Stellungnahme des VKMK zum "Platzgewinnungsprogramm"

Pressemitteilung des VKMK e.V. zum „Platzgewinnungsprogramms“ der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Pressemitteilung (Nr.1/18) 18.01.2018

Die Regierungskoalition beschließt mit ihrer Mehrheit im Plenum des Abgeordnetenhauses mit der Sitzung vom 14.12.2017 das Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (Kita-FöG) und der Kindertagesförderungsverordnung. Des Weiteren wird zwischen den der LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Berlin angehörenden Spitzenverbänden sowie dem DaKs e.V. und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die Rahmenvereinbarung (RV Tag) als  berlinweite Leistungsvereinbarung gemäß § 23 KitaFöG getroffen.

Berlin, 18.01.2018 – Der VKMK (Verband der Kleinen und Mittelgroßen Kitaträger e.V.) nimmt zur Kenntnis, dass die Senatsverwaltung mittels weiterer Fördermaßnahmen den stetig wachsenden Platzmangel an Kinderbetreuungsplätze begrenzen sowie begegnen möchte.

So soll mit dem „Platzgewinnungsprogramm 2018 -2019[1]“ gemäß § 9 Abs. 4 RV Tag für jeden zusätzlich belegten Betreuungsplatz und Monat (im Zeitraum Januar bis Juni) jeweils eine Förderung i.H.v. 250,00 Euro/pro Platz an die betreffenden Träger ausgekehrt werden.

Hierbei stellt sich die Frage, auf welche Träger dieses „Platzgewinnungsprogramm“ abzielt? Hierfür kommen eigentlich nur Träger infrage, die aufgrund ihrer finanziellen Situation in der Lage sind, vorhandene Räumlichkeiten ungenutzt zu belassen und die gemäß der Betriebserlaubnis erteilten Plätze nicht auszuschöpfen. Hierbei handelt es sich ganz offensichtlich um solche Träger, bei denen für ihre Räumlichkeiten keine Kosten anfallen, da sie in kostenfrei überlassenen landeseigenen Objekten ihre Einrichtungen betreiben.

Es kommen damit hauptsächlich solche Träger in Betracht, die bereits mit den derzeitigen Leistungsverträgen massiv begünstigt sind dadurch, dass sie ebenfalls den Pauschalsatz für Raummiete erhalten[2]. Darüber hinaus scheinen diese Träger auf dem Arbeitsmarkt kein ausreichendes pädagogisches Personal für Ihre Einrichtungen gewinnen zu können.

Mit dem „Platzgewinnungsprogramm[3]“ gemäß § 9 Abs. 4 RV Tag werden durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie folglich solche Träger belohnt, die sich bislang nicht oder kaum hinreichend bemüht haben, ihre Kindertagesstätten entsprechend ihrer Betriebserlaubnis zu betreiben und die zudem für Fachkräfte keine attraktiven Arbeitgeber sind.

Der VKMK betont, dass inhabergeführte freie Träger, die entsprechende Gewerbemieten am Markt zahlen müssen, sich weder wirtschaftlich noch personalpolitisch solche Unterbelegungen oder Nichtauslastung leisten können.

Das Engagement dieser inhabergeführten freien Träger, die seit Jahren trotz widriger Bedingungen die meisten neuen Kitaplätze geschaffen haben[4], wird mit diesem Programm einmal mehr nicht wertgeschätzt. Stattdessen erhalten die großen Träger, insbesondere Eigenbetriebe, eine zusätzliche Belohnung für ihr bisheriges Versagen.

Vor diesem Hintergrund fordert der VKMK die Bildungssenatorin und ihre Senatsverwaltung auf, keine derartigen Subventionen im Gewand von Förderungen zu gewähren. Dieses Programm entzieht dem Haushalt nur unnötig Gelder und wird letztlich zu keinem positiven Ergebnis im Sinne eines dauerhaften Ausbaus der Betreuungsplätze führen.

Vielmehr könnten diese Gelder sinnstiftend in die Entlastung der Kitaleitungen von nicht-pädagogischen Verwaltungstätigkeiten investiert werden, um somit die bestehenden Fachkräfte wieder der Betreuung der Kinder zu zuführen.

Daher bietet der VKMK der Bildungssenatorin und ihrer Senatsverwaltung weiterhin an, im Sinne einer exzellenten Förderung der Kinder gemeinsam tragfähige Lösungen auch im weiteren Ausbau der Betreuungsplätze zu entwickeln.

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[1] 3 Rahmenvereinbarungüber die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen, Anlage 11- Lesefassung 20.12.2017

[2] 4 vgl. „Analyse der Kitagestehungskosten im Land Berlin im Jahr 2015“ , Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. , Frankfurt am Main, Juni 2017, Auftraggeber: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie