VKMK drängt auf schnelle Umsetzung des TV-L Tarifabschlusses für Berliner Kitaträger vor Weihnachten
Der VKMK appelliert an den Berliner Senat, nicht nur die zweistufigen Anpassungen, sondern auch nunmehr die Hauptstadtzulage in die Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen für Kinder (RV-Tag) innerhalb der nächsten zwei Wochen zu integrieren und umzusetzen.
Berlin, 13.12.2023 – Der Verband der Kleinen und Mittelgroßen Kitaträger (VKMK) appelliert an den Berliner Senat, den jüngsten Tarifabschluss zwischen der Tarifgemeinschaft der Länder (TV-L) und den Gewerkschaften zeitnah umzusetzen. Der Abschluss, datiert auf den 9. Dezember 2023, markiert einen bedeutenden Schritt für die hochengagierten Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst.
Die Rückkehr Berlins als vollwertiges Mitglied in die Tarifgemeinschaft TV-L und die Übernahme der Hauptstadtzulage von 150 Euro pro Monat als festen Bestandteil des neuen Tarifvertrages stellen wichtige Entwicklungen dar. Zusätzlich beinhaltet der Abschluss eine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsprämie, eine zusätzliche Stadtstaatenzulage sowie eine zweistufige Erhöhung der Entgelte.
Für den VKMK ist es von höchster Dringlichkeit, die verbindliche Finanzierung vor Beginn der Weihnachtsfeiertage zu regeln. Die freien Kitaträger, welche 89,1 % aller Kitaplätze in Berlin bereitstellen, stehen vor der Herausforderung, die erforderlichen finanziellen Mittel für die steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsprämie in Höhe von 1.800 Euro pro Beschäftigter/m aufzubringen.
Die aktuelle Regelung des Tarifvertrags berücksichtigt jedoch lediglich pädagogische Fachkräfte und vernachlässigt die Beschäftigten aus Verwaltung und Hauswirtschaft vollumfänglich, ähnlich der vergangenen Corona-Prämie seitens des Berliner Senats. Dies steht im Widerspruch zur gebotenen Wertschätzung und Anerkennung der vielfältigen Arbeit der Kitateams. Weiterhin stellen die bürokratischen Verzögerungen im Umsetzungsprozess ein deutliches Hindernis dar. Obwohl eine unverzügliche Festlegung der Tarifergebnisse in der Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen für Kinder (RV-Tag) innerhalb von zwei Monaten gefordert wird, verursacht diese zeitliche Einschränkung für die freien Träger Schwierigkeiten bei der Kommunikation mit ihren Mitarbeitenden in der Vorweihnachtszeit.
Der VKMK appelliert an den Berliner Senat, nicht nur die zweistufigen Anpassungen, sondern auch neben der Stadtstaaten-Zulage nunmehr die Hauptstadtzulage in die Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen für Kinder (RV-Tag) innerhalb der nächsten zwei Wochen zu integrieren und umzusetzen.
Die rechtzeitige Bereitstellung der Mittel für die Inflationsausgleichsprämie vor dem 1. Januar 2024 wäre zudem ein bedeutendes Zeichen der Wertschätzung für die Beschäftigten in der frühkindlichen Bildung.
Verband der Kleinen und Mittelgroßen Kitaträger (VKMK) fordert umfängliche Einbindung in die RV-Tag Verhandlungen ein
Verband der Kleinen und Mittelgroßen Kitaträger (VKMK) fordert umfängliche Einbindung in die RV-Tag Verhandlungen ein
Berlin, 27. Oktober 2023 – Der Verband der Kleinen und Mittelgroßen Kitaträger (VKMK) zeigt sich tief bedauert über die wiederholte Ausgrenzung bei den Nachverhandlungen zur Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen (RV Tag) in Berlin, wie sie in der jüngsten Pressemitteilung des Senats für Bildung, Jugend und Familie verkündet wurde.
Bereits 2018 wurde der VKMK bei der Festlegung der Obergrenze für Zuzahlungen ignoriert und aus den Vertragsverhandlungen zur RV-Tag ausgeschlossen.
Das Resultat war eine Obergrenze für monatliche Zuzahlungen der Eltern für zusätzliche pädagogische Leistungen, die letztlich nicht mit dem Grundsatz der gleichheitsgerechten Beteiligung der freien Jugendhilfeträger am staatlichen System der Kindertagesstättenfinanzierung vereinbar ist.
Trotz wiederholter Gespräche und vielversprechender Dialoge sollen wir offenbar erneut nicht in die Nachverhandlungen zur Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen (RV Tag) eingebunden werden.
Unsere Sorge betrifft nicht persönliche Animositäten, sondern die Diskrepanz zwischen den öffentlichen Äußerungen des Senats und der tatsächlichen Einbindung des VKMK als relevanten Akteur in die Verhandlungen zur Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen (RV Tag).
Die jüngste Entscheidung des BVerwG zeigt auf, dass eine verstärkte Berücksichtigung der Perspektive unserer Mitglieder in zukünftigen Entscheidungsprozessen bedarf.
Wir stehen bereit, um in die nunmehr erforderlichen Nachverhandlungen zur Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen (RV Tag) einzutreten , um gemeinsam mit dem Senat Lösungen zu entwickeln.
Ohrfeige für die Frühe Bildung
In den letzten Monaten wurden die Rahmenverhandlungen für die Berliner Kitas neu verhandelt und nun gibt es wohl ein Ergebnis. Für die Freien Kita-Träger des Landes bedeuten die ausgehandelten Eckpunkte auch weiterhin herausfordernde Zeiten, da keine wesentlichen Maßnahmen ergriffen wurden, die Unterfinanzierung der Frühen Bildung, vor allem bei den kleinen Kita-Trägern, in Berlin zu beheben.
