Kita-Weltreise: Einblicke in die frühkindliche Bildung Wiens
Vor knapp einem Monat war der VKMK im Rahmen einer Erasmus-Reise mit der Gesellschaft für Europabildung in Wien unterwegs und ist dort über mehrere Tage hinweg in die frühkindliche Bildung eingetaucht.
Vor knapp einem Monat war der VKMK im Rahmen einer Erasmus-Reise mit der Gesellschaft für Europabildung in Wien unterwegs und ist dort über mehrere Tage hinweg in die frühkindliche Bildung eingetaucht. In Gesprächen mit einem Politiker, einer Vertreterin der Verwaltung, Pädagoginnen sowie einer Vertreterin einer Schule durften wir uns ein Bild der frühkindlichen Bildung aus unterschiedlichsten Perspektiven machen: Wie ist sie in Wien gestaltet? Welchen Stellenwert nimmt sie ein? Welche Herausforderungen gibt es? Und wie sehen die Rahmenbedingungen aus?
Kommt in den nächsten Zeilen mit uns auf eine kleine, spannende und informative Reise in die österreichische Hauptstadt.
So funktionieren Wiener Kitas: Zahlen, Fakten und Rahmenbedingungen
Unser erster Programmtag in Wien begann mit einem Ausflug in das Wiener Parlament und einem Austausch mit Christian Oxonitsch von der Sozialdemokratischen Partei Österreich. Er ist Abgeordneter zum Nationalrat sowie Mitglied unter anderem im Ausschuss für Familie und Jugend und im Bildungsausschuss.
Nachdem wir zunächst mit der Straßenbahn in die gänzlich entgegengesetzte Richtung gefahren waren, erreichten wir schließlich doch noch pünktlich das Parlament. Im Gespräch mit Herrn Oxonitsch wurde schnell deutlich, dass Deutschland und Österreich eine große Gemeinsamkeit teilen: den Föderalismus in Bildungsangelegenheiten. Bildung ist Ländersache und damit in allen neun österreichischen Bundesländern unterschiedlich gestaltet. Dennoch gibt es einige Aspekte, die sich über ganz Österreich erstrecken. Dazu zählt etwa das verpflichtende letzte Kita-Jahr, in dem Kinder mindestens 20 Stunden pro Woche an mindestens vier Tagen eine frühkindliche Bildungseinrichtung besuchen müssen. Ein weiterer – mehr oder weniger ausgeprägt vorhandener - Aspekt ist das Ansehen und der Stellenwert der frühkindlichen Bildung. Dieser zeigt sich bereits in der Frage, seit wann Kindertageseinrichtungen in Österreich gesetzlich als vollwertige Bildungseinrichtungen verankert sind – und das ist erst seit knapp zehn Jahren der Fall. Auch das Wording der Berufsbezeichnung gibt darüber Aufschluss: Die Bezeichnung „Elementarpädagogik“ ist in Österreich noch relativ neu, zuvor wurde allgemein von „Kindergärtner:innen“ gesprochen.
Im Austausch mit einer Elementarpädagogin eines freien Kita-Trägers wurde zudem deutlich, dass der Stellenwert der frühkindlichen Bildung in Teilen Österreichs noch immer hinterherhinkt. Kinder werden - insbesondere auf dem Land - häufig erst relativ spät in einer Kita angemeldet, da es weiterhin als verpönt gilt, Kinder in eine Betreuungseinrichtung zu geben. Im Vergleich zur Betreuungsquote in Deutschland zeigen sich jedoch nur marginale Unterschiede. So lag die Betreuungsquote der Unter-Dreijährigen in Österreich im Jahr 2024 bei 34,8 % (Deutschland: 37,8 %), bei den Über-Dreijährigen bei 94,3 % (Deutschland: 95,0 %). In Wien liegen die Quoten etwas höher: 46,4 % bei den Unter-Dreijährigen (Berlin: 49,4 %) und 93,5 % bei den Über-Dreijährigen (Berlin: 99,0 %).
Doch nun richten wir den Blick wieder auf Wien und insbesondere auf die Rahmenbedingungen, die wir am letzten Tag unseres Aufenthalts im Austausch mit einer Vertreterin der Verwaltung kennenlernen durften.
Der Großteil der Kindertageseinrichtungen in Wien ist in privater Trägerschaft, nur 37 % der Kita-Plätze werden von der Stadt Wien gestellt. Um ein Kind in einer Kita anmelden zu können, erhält jedes Kind eine sogenannte Kindergartennummer - vergleichbar mit dem Kita-Gutschein in Berlin. In den städtischen Kitas ist ein Platz grundsätzlich kostenfrei, lediglich die Kosten für das Mittagessen in Höhe von 90 € pro Monat müssen vollständig übernommen werden. Eltern müssen jedoch einen Nachweis darüber erbringen, ob sie berufstätig sind. Ist dies der Fall, hat ihr Kind einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. In privaten Kitas können Eltern ihr Kind hingegen auch ohne Arbeitsnachweis anmelden. Diese Einrichtungen erhalten von der Stadt Wien eine Pro-Kopf-Finanzierung in Höhe von 280 € pro Kind und Monat - unabhängig von der Betreuungsdauer. Alle darüber hinausgehenden Kosten, etwa für Miete, Instandhaltung oder Ähnliches, werden über Elternbeiträge finanziert.
Pro Woche stehen den Pädagog:innen 34 Stunden für die direkte pädagogische Arbeit zur Verfügung. Die übrigen Stunden entfallen auf Vor- und Nachbereitungszeiten. Der Personalschlüssel ist in Wien tatsächlich anders ausgestaltet als in Deutschland - was nicht zuletzt einem massiven Personalmangel geschuldet ist, den wir selbst vor etwa zwei Jahren noch erlebt haben. In Gruppen für Kinder unter drei Jahren liegt das gesetzlich vorgeschriebene Verhältnis bei 1:15, in Gruppen für Kinder über drei Jahren bei 1:25 und in altersübergreifenden Gruppen bei 1,5:20. Dabei wird jede:r Pädagog:in von einer Assistenzkraft unterstützt. Die Voraussetzungen, um als Assistenzkraft tätig zu sein, beschränken sich auf den Nachweis eines B2-Niveaus in der deutschen Sprache. Im Kita-Alltag übernehmen Assistenzkräfte neben Aufgaben in den Gruppen häufig auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten, etwa Reinigungsarbeiten. Im Gespräch mit einer Pädagogin aus einer privaten Kita wurde deutlich, dass die Fachkräfte den Personalschlüssel grundsätzlich als angemessen empfinden. Als größeres Problem wird jedoch die Gruppengröße benannt, viele wünschen sich kleinere Gruppen.
