Finanzsenator plant Gehaltserhöhung für Landesbeamte und Kita-Pädagogen:innen weiterhin ohne Hauptstadtzulage
Finanzsenator Stefan Evers (CDU) plant, den Tarifabschluss für Landesbeschäftigte (TV-L) vom Dezember 2023 auf die rund 58.000 Beamten des Landes Berlin zu übertragen. „Es geht um die Handlungs- und Zukunftsfähigkeit unserer Stadt“, erklärte Evers am Mittwoch. „Attraktive Arbeitsbedingungen und eine wettbewerbsfähige Besoldung sind ein Schlüssel dafür.“ Der VKMK kann das Bestreben nach besseren finanziellen Rahmenbedingungen für die Landesbediensteten nachvollziehen. Er weist jedoch darauf hin, dass der Tarifvertrag (TV-L) und die darin fest verankerte Hauptstadtzulage auch für die Pädagogen:innen in den Berliner Kitas ausgehandelt wurden.
Finanzsenator Stefan Evers (CDU) plant, den Tarifabschluss für Landesbeschäftigte (TV-L) vom Dezember 2023 auf die rund 58.000 Beamten des Landes Berlin zu übertragen. „Es geht um die Handlungs- und Zukunftsfähigkeit unserer Stadt“, erklärte Evers am Mittwoch. „Attraktive Arbeitsbedingungen und eine wettbewerbsfähige Besoldung sind ein Schlüssel dafür.“
Der VKMK kann das Bestreben nach besseren finanziellen Rahmenbedingungen für die Landesbediensteten nachvollziehen. Er weist jedoch darauf hin, dass der Tarifvertrag (TV-L) und die darin fest verankerte Hauptstadtzulage auch für die Pädagogen:innen in den Berliner Kitas ausgehandelt wurden. Diese erleben jedoch weiterhin eine erhebliche Ungleichbehandlung, da ihnen die Hauptstadtzulage in Höhe von 150 Euro (brutto) monatlich vorenthalten wird. Den Pädagogen:innen wurde vom Berliner Senat die Hauptstadtzulage versprochen. Seit Februar versucht der Senat jedoch mit dem Hinweis, „es fänden aktuell redaktionelle Nachverhandlungen der Tarifpartner statt“, dieses Versprechen zu umgehen.
Seit 2020 nimmt das Land Berlin bewusst eine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der knapp 30.000 Beschäftigten bei den freien Trägern in Kauf, die mit dem aktuellen Tarifabschluss vom Dezember 2023 eigentlich beendet sein sollte. Dennoch deuten Senatsmitglieder seit Monaten an, dass im Haushalt kein Geld mehr für die Erfüllung des Versprechens zur Verfügung stünde. Angesichts dessen, dass 89% aller Berliner Kitas von freien Trägern betrieben werden, ist dieses „Zweierlei Maß“ nicht nachvollziehbar.
Der VKMK fordert daher die politischen Verantwortlichen dringend auf, ihr Versprechen einzulösen und die Hauptstadtzulage auch den Beschäftigten freier Träger auszuzahlen. „Sollte diese Ungleichbehandlung weiterhin bestehen bleiben, verliert der CDU-geführte Senat nicht nur seine Glaubwürdigkeit, sondern verursacht auch eine zunehmende Not bei den Pädagogen:innen. Vor allem wird er sich den Unmut der Berliner Wirtschaft und der Eltern zuziehen, die um die Zuverlässigkeit der frühkindlichen Bildung und Betreuung bangen müssen. Wenn der Finanzsenator zurecht die Rahmenbedingungen für die Berliner Landesbeamten verbessern will, muss er zugleich sein Wort halten und die Hauptstadtzulage an alle Berliner Pädagogen: innen in den Kitas auszahlen“, betont eindringlich VKMK-Geschäftsführer Lars Békési.
Kitabeschäftigte demonstrieren für gerechte Hauptstadtzulage: Kampf gegen Ausgrenzung seitens des Senats
Am kommenden Donnerstag, dem 11.04.2024, werden mehrere tausend Beschäftigte freier Träger in Berlin für die sofortige Auszahlung der bereits zugesagten Hauptstadtzulage durch den Senat demonstrieren. Allein aus dem Kitaverband VKMK haben bereits jetzt schon über 600 Mitarbeitende zugesagt. Dieser verbandsübergreifende Protest ist eine Reaktion auf die anhaltende Ausgrenzung der Beschäftigten freier Träger von der bereits seit November 2020 gewährten Hauptstadtzulage in Höhe von 150 Euro brutto pro Monat für Angestellte des öffentlichen Dienstes und Beschäftigte der Kitaeigenbetriebe des Landes Berlin.
Am kommenden Donnerstag, dem 11.04.2024, werden mehrere tausend Beschäftigte freier Träger in Berlin für die sofortige Auszahlung der bereits zugesagten Hauptstadtzulage durch den Senat demonstrieren. Allein aus dem Kitaverband VKMK haben bereits jetzt schon über 600 Mitarbeitende zugesagt. Dieser verbandsübergreifende Protest ist eine Reaktion auf die anhaltende Ausgrenzung der Beschäftigten freier Träger von der bereits seit November 2020 gewährten Hauptstadtzulage in Höhe von 150 Euro brutto pro Monat für Angestellte des öffentlichen Dienstes und Beschäftigte der Kitaeigenbetriebe des Landes Berlin.