In den letzten Monaten wurden die Rahmenverhandlungen für die Berliner Kitas neu verhandelt und nun gibt es wohl ein Ergebnis. Für die Freien Kita-Träger des Landes bedeuten die ausgehandelten Eckpunkte auch weiterhin herausfordernde Zeiten, da keine wesentlichen Maßnahmen ergriffen wurden, die Unterfinanzierung der Frühen Bildung, vor allem bei den kleinen Kita-Trägern, in Berlin zu beheben.
Harte Zeiten stehen den Kitas bevor.
Aus Verhandlungskreisen ist vernehmen, dass auch ein Scheitern der Gesamtverhandlungen im Raum stand und die derzeitigen Verhandlungspartner intensiv um einen Kompromiss gerungen hätten.
Dabei ist das Ergebnis nur der kleinste Nenner zwischen der Jugendsenatorin und den Träger-Verbänden unter dem Diktat des Finanzsenators.
Ein Eckpunkt ist die Anhebung der Sachkostenpauschale um 6,7% über einen Zeitraum von vier Jahren (2022: 2%; 2023:1 %; 2024: 1,5% und 2025: 2%). Wie die durch die Senatsverwaltung in Auftrag gegebene Gestehungskostenanalyse gezeigt hatte, ist auch diese Anhebung erneut nicht geeignet, die seit 2015 im zweistelligen Prozentsatz ansteigenden Gewerbemietkosten angemessen auszugleichen. Hinzu kommt die laut Statistischem Bundesamt im November 2021 auf 5,2% gestiegene Inflationsrate.
Gleichwohl wurde es versäumt, den bestehenden fünfprozentigen Eigenanteil der Freien Träger, den sie für den wirtschaftlichen Betrieb ihrer Kindertageseinrichtungen erbringen müssen, weiter abzusenken. Auch hier bleiben die Möglichkeiten, den fehlenden Betrag in einer Refinanzierung zu erwirtschaften, sehr begrenzt, da jene durch den Gesetzgeber stark gedeckelt sind.
Neue Pflichten
Eingeführt hingegen wird eine Kontrolle des Personalschlüssels, bei der eine Unterschreitung von mehr als fünf Prozent im Jahresmittel zu einer entsprechenden Kostenerstattung des Trägers führen wird. Hier entsteht der Eindruck, eine Unterschreitung des Personalschlüssels wäre ein frei gewähltes Schicksal der Freien Träger anstatt Folge des auch künftig bestehenden Fachkräftemangels in der Frühen Bildung.
Folge dieser Idee wird es sein, Kinder aus der Kita zu nehmen, um dem Personalschlüssel zu entsprechen und somit den Kitaplatz-Mangel zu vergrößern. Ebenso wird die Pflicht der Freien Kita-Träger eingeführt, den Kita-Navigator mit aktuellen Daten zu versorgen und Eltern-Anfragen innerhalb von sechs Wochen zu beantworten, wodurch sich der Verwaltungsaufwand der Träger erhöht.
Auch diese Bestimmungen können die Herausforderungen der Frühen Bildung in Berlin nicht beheben und sind vielmehr eine Ohrfeige für die Frühe Bildung.
Hauptstadtzulage bleibt weiterhin ein Privileg für Wenige
“Es fehlt nach wie vor eine Regelung zur Hauptstadtzulage für alle Kitateams anstatt nur weniger. Das heißt, hier wird der Wettbewerbsvorteil der landeseigenen Betriebe auf weitere vier Jahre festgeschrieben, obwohl sich alle Parteien im Wahlkampf einig waren, diese Ungerechtigkeit zu beenden. Auch die Ergebnisse der TV-L-Tarifverhandlungen aus dem November werden erst nachträglich eingepflegt, da man noch prüfe, wie die Corona-Prämie von 1.300 Euro in die Kostenblätter einrechnet wird. Das kam doch aber nicht plötzlich! Auch im zweiten Corona-Winter gibt es für die Kitateams offenbar vom Land Berlin nur Klatschen – ob aus dem Fenster oder im übertragenen Sinne – und vielleicht noch einen Dankes-Brief anstatt einer greifbaren Wertschätzung unter dem Weihnachtsbaum – zum Beispiel in Form von 1.300 Euro Corona-Prämie für alle Kitabeschäftigten auf dem Konto.” (Lars Békési, Geschäftsführer des VKMK)
Schlechter Zeitpunkt
Es ist ein schlechter Zeitpunkt für den Abschluss der Verhandlungen, da offenbar die scheidende Jugendsenatorin den Vertrag unterschreibt und danach die Leitung der Senatsverwaltung übergibt. So muss sie keine Konsequenzen tragen und die künftige, bis heute nicht feststehende Führung der Senatsverwaltung kann die Verantwortung auf ihre Vorgängerin abschieben.
Neben dem schlecht gewählten Zeitpunkt für die Beendigung der Verhandlungen halten wir auch eine Vertragslaufzeit von vier Jahren für zu lang, um Bestimmungen zeitnah überprüfen und gegebenenfalls korrigieren zu können.
Da der Senat nur mit wenigen Auserwählten verhandelt, fehlt nicht nur ein wichtiges Abbild der tatsächlichen vielfältigen Kita-Landschaft, sondern es kommen auch derartige Verhandlungs-ergebnisse zustande.
Letztendlich lässt das nunmehr zu unterzeichnende Verhandlungsergebnis jeden Mut für eine erfolgreiche Zukunftsinvestition vermissen und bestätigt einmal mehr, dass bei der Frühen Bildung alles beim Alten bleiben soll.