Inklusion unter Druck: Zwischen Anspruch und Ressourcen
Während bereits ein erheblicher Mangel an ausgebildeten pädagogischen Fachkräften besteht, ist der Mangel an Inklusionsfachkräften noch deutlich größer. Dies hat zur Folge, dass Kinder mit Inklusionsstatus häufig in regulären Gruppen betreut werden - oft auch ohne zusätzliche Inklusionsfachkräfte. In einer kommunalen Kita, die wir besucht haben, wurde uns berichtet, dass private Kita-Träger häufig keine Kinder mit Inklusionsstatus aufnehmen. Grund dafür ist, dass sie aufgrund des Mangels an Inklusionsfachkräften eine bedarfsgerechte Bildung, Betreuung und Förderung nicht gewährleisten können. Da jedoch jedes Kind mit Förderbedarf - auch Kinder, deren Eltern nicht erwerbstätig sind - einen Anspruch auf 30 Stunden Betreuung pro Woche hat, werden Kinder mit Inklusionsstatus überwiegend in kommunalen Kitas aufgenommen. In der Folge werden rund 98 % aller Kita-Kinder mit Inklusionsstatus in kommunalen Einrichtungen betreut.
In einer privaten Kita wurde uns erklärt, wie dort vorgegangen wird, wenn ein Kind mit Inklusionsstatus angemeldet wird. Gemeinsam mit dem Team und den Eltern wird das weitere Vorgehen besprochen: Was braucht das Kind? Welche Unterstützung können die Eltern leisten? Was können die pädagogischen Fachkräfte übernehmen? Trauen sie sich diese Aufgabe - trotz fehlender Ausbildung zur Inklusionsfachkraft - zu? Und verfügen sie über ausreichend Kapazitäten, um sich eigenständig weiterzubilden? Auf dieser Grundlage wird das pädagogische Konzept der Kita entsprechend angepasst und der Stadt vorgelegt. Für die Betreuung von Kindern mit Inklusionsstatus erhalten Kitas nur eine geringe zusätzliche Finanzierung, die meist in die Reduktion der Gruppengröße investiert wird. Die Betreuung und Förderung funktioniert dabei jedoch nur dann gut, wenn auch die Eltern aktiv mitarbeiten und ihr Kind zusätzlich im privaten Umfeld fördern.
In eben dieser privaten Kita wurden wir zudem auf eine weitere Herausforderung aufmerksam gemacht, die sich auch in Deutschland zeigt: Viele Kinder mit Förderbedarf verfügen noch über keine Diagnose, wenn sie in die Kita kommen. Gleichzeitig bringen Kinder zunehmend psychische Belastungen mit. Große Themen sind dabei unter anderem der hohe Medienkonsum und dessen Folgen sowie die Auswirkungen der Pandemie. In der Folge werden faktisch in nahezu jeder Gruppe Kinder mit besonderen Förderbedarfen betreut. Zur Dokumentation und Bewertung der Entwicklungsfortschritte sind Kitas verpflichtet, Kinder zu beobachten und zu dokumentieren; konkrete Beobachtungsinstrumente - wie etwa BeoKiz in Berlin - sind dabei jedoch nicht vorgeschrieben. Wird während der Kita-Zeit ein besonderer Förderbedarf vermutet und eine Entwicklungsdiagnostik angestoßen, kann es bis zu anderthalb Jahre dauern, bis eine Diagnose vorliegt - kaum Zeit, um in der verbleibenden Kita-Zeit noch angemessen reagieren zu können. Wird ein Kind bei der Einschulung noch nicht als schulfähig eingeschätzt, kann es zurückgestellt werden. Es besucht dann jedoch keine Kita mehr, sondern eine Vorschule, die direkt an eine Schule angebunden ist. Dort werden die Kinder von Volksschullehrer:innen betreut, mit einem Schwerpunkt auf Sprachförderung und Sprachbildung.
Ausbildungswege in der Elementarpädagogik
Nun wissen wir, wie die Rahmenbedingungen der frühkindlichen Bildung in Wien in etwa aussehen und dass insbesondere der Personalmangel eine große Herausforderung darstellt. Daher richten wir den Blick nun auf die Ausbildung pädagogischer Fachkräfte. Eine entsprechende Ausbildungsstätte durften wir bereits am ersten Tag nach unserem Parlamentsbesuch kennenlernen.
In Österreich tragen diese Ausbildungsstätten die Bezeichnung „Bildungsanstalt für Elementarpädagogik“. Bereits der Name verdeutlicht, dass die Ausbildung gezielt auf den frühkindlichen Bereich ausgerichtet ist. Denn anders als in Deutschland dürfen in österreichischen Kindertageseinrichtungen ausschließlich ausgebildete Elementarpädagog:innen als Fachkräfte arbeiten. Sozialpädagog:innen müssen, sofern sie in der frühkindlichen Bildung tätig sein möchten, einen zusätzlichen einjährigen Lehrgang absolvieren, der sich ausschließlich mit dem Elementarbereich befasst. Die Ausbildung zur Elementarpädagogik liegt in Österreich grundsätzlich in der Zuständigkeit des Bundes - mit Ausnahme von Wien, das über eigene kommunale Bildungsanstalten verfügt. Neben der „klassischen“ Ausbildung an einer Bildungsanstalt haben sich in den vergangenen Jahren - nicht zuletzt aufgrund des Fachkräftemangels - zahlreiche alternative Ausbildungswege entwickelt, etwa an pädagogischen Hochschulen oder Fachhochschulen. Zudem besteht die Möglichkeit, die Matura direkt an einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik zu absolvieren. Diese Ausbildung beginnt nach dem achten Schuljahr und erstreckt sich über fünf Jahre. Neben elementarpädagogischen Inhalten wird auch Allgemeinbildung vermittelt, sodass Absolvent:innen nach Abschluss der Matura sowohl direkt in die Praxis einsteigen können als auch die Zugangsvoraussetzung für ein Studium erwerben. Die Erfahrungen aus den Bildungsanstalten zeigen jedoch, dass rund 97 % der Matura-Absolvent:innen letztlich nicht in einer Kita tätig werden. Die Einführung der Matura-Ausbildung stellt damit einen wesentlichen Faktor im bestehenden Personalmangel dar. Grundsätzlich ist die Ausbildung zur Elementarpädagogik entgeltfrei, mit Ausnahme der kommunalen Bildungsanstalten der Stadt Wien. Dort erhalten die Studierenden während ihrer Ausbildung ein kleines Gehalt, verpflichten sich im Gegenzug jedoch, im Anschluss für fünf Jahre im Dienst der Stadt Wien zu arbeiten.
