Pressemitteilung (8/18)
18.12.18 VKMK: pädagogische Kitaleitungen werden von administrativen Aufgaben befreit – mit dem Geld vom Bund will die Bildungssenatorin auch zusätzliche Verwaltungsassistenzen bezahlen -
Am Freitag, 14.12.18 wurde von Bundestag und Bundesrat das „Gute-Kita-Gesetz“ beschlossen. Damit stellt der Bund für den Bereich frühkindliche Bildung 5,5 Mrd. Euro bis 2022 für alle Bundesländer bereit. Das Land Berlin wird ca. 300 Mio. Euro erhalten. Dieses Geld soll in die Qualitätsverbesserung fließen, so die Berliner Bildungssenatorin.
Die detaillierte Aufteilung der Gelder ist noch nicht abschließend innerhalb der Senatsverwaltung geklärt, aber eines ist bereits jetzt schon sicher. Die pädagogischen Kita-Leitungen sollen in ihrer täglichen Arbeit künftig durch Verwaltungsassistenzen unterstützt werden.
In Zeiten von eklatantem Fachkräftemangel, begrüßen wir außerordentlich diese Entscheidung der Berliner Bildungssenatorin. Damit übernimmt die Senatorin einen unserer Lösungsvorschläge, greift auf die vorhandenen Ressourcen innerhalb der qualifizierten pädagogischen Fachkräfte zurück und erfüllt zugleich eine unserer Hauptforderungen sagt Lars Békési, Geschäftsführer des VKMK.
Damit die Qualität und Vielfalt in der frühkindlichen Bildung weiterhin erhalten und ausgebaut werden kann, müssen die Mittel aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ auch im erheblichen Umfang für die Verbesserung Fachkraft-Kind-Schlüssel aufgewendet werden. Deshalb muss mit den Geldern aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ auch die mittelbare pädagogische Arbeit (u.a. Nachbereitung/ Elterngespräche/ Dienstbe-sprechungen), die bisher keinen Eingang in den Personal-Kind-Schlüssel fand, für zusätzliche personelle Unterstützung vor Ort verwandt werden, betont Lars Békési.