ZIEL VERFEHLT: SCHEERES ́ KITABEKÄMPFUNGSPROGRAMM

VKMK setzt auf Transparenz bei den KITA-Gebühren und Chancengleichheit für alle Kinder

Bildungssenatorin Sandra Scheeres plant die Deckelung der Zusatzkosten, die die Berliner Kita-Träger erheben dürfen, auf monatlich 60 Euro zzgl. 30 Euro Essensgeld.

VKMK-Geschäftsführer Lars Békési: „Dieser Höchstsatz ist vollkommen willkürlich gewählt und wird zu einer absurden Bürokratie führen, da die Kindergärten ihre Ausgaben jetzt nochmals dem Senat gegenüber begründen müssen. Außerdem wird die willkürliche Begrenzung der Zuzahlung die verfassungsmäßig garantierte und erwünschte Vielfalt an Kita-Trägern einschränken, weil alle Kitas sich nur noch dasselbe leisten können“. Zusätzliche Bildungsangebote wie Englisch, Schwimmen oder Musik seien dann eben nicht mehr gewährleistet oder würden – kostenpflichtig – über Vereine angeboten, deren Mitgliedschaft den Eltern dann nahegelegt wird.

Stellungnahme des VKMK zum "Platzgewinnungsprogramm"

Der VKMK (Verband der Kleinen und Mittelgroßen Kitaträger e.V.) nimmt zur Kenntnis, dass die Senatsverwaltung mittels weiterer Fördermaßnahmen den stetig wachsenden Platzmangel an Kinderbetreuungsplätze begrenzen sowie begegnen möchte.

Es stellt sich die Frage, auf welche Träger dieses „Platzgewinnungsprogramm“ abzielt? Hierfür kommen eigentlich nur Träger infrage, die aufgrund ihrer finanziellen Situation in der Lage sind, vorhandene Räumlichkeiten ungenutzt zu belassen und die gemäß der Betriebserlaubnis erteilten Plätze nicht auszuschöpfen. Hierbei handelt es sich ganz offensichtlich um solche Träger, bei denen für ihre Räumlichkeiten keine Kosten anfallen, da sie in kostenfrei überlassenen landeseigenen Objekten ihre Einrichtungen betreiben.

Pressemitteilung -Gesetzentwurf zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (Kita-FöG)

Pressemitteilung

Der Senat beschließt mit der Sitzung vom 10.10.2017 den Gesetzentwurf zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (Kita-FöG). Der Gesetzentwurf wird nun ins Abgeordnetenhaus eingebracht und soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Unter anderem sieht der Gesetzentwurf vor, dass der Rechts-anspruch auf einen Kita-Platz erweitert, die Personalausstattung verbessert und die Frage der Zuzahlungen verbindlich geregelt wird.

Berlin, 12.10.2017 - Der VKMK (Verband der Kleinen und Mittelgroßen Kitaträger e.V.) begrüßt als ersten Schritt die Erhöhung der Anleitungsstunden und die weitere Verbesserung des Leitungs-schlüssels.

Der VKMK kritisiert jedoch hierbei, dass trotz der zahlreichen Gespräche im Vorfeld mit allen bildungspolitischen Sprechern der Regierungsparteien, der Senatsverwaltung für Jugend und Familie und den weiteren Bezirksbürgermeistern sowie Bezirksstadträten, die Bildungssenatorin weiterhin keine 100%-Finanzierung durchsetzt und zudem auf eine Obergrenze für Zusatzleistungen der Kitas beharrt. 

Die Bildungssenatorin ignoriert, dass es seitens ihrer Senats-verwaltung zu dem Themenkomplex "Zusatzleistungen" keine belastbare Datenbasis gibt, auf deren Grundlage eine sinnvolle gesetzliche Regelung ergriffen werden könne.

In dem Wissen, dass eine derart ins Blaue festgelegte Obergrenze keiner gerichtlichen Überprüfung standhalten kann, soll diese nunmehr über die "Hintertür" im Rahmen einer Rechtsverordnung erfolgen. 

Statt weiterhin auf der Basis von vagen Vermutungen und/oder Behauptungen über etwaige vereinzelte Beschwerden eine Bürokratie schaffende Obergrenze zu erzwingen, sollte die Bildungssenatorin endlich berücksichtigen, dass die zusätzlich ergänzenden, besonderen pädagogischen Angebote der jeweiligen Träger Ausdruck der besonderen Wünsche der Eltern sind und somit der Qualität der Erziehung ihrer Kinder dienen.

Daher bietet der VKMK der Bildungssenatorin und ihrer Senatsverwaltung weiterhin an, im Sinne einer exzellenten Förderung der Kinder gemeinsam eine tragfähige Lösung zu entwickeln.