In der von uns besuchten Bildungsanstalt für Elementarpädagogik wurde uns zudem erklärt, dass jede Bildungsanstalt über einen Praxiskindergarten verfügen muss, in dem Auszubildende ihre Praxisphasen absolvieren. Da die Platzkapazitäten dieser Praxiskindergärten in der Regel nicht ausreichen, um alle Auszubildenden aufzunehmen, absolvieren viele ihre Praxisphasen auch in anderen Kindergärten im gesamten Wiener Stadtgebiet. Neben den Auszubildenden sind in den Praxiskindergärten auch Lehrkräfte der Bildungsanstalt tätig, wodurch die Personalkapazität dort deutlich höher ist als in anderen Kindergärten. Für Kinder und Familien bringt ein Praxiskindergarten jedoch auch besondere Herausforderungen mit sich: So kommt es zu einem häufigen Wechsel der Bezugspersonen sowie zu einer vergleichsweise hohen Anzahl an Schließtagen, da die Einrichtungen während der Schulferien geschlossen sind. Dennoch entscheiden sich viele Eltern bewusst dafür, ihr Kind in einem Praxiskindergarten anzumelden.
Die von uns besuchte Bildungsanstalt für Elementarpädagogik legt in der Ausbildung einen sehr hohen Stellenwert auf Biografie- und Reflexionsarbeit als wichtige Voraussetzung für qualitativ hochwertige Bildungsarbeit. So gibt es neben einer Reihe von Seminaren im ersten Semester die sogenannte „Ich-Werkstatt“, in der sich Studierende intensiv mit der eigenen Biografie und Selbstreflexion beschäftigen. Im zweiten Semester wird darauf mit einer „Wir-Werkstatt“ aufgebaut, in der der Fokus auf Gemeinschaft und Zusammenarbeit liegt.
Frühkindliche Bildung in der Praxis: Drei Kitas, drei Wege
Wie also wird frühkindliche Bildung in der Praxis gestaltet? Dies durften wir bei Besuchen von insgesamt drei unterschiedlichen Kindertagesstätten erfahren.
Zweisprachig, nachhaltig und draußen
Am zweiten Tag unserer Wien-Reise besuchten wir einen privaten Kindergarten, der ein bilinguales Konzept - Deutsch und Englisch - verfolgt und zugleich einen großen Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein legt. Zur Umsetzung des bilingualen Konzepts sind in dieser Kita pro Fachkraft zwei Assistenzkräfte tätig: eine deutsch- und eine englischsprachige. Ihre zentrale Aufgabe besteht darin, den Spracherwerb der Kinder in der jeweiligen Sprache gezielt zu unterstützen. Der Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekt ist in dieser Kita auf vielfältige Weise in den Alltag integriert. Dazu zählen unter anderem nachhaltiges und allergiefreundliches Essen, ein bewusster Umgang mit Müll sowie größere Projekte wie sogenannte Umweltwochen, in denen sich die Kinder intensiv mit entsprechenden Themen auseinandersetzen. Ein besonderes Highlight stellt zudem eine Outdoorgruppe dar: eine Gruppe, die den ganzen Tag - bei Regen, Matsch und Sonnenschein - im Freien auf dem großzügigen Außengelände der Kita verbringt. Für ihr Engagement im Bereich Nachhaltigkeit wurde die Kita sogar mit dem Österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet.
Bewegung von Anfang an
Die zweite Kita, die wir besucht haben, war ebenfalls in privater Trägerschaft und setzte einen klaren Schwerpunkt auf Sport und Bewegung. Ziel der Einrichtung ist es, die Entwicklung der Kinder von Beginn an ganzheitlich durch Bewegung zu fördern. Dies geschieht unter anderem durch Ausflüge, bewegungsorientierte Spiele sowie die Zusammenarbeit mit Physiotherapeut:innen. Während unseres Besuchs in dieser Kita lag der Fokus des Austauschs jedoch vor allem auf den allgemeinen Rahmenbedingungen der frühkindlichen Bildung sowie auf politischen und gesellschaftlichen Themen - es handelt sich dabei um jene Kita, die im Text bereits mehrfach erwähnt wurde. Daher erhielten wir im Vergleich zu den anderen beiden Einrichtungen weniger spezifische Informationen zum pädagogischen Konzept vor Ort.
Inklusion mit Geschichte
Unser dritter und letzter Kita-Besuch führte uns in eine kommunale Einrichtung, die in einem Gebäude von großer historischer Bedeutung untergebracht ist. Bereits 1948 wurde hier der Grundstein gelegt, und 1949 eröffnete an diesem Ort der erste Sonderkindergarten Europas - ermöglicht durch finanzielle Unterstützung aus der Schweiz. Der Sonderkindergarten war offen für Kinder der Nachkriegsjahre mit unterschiedlichen Förderbedarfen, darunter körperliche, soziale und ökonomische. Insgesamt gab es sechs Gruppen: eine für körperbehinderte Kinder, eine für sehbehinderte und blinde Kinder, eine für hörbehinderte und taube Kinder, eine für geistig schwerstbehinderte Kinder, eine für schwererziehbare Kinder sowie eine Gruppe für Kinder ohne Behinderung. Bereits bei der Planung der Architektur wurden die besonderen Bedarfe der Kinder berücksichtigt. Die Decken wurden bewusst niedriger gestaltet, um eine heimelige Atmosphäre zu schaffen. Lediglich ein Raum verfügte über eine hohe Decke: der Gruppenraum der sehbehinderten Kinder, um mehr Tageslicht hereinzulassen und das Sehen zu erleichtern. Zudem wurde schon damals ein Schwimmbecken in das Gebäude integriert, das der Förderung der körperlichen Mobilität diente. Die Kinder erhielten in diesem Kindergarten vielfältige therapeutische Unterstützung. Gleichzeitig war der Sonderkindergarten auch ein Ort wissenschaftlicher Forschung. Zu diesem Zweck wurden neben den Gruppenräumen kleine Beobachtungsräume mit Fenstern eingerichtet, durch die Wissenschaftler:innen das Gruppengeschehen für Studien beobachten konnten. Heute verfügt der Kindergarten über insgesamt neun Gruppen, davon drei heilpädagogische Gruppen und sechs Integrationsgruppen. In den heilpädagogischen Gruppen werden jeweils bis zu zwölf Kinder von zwei (inklusiven) Elementarpädagog:innen sowie zwei Assistent:innen betreut. In den Integrationsgruppen werden jeweils 20 Kinder von einer inklusiven Elementarpädagog:in, einer weiteren Elementarpädagog:in und zwei Assistent:innen begleitet. Das Schwimmbad ist - inzwischen modernisiert - weiterhin Teil des Förderangebots. Darüber hinaus gibt es Rückzugsräume für Kinder, denen der Gruppenalltag zeitweise zu viel wird, ein großes Außengelände zum Austoben sowie zahlreiche weitere Unterstützungsangebote, darunter physiotherapeutische Begleitung und gebärdenunterstützende Kommunikation.
Alles in allem war es eine unglaublich spannende Erasmus-Reise, die deutlich gemacht hat, dass frühkindliche Bildung - auch in Nachbarländern wie Österreich - in manchen Punkten sehr verschieden und in vielen Aspekten doch erstaunlich ähnlich ist. Im Mittelpunkt steht dabei stets das gemeinsame Ziel aller Beteiligten: Kindern trotz herausfordernder Rahmenbedingungen die bestmögliche Unterstützung und Förderung für eine ganzheitliche Entwicklung zu ermöglichen.
