In dieser Woche fand ein weiterer Austausch der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zum Fortgang des Kitabetriebes statt. Dabei ging es unter anderem um mögliche Perspektiven für eine Rückkehr zum Regelbetrieb.
Wir begrüßen es sehr, dass seitens der Senatsverwaltung diese Initiative erfolgte und halten es ebenfalls für notwendig, bereits frühzeitig mit der Planung für einen Ausweg aus der Pandemie-Situation zu beginnen. Gerade die oft kurzfristigen Maßnahmen der letzten zwei Jahre haben gezeigt, dass eine rechtzeitige Planung möglicher Szenarien notwendig ist, um nicht von den Ereignissen überrascht zu werden.
Notwendige Maßnahmen für Kinder und Kita
Um die Berliner Kitas wieder in den Regelbetrieb zu überführen, muss sich der Fokus vor allem auf diejenigen richten, die in den vergangenen Jahren die sozialen und emotionalen Belastungen getragen haben: unsere Kita-Teams und die Jüngsten der Gesellschaft – die Kinder. Laut einer Umfrage unter unseren Mitgliedern halten 95% die enorme Erschöpfung der Teams für die größten Herausforderungen.
Lars Békési, Geschäftsführer des VKMK: “Erste konkrete Maßnahmen zur Abhilfe sind aus unserer Sicht, den Kitaträgern den erforderlichen Handlungsspielraum zur Gestaltung von flexibleren Öffnungszeiten zu gewähren. Des Weiteren müssen finanzielle Mittel kurzfristig zur Personalaufstockung bereitgestellt werden, um Personalausfälle - auch gerade in den Randzeiten - aufzufangen und zusätzliche Angebote zum Abbau der entstandenen sozial-emotionalen Belastungen vornehmen zu können.”
Fördergelder und Sachkostenblätter
Es steht außer Frage, dass die zwingend erforderlichen Maßnahmen sowie notwendigen Programme zur Entlastung der Kitas eine weitere finanzielle Kraftanstrengung für den neuen Berliner Senat werden. Dennoch sind wir zuversichtlich, gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie einen geeigneten Weg zur Normalität in der Frühen Bildung zu finden und werden diesen Prozess auch weiterhin mit unseren Vorschlägen und Erfahrungen unterstützen.
So könnte beispielsweise die Senatsverwaltung Möglichkeiten ausloten, ob nicht abgerufene Fördergelder aus dem Gute-Kita-Gesetz genutzt werden könnten, Programme zur Entlastung der Kitas im Sinne eines der Handlungsfelder aus diesem Gesetz zu finanzieren.
Neben den aktuellen Herausforderungen in der Bewältigung der Pandemie müssen vor allem kleine und mittlere Kita-Träger aufgrund weiterer massiver Preissteigerung der Energie- und anderer Kosten in den kommenden Monaten mit einer prekären Lage kämpfen. Um schwere wirtschaftliche Verwerfungen, die bis hin zu Schließungen von Kindertageseinrichtungen führen könnten, abzuwenden, bedarf es bereits jetzt einer Anpassung der Sachkostenblätter*. Gemäß den RV-Tag Vertragsbedingungen sollte der Senat, entsprechend §13, von der Anpassungsklausel Gebrauch machen und zu entsprechenden Änderungsverhandlungen einladen.
Aufgrund der genannten Aufgaben ermutigen wir alle Beteiligten, trotz der aktuellen Lage einen Blick auf die kommenden Monate zu werfen und gemeinsam die Zukunft der Frühen Bildung in Berlin zu gestalten.
* Sachkostenblätter enthalten Gelder für den laufen Betrieb, Fixkosten zzgl. nicht-päd. Personalkosten.