Auf die Anfrage der Berliner FDP im Abgeordnetenhaus zum Thema „Das Gute-Kita-Gesetz in der Praxis des Landes Berlin“ wurde nun eine schriftliche Antwort (19/11025) gegeben. Das nehmen wir zum Anlass, uns bei den Freien Demokraten für die Anfrage und deren damit verbundenes Interesse an einer besseren Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für unsere Kitateams zu bedanken sowie über die Probleme bei der Fördergeldervergabe zu reden.
Zu wenig und zu langsam
So wurde der Senat gebeten, das Gesamtvermögen der Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur räumlichen Gestaltung im Rahmen des KiTa-Qualitäts- und - Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG)1 sowie die Zahl der Anträge, Bearbeitungen und Auszahlungen zu nennen. Das in diesem Jahr auslaufende Programm verfügte insgesamt über 21 Millionen Euro und es wurden bisher (Stand 20.2.22) 718 Anträge gestellt. Hierbei sind weiterhin noch 270 Anträge, also 37,6% in Gänze unbeantwortet. Bei der Förderhöhe der durchschnittlich gewährten Anträge ist dabei gerade die Hälfte des Gesamtvolumens des Programms beantragt worden, wobei von den bewilligten 11,5 Millionen Euro nur 6,7 Millionen Euro bisher ausgezahlt wurden.
Schnellere Bearbeitung, personelle Aufstockung
Um die insgesamt 15 Maßnahmen und Programme aus dem Gute-Kita-Gesetz umzusetzen, wurde in der Senatsverwaltung eine Geschäftsstelle eingerichtet. Allerdings arbeiteten dort nur zwei Vollzeit-Äquivalente, die durch Praktikanten:innen begleitet wurden. Diese Praktikat:innen können allerdings ohne Befugnisse und mitten in der Ausbildung keine wirkungsvolle Unterstützung in der Geschäftsstelle sein. Das bedeutet für die oben genannten Anträge eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von vier Monaten, während die Einzelfälle von einem bis zu dreizehn Monaten schwanken.
Es werden also zu wenige Anträge gestellt und diese wiederum zu lange bearbeitet. Es müssten als in einem ersten Schritt die Anträge derart vereinfacht werden, dass es der Verwaltung des Trägers auch möglich ist, den entsprechenden Antrag stellen zu können. Und in einem weiteren Schritt müsste die Bearbeitungszeit drastisch gesenkt werden – das geht allerdings nur bei einer adäquaten personellen Aufstockung der entsprechenden Geschäftsstelle in der Senatsverwaltung.