Trotz des aktuellen Tarifabschlusses (TV-L), bei dem die Hauptstadtzulage als fester Tarifvertragsbestandteil festgelegt wurde, und wiederholter Versprechungen seitens des Senats im vergangenen Dezember wurde im Februar bekannt, dass die Beschäftigten der freien Träger weiterhin von dieser Zulage ausgeschlossen bleiben sollen. Der Paragraph 8 der RV-Tag ist zudem in seiner Ausgestaltung hierzu ebenfalls eindeutig. Demnach müssen die „vereinbarten Tarifergebnisse des Landes Berlin in ihren jeweils zutreffenden Teilen auf die Personalkosten für das Fachpersonal in Kindertagesstätten angewandt“ werden.
Die freien Träger wollen ihrerseits ihrer Verpflichtung aus dem Paragraph 4 der RV-Tag nachkommen und ihren Beschäftigten eine ortsübliche und angemessene Bezahlung gewährleisten.
„Die Tatsache, dass sowohl die Beschäftigten freier Träger, die immerhin 89 % aller Kitaplätze in Berlin bereitstellen, als auch die Beschäftigten der Kitaeigenbetriebe des Landes Berlin gemeinsam den Bildungsauftrag des Landes erfüllen, unterstreicht die Dringlichkeit einer gerechten Entlohnung sowie Wertschätzung für alle Beschäftigten in der frühkindlichen Bildung,“ sagt Lars Békési, Geschäftsführer des VKMK.
Die Auszahlung der Hauptstadtzulage ausschließlich für die Beschäftigten der Kitaeigenbetriebe des Landes Berlin führt jedoch zu einer eklatanten Wettbewerbsverzerrung, da sie die Beschäftigten freier Träger bewusst ausschließt und somit eine unfaire Entlohnung hervorruft. Die Qualität der frühkindlichen Bildung und der Anspruch an die fachpädagogische Arbeit sind in beiden Bereichen identisch. Ein Wettbewerb zu Lasten der Beschäftigten freier Träger im Bildungswesen ist daher nicht nur überflüssig, sondern auch schädlich für die Qualität der frühkindlichen Bildung.
Die bevorstehende Demonstration am Donnerstag ist ein entschiedenes Zeichen der Beschäftigten der Kitas in freier Trägerschaft, um auf diese Ungleichbehandlung aufmerksam zu machen. Sie streben nicht nur nach finanzieller Anerkennung für ihre Arbeit, sondern fordern auch die Wertschätzung und Anerkennung ihrer wichtigen Rolle bei der Sicherung der Qualität frühkindlicher Bildung und somit der Zukunft der Gesellschaft.
Wir Freien Kitaträger fordern ein Ende der gezielten Wettbewerbsverzerrung für Ihre Beschäftigten in Berlin
Verwirrung und Uneinigkeit nach politischer Kehrtwende
Freie Kitaträger fordern Ende der gezielten Wettbewerbsverzerrung für Ihre Beschäftigten in Berlin
Verwirrung und Uneinigkeit nach politischer Kehrtwende
Seit knapp sechs Tagen herrscht Unverständnis unter den freien Trägern in Berlin. Die politischen Beschlüsse zur Hauptstadtzulage in der Tarifeinigung führten zu Verwirrung und Uneinigkeit. Nach der ursprünglichen Zusicherung die Hauptstadtzulage auch für die Beschäftigten der Freien Kitaträger zu gewähren, kam es am 23.02.2024 zu einer Kehrtwende durch Staatssekretärin Tanja Mildenberger.
Fachkräftemangel und finanzielle Mehrfachbelastungen
Freie Kitaträger kämpfen seit Jahren mit einem Fachkräftemangel und wirtschaftlichen Herausforderungen. Insbesondere die seit Jahren massiv steigenden Gewerbemieten bringen kleine und mittlere Kitaträger zunehmend in Bedrängnis, da hierfür keine entsprechende Refinanzierung durch das Land Berlin erfolgt.
Forderung nach Gleichbehandlung und Anerkennung
Um die freien Kitaträger und ihre Beschäftigten zu entlasten und ihren Beitrag zu würdigen, fordern wir die freien Kitaträger die Hauptstadtzulage auch für unsere Kitateams auszuzahlen. Die Hauptstadtzulage, seit 2020 an Landesbedienstete gezahlt, muss auch für Beschäftigte freier Kitaträger gelten. Eine gerechte Maßnahme, um die Ungleichbehandlung zu beenden und gleiche Entlohnung für gleiche Arbeit zu gewährleisten.
Vertrauensverlust trotz Zusicherungen
Trotz Versicherungen des Senats, insbesondere durch die Senatsverwaltung für Soziales im letzten Jahr, wurde am 27.02.2024 durch die Senatsfinanzverwaltung verkündet, dass die Hauptstadtzulage tariflich nicht an die Beschäftigten der freien Kitaträger ausgezahlt werden kann.
Dem gegenüber versichert die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie Frau Katharina Günther-Wünsch auf unsere Rückfrage hin, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sich auch weiterhin dafür einsetzen wird, eine gerechte Regelung zu finden, die die wichtige Arbeit der freien Träger angemessen berücksichtigt.
Wir begrüßen diese Botschaft und unterstreichen zudem das die Umsetzung der Hauptstadtzulage für die Beschäftigten der freien Kitaträger ein überfälliges und wichtiges Signal der Anerkennung ist.