Tag 1
Parlamentsbesuch & Besuch einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik
Tag 2
Besuch zweier privater Kindergärten
Tag 3
Austausch mit einer Vertreterin der Verwaltung & Besuch eines kommunalen Kindergartens
Kita-Streiks in Berlin: Verdi und die Frage nach dem wahren Ziel
Die Gewerkschaft Verdi intensiviert ihre Arbeitskampfmaßnahmen in den Berliner Kita-Eigenbetrieben und kündigt nun einen einwöchigen Streik vom 8. bis 12. Juli an. Dies erfolgt nach bereits mehrtägigen, wiederholten Streiks. Diese Ankündigung stößt auf immer lauter werdende Kritik von Seiten des Senats, der Eltern, der Landeselternvertretung (LEAK) und der Kita-Eigenbetriebe selbst, wodurch die grundlegende Frage aufgeworfen wird: Für wen ist dieser Streik eigentlich gedacht?
Die Gewerkschaft Verdi intensiviert ihre Arbeitskampfmaßnahmen in den Berliner Kita-Eigenbetrieben und kündigt nun einen einwöchigen Streik vom 8. bis 12. Juli an. Dies erfolgt nach bereits mehrtägigen, wiederholten Streiks. Diese Ankündigung stößt auf immer lauter werdende Kritik von Seiten des Senats, der Eltern, der Landeselternvertretung (LEAK) und der Kita-Eigenbetriebe selbst, wodurch die grundlegende Frage aufgeworfen wird: Für wen ist dieser Streik eigentlich gedacht?
Das erklärte Ziel der Streiks ist die Durchsetzung eines separaten sogenannten Entlastungs-Tarifvertrags für die Kita-Eigenbetriebe, um die angespannte Personalsituation durch einen besseren Betreuungsschlüssel zu lösen. Allerdings ist die Personalausstattung nicht Bestandteil eines Tarifvertrags und aufgrund der Mitgliedschaft Berlins in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder kann der Senat keinen eigenständigen Tarifvertrag durchsetzen, ohne die Mitgliedschaft zu riskieren. Diese Position wurde bereits wiederholt von Senatsseite an Verdi kommuniziert. Und selbst wenn Berlin einen gesonderten Tarifvertrag für die Kita-Eigenbetriebe umsetzen könnte, würden die Forderungen Verdis weiterhin gegen bestehendes Recht verstoßen, denn die Personalausstattung ist gesetzlich in §11 des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG) verankert. Lars Békési, Geschäftsführer des Kitaverbands VKMK, verdeutlicht: “Eine Änderung des Gesetzes dauert mindestens ein Jahr. Dies ist Verdi bekannt. Demnach zielen Verdis Forderungen darauf ab, vom Senat Rechtsbrüchigkeit zu verlangen, was an Groteskheit grenzt.”
Békési sieht aufgrund dessen auch einen Verstoß gegen das Streikrecht: “Diese Art des Streiks ist kaum mit dem Streikrecht - welches an sich sinnvoll und berechtigt ist - vereinbar. Arbeitskämpfe sind nur zulässig, wenn sie angemessen, notwendig und verhältnismäßig sind, um das angestrebte Ziel zu erreichen. Persönlich sehe ich auch keinen Ermessensspielraum mehr bei Verdi, da Ermessen nicht vorliegen kann, wenn Verdi wissentlich gesetzliche Normen zur Personalaustattung ignoriert. Selbst wenn der Senat wollte, kann er keinen Tarifvertrag schließen, der gegen diese Norm verstößt.” Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass im Herbst Wahlen bei Verdi anstehen, erscheinen die Streiks noch einmal in einem anderen Licht. Lars Békési betont: “Wenn es ihnen wirklich um inhaltliche Verbesserungen ginge - welche wir sodann unterstützen - dann würde Verdi auf die kommenden Verhandlungen zur „Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen für Kinder“ (RV-Tag) im Frühjahr 2025 einwirken, denn das ist der einzig richtige Ort und Zeitpunkt.”
Angesichts dieser Umstände erscheint das Ausmaß des Streiks noch unangemessener. Leidtragende sind wieder zuallererst die Kinder, Eltern und Pädagog*innen. Der VKMK unterstützt die Notwendigkeit zur Entlastung des pädagogischen Fachpersonals und die Verbesserung der Rahmenbedingungen. Jedoch lehnen wir die von Verdi beschrittenen Wege und Mittel ab, da sie nur den Sozialfrieden innerhalb der pädagogischen Kitateams und vor allem die einheitliche Finanzierungssystematik von Eigenbetrieben sowie Freien Trägern zerstören.
Personalmangel an Kitas: VKMK fordert langfristige Lösungen statt Zeitarbeit
Am Mittwoch, den 10.04.2024, wurde in der Abendschau des rbbs ein Beitrag über Zeitarbeit in Berliner Kitas* ausgestrahlt, für welchen der rbb zu Recherchezwecken auf den VKMK zugekommen ist. Anlässlich dieses Beitrags bezieht der VKMK ebenfalls Stellung zu dieser Thematik, mit besonderem Bezug auf den betriebswirtschaftlichen Aspekt, welcher in dem Beitrag unerwähnt blieb.
Am Mittwoch, den 10.04.2024, wurde in der Abendschau des rbbs ein Beitrag über Zeitarbeit in Berliner Kitas* ausgestrahlt, für welchen der rbb zu Recherchezwecken auf den VKMK zugekommen ist. Anlässlich dieses Beitrags bezieht der VKMK ebenfalls Stellung zu dieser Thematik, mit besonderem Bezug auf den betriebswirtschaftlichen Aspekt, welcher in dem Beitrag unerwähnt blieb.
Bereits seit längerer Zeit verfolgt der VKMK die Entwicklung im Bereich der Personalausstattung in Kindertageseinrichtungen. Personalmangel, verkürzte Arbeitszeiten und krankheitsbedingte Ausfälle führen an vielen Kitas in Deutschland vermehrt zu personellen Engpässen.
Hinzu kommt die verstärkte Neigung pädagogischer Fachkräfte, sich an Arbeitnehmerüberlassungsunternehmen zu wenden. Dieser Trend erklärt sich durch die vermeintlich höhere Flexibilität bei gleichzeitig geringerer Verantwortung, die das Zeitarbeitsmodell bietet – Aspekte, die viele Kitaträger aufgrund der komplexen Ansprüche und strukturellen Vorgaben frühkindlicher Bildung nicht in gleichem Maße bieten können.
