Mit der Abrechnung des Monats November wurden den Kitaträgern von heute auf morgen die Gelder für den laufenden Betrieb um 69,- € pro betreutes Kind gekürzt. Diese gegenstandslose Rückforderung können diese nicht akzeptieren und werden sich dagegen zur Wehr setzen.
Die Rückforderungen sind unbegründet
Zum einen wurden diese Rückforderungen mit nicht erbrachten Leistungen während der Pandemiezeit begründet. Das widerspricht den Tatsachen, da die Kitaträger alle Forderungen, die an sie während der Notbetreuung gestellt wurden, unter Einsatz ihrer eigenen Gesundheit erfüllt haben. Zum anderen wird auf Seiten der Senatsverwaltung von einem „Solidar-Beitrag“ gesprochen.
Hier wird also von den Kitaträgern Solidarität mit dem Senat gefordert, der an anderer Stelle ungeplante Gelder ausgegeben hat. Dieser Solidar-Beitrag wird allerdings nur im frühkindlichen Bereich verlangt. Da dieser „Beitrag“ über die bereits gekürzten November-Zahlungen eingetrieben wurde, hatten die Kitaträger keine Möglichkeit, etwas gegen die Rückforderungen zu unternehmen. Es ist alles andere als solidarisch, wenn im Vorfeld zugesagte Gelder für die Betreuung der Kinder zu unrecht einbehalten werden.
Ein rechtlicher Vertrauensbruch
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat auch mit den Rückforderungen den verfassungsrechtlich abgesicherten Grundsatz des Vertrauensschutzes verletzt. Die Senatorin hatte am 24.3.2020 in einem offiziellen Tweet geschrieben: „Die Entgeltfinanzierung der Kitaträger und Träger der Hortbetreuung ist trotz der Corona-Krise gesichert. Darauf haben die Finanzverwaltung und wir uns verständigt. Sie bekommen die Entgelte in der bisher vereinbarten Höhe ... Auch wenn sie jetzt weniger Kinder betreuen. Dafür steht das Land mit einem Schutzschirm ein.“ Diese Aussage ist verbindlich und berechtigt Kitaträger dazu, das jetzige Zuwiderhandeln der Senatsverwaltung auch aus juristischer Sicht abzulehnen.
Aufforderung zur fairen Behandlung
Kindertageseinrichtungen sind die erste und unverzichtbare Bildungseinrichtung. Doch während für Schulen derzeit siebenstellige Beträge für den Infektionsschutz ausgegeben werden, werden die Kitaträger hierbei nicht nur übergangen, sondern haben jene obendrein auch noch Gelder in Höhe von 20 Millionen Euro zurückgezahlt.
Wie kann eine solche Ungleichbehandlung gerecht sein?