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VKMK drängt auf schnelle Umsetzung des TV-L Tarifabschlusses für Berliner Kitaträger vor Weihnachten

Der VKMK appelliert an den Berliner Senat, nicht nur die zweistufigen Anpassungen, sondern auch nunmehr die Hauptstadtzulage in die Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen für Kinder (RV-Tag) innerhalb der nächsten zwei Wochen zu integrieren und umzusetzen.

Berlin, 13.12.2023 – Der Verband der Kleinen und Mittelgroßen Kitaträger (VKMK) appelliert an den Berliner Senat, den jüngsten Tarifabschluss zwischen der Tarifgemeinschaft der Länder (TV-L) und den Gewerkschaften zeitnah umzusetzen. Der Abschluss, datiert auf den 9. Dezember 2023, markiert einen bedeutenden Schritt für die hochengagierten Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst.

Die Rückkehr Berlins als vollwertiges Mitglied in die Tarifgemeinschaft TV-L und die Übernahme der Hauptstadtzulage von 150 Euro pro Monat als festen Bestandteil des neuen Tarifvertrages stellen wichtige Entwicklungen dar. Zusätzlich beinhaltet der Abschluss eine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsprämie, eine zusätzliche Stadtstaatenzulage sowie eine zweistufige Erhöhung der Entgelte.

Für den VKMK ist es von höchster Dringlichkeit, die verbindliche Finanzierung vor Beginn der Weihnachtsfeiertage zu regeln. Die freien Kitaträger, welche 89,1 % aller Kitaplätze in Berlin bereitstellen, stehen vor der Herausforderung, die erforderlichen finanziellen Mittel für die steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsprämie in Höhe von 1.800 Euro pro Beschäftigter/m aufzubringen.

Die aktuelle Regelung des Tarifvertrags berücksichtigt jedoch lediglich pädagogische Fachkräfte und vernachlässigt die Beschäftigten aus Verwaltung und Hauswirtschaft vollumfänglich, ähnlich der vergangenen Corona-Prämie seitens des Berliner Senats. Dies steht im Widerspruch zur gebotenen Wertschätzung und Anerkennung der vielfältigen Arbeit der Kitateams. Weiterhin stellen die bürokratischen Verzögerungen im Umsetzungsprozess ein deutliches Hindernis dar. Obwohl eine unverzügliche Festlegung der Tarifergebnisse in der Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen für Kinder (RV-Tag) innerhalb von zwei Monaten gefordert wird, verursacht diese zeitliche Einschränkung für die freien Träger Schwierigkeiten bei der Kommunikation mit ihren Mitarbeitenden in der Vorweihnachtszeit.

Der VKMK appelliert an den Berliner Senat, nicht nur die zweistufigen Anpassungen, sondern auch neben der Stadtstaaten-Zulage nunmehr die Hauptstadtzulage in die Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen für Kinder (RV-Tag) innerhalb der nächsten zwei Wochen zu integrieren und umzusetzen.

Die rechtzeitige Bereitstellung der Mittel für die Inflationsausgleichsprämie vor dem 1. Januar 2024 wäre zudem ein bedeutendes Zeichen der Wertschätzung für die Beschäftigten in der frühkindlichen Bildung.

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Verband der Kleinen und Mittelgroßen Kitaträger (VKMK) fordert umfängliche Einbindung in die RV-Tag Verhandlungen ein

Verband der Kleinen und Mittelgroßen Kitaträger (VKMK) fordert umfängliche Einbindung in die RV-Tag Verhandlungen ein

Berlin, 27. Oktober 2023 – Der Verband der Kleinen und Mittelgroßen Kitaträger (VKMK) zeigt sich tief bedauert über die wiederholte Ausgrenzung bei den Nachverhandlungen zur Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen (RV Tag) in Berlin, wie sie in der jüngsten Pressemitteilung des Senats für Bildung, Jugend und Familie verkündet wurde.

Bereits 2018 wurde der VKMK bei der Festlegung der Obergrenze für Zuzahlungen ignoriert und aus den Vertragsverhandlungen zur RV-Tag ausgeschlossen.

Das Resultat war eine Obergrenze für monatliche Zuzahlungen der Eltern für zusätzliche pädagogische Leistungen, die letztlich nicht mit dem Grundsatz der gleichheitsgerechten Beteiligung der freien Jugendhilfeträger am staatlichen System der Kindertagesstättenfinanzierung vereinbar ist.

Trotz wiederholter Gespräche und vielversprechender Dialoge sollen wir offenbar erneut nicht in die Nachverhandlungen zur Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen (RV Tag) eingebunden werden.

Unsere Sorge betrifft nicht persönliche Animositäten, sondern die Diskrepanz zwischen den öffentlichen Äußerungen des Senats und der tatsächlichen Einbindung des VKMK als relevanten Akteur in die Verhandlungen zur Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen (RV Tag).

Die jüngste Entscheidung des BVerwG zeigt auf, dass eine verstärkte Berücksichtigung der Perspektive unserer Mitglieder in zukünftigen Entscheidungsprozessen bedarf.

Wir stehen bereit, um in die nunmehr erforderlichen Nachverhandlungen zur Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen (RV Tag) einzutreten , um gemeinsam mit dem Senat Lösungen zu entwickeln.

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