Diese Entwicklungen in Bezug auf das pädagogische Personal führen dazu, dass Kitaträger aufgrund unvorhergesehener Ereignisse, wie Kündigungen, Schwangerschaft oder Krankheitsfälle oftmals unter der vom Senat festgelegten 100% Personalausstattung liegen, womit sie Gefahr laufen finanzielle Sanktionen auferlegt zu bekommen. Folglich sehen sich Kitaträger bei personellen Engpässen gezwungen, auf Arbeitnehmerüberlassung zurückzugreifen, um sowohl finanzielle Sanktionen als auch personelle Schwierigkeiten zu vermeiden. Allerdings belaufen sich die Kosten für einen Zeitarbeiter auf 48 Euro pro Stunde. Ein hoher Betrag, der nicht refinanziert wird. Auf Dauer gesehen, ist es Kitaträgern somit unmöglich Zeitarbeiter einzustellen ohne dabei in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Die Regelung der Finanzierung einer Personalausstattung von 100% stellt somit eine Zwickmühle für Kitaträger dar, die in beide Richtungen Kitas in wirtschaftliche Miseren stürzen kann. Eine Erhöhung der Finanzierung der Personalausstattung von 115% ist daher unumgänglich, um die Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung langfristig zu sichern.
Darüber hinaus stehen die Anforderungen an die Qualität der frühkindlichen Bildung im Widerspruch zum Prinzip der Zeitarbeit. Kontinuität und Verlässlichkeit spielen eine zentrale Rolle in diesem sensiblen Bereich. Kinder benötigen feste Bezugspersonen, auf die sie sich verlassen können und die sie langfristig in ihrer Entwicklung unterstützen und begleiten. Die kurzfristigen Einsätze von Zeitarbeitskräften können diesen Anforderungen nicht gerecht werden.
Der VKMK betont daher, dass der Einsatz von Zeitarbeitskräften lediglich eine kurzfristige Lösung für personelle Engpässe darstellt, jedoch keine nachhaltige Lösung für die zugrundeliegende Herausforderung der Fachkräftebindung und -gewinnung. Eine langfristige Lösung erfordert dringend eine Finanzierung einer Personalausstattung von 115%, wie es bereits in Schulen üblich ist. Dadurch könnten Kitaträger flexibel und zeitnah auf kurzfristige Personalausfälle reagieren und gleichzeitig ihre Abhängigkeit von Zeitarbeit verringern. Dies führt nicht nur zur Entlastung im Personalmanagement und den finanziellen Ressourcen, sondern sichert auch die Qualität der frühkindlichen Bildung nachhaltig.
*https://www.rbb-online.de/abendschau/videos/20240410_1930/zeitarbeit-auch-in-kitas.html
Der Unterschied zwischen Fachkräftemangel und -verlust in der Frühkindlichen Bildung
In vielen Diskussionen und öffentlichen Wahrnehmungen dominiert die Vorstellung eines akuten Fachkräftemangels in der frühkindlichen Bildung. Die logische Schlussfolgerung erscheint dabei simpel: Stellenausbau als Lösung. Doch bei genauerem Hinsehen offenbart sich eine viel komplexere Realität. Der einfache Appell nach mehr Stellen erweist sich als zu oberflächlich, da er die Wurzeln des Problems unberücksichtigt lässt.
Der Unterschied zwischen Fachkräftemangel und -verlust in der Frühkindlichen Bildung
Warum eine nachhaltige Lösung mehr als nur einen Stellenausbau erfordert.
Die Debatte um Herausforderungen in der frühkindlichen Bildung ist häufig von zwei Begriffen geprägt: Fachkräftemangel und -verlust. Doch zwischen dem schlichten Mangel an Arbeitskräften und dem tatsächlichen Abgang von Fachkräften aufgrund von Arbeitsbedingungen existieren entscheidende Unterschiede. Diese Begriffe umfassen nicht nur eine quantitative Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage nach Fachkräften, sondern auch qualitative Herausforderungen, die den Berufszweig prägen.
In vielen Diskussionen und öffentlichen Wahrnehmungen dominiert die Vorstellung eines akuten Fachkräftemangels in der frühkindlichen Bildung. Die logische Schlussfolgerung erscheint dabei simpel: Stellenausbau als Lösung. Doch bei genauerem Hinsehen offenbart sich eine viel komplexere Realität. Der einfache Appell nach mehr Stellen erweist sich als zu oberflächlich, da er die eigentlichen Wurzeln des Problems unberücksichtigt lässt. Die Nuance zwischen den Begrifflichkeiten und die dementsprechend daraus unterschiedlich benötigten Lösungsansätzen werden oftmals nicht einmal politisch wahrgenommen, trotz vorliegender Zahlen und Fakten.
Der Fachkräftemangel beschreibt den quantitativen Aspekt, bei dem die Nachfrage nach ausgebildeten Fachkräften das vorhandene Angebot übersteigt. Dies resultiert in unbesetzten Stellen und kann auf verschiedene Ursachen zurückgeführt werden, darunter niedrige Anreize, Ausbildungsmängel und demografische Veränderungen. Im Gegensatz dazu bezieht sich der Fachkräfteverlust auf qualitative Aspekte, die den Abgang erfahrener Fachkräfte aufgrund unzureichender Arbeitsbedingungen beschreiben. Dies führt zu hohen Fluktuationsraten, Burnout und Frustration in der Branche.
Die frühkindliche Bildung weist Zweierlei deutlich auf: einen Mangel an Arbeitskräften, sowie eine bedenkliche Fluktuation aufgrund unzureichender Arbeitsbedingungen. Und, während sich der Fachkräfteverlust und der Fachkräftemangel als zwei deutlich unterschiedliche Herausforderungen erweisen, die jeweils verschiedene Lösungsansätze erfordern, stimmen sie letztendlich doch in einem Punkt überein: Beide sind nicht durch einen simplen, großflächigen Stellenausbau zu lösen, wie es oft politisch angestrebt wird. Dieses Vorgehen gleicht dem Auftischen weiterer Schüsseln an einem Tisch, an dem ohnehin schon niemand Platz nehmen will, und selbst die gnädigsten Gourmets langsam gehen, weil das Essen schlichtweg nicht schmeckt. Es ergibt wenig Sinn, mehr Stellen zu schaffen, wenn die Arbeitsbedingungen und die Attraktivität des Berufs für potenzielle Fachkräfte nicht ansprechend sind. Die Herausforderung liegt somit nicht darin, dass es nicht genug Stellen gibt, sondern darin, dass die Bedingungen und Strukturen, die das Arbeitsumfeld formen, nicht attraktiv genug sind, um Fachkräfte langfristig zu halten oder neue anzuziehen.
“Dieses Vorgehen gleicht dem Auftischen weiterer Schüsseln an einem Tisch, an dem ohnehin schon niemand Platz nehmen will.”
Beinahe 3000 pädagogische Fachkräfte verlassen jährlich ihren Beruf. Fachkräfte, die dringend durch Neuzugänge besetzt werden müssten. Von den ca. 10.000 Auszubildenden, die sich heute für die dreijährige Ausbildung zur pädagogischen Fachkraft entscheiden, tätigen jedoch, statistisch gesehen, lediglich etwa ein Viertel den Sprung in eine feste Anstellung in einer Kita. Diese Zahl verdeutlicht ein drängendes Problem: viele brechen die Ausbildung vorzeitig ab oder entscheiden sich nach Abschluss für einen anderen Karriereweg, haben sie doch aus erster Hand die Vielzahl von Herausforderungen erlebt, die mit dem Beruf einhergehen.Von jenen, die den Schritt in den Kita-Alltag wagen, tun viele dies zögerlich und mit Einschränkungen. Insbesondere die Work-Life-Balance erweist sich als schwer zu bewältigen, und viele sehen sich gezwungen, nur als Teilzeitkräfte tätig zu sein, um hier auch den eigenen Anforderungen gerecht zu werden.
Es ist eine weit verbreitete Annahme, dass Personen, die in der frühkindlichen Bildung tätig sind, ihren Beruf einzig und allein aus tiefer Leidenschaft und Überzeugung wählen müssen. Diese Annahme wird oft mit dem Argument untermauert, dass die Liebe zur Arbeit und die Bedeutung des Berufs so groß sind, dass die Bezahlung oder die Konditionen letztendlich nicht ausschlaggebend sein können. Und es mag richtig sein, Stimmen aus den Kitas sind einhellig: Das Personal schätzt seine Arbeit, betont die Bedeutung des Austauschs mit den Kindern und empfindet tiefe Erfüllung in der Sinnhaftigkeit ihrer Tätigkeit. Doch die Konditionen und Wertschätzungen finanzieller Art spielen in der Erfüllung ebenso eine zentrale Rolle, wie in jedem weiteren Berufsfeld auch. Es ist daher umso bedauerlicher zu sehen, dass Menschen, die sich aus persönlicher Überzeugung für eine berufliche Laufbahn entschieden haben, sich letztendlich gezwungen sehen, diesen Weg zu verlassen, aufgrund der Konditionen. Es ist nicht eine Frage des individuellen Engagements der Fachkräfte, sondern vielmehr ein strukturelles Problem, das dringend angegangen werden muss.
Trotz des immens wichtigen Bildungsauftrags, der die Kernkompetenzen der Kinder für ihr späteres Erwachsenenleben festlegt und fördert, wird die frühkindliche Bildung nach wie vor nicht in ihrer Bedeutung und Wichtigkeit ausreichend anerkannt. Dies spiegelt sich in den bestehenden Rahmenbedingungen wider, die weit hinter dem zurückbleiben, was erforderlich wäre, um eine qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung zu gewährleisten. Um neue Fachkräfte zu generieren und Stellen nachhaltig zu besetzen benötigen wir einen Facettenreichen Lösungsansatz.
Diese Lösungsansätze zielen darauf ab, nicht nur den akuten Mangel an Fachkräften zu bekämpfen, sondern auch langfristig eine qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung sicherzustellen, die den Anforderungen und Bedürfnissen der Kinder gerecht wird.
Man sagt so schön; "Das Gegenteil von gut ist gutgemeint." Dieser Satz verdeutlicht, dass gutgemeinte Absichten nicht zwangsläufig zu effektiven Lösungen führen. Eine sinnvolle und gezielte Hilfestellung, die benötigt und erwünscht ist, erfordert eine intensive Auseinandersetzung mit den Betroffenen. Es ist unerlässlich zu verstehen, wie eine lösungsorientierte Hilfe für sie tatsächlich aussehen könnte, bevor Maßnahmen in einem gemeinsamen Verständnis angegangen werden. Nur so lässt sich gewährleisten, dass die gebündelten Kräfte an den Stellen eingesetzt werden, die den dringendsten Bedarf haben. Politiker und Politikerinnen sollten verstärkt auf den Austausch mit den direkten Akteuren der frühkindlichen Bildung setzen, um offene Dialoge proaktiv zu fördern und ihre Erfahrungen, Daten und Erkenntnisse in Entscheidungsprozesse miteinfließen zu lassen. Der KitaGipfel bietet genau diese Möglichkeit. Er kann dazu beitragen, bestehende Missstände zu korrigieren und die Schritte zu setzen, die wir benötigen, um unser gemeinsames Ziel zu erreichen: eine deutliche Verbesserung der frühkindlichen Bildungslandschaft - mit pädagogischen Fachkräften, die nicht nur gerne in diesem Berufsfeld tätig sind, sondern vor allem; langfristig bleiben möchten.
Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Zuzahlungsbegrenzung von freiwilligen Elternbeiträgen
Am 26. Oktober 2023 wird das Bundesverwaltungsgericht über einen bedeutsamen Fall verhandeln und eine grundlegende Entscheidung treffen. Im Mittelpunkt steht die festgelegte Obergrenze von 90 Euro für Zuzahlungen zu pädagogischen Zusatzleistungen, die das Land Berlin seit 2018 unverändert beibehält. Diese Regelung, die die freiwilligen Elternbeiträge beschränkt, wirft bedeutende Fragen auf.
Am 26. Oktober 2023 wird das Bundesverwaltungsgericht (BVG) über einen bedeutsamen Fall (verhandeln und eine grundlegende Entscheidung treffen. Im Mittelpunkt steht die festgelegte Obergrenze von 90 Euro für Zuzahlungen der Eltern, zu pädagogischen Zusatzleistungen, die das Land Berlin seit 2018 unverändert beibehält. Diese Regelung, die die freiwilligen Elternbeiträge beschränkt, wirft bedeutende Fragen auf. Sie thematisiert, ob sie gegen die Diversität der pädagogischen Angebote freier Träger verstößt und gleichzeitig das elterliche Recht auf Wahlfreiheit in unzulässiger Weise einschränkt.
Wie kam es zu dem Entscheid der Einschränkungen?
Die aktuelle Rechtsverordnung zur Finanzierung der Tagesbetreuung (RVTag) wurde im Jahr 2018 im Land Berlin eingeführt. Eine der zentralen Regelungen dieser Verordnung betrifft Eltern, die ihre Kinder in Kindertagesstätten betreuen lassen. Diese Eltern können freiwillige Beiträge leisten, die oftmals dazu verwendet werden, die Qualität der Betreuungseinrichtungen zu steigern oder zusätzliche Leistungen für ihre Kinder zu finanzieren. Im Rahmen dieser Verordnung führte die RVTag auch eine Zuzahlungsbegrenzung für diese Elternbeiträge ein. Diese Begrenzung setzt die Höchstgrenze auf 90 Euro pro Kind fest. Im Sinne der Gleichberechtigung einkommensschwacher Familien, kann dieser Elternbeitrag im Bedarfsfall vom Staat unterstützt werden, um sicherzustellen, dass diese nicht unverhältnismäßig belastet werden und gleichen Zugang zu den Betreuungsangeboten erhalten.
