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Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Zuzahlungsbegrenzung von freiwilligen Elternbeiträgen

Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Zuzahlungsbegrenzung von freiwilligen Elternbeiträgen

Am 26. Oktober 2023 wird das Bundesverwaltungsgericht über einen bedeutsamen Fall verhandeln und eine grundlegende Entscheidung treffen. Im Mittelpunkt steht die festgelegte Obergrenze von 90 Euro für Zuzahlungen zu pädagogischen Zusatzleistungen, die das Land Berlin seit 2018 unverändert beibehält. Diese Regelung, die die freiwilligen Elternbeiträge beschränkt, wirft bedeutende Fragen auf.