Berlin, 27. Oktober 2023 – Der Verband der Kleinen und Mittelgroßen Kitaträger (VKMK) zeigt sich tief bedauert über die wiederholte Ausgrenzung bei den Nachverhandlungen zur Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen (RV Tag) in Berlin, wie sie in der jüngsten Pressemitteilung des Senats für Bildung, Jugend und Familie verkündet wurde.
Bereits 2018 wurde der VKMK bei der Festlegung der Obergrenze für Zuzahlungen ignoriert und aus den Vertragsverhandlungen zur RV-Tag ausgeschlossen.
Das Resultat war eine Obergrenze für monatliche Zuzahlungen der Eltern für zusätzliche pädagogische Leistungen, die letztlich nicht mit dem Grundsatz der gleichheitsgerechten Beteiligung der freien Jugendhilfeträger am staatlichen System der Kindertagesstättenfinanzierung vereinbar ist.
Trotz wiederholter Gespräche und vielversprechender Dialoge sollen wir offenbar erneut nicht in die Nachverhandlungen zur Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen (RV Tag) eingebunden werden.
Unsere Sorge betrifft nicht persönliche Animositäten, sondern die Diskrepanz zwischen den öffentlichen Äußerungen des Senats und der tatsächlichen Einbindung des VKMK als relevanten Akteur in die Verhandlungen zur Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen (RV Tag).
Die jüngste Entscheidung des BVerwG zeigt auf, dass eine verstärkte Berücksichtigung der Perspektive unserer Mitglieder in zukünftigen Entscheidungsprozessen bedarf.
Wir stehen bereit, um in die nunmehr erforderlichen Nachverhandlungen zur Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen (RV Tag) einzutreten , um gemeinsam mit dem Senat Lösungen zu entwickeln.