In den letzten Wochen ging es der Finanzverwaltung von Berlin darum, Gelder im Bildungsbereich einzusparen - weil es an anderer Stelle ausgegeben wurde. Dabei ging es um rund 40 Millionen Euro, welche die Kitas zurückzahlen sollten, weil sie das Geld während der Notbetreuung angeblich nicht gebraucht hätten. Diese Forderungen waren ebenso unbegründet wie sie nicht umzusetzen sind, da diese „eingesparten“ Gelder nicht existieren. Dieser Streit soll nun beigelegt worden sein. So erfahren wir, die beteiligten Kita-Träger es aus der Presse.
Keine Einigung ohne den VKMK
Der VKMK vertritt 76 Kita-Träger mit insgesamt 177 Einrichtungen mit über 9100 Kitaplätzen. Diese Träger haben entscheidend dazu beigetragen, die Notbetreuung während der Pandemie aufrecht zu erhalten. Doch bei den Gesprächen über die Einsparforderungen der Finanzverwaltung wurde der VKMK übergangen. Es gab weder eine Einladung zu den Gesprächen noch eine rechtzeitige Information darüber.
Doch wie kann ein Streit ohne alle Beteiligten beigelegt werden? Bei diesen Voraussetzungen kann nicht von einer „Einigung“ gesprochen werden.
Dieses Verhalten ist leider kein Versehen des Senats gegenüber den Freien Trägern. Bereits in den vergangenen Monaten wurden diese immer wieder übergangen oder vernachlässigt. So kamen alle 16 Trägerschreiben mit den sich stets verändernden Vorgaben während der Pandemie viel zu spät bei den Kindergärten an. Die Presse war stets vorher informiert, während die Kita- Träger kaum Zeit hatten, angemessen auf die neuen Richtlinien zu reagieren. Das kann kein 16- facher Zufall sein.
Wir sind bereit
Der VKMK ist offen für jede konstruktive Zusammenarbeit. So haben wir bereits Anfang April unsere Vorschläge zum Thema Infektionsschutz der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eingereicht und haben auch an den Austauschgesprächen zu den Trägerschreiben der Senatsverwaltung teilgenommen.
Allerdings müssen wir für eine dauerhafte konstruktive Zusammenarbeit auch zu den Verhandlungen eingeladen und als Verhandlungspartner für 76 Freie Kita-Träger mit 177 Einrichtungen und über 9.100 Kitaplätzen anerkannt werden. Nur so spiegelt sich die Vielfalt der Freien Träger in Berlin wieder. Eine fortbestehende Nichtzulassung des VKMK an den Vertragsverhandlungen ist eine bewusste Diskriminierung und Missachtung des verfassungsrechtlich verbrieften Gleichbehandlungsgrundsatzes.