Berliner Senat benachteiligt freie Träger

Allergien und Nahrungsmittelpräferenzen in Kitas - Inklusion muss gelebt werden dürfen.

Allergien und Nahrungsmittelpräferenzen in Kitas  -  Inklusion muss gelebt werden dürfen.

Während die Kindertagesstätten sich bemühen, ein unterstützendes und förderndes Umfeld zu schaffen, stellen Allergien eine Herausforderung dar, die über die rein physischen Aspekte hinausgeht. Für Kinder mit Allergien geht es nicht nur um das Vermeiden bestimmter Lebensmittel, sondern auch um ein Gefühl von Sicherheit, Zugehörigkeit und die Gewährleistung ihrer vollen Integration in den Kita-Alltag.

“Frühkindliche Bildungspolitik ist Investitionspolitik”

Über ein schlichtes “Wünschen” sind wir bereits lange hinaus. Vielmehr erwarten wir eine echte Verantwortungsübernahme. Während frühkindliche Institutionen sich vor Problemfeldern kaum retten können, schafft der Berliner Senat es bisher immer wieder, diese zu übergehen und andere Themen zu priorisieren.

"Berlinzulage" nur für landeseigene Betriebe - Wettbewerbsverzerrung durch den Senat

Wettbewerbsverzerrung durch den Senat

Durch die beschlossene „Ballungsraumzulage“ werden die Freien Kita-Träger massiv benachteiligt. Gemeinsam mit einer Reihe vergangener Beschlüsse verdeutlicht der Senat, dass die angestrebte Wertschätzung der Freien Träger nur ein Lippenbekenntnis ist.

Berlinzulage nur für landeseigene Betriebe

Der Senat bereitet sich auf die Wahlen vor und verteilt Geschenke. Die beschlossene „Ballungsraumzulage“ wurde auch auf die Kita-Angestellten der landeseigenen Betriebe ausgeweitet. Da das Land aber nur 10% der Kindertagesstätten in Berlin betreibt und der Geldregen auf diese Betriebe beschränkt wird, entsteht hier eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung.

150 Euro monatlich sollen Beamte und Angestellte, die weniger als 5000 Euro im Monat verdienen, zusätzlich erhalten. Darin inbegriffen kann auch ein Monatsticket sein, wenn die Angestellten das wünschen. Da der Senat ohnehin schon die Fahrtkosten der eigenen Betriebe bezahlen will wird hier gleich zweimal Geld für ein Problem ausgegeben. Das Problem der Fahrtkostenfinanzierung haben aber nicht nur die landeseigenen Betriebe!

Damit kann der Senat den sich verschärfenden ErzieherInnenmangel in Berlin nicht lindern. Durch den Wettbewerbsvorteil wird lediglich der Mangel in den landeseigenen Betrieben bekämpft - auf Kosten der anderen 90% der Berliner Kitas. Die geplante Zulage ist also eine sehr preisintensive Art, die Probleme im Land so zu belassen, wie sie sind.

Unsere Forderung an den Berliner Senat 

Entweder der Senat verzichtet darauf, diese Wettbewerbsverzerrung umzusetzen und die bereits schwierige Lage der Freien Träger noch weiter zu verschärfen, oder er weitet die geplante „Ballungsraumzulage“ auf alle Berliner Kitas aus. Letzteres begrüßen wir, denn die Unterfinanzierung der Berliner Kitas wurde ja als Problem richtig erkannt - allein die geplante Zulage wird in dieser Form das Problem nicht lösen können! Deshalb fordern wir auch weiterhin, eine ehrliche und offene Debatte über die echte 100%-Finanzierung aller Berliner Kindertagesstätten zu führen.

Stellungnahme des VKMK zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Berlin vom 25.09.2019

Der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Berlin hat die Beschwerden gegen das Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) abgelehnt. Hierzu nimmt der Verband der Kleinen und Mittelgroßen Kitaträger Berlin (VKMK) wie folgt Stellung. 

 

WORUM GEHT ES IN DER ENTSCHEIDUNG? 

Im Kern wollten die Beschwerdeführer die seit dem 01.09.2018 geltenden Beschränkungen für Zusatzleistungen bei der Kindertagesbetreuung im KitaFöG überprüft wissen. Diese deckeln die monatlichen Beiträge, die von Eltern an die Kita gezahlt werden können. Derzeit gilt eine Obergrenze von 60 Euro im Monat plus Essensausgaben. Damit einhergehend wurde eine Meldepflicht eingeführt, die eine Auflistung über der Zusatzleistungen beinhaltet. Unter anderem führten die Beschwerdeführer an, dass die Regelungen zu Zusatzleistungen ohnehin schon durch Fördervereine der Kitas umgangen werden. Die Klage gegen die geltenden Beschränkungen für Zusatzleistungen wurde nun vom Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Berlin abgewiesen. Das Gericht hat sich aber nicht inhaltlich geäußert, sondern in seiner Begründung nur klargestellt, dass die Beschwerdeführer „nicht den regulären Rechtsweg ausgeschöpft haben beziehungsweise, dass die Kläger nicht beschwerdebefugt“ sind. Es hat insbesondere nicht erklärt, dass das geänderte Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) verfassungskonform ist. Die juristische Entscheidung zum Thema ist also noch nicht gefallen. 

WAS IST UNSERE POSITION?