleichsweise gering.

Freie Träger wären in einer solchen Situation hingegen auf marktbasierte Kreditfinanzierung angewiesen, die mit zusätzlichen Zinskosten und einem erhöhten Insolvenzrisiko einhergeht. Gleichzeitig ist die Wahrscheinlichkeit für freie Träger, defizitär zu wirtschaften, deutlich höher als für kommunale Träger, da sie bei der Finanzierung einen Eigenanteil von 5% leisten müssen, welcher jedoch angesichts steigender Miet- und Betriebskosten faktisch höher ausfällt. 

Diese ungleiche Risikoverteilung ist nicht nur in Anbetracht der systemtragenden Rolle  freier Träger in der Kita-Infrastruktur Berlins problematisch - sie betreiben rund 80% der Plätze -, sondern auch im Hinblick auf die Prinzipien der Trägerpluralität, des Gleichbehandlungsgebots und der Systemneutralität (§ 74 Abs. 5 SGB VIII i. V. m. Art. 3 Abs. 1 GG). 

Ein Defizitausgleich in Millionenhöhe über mehrere Jahre wäre damit zumindest rein rechtlich grundsätzlich zulässig - auch wenn er in Zeiten einer angespannten Haushaltslage zusätzliche Belastungen mit sich bringt. Eine ungleiche Ausgestaltung der Finanzierung und Steuerung, die zu einer asymmetrischen Risikoverteilung zulasten freier Träger führt, widerspricht jedoch den Vorgaben des § 74 Absatz 5 SGB VIII in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz.

Eine Fortschreibung der bestehenden Finanzierungs- und Steuerungslogik wird auf kurz oder lang zu einer Verdrängung kleiner und mittelgroßer Kita-Träger sowie zu einer abnehmenden Vielfalt in der Berliner Kita-Landschaft führen. Für Kinder und Eltern würde dies bedeuten, dass wohnortnahe Angebote zurückgehen und die Auswahl an unterschiedlichen pädagogischen Konzepten zunehmend eingeschränkt wird.

Vor diesem Hintergrund ist politisches Handeln erforderlich. Der Senat für Finanzen sowie die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie müssen die bestehenden Finanzierungs- und Defizitstrukturen zeitnah und ergebnisoffen überprüfen, um strukturelle Ungleichheiten zu identifizieren und gegebenenfalls zu korrigieren. 

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Eine Aufgabe, zwei Systeme: Die strukturelle Asymmetrie zwischen öffentlichen und freien Kita-Trägern in Berlin