VKMK drängt auf schnelle Umsetzung des TV-L Tarifabschlusses für Berliner Kitaträger vor Weihnachten

Berlin, 13.12.2023 – Der Verband der Kleinen und Mittelgroßen Kitaträger (VKMK) appelliert an den Berliner Senat, den jüngsten Tarifabschluss zwischen der Tarifgemeinschaft der Länder (TV-L) und den Gewerkschaften zeitnah umzusetzen. Der Abschluss, datiert auf den 9. Dezember 2023, markiert einen bedeutenden Schritt für die hochengagierten Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst.

Die Rückkehr Berlins als vollwertiges Mitglied in die Tarifgemeinschaft TV-L und die Übernahme der Hauptstadtzulage von 150 Euro pro Monat als festen Bestandteil des neuen Tarifvertrages stellen wichtige Entwicklungen dar. Zusätzlich beinhaltet der Abschluss eine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsprämie, eine zusätzliche Stadtstaatenzulage sowie eine zweistufige Erhöhung der Entgelte.

Für den VKMK ist es von höchster Dringlichkeit, die verbindliche Finanzierung vor Beginn der Weihnachtsfeiertage zu regeln. Die freien Kitaträger, welche 89,1 % aller Kitaplätze in Berlin bereitstellen, stehen vor der Herausforderung, die erforderlichen finanziellen Mittel für die steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsprämie in Höhe von 1.800 Euro pro Beschäftigter/m aufzubringen.

Die aktuelle Regelung des Tarifvertrags berücksichtigt jedoch lediglich pädagogische Fachkräfte und vernachlässigt die Beschäftigten aus Verwaltung und Hauswirtschaft vollumfänglich, ähnlich der vergangenen Corona-Prämie seitens des Berliner Senats. Dies steht im Widerspruch zur gebotenen Wertschätzung und Anerkennung der vielfältigen Arbeit der Kitateams. Weiterhin stellen die bürokratischen Verzögerungen im Umsetzungsprozess ein deutliches Hindernis dar. Obwohl eine unverzügliche Festlegung der Tarifergebnisse in der Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen für Kinder (RV-Tag) innerhalb von zwei Monaten gefordert wird, verursacht diese zeitliche Einschränkung für die freien Träger Schwierigkeiten bei der Kommunikation mit ihren Mitarbeitenden in der Vorweihnachtszeit.

Der VKMK appelliert an den Berliner Senat, nicht nur die zweistufigen Anpassungen, sondern auch neben der Stadtstaaten-Zulage nunmehr die Hauptstadtzulage in die Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen für Kinder (RV-Tag) innerhalb der nächsten zwei Wochen zu integrieren und umzusetzen.

Die rechtzeitige Bereitstellung der Mittel für die Inflationsausgleichsprämie vor dem 1. Januar 2024 wäre zudem ein bedeutendes Zeichen der Wertschätzung für die Beschäftigten in der frühkindlichen Bildung.