Genannte Gründe, für die Einführung dieser Begrenzung waren:
1. Soziale Gerechtigkeit: Die Begrenzung soll sicherstellen, dass alle Eltern Zugang zu qualitativ hochwertigen Betreuungseinrichtungen haben, unabhängig von ihrem Einkommen.
2. Vermeidung sozialer Ungleichheit: Ohne Begrenzung könnten einkommensstarke Eltern erheblich höhere Beiträge leisten und ihren Kindern somit ein deutlich anderes Bildungsfeld bieten, als sozial schwache Eltern. Dies würde zu sozialer Ungleichheit führen können.
3. Schutz einkommensschwacher Familien: Die Begrenzung dient dazu, einkommensschwache Familien vor übermäßigen finanziellen Belastungen zu schützen.
Es ist von entscheidender Bedeutung zu unterstreichen, dass die festgelegte Obergrenze von 90 Euro weder auf der Grundlage offizieller Statistiken noch auf belastbaren Zahlen beruht. Darüber hinaus wurde diese Grenze nicht im Rahmen eines gemeinsamen Konsenses mit den Trägern erarbeitet, obwohl dies zu Beginn der Diskussion als unerlässlicher Bestandteil für die Ermittlung einer realistischen Obergrenze angesehen wurde. Dieser Punkt ist von grundlegender Wichtigkeit und ein zentraler Anklagepunkt.
Desweiteren ist dieser willkürlich wirkende Betrag von 90 Euro seit seiner erstmaligen Einführung im Jahr 2018 unverändert geblieben, obwohl sich die wirtschaftliche Lage in den letzten Jahren erheblich verändert hat.
Die Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht:
Das Ablehnen eines offenen Dialoges mit den Trägern, bei der Ermittlung einer realistischen Obergrenze, hat gravierende Folgen mit sich gezogen, welche Schlussendlich zu einer Klage geführt haben:
Einige freie Träger und Elterngruppen haben gegen diese Begrenzung geklagt. Sie argumentieren, dass die Zuzahlungsbegrenzung die Pluralität und Angebotsvielfalt freier Träger einschränkt. Freie Träger bieten oft spezialisierte Dienstleistungen und pädagogische Ansätze an, die von Eltern geschätzt werden, aber zusätzliche Kosten verursachen. Durch die Begrenzung der Elternbeiträge würden diese Einrichtungen finanziell benachteiligt und könnten möglicherweise gezwungen sein, ihre Angebote zu reduzieren oder gar zu schließen. Dies, so die Kläger, verletze das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern, die für die bestmögliche Betreuung ihrer Kinder bezahlen möchten.
Einige, weitere Risiken, die im Zuge der Zuzahlungsbegrenzung der Elternbeiträge entstehen können:
1. Qualitätsverlust bei der Bildungsarbeit: Die Begrenzung der Elternbeiträge kann die Qualität und den Umfang der Bildungsarbeit der Betreuungseinrichtungen gefährden, da sie weniger finanzielle Mittel für Personal und Bildungsmaterialien für die Zusatzleistungen zur Verfügung haben.
2. Mangelnde Anpassungsfähigkeit an steigende Kosten: Die Inflation und steigende Betriebskosten führen oftmals dazu, dass Einrichtungen Schwierigkeiten haben, mit den finanziellen Belastungen Schritt zu halten. Hier gibt es keinerlei privaten Entwicklungsrahmen, um dem entgegenzuwirken. Die Konsequenzen, wenn nicht politisch rechtzeitig bedacht und behoben, sind dementsprechend nicht beeinflussbar. Rahmenbedingungen vor Ort, wie beispielsweise das Betreuungs- & Bildungsangebot oder die Lebensmittelqualität, können sich verschlechtern, ohne die Möglichkeit hier zu agieren.
3. Einschränkung der Angebotsvielfalt: Die Begrenzung der Zuzahlungen kann auch dazu führen, dass Betreuungseinrichtungen ihre Angebotsvielfalt reduzieren, spezialisierte Dienstleistungen einstellen müssen, oder sich hier nicht entsprechend weiterentwickeln können.
Die Perspektive unseres Verbandes:
Der VKMK (Verband der kleinen und mittelgroßen Kitaträger) sieht die Zuzahlungsbegrenzung als eine Belastung für seine Mitglieder. Obgleich es Gründe gibt, die für diese Begrenzung sprechen, ist es von absoluter Wichtigkeit, dass diese ausreichend beleuchtet und an die aktuellen (insbesondere auch wirtschaftlichen) Herausforderungen angepasst wird. Ein Grundgedanke, geboren in der Idee,Chancengerechtigkeit bereits im Kita-Alter etablieren zu können, sollte nicht in einer Einschränkung oder gar erheblicher Reduzierung der Qualität in den frühkindlichen Bildungseinrichtungen münden, da sie nicht ausreichend an den realen Ist-Zustand angeglichen ist oder wird.
Es ist von großer Bedeutung zu unterstreichen, dass unser Verband von Anfang an nicht als Fachverband angehört und in die damalige Diskussion mit einbezogen wurden, aufgrund von Entscheidungen des SenBJF, die auf die Initiative der damaligen StS und Senatorin zurückzuführen sind. Bereits zu dieser Zeit haben wir die Unklarheiten und die Rechtfertigung dieses Vorgehens in Frage gestellt und die Entscheidung angezweifelt.
Wir benötigen finanzielle Flexibiltät und Anpassungsfähigkeit, in einer Zeit, die eben dies immer wieder deutlich einfordert. Innovative pädagogische Ansätze, spezielle Betreuungsmodelle oder die bloße Angleichung an die wirtschaftliche Lage, können nicht (über)leben, in einem festgefahrenen, limitierten Rahmen, der keine Entwicklungsmöglichkeiten bietet - oder denen erst sehr zögerlich nachkommen kann.
Die damalig festgelegten 90 Euro, wirkten, ohne untermauernde Beispiele und Zahlen, willkürlich und hätten im Konstrukt Flexibilität bieten müssen, um sich den wachsenden Herausforderungen anpassen zu dürfen, oder hier Adjustierungen vornehmen zu können.
Wir haben dieses Thema diverse Male bereits journalistisch aufgearbeitet. In den folgenden Artikeln, können die mannigfaltigen Herausforderungen der frühkindlichen Bildungsinstitutionen, die unter anderem beinflusst sind durch eben diese Zuzahlungsbegrenzung, noch einmal aufgearbeitet betrachten.
Wir hoffen, dass das Bundesverwaltungsgericht die verschiedenen Interessen und Herausforderungen sorgfältig abwägen wird, um eine ausgewogene Entscheidung zu treffen, welche die Qualität in der frühkindlichen Bildung voranbringen kann.
Kitas: QuereinsteigerInnen als Antwort auf Personalmangel? - Wir sagen ja, aber...
