Am 19.09.2018 beschloss das Bundeskabinett das „Gute-Kita-Gesetz*“.Im Allgemeinen ist ein Gesetz, welches eine Verbesserung der Rahmenbedingungen in der frühkindlichen Bildung anstrebt, bei den Kindern, Eltern, Fachkräften und Kitaträgern willkommen.
Die Zielrichtung des Gesetzes ist richtig. Aber es reicht nicht aus, der frühkindlichen Bildung deutschlandweit den Stellenwert in der Gesellschaft zu verschaffen, welche zwingend erforderlich ist, um eine dauerhafte Verbesserung der Qualität und der Erhaltung der Vielfalt in der Kinderbetreuung zu erreichen.
Der Bund stellt den Bundesländern einerseits nicht genug Geld zur Verfügung und verzichtet zugleich auf wesentliche Möglichkeiten der Steuerung diese Mittel. Angesicht der unterschiedlichen Ausgangsbedingungen in den Bundesländern ist es erforderlich, verbindliche, bundesweit einheitliche und fundierte Standards als gemeinsames Ziel in der Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertages-betreuung einzuführen.
Besonders kritisch sieht der VKMK, dass dieFinanzierung über eine Veränderung des Länderfinanzausgleichs erfolgen soll. Damit nimmt sich der Bund jede Möglichkeit, im Sinne der Verbesserung der Qualität steuernd tätig zu werden. „Alle Anstrengungen nützen wenig, wenn der Bund mit diesem Gesetz eine finanzielle Zusage nur bis zum Jahr 2022 gibt und zugleich keine guten Steuerungsmöglichkeiten im Gesetz verankert“, sagt Lars Békési, Geschäftsführer des VKMK.
Aus Sicht des VKMK ist es notwendig, dass der Bund dauerhaft sich entsprechend der aktuellen Studie der Bertelsmann Stiftung mit mindestens 6 Mrd Euro/jährlich zusätzlich zu den geplanten Bundesmitteln und bestehenden Förderprogrammen engagiert.
Der anwachsende Fachkräftemangel kommt erschwerdend hinzu. Jedes Gesetz wird scheitern, wenn der Erzieherberuf für Interessierte Menschen nicht attraktiver wird. Insbesondere in der frühkindlichen Bildung stimmen gesellschaftlicher Anspruch und bestehende Rahmenbedingungen nicht überein. Die Anforderungen an die Kita-Träger und ihre Fachkräfte sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. „Eine gute frühkindliche Bildung wird es nicht ohne Fachkräfte und angemessene finanzielle Rahmenbedingungen geben“, betont Lars Békési.
*Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung