Länder sollen gestalten können. Qualität muss verbindlich bleiben.

Der VKMK begrüßt die Empfehlung der Bundesratsausschüsse, die kleinteiligen Minutenangaben im Entwurf des Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetzes (SCQEG) durch eine Pflicht zu ausreichenden Personalressourcen zu ersetzen. Dies betrifft etwa den Umfang der Förderung bei festgestelltem Bedarf und die zeitlichen Vorgaben für Fachberatungen. 

Für das Land Berlin ist dieser Gestaltungsspielraum wichtig: Mit BeoKiz besteht bereits ein Verfahren, das Beobachtung, Entwicklungsbegleitung und pädagogische Planung alltagsintegriert im Kita-Alltag verbindet. Das SCQEG muss solche Verfahren anerkennen und ihre Finanzierung ermöglichen, statt parallele Vorgaben, exakte Zeitrahmen und zusätzliche Bürokratie zu schaffen.

Der größere Gestaltungsspielraum verpflichtet die Länder jedoch auch stärker. Sie müssen konkret regeln, welche Personalressourcen für Beobachtung, individuelle Förderung und Fachberatung zur Verfügung stehen und wie diese für freie Träger vollständig refinanziert werden. Die Debatte in Mecklenburg-Vorpommern um eine zweite Fachkraft je Gruppe zeigt, dass ein fachlich anerkanntes Ziel noch keine finanzierte Regelung ist. Aus einer offenen Bundesvorgabe darf kein offener Personalanspruch werden.

Ausdrücklich begrüßen wir zudem die Forderung der Bundesratsausschüsse nach dauerhaften, dynamisierten Bundesmitteln – auch über 2034 hinaus. 

Sprachförderung, Fachberatung und bessere Bedingungen in Kitas sind Daueraufgaben, die nun auch gesetzlich als solche verankert werden sollen. Sie brauchen eine Finanzierung, die mit Personal- und Sachkosten wächst und auch die bereits erreichten Qualitätsstandards absichert.

Unser Maßstab für das weitere Gesetzgebungsverfahren ist klar: Bestehende Verfahren anerkennen, den Ländern passgenaue Lösungen ermöglichen und jede Qualitätsanforderung mit verbindlichen, vollständig finanzierten Ressourcen unterlegen.

Quelle:

Deutscher Bundestag (2026): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung (Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz – SCQEG).Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8239 vom 28.09.2026. https://dserver.bundestag.de/btd/21/082/2108239.pdf.

Bundesrat (2026): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung (Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz – SCQEG). Empfehlungen der Ausschüsse. BR-Drs. 505/1/26 zur 1069. Sitzung des Bundesrates am 16.10.2026. https://dserver.bundestag.de/brd/2026/0505-1-26.pdf.

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