“Quereinsteiger*Innen als Antwort auf Personalmangel?” Wir sagen: “Ja. Aber.. “ Quereinsteigerinnen sind keine bloße Notlösung – vielmehr bieten sie eine wertvolle Chance, die Bildungsqualität in Kitas aufrechtzuerhalten und weiter auszubauen. Dies ist allerdings nur möglich, sofern das Vorhaben sorgfältig durchdacht und strukturiert angegangen wird. Unsere Gedanken und Lösungsvorschläge.
Der Verband der Kleinen und Mittelgroßen Kitaträger (VKMK) möchte seine zwiegespaltene Haltung bezüglich der möglichen Integration von Quereinsteiger*innen in Kitas äußern, wie kürzlich in dem Artikel "Fehlendes Personal in Kitas: Sind Quereinsteiger eine Lösung?", vom RBB, dargestellt.
Als Berufsverband unabhängiger freier Kita-Träger – einschließlich bilingualer Kindertagesstätten, bringen wir langjährige Erfahrung in der Quereinsteiger-Einstellung mit und möchten unsere Erfahrungswerte hierzu gerne miteinfließen lassen.
Lars Békési, Geschäftsführer des VKMK, betont: "Es ist unbestreitbar, dass Quereinsteiger*innen, insbesondere ausländische pädagogische Fachkräfte, eine Bereicherung für unsere Kitas vielerorts sind. Sie bringen nicht nur Fachwissen mit, sondern auch interkulturelle Vielfalt, die in Kitas eine wesentliche Stütze darstellen."
“Quereinsteiger*innen sollen nicht als Notpflaster fungieren müssen, sondern eine Chance darstellen.”
Allerdings stellt der VKMK klar, dass eine sorgfältige Ausarbeitung und Umsetzung dieses Ansatzes von größter Bedeutung ist und mahnt daher zur realistischen Betrachtung und einer realen Lösungsorientierung: "Die Umsetzung dieser multiprofessionellen Ansätze erfordert einen erheblichen Mehraufwand, darunter Aus- und Weiterbildungen sowie intensive Gespräche und Absprachen. Diese Maßnahmen sind unerlässlich, um den Bildungsauftrag erfolgreich zu realisieren. Ein einfacher Einsatz von Personal zur Entlastung wäre nicht im Sinne der Kinder und ihrer Zukunftsentwicklung. Quereinsteiger*innen sollen nicht als Notpflaster fungieren müssen, sondern eine Chance darstellen, den Bildungsauftrag noch erfolgreicher umzusetzen. Sollten künftig tatsächlich rund 20% des Personals Quereinsteiger*innen ausmachen, wie in dem Artikel erwähnt, bedarf es selbsterklärend eines klaren Fahrplans und intensiver Unterstützung", so Békési. "Die unabhängigen freien Kita-Träger unseres Verbandes haben bereits bewiesen, dass es möglich ist, Quereinsteiger*innen erfolgreich zu integrieren und berichten vielerorts von einer großen Bereicherung durch dieses Personal. Fachliches Mentoring, Schulungen und regelmäßiger Austausch sind hierbei Garanten des Erfolges."
“Wir befinden uns vor allem in westdeutschen Gemeinden in einer akuten Krise.”
Die Realitäten in vielen bundesdeutschen Kitas lassen an einer erfolgreichen Umsetzung jedoch Zweifel entstehen: "Wir befinden uns vor allem in westdeutschen Gemeinden in einer akuten Krise, die von einem erheblichen Personalmangel geprägt ist", so Békési. "Oftmals sehen sich pädagogische Fachkräfte mit der Herausforderung konfrontiert, mehr als 12 Kinder zu betreuen. In einigen Fällen ist es sogar üblich, dass eine Fachkraft alleine in der Kita agieren muss, ohne zusätzliche personelle Unterstützung. Fachliche Gespräche, Feedbackrunden und gezieltes Coaching, sind in solchen Situationen gar nicht anzudenken."
Der VKMK erkennt daher die Herausforderung darin, Quereinsteiger*innen, insbesondere solche ohne ausreichende pädagogische und rechtliche Kenntnisse (wie beispielsweise Aufsichtspflichten) sowie angemessene Vorkenntnisse in Bezug auf die jeweiligen Bildungsprogramme, angemessen zu begleiten und auszubilden. In dieser Hinsicht hat Berlin bereits durch Bundesmittel aus dem KitaQualitätsgesetz konkrete Maßnahmen ergriffen, wie die Einführung von Initiativen wie der 5-5-5 Regel. Hier zeigt sich bereits eine positive Entwicklung, und die Qualität kann weiter gesteigert werden. Dies wird durch die verstärkte Unterstützung der Fachberatung mittels Bundesmittel im Rahmen des Handlungs- und Finanzierungskonzepts ermöglicht. Eine vielversprechende Situation, die jedoch keineswegs flächendeckend in der gesamten Bundesrepublik Deutschland anzutreffen ist. Insbesondere in jenen Regionen, in denen ähnliche Maßnahmen wie in Berlin nicht umgesetzt werden, stellt die Gewährleistung der erforderlichen Betreuung und Schulung eine erhebliche Herausforderung dar.
“Sie wären zu verfrüht mit Verantwortung konfrontiert, die ihrem pädagogischen Ausbildungsgrad noch nicht entsprächen.”
"In der derzeitigen Lage ist es vielerorts schwer umsetzbar, die nötige Betreuung und Schulung zu gewährleisten", betont Békési. "Die Realität würde vermutlich darauf hinauslaufen, dass Quereinsteiger*innen nicht "nur" als Entlastung eingesetzt werden, während sie ihre pädagogische Fachausbildung abschließen dürfen, sondern gar als Not-Lösung inmitten des vielerorts anzutreffenden Personalmangels. Sie wären viel zu verfrüht mit Verantwortung konfrontiert, die ihrem pädagogischen Ausbildungsgrad noch nicht entsprächen. Dies würde natürlich nicht nur zu Lasten des auszubindenden Personals gehen, sindern schlussendlich auch zu Lasten des Kindeswohls. Selbsterklärend lehnen wir und unsere freien Kitaträger, diese Art von “Not-Lösung” entschieden ab. Sie steht in keiner Weise im Einklang mit unserem Streben nach Qualität in der Kinderbildung, der Achtung des Kinderrechts auf gute Bildung und unserer Wertschätzung für unsere Beschäftigten.
Die Vielen Mitglieder des VKMK stellen erfolgreiche Beispiele dar, wie die Umsetzung und Integration von Quereinsteiger*innen nicht nur gut, sondern auch erfolgreich und nachhaltig gestaltet werden kann.
Der VKMK betont seine Offenheit für einen konstruktiven Dialog zur Lösungsfindung. "Wir sind bereit, unsere Erkenntnisse und Erfahrungen beizutragen, um gemeinsam an praxisorientierten Lösungen zu arbeiten", erklärt Békési. "Wir sehen den Wert eines kontinuierlichen Austauschs, um die Qualität der Kitas langfristig zu verbessern und den Bildungsauftrag erfolgreich zu erfüllen."